Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.11.10

Netzsperren europaweit

Während die deutsche Netzgemeinde derzeit u.a. über die Novellierung des JMStV diskutiert, wird in Brüssel weiterhin der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie (vulgo: Censilia) vorangetrieben.

Dieser Richtlinienentwurf war hierzulande vor allen Dingen deshalb im Gespräch, weil er, ähnlich wie das Zugangserschwerungsgesetz, sog. Access-Sperren als Instrument zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz vorsieht.

Die Richtlinie enthält aber noch andere fragwürdige Regelungen. Zunächst definiert die Richtlinie – anders als zum Beispiel das deutsche Recht – das Kind in Art. 2 a) wie folgt:

„Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren

Damit werden der Dreijährige und der Siebzehnjährige gleichgesetzt. Das wird auch Auswirkungen auf normale Formen von Jugendsexualität haben, auch wenn dafür in Art. 8 ein Ausnahmetatbestand geschaffen worden ist.

Für den Bereich des Internets ist nach wie vor die Vorschrift des Art. 21 von besonderem Interesse, die Netzsperren vorschreibt:

Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

1. Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird. Die Zugangssperrung erfolgt vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.

2. Unbeschadet des Vorstehenden trifft jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen, damit Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, aus dem Internet entfernt werden.

Das EU-Konzept könnte man damit als Löschen und Sperren bezeichnen.

Was leider gänzlich fehlt, sind Regelungen, die eine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten vorsieht, die sicherstellt, dass einschlägige Inhalte zügig aus dem Netz vebannt werden. Für das, was allein effektiv wäre, um die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten einzudämmen, sieht der Richtlinienentwurf also überhaupt keine Regelung vor.

Sinnvoll wäre es insoweit, die Nr. 1 des Art. 21 komplett zu streichen und stattdessen eine Regelung aufzunehmen, die es den jeweiligen nationalen Behörden gestattet, direkt Host-Provider aus anderen Mitgliedsstaaten anzusprechen und sie auf einschlägige Inhalte hinzuweisen. Gerade die Notwendigkeit der Einhaltung eines umständlichen Dienstweges führt nämlich dazu, dass inkriminierte Inhalte im Netz verbleiben, obwohl sie längst gelöscht sein könnten.

Als gänzlich verfehlt muss man auch die (ausdrückliche) Beschränkung auf Webseiten ansehen. Die Erkenntnis, dass kinderpornografische Inhalte nicht primär über das Web, sondern vor allen Dingen über P2P-Netzwerke und geschlossene Benutzergruppen verbreitet werden, hat sich offenbar immer noch nicht durchgesetzt. Zu diesem Aspekt habe ich mich ausführlich in meiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags geäußert.

Man kann insgesamt nur hoffen, dass sich die Abgeordneten des EU-Parlaments mit den Fakten befassen werden.

posted by Stadler at 21:35  

30.11.10

Der Überbringer der schlechten Nachricht

Ich habe lange überlegt, ob ich etwas dazu bloggen soll, wie Medien und Politik mit den aktuellen Enthüllungen von Wikileaks umgehen. Man könnte sich mit der Geltungssucht des Egomanen Julian Assenge befassen, aber angesichts der Reaktionen, die man hierzulande hört,  ist man schon fast wieder geneigt, Assenge zu verteidigen. Weil manche Statements aber keiner Kommentierung mehr bedürfen, beschränke ich mich auf ein Zitat von Carl von Ossietzky, mit dem eigentlich alles gesagt ist:

In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.

posted by Stadler at 12:49  

29.11.10

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Noch bevor die Landtagsfraktion der SPD ihren (offiziellen) Beschluss zum umstrittenen JMStV gefasst hat, preschen die NRW-Grünen @gruenenrw vor und verkünden auf Twitter:

Wir sind weiterhin gegen den JMStV die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.

Vorauseilender Koalitionsgehorsam gegen den Willen der Landespartei und womöglich auch gegen die Überzeugung so mancher Abgeordneter? Die Grünen in Nordrhein-Westfalen führen gerade eine Polit-Farce auf.

Warum die Novellierung des JMstV sachlich abzulehnen ist, kann man u.a. hier nachlesen.

