Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.11.12

Verfassung ohne Schutz

Über den Verfassungsschutz könnte man eigentlich fast täglich bloggen, zumal alle Verschwörungstheorien gerade von der Realität eingeholt werden.

Vor Monaten hatte ich den Berliner Piratenabgeordneten Pavel Meyer einmal als politisch naiv dafür kritisiert, dass er den Berliner Verfassungsschutz als gesetzestreu gelobt hat. Jetzt ist die Chefin des Berliner Verfassungsschutzes zurückgetreten, weil ihr das System Verfassungsschutz zum Verhängnis wurde. Obwohl ich es nicht weiß, nehme ich stark an, dass Meyer und einige andere Berliner Piraten die Naivität ihrer Position mittlerweile erkannt haben dürften.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet aktuell darüber, dass sich der Bayerische Verfassungsschutz in den 90’er Jahren aktiv am Aufbau des rechtsextremen Thule-Netzes beteiligt hat. Der Staat fördert und unterstützt die rechte Szene also aktiv, auch finanziell.

Und heute lese ich, dass der Zug zum NPD-Verbotsverfahren rollt. Das hat insofern mit dem Verfassungsschutz zu tun, als der letzte Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal inhaltlich geprüft wurde, weil ca. 1/3 der Führungsebene der NPD aus V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden bestanden hatte. Dass der Staat den Rechtsextremismus also aktiv fördert, war damit bereits damals klar. Auch wenn ich grundsätzlich ein Gegner des Verbotsantrags bin, könnte das Verfahren und die begleitende Berichterstattung vielleicht noch das ein oder andere Detail des Treibens der Verfassungsschutzbehörden ans Licht bringen. Der Verbotsantrag im nächsten Jahr hat wohl auch wahltaktische Gründe, zumal die zu befürchtende neuerliche Klatsche aus Karlsruhe dann erst nach der Bundestagswahl käme.

posted by Stadler at 17:56  

28.10.12

Lasst sie streiten

In den letzten Tagen wurde viel über den vermeintlichen Niedergang der Piratenpartei geschrieben. In mehr oder minder intelligenten, bis hin zu eher dämlichen Kommentaren, ist von Krise, Machtkampf oder Schulhof 2.0 die Rede. Konsens herrscht bei allen Kommentatoren aber dahingehend, dass die Auseinandersetzungen, speziell innerhalb des Bundesvorstands, der Partei schaden würden.

Nur warum? Weshalb hängen wir einem – freilich von fast allen Medien bei jeder Gelegenheit verstärkten – Bild einer Parteipolitik an, das öffentlich ausgetragenen innerparteilichen Streit tabuisiert? Vermutlich weil wir glauben, Geschlossenheit sei mit Verlässlichkeit gleichzusetzen und wir uns Parteien wünschen, bei denen wir wissen, woran wir sind. Für diese strukturkonservative Haltung zahlen wir Bürger einen hohen Preis. Denn sie bedingt genau die Politik, mit der wir so oft unzufrieden sind. Die Annahme, eine Partei sei im Inneren geschlossen, ist seit jeher Heuchelei und eines mündigen Bürgers eigentlich unwürdig.

Es ist an der Zeit, politische Strukturen einfach neu zu denken und zwar nicht immer nur entlang von Parteien, deren oberste Maxime die Disziplinierung von Amts- und Mandatsträgern ist. Ich wünsche mir Abgeordnete, die sich nicht vorrangig einer Partei oder Fraktion verpflichtet fühlen, sondern wie es das Grundgesetz eigentlich vorsieht, dem Wohl des ganzen Volkes. Ich wünsche mir eine Überwindung des Prinzips der Fraktionsdisziplin und stattdessen wechselnde Mehrheiten, die sich an Sachfragen orientieren. Dazu brauchen wir aber Politiker die den Mut haben, eine konstruktive politische Streitkultur zu leben, die sich nicht nur gegen den vermeintlichen politischen Gegner richtet, sondern sich auch gegen die Parteifreunde richten darf.

