Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.8.12

Neues aus dem Sommerloch: Das Anti-Blasphemie-Gesetz

Es ist wieder Hochsommer in Deutschland und das ist häufig die Zeit der merkwürdigen Forderungen und Diskussionsbeiträge.  Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick fordert ein „Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“.  Schick fährt insoweit schwere Geschütze auf und sieht die Menschenwürde in Gefahr.

Jetzt ist für mich schon auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar, weshalb die Gotteslästerung die Menschenwürde verletzen sollte. Denn Gott ist – ganz unabhängig von der Frage, ob es ihn gibt – jedenfalls kein Mensch.

Das deutsche Strafrecht verfügt außerdem bereits über einen eigenen Abschnitt mit Straftaten, welche sich auf die Religion und die Weltanschauung beziehen. Dass die Beschimpfung von Bekenntnissen nur dann strafbar ist, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört werden kann, hat gute Gründe. Die Vorschrift des § 166 StGB, die in ihrer ursprünglichen Fassung die „Lästerung Gottes“ unter Strafe stellte, wurde 1969 neu gefasst. Seiher gibt es immer wieder mal kontroverse Diskussionen darüber, ob man die Vorschrift nicht ganz abschaffen oder vielleicht doch wieder ausweiten sollte.

In der Kommentierung bei Fischer (StGB, § 166, Rn. 2) wird der zentrale, auch verfassungsrechtliche Aspekt, trefflich auf den Punkt gebracht:

Der sekulare Rechtsstaat hat weder Aufgabe noch Berechtigung, Strafen nach Maßgabe subjektiver Glaubensinhalte und individueller Empörung zu verhängen.

Vielmehr muss gerade im Bereich von Religion und Weltanschauung ein scharfer Meinungskampf möglich sein, der sich natürlich auch der Mittel der Satire bedienen darf. Und genau deshalb kann und darf nicht alles unter Strafe stehen, was Angehörige einer Religionsgemeinschaft möglicherweise als blasphemisch betrachten.

In Deutschland gibt es mit der Beschneidungsdiskussion aktuell noch eine weitere Debatte, die durch einen bedenklichen Rückgriff auf fundamentalistisch-religiöse Argumentationsansätze geprägt ist.

Vor diesem Hintergrund finde ich es beispielsweise erstaunlich, dass der Grünen-Politiker Volker Beck den Vorschlag von Erzbischof Schick mit deutlichen Worten kritisiert:

„Gläubige brauchen keinen anderen strafrechtlichen Schutz vor Diffamierung, Beschimpfung und Hetze als andere soziale Gruppen.“

Denn derselbe Volker Beck hat sich in der kontroversen Diskussion über die Zulässigkeit der Beschneidung von männlichen Kleinkindern offensiv auf die Seite der Beschneidungsbefürworter gestellt und wird von der FAZ dahingend zitiert, dass er der Beschneidung als „erstem Befehl Gottes“ einen sehr hohen Stellenwert einräumt. In dieser Debatte fordert er also genau das, was er in anderem Kontext ablehnt, nämlich einen religiös begründeten strafrechtlichen Sonderschutz.

posted by Stadler at 11:24  

18 Comments

  1. Die eigentliche Gotteslästerung ist, dass die Menschen Gottes Angebot nicht annehmen, sie zu erlösen – und dafür musste der Herr Jesus sterben. Das alles war aber noch nie strafbar und sollte es auch nicht sein. Alle anderen blasphemischen Sprüche beleidígen lediglich gläubige Menschen, aber nicht den Herrn.

    Comment by Achim Keßler — 2.08, 2012 @ 11:30

  2. Ich finde die Äußerungen des Grünen-Politerks Volker Beck überhaupt nicht erstaunlich. Er ist nicht der erste Politiker, der sein Meinungsfähnchen jeweils in den für ihn vermeintlich günstigsten Wind hängt. Und das Politiker nicht überdenken, worüber sie gerade reden oder entscheiden hat doch erst die Verabschiedung des ESM kürzlich gezeigt. Wo im Eilverfahren etwas durchgepaukt wird und hinterher staunt man über die Fallstricke im Vertrag.