Update:
Die neue Website „Parlamentarische Zwänge“ persifliert die Haltung der NRW-Grünen sehr schön. Und der Kollege Kompa hat das passende Wahlkampfplakat dazu gefunden. ;-)

posted by Stadler at 21:42  

29.11.10

Polizei darf friedliche Demonstration nicht filmen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 23.11.2010 (Az.: 5 A 2288/09) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt, wonach die Polizei bei Versammlungen nicht anlassunabhängig filmen darf.

Das OVG bestätigt eigentlich nur eine juristische Selbstverständlichkeit, nämlich, dass Bild- und Tonaufnahmen von Demonstrationsteilnehmern nur angefertigt werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Man nennt das auch Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts. Die Behörden wollten das aber offenbar nicht einsehen und haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt und haben sich auch beim OVG eine Abfuhr geholt.

posted by Stadler at 20:47  

29.11.10

Internet-Enquete diskutiert über das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft

In der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages steht heute das Urheberrecht auf dem Programm. Zu diesem Thema werden eine ganze Reihe von Sachverständigen befragt, deren schriftliche Stellungnahmen man online nachlesen kann.

Juristisch innovativ finde ich z.B. den Ansatz von Thomas Dreier, sich von einer engen Auslegung der Schrankenbestimmungen zu verabschieden und das Urheberrecht als Instrumentarium zu sehen, das dem Ausgleich der Interessen aller am Informationsaustausch Beteiligter dient. Darüber hinaus fordert Dreier den Schrankenkatalog um eine flexible Schrankenbestimmung zu ergänzen, die es den Gerichten ermöglicht, in überschaubarem Umfang angemessen auf technologische Entwicklungen zu reagieren.

Wenn ich die Stellungnahmen von mir hochgeschätzten Wissenschaftlern wie Spindler oder Dreier zu Aspekten wie dem Filesharing lese, spürt man allerdings die fehlende Nähe zur Praxis. Von der Entspannung, über die die beiden Wissenschaftler berichten, bemerkt man als Anwalt der diese Fälle täglich auf dem Tisch hat, nämlich wenig. Die Anzahl der Filesharing-Abmahnungen hat vielmehr in den letzten beiden Jahren drastisch zugenommen, weshalb ich eher von einer Verschärfung sprechen würde.

Passend zur Enquete-Anhörung hat Kulturstaatsminster Neumann mit zwölf wenig zukunftsorientierten Thesen zum Urheberrecht letzte Woche bereits einen Diskussionsbeitrag geliefert.

posted by Stadler at 15:43  

27.11.10

Staatsminister Neumann und seine seltsamen Thesen zum Urheberrecht

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat auf der Website der Bundesregierung ein 12-Punkte-Papier zum Urheberrecht veröffentlicht.

Neumann fordert darin u.a. eine Fortentwicklung der Providerhaftung und die Schaffung weitergehender Prüf- und sonstiger Pflichten für Provider. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Nach der E-Commerce-Richtlinie und dem TMG treffen die Internet-Service-Provider nämlich grundsätzlich keine Prüf- und Überwachungspflichten.

Außerdem spricht sich Neumann auch für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse aus. Neumann scheint, wie viele andere auch, immer noch nicht erkannt zu haben, dass diese Forderung nicht im Interesse der Autoren ist und letztlich auf eine gebührenfinanzierte Presse hinausläuft.

Wer einerseits den Urheber in den Mittelpunkt stellen will, anderseits aber der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht das Wort redet, gibt zu erkennen, dass er die Zusammenhänge nicht durchdrungen hat und unreflektiert Forderungen der Lobbyisten wiederkäut.

Solche Positionsbestimmungen, die immerhin als offizielle Verlautbarung der Bundesregierung daherkommen, machen deutlich, dass der Weg hin zu einem Urheberrecht das zeitgemäß alle denkbaren Interessen in einen möglichst fairen Ausgleich bringt, noch sehr weit ist.

posted by Stadler at 21:48  

27.11.10

Streit um die Netzpolitik

Vor zwei Wochen – der zeitliche Zusammenhang zum ersten „Netzpolitischen Kongress“ der Bundestagsfraktion war sicherlich kein Zufall – haben sich die beiden wohl profiliertesten Netzpolitker der Grünen, Konstantin von Notz und Malte Spitz, auf ZEITONLINE zum Thema Netzpolitik geäußert. Der Beitrag, der natürlich auch dem Zweck diente, die Bundesregierung zu kritisieren, beklagt, dass die z.T. progressiven Ansätze aus Gremien und Ausschüssen den Weg in die Tagespolitik noch nicht gefunden haben und es auch noch nicht ausreichend gelungen sei, alle gesellschaftlichen Gruppen an der Netzpolitik zu beteiligen.