Eine solche politische Kultur kann und wird es aber nur dann geben, wenn man damit aufhört, innerparteiliche Auseinandersetzungen als Schwäche oder Manko zu betrachten. Vielmehr müssen sie als eine normale und sinnvolle Form des politischen Meinungskampfs wahrgenommen werden. Man kann von Parteien bzw. politischen Akteuren nicht einerseits Geschlossenheit einfordern und sich andererseits über die Verlogenheit der Politik beschweren. Wir müssen uns entscheiden, ob wir Heuchelei oder Offenheit wollen. Das bisherige System steht für Heuchelei. Die Piraten sind und waren vor allem deshalb interessant, weil sie das Versprechen eines neuen politischen Verfahrens gegeben haben, mit dem die Hoffnung verbunden war, dass verkrustete politische Strukturen zumindest aufgeweicht werden könnten. Das kann ihnen aber nur dann gelingen, wenn wir von ihnen gerade keine Geschlossenheit einfordern. Deshalb: Lasst sie streiten.

posted by Stadler at 16:05  

21.10.12

Wer schützt uns vor solchen Verfassungsschützern?

Der Freistaat Bayern hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die Einträge zur Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München . e. V. (a.i.d.a.)  in den Verfassungsschutzberichten 2009, 2010 und 2011 zu streichen und a.i.d.a. auch künftig (!) nicht mehr in den Verfassungsschutzberichten zu nennen.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte den Verein im jährlichen Verfassungsschutzbericht mehrfach als linksextremistische Gruppierung eingestuft. Eine Bewertung, die der BayVGH bereits 2010 mit den Worten kassierte, es würde sich um ein “nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“ handeln. Das hat die Behörde allerdings nicht davon abgehalten, diese Eintragung, mit ausdrücklicher Unterstützung des Innenministeriums, auch in den Folgejahren zu wiederholen.

Diese Unbelehrbarkeit macht deutlich, dass der jetzige Vergleich alles andere als freiwillig zustande kam, sondern nur dem Zweck diente, eine erneute krachende Niederlage vor dem VGH abzuwenden.

Das Totalversagen von Innenministerium und Verfassungsschutz bei den NSU-Morden, von denen fünf in Bayern stattgefunden haben, muss in unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Vorgängen wie der Beobachtung von a.i.d.a. gesehen werden. Denn die Überwachung kritischer Demokraten aus ideologischen Gründen hält den Bayerischen Verfassungsschutz ganz offensichtlich davon ab, seine eigentliche Arbeit zu machen. Als Bürger frage ich mich ernsthaft, wer uns vor solchen Verfassungsschützern und Politikern schützt.

posted by Stadler at 21:05  

17.10.12

Sollten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offen legen?

Wolfgang Kubicki ist FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein und im Nebenberuf Rechtsanwalt. Im Interview mit der Welt vertritt der die Ansicht, dass es niemanden etwas angehe, was er durch seine Anwaltstätigkeit verdient.

Auch wenn ich einige der Argumente Kubicki nachvollziehen kann – wenngleich man die Eigennützigkeit seiner Argumentation nicht unberücksichtigt lassen sollte – halte ich sie im Ergebnis nicht für durchgreifend.

Die Offenlegung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten und der daraus erzielten Einkünfte ist aus zwei Gründen unabdingbar. Die Öffentlichkeit hat nämlich ein Recht darauf zu wissen, welchen Herren die gewählten Abgeordneten sonst noch dienen. Es muss erkennbar sein, welche Verflechtungen bestehen und welche wirtschaftlichen Interessen den Abgeordneten möglicherweise beinflussen. Außerdem sollte der Wähler sich ein Bild vom Umfang der Nebentätigkeit machen können, um zu sehen, ob die Nebentätigkeit nicht eher eine Haupttätigkeit ist und deshalb die ordnungsgemäße Ausübung des Mandats beeinträchtigt.

Die Abgeordneten müssen sich daran gewöhnen, dass es legitim und notwendig ist, von ihnen als Volksvertreter ein höheres Maß an Transparenz zu verlangen als von einem Normalbürger. Sie sind nunmal gewählte Volksvertreter mit ganz spezifischen Pflichten und einem hohen Maß an Verantwortung der gesamten Bevölkerung gegenüber. Dieser Umstand scheint bei einigen allerdings in Vergessenheit geraten zu sein.