    Meiner Meinung nach gehört der §166 StGB komplett gestrichen. Zusammen mit allen anderen Vorschriften, die Religionsgemeinschaften Sonderrechte wie z.B. beim Arbeitsrecht einräumen.

    Comment by Jürgen — 2.08, 2012 @ 11:35

  3. ich stimme Jürgen zu. Besonders das merkwürdige Arbeitsrecht sollte den allgemeinen Gepflogenheiten angepasst werden.
    Die Trennung von Kirche und Staat darf auf keinen Fall zum Staat im Staate führen, sonst erheben noch andere Religionsgemeinschaften oder Pseudo- Religionsgemeinschaften darauf einen Anspruch.
    In diesem Zusammenhang bedarf es auch einer dringenden Recherche, auf welche Art und Weise die christlichen Kirchen zu ihrem enormen Vermögen gekommen sind, das ja generell als Grundlage dient, für an den Staat gerichtete finanzielle Forderungen.

    Comment by Wolf — 2.08, 2012 @ 12:11

  4. Ich finde, es ist das gute Recht auch von katholischen Funktionären, ihre eigene Meinung zu haben und ihre Wünsche an den Gesetzgeber zu artikulieren. Auch Volker Beck kann (mit seiner vermutlichen katholischen Prägung in Köln, der man sich bei so einem wunderschönen Dom schon geometrisch kaum entziehen kann) an Meinung zum Vortrag bringen, was er will. Entscheidend ist, ob man im Parlament eine Mehrheit für seine Wünsche findet.

    Da sieht es für eine Sonderbehandlung der Katholiken ungünstig aus. Die Moslems mussten die Satire mit den Mohammed-Karikaturen in säkularen Staaten (wie bei) hinnehmen, da wird auch Herr Ratzinger die Satire mit der Fanta ertragen. Er kann sich ja ein Beispiel an ihrer königlichen Majestät Elisabeth II nehmen, die als Bond-Girl ihr Ansehen noch gesteigert hat.

    Der §166 StGB schützt dagegen auch uns Atheisten. Selbst wenn wir wie Boris unsere Sexualfantasien an Religionen abarbeiten, obwohl er rational genau weiss, dass die Beschneidung der Hälfte der US-Männer weder eine religiöser Akt ist, noch von den Beschneidenden als Nötigung zum Beischlaf zelebriert wird, wie Boris immer halluziniert.

    Es ist also so wie es ist: der Bischof kriegt seine Gotteslästerung nicht zurück. Und Beschneidung wird gesetzlich erlaubt werden. Wie in USA oder Schweden oder anderen nicht religiös (auch von Atheisten) dominierten Staaten. Total normal.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.08, 2012 @ 12:11

  5. Vielleicht meinte der gute Herr Erzbischof das als so eine Art „Minderheitenschutz“ – trotz aller aller Bemühungen, sich durch regelmäßige Großveranstaltungen und lautem Kommentieren aller möglichen und unmöglichen Dinge in den Vordergrund zu drängen, muss man doch feststellen, dass der gemeine Kirchengänger eine stark vom Aussterben bedrohte Gattung ist.

    ag.

    Comment by agtrier — 2.08, 2012 @ 12:16

  6. zu Beck: Schizophrenie gehört doch inzwischen zur obersten Maxime grüner Politik, oder nicht? Insofern wundert mich sein wirres Gerede schon lange nicht mehr.

    Comment by daMax — 2.08, 2012 @ 12:42

  7. Zu einem den intellektuell-rechtsethisch-moralischen „Stand der Dinge“ in der „BRD“ des Jahres 2012 anschaulich auch zeigendem Punkt namens Blasphemiebestrafung ff. schreibt der Autor oben seltsam schwächelnd.