Hierauf erwidern nun Jimmy Schulz und Manuel Höferlin (FDP) wiederum auf ZEITONLINE in einem ebenfalls parteipolitisch motivierten Beitrag.

Wenn ich beide Artikel lese, dann würde ich mir zunächst wünschen, dass es gelingt, auf das übliche politische Ping-Pong-Spiel zwischen Regierungs- und Oppositionspartei zu verzichten. Mein Eindruck ist nämlich der, dass zwischen von Notz/Spitz einerseits und Schulz/Höferlin andererseits weniger Uneinigkeit besteht, als zum Teil innerhalb der jeweiligen Parteien. Es ist deshalb auch nicht nötig, einen solchen Dissens medial zu erzeugen.

Inhaltlich kann man beiden Artikeln irgendwie zustimmen, je nachdem ob man die Fortschritte in den Vordergrund rückt oder die weiterhin bestehenden Defizite. Oder anders formuliert: Notz/Spitz beklagen, dass die Flasche noch halb leer ist, während Schulz/Höferlin darauf verweisen, dass sie immerhin schon halb voll ist.

Dass die Politik der Zivilgesellschaft und der Netzgemeinde wesentlich aufmerksamer zuhört als noch vor zwei Jahren, zeigt sich schon an der Zusammensetzung der Internet-Enquete-Kommission oder auch daran, welche Leute mittlerweile zu Ausschussanhörungen eingeladen werden. Das Spektrum ist hier deutlich breiter gefächert als früher. Dass die Auswirkungen auf die Tagespolitik aber noch zu wünschen übrig lassen, dürfte andererseits auch kaum zu bestreiten sein.

Den Hinweis auf die IKT-Strategie der Bundesregierung als Beispiel für einen netzpolitischen Fortschritt, halte ich allerdings für fragwürdig. Zumindest das bisherige Konzept der Bundesregierung mit dem jährlichen IT-Gipfel wirkte nicht gerade zukunftsorientiert. Was uns dort als Internet-Wirtschaft präsentiert wurde, waren primär Vertreter von Industrie und Verbänden, während die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die in Deutschland tatsächlich das Herzstück der „Internet-Wirtschaft“ bilden, außen vor geblieben sind.

Vielleicht ist die Hoffnung darauf, dass Politiker bei bestimmten Sachthemen parteiübergreifend zusammenarbeiten, weil sie in der Sache derselben Meinung sind, etwas naiv. Ich glaube allerdings, dass das genau das ist, was die Bürger (zu Recht) von der Politik erwarten. Die Mechanismen von Fraktions- und Parteidisziplin müssen zurückgedrängt werden, im Interesse einer am Bürger orientierten und damit demokratischen Sachpolitik. Und genau über diesen Punkt sollte auch jenseits der Netzpolitik in den Parteien und Fraktionen nachgedacht werden.

Einer der oben genannten Politiker hat mir zum Beispiel vor einigen Wochen gesagt, dass es für das Zugangserschwerungsgesetz eigentlich keine parlamentarische Mehrheit mehr gäbe. Vielleicht sollte die FDP an dieser Stelle deshalb nunmehr konsequent agieren und mit der Opposition für eine Aufhebung des Gesetzes im Bundestag stimmen. Das würde ihre Glaubwürdigkeit nicht nur bei der Netzgemeinde erhöhen.

posted by Stadler at 20:34  

26.11.10

Verzerrte Darstellung

Vor einigen Wochen war ich als Sachverständiger im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages zur Frage der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Kurz danach fand im Rechtsausschuss eine weitere Anhörung zum Thema statt. In beiden Ausschüssen wurde das Gesetz von der Mehrheit der Sachverständigen kritisiert.