Die Argumentation des Anwaltskollegen Kubicki weist auch einige interessante Brüche auf. Wenn er als Anwalt einen Vertreter einstellen muss, weil er seine Anwaltstätigkeit nicht mehr oder nur noch sehr reduziert ausüben kann, dann sollte er doch auch kein Problem damit haben, seine insoweit niedrigen Einkünfte offenzulegen. Speziell bei Anwälten, die in Parlamente gewählt werden, ist es allerdings nicht selten so, dass dadurch eine bislang vielleicht gar nicht so gut gehende Kanzlei erst richtig in Schwung kommt. Womit ich natürlich nichts über den Kollegen Kubicki gesagt haben möchte.

posted by Stadler at 22:16  

1.9.12

Themen der Woche

Die Themen der letzten Woche bei mir im Blog:

Wen betrifft das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse eigentlich?

Sind die neuen Rundfunkbeiträge verfassungswidrig?

Alternativentwurf einer EU-Datenschutzverordnung

Hätten sich die Mitglieder von Pussy Riot auch in Deutschland strafbar gemacht?

Facebook legt Berufung gegen das Freundefinder-Urteil des LG Berlin ein

 

Extern:

Die Ortungswanze in der Tasche (Constanze Kurz in der FAZ über die Funkzellenüberwachung)

Hirnforscher Manfred Spitzer und Blogger Johnny Häusler haben sich diese Woche bei ZDF-Login über die „Digitale Demenz“ gestritten. Martin Lindner hat das Buch Spitzers als das entlarvt, was es ist, nämlich in weiten Teilen unwissenschaftlich (CARTA).

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Kremer über die rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und den Vertrieb von Apps (Telemedicus)

Und der Satz der Woche, über den speziell Verlage nachdenken sollten:

Das Leistungsschutzrecht ist eine teure Baugenehmigung für ein Mondgrundstück.

posted by Stadler at 14:24  

9.8.12

Korruption in Deutschland?

In Deutschland wird gerne so getan, als würde es keine nennenswerte Korruption geben und als sei das ein Problem anderer Länder. Der deutsche Gesetzgeber erweckt allerdings gerade den gegenteiligen Eindruck, denn seine Weigerung, die UN-Konvention gegen Korruption in nationales Recht umzusetzen, ist ein politischer Skandal, der auf alle Titelseiten gehört.

Deutschland hat die Konvention zwar bereits 2003 unterzeichnet, verweigert bzw. verzögert als einziges Land in Europa aber weiterhin die Ratifizierung. Der aktuelle Ratifizierungsstatus der UN zeigt, dass nahezu alle Staaten weltweit bereits ratifiziert haben.

Der eigentliche Skandal ergibt sich aber aus dem Grund für die deutsche Weigerung. Denn der Bundestag müsste in Umsetzung der UN-Konvention den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitern. Derzeit ist nur der sog. Stimmenkauf nach § 108e StGB strafbar. Sonstige Fälle der wirtschaftlichen Interessenverflechtung sind auch dann nicht strafbar, wenn Geld fließt. Der Stimmenkauf als solcher ist aber praktisch nie nachweisbar, weshalb Abgeordnete auch dann, wenn sie Zuwendungen annehmen, in der Regel strafrechtlich nichts zu befürchten haben. Die Union fordert auch ganz offen, dass für Abgeordnete und Beamte unterschiedliche Kriterien gelten müssten, weshalb man die Konvention nicht ratifizieren will. Man fragt sich insoweit allerdings, warum in Deutschland eigentlich etwas anderes gelten sollte als in allen anderen europäischen Staaten und den meisten Staaten dieser Welt?

Die Debatte nährt den Verdacht, dass sich in der deutschen Politik ein System der Vorteilsnahme etabliert hat, das man nicht gefährden will. Vermutlich ist der unmittelbare finanzielle Einfluss der Lobbyisten weitaus größer als bislang bekannt.

Kurioserweise fordern mittlerweile sogar führende Vertreter der deutschen Wirtschaft die Politik zum Handeln auf.

posted by Stadler at 17:55  

2.8.12

Neues aus dem Sommerloch: Das Anti-Blasphemie-Gesetz

Es ist wieder Hochsommer in Deutschland und das ist häufig die Zeit der merkwürdigen Forderungen und Diskussionsbeiträge.  Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick fordert ein „Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“.  Schick fährt insoweit schwere Geschütze auf und sieht die Menschenwürde in Gefahr.