    Wie im Großen die grundlagenrechtlich mehr als zweifelhafte ESM-Sache ,wie die Wahlrechtssache, wie die damalige Pendlerpauschalesache (O-Ton Steinbrück,damals Finanzminister: „.. wir machen das solange ,bis uns das BVG daran hindert…“ -wie ein 18-jähriger Verkehrsrowdy,der sagt, er führe solange bei Rot über die Ampel bis die Polizei in daran hindere!),wie im Kleinen die Beschneidungssache, wie die Meldedatenweitergabesache, wie die angebliche auch bei uns offiziell so dargestellte angebliche Geheimnisverratssache bei Wikileaks/Assange ,die ja in Wahrheit staatsbürgerliche Pflichterledigung war ein schweres Verbrechen(Mord aus US-Hubschrauber an Zivilisten) zu melden,öffentlich zu machen (jeder Staatsbürger in zivilisierten Staaten ist VERPFLICHTET ,bei zufälliger Kenntnisnahme,auch etwa durch Diebstahl(Rechtsgüterabwägung:Was ist schützenwerter!!!) von einem schweren Verbrechen diese Kenntnis unverzüglich der „nächsten Polizeidienststelle“ mitzuteilen,andernfalls wäre derjenige im Falle es würde bekannt ,wegen einer Art Mittäterschaft/Verdunkelung dran!),wie die Rechtbeugungen im Geheimdienst-und Bundespolizeimilieu,die ebenfalls dort behaupten auch seitens der Politik, Geheimnisschutz hätte erzwungen, keine Meldung über Mordtaten der sog.“NSU“ und Verdachtsmomente dazu zu machen (nochmal: jeder Bürger,erst recht welche die im Sicherheitsapparat arbeiten, ist VERPFLICHTET ,bei Kenntnisnahme von Schwerstverbrechen diese Dinge den Behörden zu melden,resp. Medien zum Öffentlichmachen! Geheimnis hin oder her!Mit dem in 2012 in der „BRD“ vertretenen Persilscheinargumenten hätten auch alle SS-Offiziere unterhalb Heinrich Himmlers NICHT angeklagt und verurteilt werden können -denn es bestand ja Geheimnisschutz!) -all dies und noch viel mehr seit 1999 ist zu subsummieren unter eine rechtsnihilistische , exekutive Rechte über zu bewertende subtil modernisierte autoritäre Auslegung von grundlegendem Recht ,die wenn auch modernisiert letztlich auf Staatsrechtstheoretiker aus dem Anfang des 20.Jahrhunderts zurückgeht ,deren krude autoritäre und durchaus totalitäre Lehrinhalte u.a. mit zu den Nazitaten und Nazigesetzen führte.
    Das geht zwar über mehrere Stationen, ist ein paar Mal „durch die Maschine gejagt worden “ und gewaschen worden wie dreckiges Geld -aber man kann den modernen Rechtsnihilismus durchaus auf jenen totalitären Rechtsnihilismus jener alten Tage mit zurückführen. (Das kann man ja beispielsweise in der Eugenik ja auch machen und macht das auch -weshalb also nicht in Staatsrechtsfragen und im Recht allgemein.)

    Nein- diese Blasphemiesache , die ja nicht nur ein katholischer Oberer vertrat ,sondern diverse Schriftsteller und Zeitungsschreiber und Talk-Show-Gäste und prominentere, einflussreichere Blogger und auch offensiv vertreten -sei es aus reaktionärer Grundüberzeugung weil deren bisherige linksliberale oder linke Camouflage langsam abbröckelt und die echte Figur dahinter sichtbar wird und diese Herrschaften mal ehrlich sein wollen, sei es ,weil die schlicht Geld dafür erhalten von interessierter Seite und Lohnschreiberlinge und Mietmäuler sind – ist ein weiteres Warnzeichen dafür , welchen geistigen Zustand dieses Land (letztlich die sog. westl. Welt,anderswo im Westen ist es ja noch schlimmer) erreicht hat!