In der Zusammenfassung der Sitzung des Unterausschusses las sich das in der Wochenzeitung „Das Parlament“ des Bundestages zunächst aber ganz anders, nämlich so:

Löschen scheint der bessere Weg zu sein, Sperren ist dagegen lediglich die ultima ratio“, argumentierte der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek und traf damit auf breite Zustimmung unter den geladenen Experten.

Diesen Satz habe ich zusammen mit den ebenfalls als Sachverständigen geladenen Alvar Freude und Lutz Donnerhacke beanstanden lassen. In der Online-Fassung ist er jetzt nicht mehr enthalten.

Ähnlich verzerrt ist die Darstellung zur Anhörung im Rechtsausschuss. Dass dort die mehrheitliche Forderung der geladenen Sachverständigen darin bestanden haben soll, das Gesetz nicht abzuschaffen, aber zu verbessern, muss mir entgangen sein. Die Aufhebung des Gesetzes wurde nämlich auch dort mehrheitlich empfohlen.

Mir scheint, dass „Das Parlament“ seiner Chronistenpflicht nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachkommt, um es vorsichtig zu formulieren.

posted by Stadler at 18:56  

26.11.10

OLG Köln zu Unterlassungserklärungen gegenüber mehreren Rechteinhabern

Jens Ferner weist auf eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 6 W 157/10) zu Filesharing-Abmahnungen hin.

Das OLG Köln hält eine Unterlassungserklärung, in der sich der Verletzer nicht nur dazu verpflichtet, künftig keine Werke des abmahnenden Rechteinhabers mehr öffentlich zugänglich zu machen, sondern zusätzlich noch dazu, dasselbe auch im Hinblick auf fünf weitere Rechteinhaber zu tun, für wirksam.

Aus der Entscheidung sollten allerdings keine falschen Schlussfolgerungen gezogen werden. Das Gericht entscheidet immer nur über den konkreten Streitgegenstand. Nachdem die Erklärung gegenüber fünf weiteren Rechteinhabern nicht Gegenstand des Rechtsstreits war, besagt die Entscheidung auch nichts darüber, ob die Erklärung gegenüber diesen Rechteinhabern, die auch nicht Parteien des Rechtsstreits waren, wirksam sind. Das Oberlandesgericht Köln betont deshalb auch, dass jedenfalls die den Anlass der Abmahnung bildende Tonaufnahme von der Unterlassungserklärung abgedeckt ist. Über mehr hat das Gericht nicht entschieden.

Das OLG Köln bringt also lediglich zum Ausdruck, dass die Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahnenden nicht deshalb unwirksam ist, weil sie sich daneben noch auf weitere Rechteinhaber erstreckt.

Ob die Erklärung darüber hinaus auch gegenüber diesen weiteren Rechteinhabern rechtswirksam ist, lässt das OLG offen.

Warum die freiwillige Abagbe vorbeugender Unterlassungserklärungen aber keinen Königsweg darstellt, habe ich in einem Beitrag für die c’t (zusammen mit Holger Bleich und Joerg Heidrich) erläutert.

posted by Stadler at 14:06  

26.11.10

OLG Oldenburg: Unzulässige Gegendarstellung

Die presserechtliche Gegendarstellung muss sich grundsätzlich auf tatsächliche Angaben, auf sog. Gegentatsachen, beschränken. Wenn in dem Ausgangsbericht ein unzutreffender Eindruck – der sich allerdings als Tatsachenbehauptung aufdrängen muss – erweckt wird, so formuliert man in der Gegendarstellung zumeist „hierzu stelle(n) ich/wir fest…„.

Die Formulierung „Soweit durch diese Behauptung der Eindruck entstanden ist,…stellen wir hiermit richtig…“ ist demgegenüber nach Ansicht des OLG Oldenburg (Urteil vom 23.08.2010, Az.: 13 U 23/10) unzulässig. Denn sie lässt das Verständnis zu, dass es sich um eine Richtigstellung der Redaktion handelt und nicht lediglich um eine Erklärung des Betroffenen. Damit ist die Gegendarstellung nach dem sog. „Alles-oder-nichts-Prinzip“ insgesamt nicht abzudrucken.

posted by Stadler at 13:18  
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