Jetzt ist für mich schon auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar, weshalb die Gotteslästerung die Menschenwürde verletzen sollte. Denn Gott ist – ganz unabhängig von der Frage, ob es ihn gibt – jedenfalls kein Mensch.

Das deutsche Strafrecht verfügt außerdem bereits über einen eigenen Abschnitt mit Straftaten, welche sich auf die Religion und die Weltanschauung beziehen. Dass die Beschimpfung von Bekenntnissen nur dann strafbar ist, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört werden kann, hat gute Gründe. Die Vorschrift des § 166 StGB, die in ihrer ursprünglichen Fassung die „Lästerung Gottes“ unter Strafe stellte, wurde 1969 neu gefasst. Seiher gibt es immer wieder mal kontroverse Diskussionen darüber, ob man die Vorschrift nicht ganz abschaffen oder vielleicht doch wieder ausweiten sollte.

In der Kommentierung bei Fischer (StGB, § 166, Rn. 2) wird der zentrale, auch verfassungsrechtliche Aspekt, trefflich auf den Punkt gebracht:

Der sekulare Rechtsstaat hat weder Aufgabe noch Berechtigung, Strafen nach Maßgabe subjektiver Glaubensinhalte und individueller Empörung zu verhängen.

Vielmehr muss gerade im Bereich von Religion und Weltanschauung ein scharfer Meinungskampf möglich sein, der sich natürlich auch der Mittel der Satire bedienen darf. Und genau deshalb kann und darf nicht alles unter Strafe stehen, was Angehörige einer Religionsgemeinschaft möglicherweise als blasphemisch betrachten.

In Deutschland gibt es mit der Beschneidungsdiskussion aktuell noch eine weitere Debatte, die durch einen bedenklichen Rückgriff auf fundamentalistisch-religiöse Argumentationsansätze geprägt ist.

Vor diesem Hintergrund finde ich es beispielsweise erstaunlich, dass der Grünen-Politiker Volker Beck den Vorschlag von Erzbischof Schick mit deutlichen Worten kritisiert:

„Gläubige brauchen keinen anderen strafrechtlichen Schutz vor Diffamierung, Beschimpfung und Hetze als andere soziale Gruppen.“

Denn derselbe Volker Beck hat sich in der kontroversen Diskussion über die Zulässigkeit der Beschneidung von männlichen Kleinkindern offensiv auf die Seite der Beschneidungsbefürworter gestellt und wird von der FAZ dahingend zitiert, dass er der Beschneidung als „erstem Befehl Gottes“ einen sehr hohen Stellenwert einräumt. In dieser Debatte fordert er also genau das, was er in anderem Kontext ablehnt, nämlich einen religiös begründeten strafrechtlichen Sonderschutz.

posted by Stadler at 11:24  

25.7.12

Kein gültiges Wahlrecht mehr in Deutschland

Dass das Bundesverfassungsgericht auch die Neuregelung des Bundeswahlgesetzes mit Urteil vom heutigen Tag als verfassungswidrig ansieht, dürfte wohl schon jeder mitbekommen haben. Die Entscheidung betrifft das gerade erst gesetzlich neu geregelte Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Bundestages.

Das vom Bundestag neu gestaltete Verfahren verstößt nach der Entscheidung des BVerfG gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Bereits das alte Verfahren ist in Karlsruhe kassiert worden, was bedeutet, dass der Bundestag die Vorgaben aus er damaligen Entscheidung des Gerichts nicht korrekt umgesetzt haben.

Anders als in vielen anderen Fällen, sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch keine Übergangsfristen vor.  § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes sind nach dem Urteil nichtig. Genau auf dieses verfassungsrechtliche Problem hatte ich in einem älteren Blogbeitrag aus dem letzten Jahr bereits hingewiesen.

Das Gericht betont auch, dass die alte Regelung nicht wieder auflebt. Das Fazit der Verfassungsrichter lautet:

In Folge dieser Feststellungen fehlt es an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die bis zum Inkrafttreten des Neunzehnten Änderungsgesetzes geltenden und durch diese ersetzten oder modifizierten Bestimmungen leben nicht wieder auf.