    Da heißt es jetzt, dass man eingreifen muß-wenn man an sich noch gültiges -teils trickreich nihilistisch- verfahrenstechnisch ausgehebeltes aber eben an sich noch gültiges-Recht erhalten will aus Altruismus oder schlicht, weil man Kinder und Enkelkinder hat ,die nicht in einer kommenden rechtsethischen und verfahrenstechnischen Barbarei leben sollen!

    Und man muß also ,durchaus scharf, auch im Kleinen eben diesen Blasphemieleuten (wie den Beschneidungsfiguren) mit gutem Argument ( und die hat man -die anderen wollen die Verschlechterung, stehen also argumentativ schlechter da!! Das vergesse man nicht!) in deren übelwollenden Paraden und Vorbereitungssuaden fahren! Ohne Angst,ohne Tricks-ganz geradlinig ,mit Vollgas argumentativ hinein!

    Comment by Robert — 2.08, 2012 @ 12:52

  8. Danke für die klaren und richtigen Worte gegen eine Bestrafung von Gotteslästerern.

    Ich sehe bei Beck in diesem Fall allerdings keinen Widerspruch zwischen beiden Meinungen. Es geht keineswegs um einen gleichartigen ‚besonderen strafrechtlichen Schutz‘. Denn einmal geht es um Schutz *vor* Strafe, im anderen Fall um Schutz *durch* Bestrafung andersmeinender.

    Bei der Beschneidung will er, daß diejenigen, die ihre Söhne beschneiden lassen, vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden. Bei der Gotteslästerung will er nicht, daß Gläubige vor Lästerung geschützt werden, indem die Lästerer strafrechtlich verfolgt werden. Er will also in beiden Fällen schlicht, daß religiöse Differenzen nicht durch strafrechtliche Verfolgung ausgetragen werden.

    Ein Widerspruch entstünde erst, wenn er die öffentliche Kritik an Beschneidungen unter Strafe stellen wollte. Will er aber nicht, und sonst auch niemand, soweit ich weiß.

    Comment by sPa — 2.08, 2012 @ 15:42

  9. Danke an sPa, wenigstens einer, der noch logisch denken kann.

    Herr Stadler, wo bitte erkennen Sie „fundamentalistisch-religiöse Argumentationsansätze“ bei den Gegnern einer strafrechtlichen Verfolgung von Beschneidungen (inklusive Frau Merkel)? Ist für Sie jeder, der Religion ernst nimmt, ein Fundamentalist?

    Comment by Rasti — 2.08, 2012 @ 16:57

  10. Ach ja, ich halte übrigens auch nichts von einem Gotteslästerungsparagrafen…

    Comment by Rasti — 2.08, 2012 @ 16:58

  11. Mir scheint, dem nämlichen Erzbischof fehlt es an Gottvertrauen. Nach katholischer Lesart sollten solche „Sünden“ ja nach dem Ableben durch den Herrn selbst gerichtet werden.

    Wenn er nun nach weltlicher Hilfe für die Aufgaben des Allmächtigen ruft, dann spricht das nicht dafür, dass er ein hohes Vertrauen in die Fähigkeit seines Dienstherren hat, so etwas selbst zu ahnden.

    Da fragt man sich schon, wer hier die Blasphemie begeht…

    ag.

    Comment by agtrier — 2.08, 2012 @ 17:10

  12. „Denn Gott ist – ganz unabhängig von der Frage, ob es ihn gibt – jedenfalls kein Mensch.“

    Gaaanz bedenkliches Argument. Ich freue mich schon darauf, wenn wir doch mal auf Außerirdische treffen sollten. Wahrscheinlich wird es wieder Jahrzehnte und eine Menge Toter und Verletzer (körperlich und selig) bedürfen, bis wir auf einem einigermaßen akzeptablen Stand.
    Ansonsten stimme ich vollkommen mit dem Artikel überein.