Das bedeutet mit anderen Worten, dass es in Deutschland derzeit kein gültiges und anwendbares Wahlrecht gibt. Sollte es also kurzfristig zu einer Regierungskrise kommen, wären Neuwahlen derzeit rechtlich überhaupt nicht möglich.  Der Bundestag kann im Moment also nicht gewählt werden.

Man darf gespannt sein, ob speziell die Union das Bundesverfassungsgericht ein weiteres mal provozieren will oder ob es der Bundestag nunmehr endlich schafft, ein sauberes und verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden.

Der Kollege Udo Vetter bloggt ebenfalls zum Thema.

posted by Stadler at 15:50  

20.7.12

Die europäische Dauerkrise lähmt die Demokratie

In der aktuellen Diskussion über die sog. Euro-Krise ist auffällig, dass mittlerweile selbst Vorstandsvorsitzende von DAX-Unternehmen der Finanzbranche sagen, Banken müssten auch mal pleite gehen können. Nur in der Politik sagt das (fast) niemand.

Wozu führt es eigentlich, wenn die europäischen Staaten immer wieder mit enormem Einsatz von Steuergeldern Banken retten, wie jetzt aktuell im Falle Spaniens? Vermutlich jedenfalls zunächst dazu, dass die Banken und ihre Manager auch weiterhin keinerlei Konsequenzen aus ihrem Verhalten zu fürchten haben. Das Ziel der Disziplinierung und Kontrolle des Bankenwesens wird so jedenfalls nicht erreicht werden können.

Die jüngsten Beschlüsse des Bundestags zur sog. Spanienhilfe zeigen einmal mehr, dass wir es im Wesentlichen tatsächlich nicht mit einer Eurokrise, sondern mit einer Bankenkrise zu tun haben. Die Politik setzt hierbei den eingeschlagenen Weg der Privatisierung der Gewinne und der Sozialisierung der Verluste konsequent fort und zwar aus Angst davor, dass selbst die Insolvenz einer einzigen spanischen Bank die gesamte europäische Volkswirtschaft in den Abgrund reißen könnte. Diese Angst ist möglicherweise aber nur dem geschickten Lobbyismus der Finanzbranche geschuldet.

Es wird darüber hinaus aber auch die Frage zu stellen sein, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die aktuellen massiven wirtschaftspolitischen Interventionen haben werden. Denn der Bankensektor ist mittlerweile die einzige Branche in Europa, die kein Insolvenzrisiko mehr zu fürchten hat.Diese wettbewerbsverzerrende Situation ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller Wirtschafts- und Marktteilnehmer nur schwer erträglich.

Was mich als Bürger außerdem verstört, ist der Umstand, dass es im Bundestag faktisch keine Opposition mehr gibt, sondern nur noch eine ganz große Koalition, die bereitwillig alles abnickt, was Angela Merkel aus Brüssel mitbringt. Dass gerade die Sozialdemokratie an diesem Punkt so schwach ist, stimmt bedenklich. Denn wir beobachten parallel gerade am Beispiel Spaniens eine Prekarisierung, an der die Subventionierung maroder Banken nichts zu ändern vermag. An dieser Stelle braucht es jemanden der politische Alternativen aufzeigt und vielleicht auch endlich ein vernünftiges Ausstiegskonzept – für ganz Europa – aus einem System das nicht funktioniert und möglicherweise überhaupt nur dann hätte funktionieren können, wenn es von Anfang an anders aufgebaut gewesen wäre. Das bedingungslose Festhalten an bestehenden Strukturen entspricht der menschlichen Natur – weshalb es konservative Politik auch leichter hat als progressive – aber es muss deshalb nicht richtig sein.

Nebenbei wird die seit Jahren zu beobachtende Krise der parlamentarischen Demokratie in Europa durch die aktuellen Ereignisse massiv beschleunigt und verschärft. Bezeichnend ist insoweit auch, dass die Fachleute mittlerweile deutlich kontroverser diskutieren als die Politik. Die Angst hier etwas falsch zu machen und das damit verbundene Einschüchterungspotential sitzt augenscheinlich derartig tief, dass man es für die sicherste Variante hält, sich einfach an Merkel und Schäuble zu hängen. Wenn allerdings 80 % der Abgeordneten des deutschen Bundestags konservative und angstgesteuerte Politik betreiben, dann fühle jedenfalls ich mich als Bürger von diesem Parlament nicht mehr vertreten.

Bundespräsident Gauck hatte Bundeskanzlerin Merkel ja kürzlich mehr oder minder deutlich aufgefordert, ihre Krisenpolitik besser zu erklären. Das wäre an sich eine gute Idee, nur warum sollte Merkel das tun? Ihre (persönlichen) Umfragewerte, wie auch die Reaktionen fast aller Parlamentarier in Berlin belegen, dass die Kanzlerin mit ihrer umwölkten Taktik der Desinformation und der Halbwahrheiten bislang ausgesprochen gut gefahren ist. Aus Sicht der Kanzlerin wird es also nur dann Grund zur Änderung ihrer diesbezüglichen Strategie geben, wenn es entweder aus dem Parlament oder aus der Bevölkerung heraus deutlichen Widerstand gegen ihren Eurokurs bzw. zumindest gegen ihre Informationspolitik gibt. Ein solcher Widerstand ist aber derzeit nicht in Sicht. Dass Merkel schalten und walten kann wie sie will und deshalb auch keine Notwendigkeit für eine sachgerechte Information der Öffentlichkeit sieht, ist eine unmittelbare Folge der Schwäche des Bundestages und des mittlerweile herrschenden öffentlichen Desinteresses. Die Bürger nehmen die fast täglich neuen Meldungen über immer wieder neue Rettungsmaßnahmen mit einer bedenklichen Gleichgültigkeit zur Kenntnis. 100 Millionen für spanische Banken ist nichts, was den Bürger noch wirklich vom Hocker reißt.

Wie die Krisenpolitik Merkels tatsächlich funktioniert, lässt sich anhand der Vorgänge auf dem letzten EU-Gipfel und der anschließenden politischen Reaktion in Deutschland sehr gut nachvollziehen. Merkel hat der Forderung anderer Regierungschefs nachgegeben, Direktzahlung an angeschlagene Banken aus dem ESM zu ermöglichen. Zurück in Deutschland verstummte die aufkommende Kritik aber schnell wieder, denn Merkel war es gelungen, den Eindruck zu erwecken, als hätte sich gar nichts geändert. Denn für Direktzahlungen müsse ja zunächst eine europäische Bankenaufsicht geschaffen werden und außerdem habe Deutschland schließlich weiterhin ein Vetorecht. Die Zugeständnisse die man in Brüssel macht, verkauft man zu Hause als Verfestigung des status quo.

Man hätte den Menschen stattdessen natürlich erklären können, was auf dem EU-Gipfel tatsächlich passiert ist. Daran hat Angela Merkel aber überhaupt kein Interesse, denn das was man den Menschen sagen müsste, würde viele beunruhigen und  die Selbstdarstellung der Kanzlerin stören. Denn, dass Merkel ihre Position während der sog. Eurokrise so oft verändert hat, dass man längst den Überblick verloren hat, irritiert selbst im Bundestag, abgesehen von Ströbele, kaum noch jemanden.

Es könnte durchaus sein, dass uns nachfolgende Generationen einmal fragen werden, warum wir uns als Bürger nicht gegen die fortlaufende und unbegrenzte Ausweitung des sog. Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und gegen die Milliardenzahlungen an marode Banken gestemmt haben und warum die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten willfährig immer wieder dem zugestimmt hat, was ihnen Kanzlerin Angela Merkel hingeworfen hat. Sie können schon mal damit anfangen, über die Antworten nachzudenken.

posted by Stadler at 15:20  

16.7.12

Die Beschneidung des Rechtsstaats

Neben den Regierungsparteien Union und FDP haben sich auch SPD und Grüne für eine schnelle gesetzliche Regelung der Beschneidung ausgesprochen. Hintergrund ist ein Berufungsurteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Straftat angesehen hat. Das Gericht hatte den Arzt, der den Eingriff durchgeführt hat, dennoch freigesprochen, weil er sich nach Auffassung des Gerichts in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden und damit ohne Schuld gehandelt habe. Zum besseren Verständnis des Urteils kann nicht unerwähnt bleiben, dass in dem Fall Komplikationen aufgetreten sind und das Kind wegen Nachblutungen von den Eltern in die Notaufnahme einer Kinderklinik gebracht werden musste.