    Comment by Martin — 2.08, 2012 @ 17:48

  13. Der Nachfolger des Hexenbrenners Fuchs von Dornheim in Bamberg als Bischof sollte sich um die eigenen Verbrechen kümmern.

    http://blog.br-online.de/quer/nicht-zustaendig-bamberger-hexenverbrennungen-ungesuehnt-18072012.html
    http://www.malefiz-haus.de/

    Comment by Wolfgang T. — 2.08, 2012 @ 19:46

  14. Der rechtliche Nachfolger des Hexenbrenners Fuchs von Dornheim in Bamberg…

    … ist der bayerische Ministerpräsident, Horst Seehofer. Das Hochstift Bamberg (auch als Fürstbistum Bamberg bekannt) wurde nämlich 1803 aufgelöst und in das Land Bayern eingegliedert.

    Auch aus geistlicher Sicht gab es eine Zäsur. Als Folge des Konkordats von 1817 wurde das bisherige Bistum Bamberg durch das Erzbistum Bamberg ersetzt, mit einem neu definierten Einzugsbereich und den untergeordneten Bistümern Eichstätt, Würzburg und Speyer.

    Comment by Rasti — 2.08, 2012 @ 21:50

  15. Ich würde nur zu gerne wissen, was dieser Bischof mit seiner mysteriösen Botschaft eigentlich sagen wollte.

    Zitat: „…sowie heilige Gegenstände und Geräte…“

    Also unter heilige Gegenstände kann ich mir ja noch so ungefähr vorstellen was dieser Bischof meint – aber was meint er mit heilige Geräte? Mal angenommen es ist kein Druckfehler (und heißt in Wirklichkeit heilige Gräte, was ja immerhin ein innerkirchlicher Ausdruck für eine Reliquie sein könnte) stellt sich doch die Frage was dieser Bischof mit heilige Geräte eigentlich gemeint hat. Ist das vielleicht ein zaghafter Versuch die katholische Kirche zu modernisieren und ins 21. Jahrhundert zu führen?

    Comment by Michael Schneider — 2.08, 2012 @ 22:45

  16. @4: Seit wann sind denn die USA von Atheisten dominiert? In letzter Zeit verwandelt sich doch Gods own Land eher in einen üblen Gottesstaat in dem die Bibel mehr gilt, als 200 Jahre Forschung …

    Comment by Kommentator — 3.08, 2012 @ 18:47

  17. Das Sommerloch ist groß und tief – der Kommentator hat es recht erkannt. Während in den vergangenen Jahren ausgebrochene Aligatoren in selbigem versenkt wurden, nehme ich die aktuelle Themenauswahl – u.a. in Verbindung mit der Beschneidungsthematik – bedenklicher wahr: hier bemühen sich Thementreiber um die Schaffung schwer verrückbarer Fundamente … nicht nur eines „religiös begründeten strafrechtlichen Sonderschutz“. Unter dem Deckmantel von individueller, wie kollektiver Religionsfreiheit und unter Mißdeutung des Grundrechtskanons werden gesellschaftliche Projektionen erzeugt, Vorrechte für Religionsgemeinschaften eingefordert, welche aller (vergeblichen) Säkularisierung Hohn spotten. Ob die damit verletzten staatsbürgerlichen Gefühle unter der unbedingten Schutz der Menschenwürde fallen, mögen Herr Schick und der Kommentator im nächsten Beitrag aufgreifen.

    Comment by gundi — 6.08, 2012 @ 14:30

  18. Beschneidung ist Gotteslästerung.
    Wie soll sonst zu erklären sein, dass der Mensch sich anmaßt, den Menschen als Gottes Werk verbessern/perfektionieren zu wollen? Eindeutiger gehts doch schon nicht mehr.

    Comment by Christian — 27.08, 2012 @ 18:36

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