Die aktuelle, parteiübergreifende politische Stimmung ist maßgeblich auch davon geprägt, dass die europäischen Rabbiner das Kölner Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust bezeichnet haben. Dieser unsachliche Vergleich hat die beabsichtigte Wirkung ganz augenscheinlich nicht verfehlt.

In dieser Situation erscheint mir eine juristische und rechtspolitische Bewertung des Urteils des LG Köln nötig, die ich an dieser Stelle versuchen möchte. Zum besseren Verständnis sollen vorab kurz die Grundzüge der Strafbarkeit erläutert werden. Die Prüfung der Strafbarkeit erfolgt dreigliedrig, man unterscheidet die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuldhaftigkeit des Verhaltens. Jede ärztliche Heilbehandlung erfüllt den Straftatbestand einer Körperverletzung ebenso wie beispielsweise eine Ohrfeige. Vor diesem Hintergrund stellt die Beschneidung eines Menschen ebenfalls eine tatbestandsmäßige Körperverletzung dar. Diese Körperverletzung kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn ein sog. Rechtfertigungsgrund eingreift. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist anerkannt, dass die Einwilligung des Betroffenen regelmäßig geeignet ist, die Rechtswidrigkeit auszuschließen. Ärztliche Heileingriffe sind deshalb mit Einwilligung des Patienten zulässig. Da Säuglinge und Kleinkinder noch keinen entsprechenden Willen bilden können und deshalb auch nicht in der Lage sind rechtswirksam einzuwilligen, kommt es auf die Einwilligung der Eltern an. Diese Einwilligung ist aber nicht beliebig. Sie muss sich vielmehr am Kindeswohl orientieren, was verfassungsrechtlich aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt.

Und genau an diesem Punkt kann und muss nun eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen werden. Es stehen sich hier die Religionsfreiheit (der Eltern) auf der einen und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und die Wahrung des Kindeswohls auf der anderen Seite gegenüber. Wenn man an dieser Stelle einen Vorrang der (religiösen) Tradition postuliert, dann wird man künftig nicht mehr plausibel erklären können, warum nicht auch das Züchtigungsrecht der Eltern, der religiös motivierte Abbruch einer ärztlichen Heilbehandlung oder beliebige Verletzungen der körperlichen Integrität eines Kindes einen Rechtfertigungsgrund bilden können. Eine Gesellschaft, die bereits eine gewöhnliche Ohrfeige nicht mehr als vom Erziehungsrecht der Eltern gedeckt ansieht, kann schwerlich eine Beschneidung eines Säuglings oder Kleinkindes – ohne medizinische Indikation – für gerechtfertigt halten.

In verfassungsrechtlicher Hinsicht muss deshalb davon ausgegangen werden, dass eine religiöse Tradition keinen ausreichenden Grund dafür bilden kann, einen dauerhaften körperlichen Eingriff bei einem Kleinkind oder gar Säugling zu rechtfertigen und zwar selbst dann nicht, wenn man den Eingriff für harmlos hält. Das Argument, es würde sich doch nur um ein überflüssiges Stück Haut handeln, ist ohnehin unbehelflich. Würde man etwa das Abschneiden eines Ohrläppchens – auch nur ein überflüssiges Stück Haut – aus religiösen Gründen gutheißen? Welches Stück des Körpers überflüssig ist oder nicht, unterliegt gerade der Selbstbestimmung des Individuums und seinem Recht auf Achtung der körperlichen Integrität. Im Falle der Beschneidung steht die Harmlosigkeit außerdem keineswegs fest, sondern wird von den Befürwortern immer nur apodiktisch behauptet. Die Wissenschaft längst auch ganz ernsthaft bleibende und schwerwiegende Folgen von Beschneidungen. Auch der in der politischen Diskussion gerne bemühte Vergleich zur christlichen Taufe geht fehl. Denn bei der Taufe wird dem Kind lediglich etwas Wasser über den Kopf gegossen, während die Beschneidung einen für Kinder schmerzhaften und irreparablen körperlichen Eingriff darstellt. Im Hinblick auf die These von der Harmlosigkeit der Beschneidung ist zum Beispiel auch die sehr eindringliche Schilderung des Schriftstellers Najem Wali in der taz lesens- und bedenkenswert.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich also, dass wir hier von einem rituellen, nicht ganz unerheblichen körperlichen Eingriff reden, für den es keinen sachlich-wissenschaftlichen Grund gibt. In verfassungsrechtlicher Hinsicht muss deshalb wie gesagt die Frage gestellt werden, ob die Religionsfreiheit überhaupt eine ausreichende Grundlage dafür bilden kann, eine Körperverletzung an einem Kleinkind vorzunehmen. Wenn man das nämlich einmal bejaht, ergeben sich zudem schwierige Folgefragen dahingehend, bis zu welcher Intensität der Staat derartig religiös motivierte körperliche Eingriff dulden kann und will.

Die Politik, die jetzt einen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund schaffen möchte, diskutiert letztlich damit wieder nur eine populistische Scheinlösung, denn die zugrundeliegende Rechtsfrage ist im Kern verfassungsrechtlicher Natur. Der (einfache) Gesetzgeber hat überhaupt nicht die Möglichkeit, Umfang und Reichweite des Grundrechtsschutzes zu definieren. Wenn man also nach sorgfältiger Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu dem Ergebnis gelangt, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrheit Vorrang vor der Religionsfreiheit der Eltern genießt, dann ändert sich daran auch dann nichts, wenn der Gesetzgeber nunmehr einen Rechtfertigungstatbestand schafft. Dieser wäre dann nämlich schlicht verfassungswidrig. Die Prüfung verlagert sich damit nur von den Strafgerichten einmal mehr nach Karlsruhe, was aber möglicherweise von dieser Politik gerade intendiert wird.

Man darf in der aktuellen Diskussion aber durchaus auch ein bisschen erschrocken darüber sein, dass es in Deutschland einen von der CSU bis zu den Grünen reichenden politischen Mainstream gibt, der ein archaisches religiöses Ritual über das Recht kleiner Kinder auf körperliche Unversehrheit stellt. Da ist mit Sicherheit eine gelegentliche Ohrfeige als Erziehungsmethode – die in Deutschland mittlerweile zu recht geächtet ist – deutlich harmloser.

Update:
Kathrin Passig hat in der Diskussion dieses Beitrags auf Google+ folgenden ergänzenden Hinweis gepostet, der mir erwähnenswert erscheint, weshalb ich ihn hier einfach mal zitiere:

Dass unter „bleibende und schwerwiegende Folgen“ nur von den psychischen Folgen die Rede ist, hat mich ein bisschen überrascht. Es scheint in der ganzen Diskussion einen ausgeprägten Widerwillen dagegen zu geben, auch mal zu erwähnen, dass die Vorhaut a) eine Funktion hat und b) für viele eine erogene Zone ist. (Ergänzung: Beides ist viel umstrittener, als ich dachte, http://en.wikipedia.org/wiki/Sexual_effects_of_circumcision – aber trotzdem, erwähnen kann man es schon mal.)

Vielleicht sollte man in der Tat gerade auch über die sexuellen Auswirkungen der Bescheidung diskutieren, die in der aktuellen Debatte kaum eine Rolle spielen.

Der deutsche Wikipdia-Eintrag umfasst übrigens praktisch alle Aspekte der Zirkumzision und ist äußerst lesenswert.

Update vom 18.07.2012:
Erst heute bin ich auf einen Beitrag von Henning-Ernst Müller (Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Regensburg) im Beck-Blog zur Beschneidungsdiskussion gestoßen, den ich hier unbedingt noch erwähnen möchte.

Müller weist einerseits auf die bislang wenig beachtete Fachdiskussion von Ärzten und Juristen hin und verlinkt insoweit auf einen Beitrag im Ärzteblatt, in dem den Ärzten bereits 2008 empfohlen worden ist, medizinisch nicht indizierte Zirkumzisionen nicht durchzuführen. In dem Fachbeitrag wird außerdem ausgeführt, dass die Ärzteschaft die Beschneidung von Jungen schon seit längerer Zeit kritisch sieht. Auch wird dort der Einschätzung entgegengetreten, bei der Zirkumzision würde es sich um einen in medizinischer Hinsicht unbedeutenden Eingriff handeln.

Müller erläutert außerdem, vor welchen, bislang gar nicht diskutierten, Problemen der Gesetzgeber im Detail steht, wenn er nun tatsächlich ein solches „Beschneidungsgesetz“ schaffen will.

posted by Stadler at 10:36  
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