Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.12.15

SPD-Innenpolitiker glaubt, die Bürokratie würde den Verfassungsschutz behindern

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka hat „Sieben Thesen zur effektiveren Bekämpfung der Bedrohung durch islamistische Gefährder“ formuliert, die mich in meiner Einschätzung bestätigen, dass wir vor Geheimdiensten und manchen Innenpolitikern mehr Angst haben müssen, als vor allem anderen. In dem Thesenpapier von Lischka findet man zahlreiche bemerkenswerte Stellen. Ein Highlight seiner Ausführungen ist sicherlich folgende Passage:

Die vor allem für die Polizeibehörden bereits bestehenden Möglichkeiten müssen hier erweitert und damit auch für den Verfassungsschutz in der Praxis handhabbar gemacht werden. Deswegen muss es beispielsweise dem Verfassungsschutz ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf möglich sein, zur Überwachung von Gefährdern im Einzelfall oder zur Beobachtung von Hotspots, wie einschlägige Treffpunkte oder etwa beim Aufeinandertreffen von Rechtsextremen mit Salafisten, Beobachtungsdrohnen einzusetzen.

Hier möchte jemand offenbar die Verfassungsschutzbehörden mit polizeilichen Befugnissen ausstatten. Die Überwachung von Personen im Einzelfall – sei es präventiv oder repressiv – ist nicht Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, sondern der Polizei. Die formal strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland ist gerade auch eine Folge der historischen Erfahrungen mit der Gestapo und der Stasi. Wer so wie Lischka argumentiert und offenbar die Grenzen zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden aufweichen bzw. verwischen will, müsste konsequenterweise eigentlich gleich die Abschaffung der Inlandsgeheimdienste fordern.

Ungeachtet dessen, ist es ja nicht so, dass die Überwachung von Gefährdern auf präventiv-polizeilicher Grundlage gänzlich ausgeschlossen ist. Ihr sind allerdings rechtsstaatliche Grenzen gesetzt, denn ohne Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation, kann man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht beliebig Menschen überwachen.

Dass Lischka gleichzeitig fordert, schwerwiegende Grundrechtseingriffe „unbürokratisch“ zu ermöglichen, spricht für sich. Grundgesetz und Grundrechte stellen demnach nur eine lästige, bürokratische Hürde bei der Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten dar. Das ist leider zwar die wenig rechtsstaatliche Betrachtungsweise vieler Ermittler, ein gewählter Abgeordneter, der keiner rechten Partei angehört, sollte sich diese Haltung aber nicht zu eigen machen.

Über allem schwebt auch die weit verbreitete Haltung, dass Geheimdienste die Sicherheit der Bürger erhöhen. Was aber, wenn genau das Gegenteil der Fall sein sollte? Ein Verfassungsschutz, der V-Leute aus der rechten Szene immer wieder mit beträchtlichen finanziellen Mitteln unterstützt hat und damit die rechte Szene stärkt, während man den Mordserien des NSU gänzlich ahnungslos gegenüberstand, weil man vorwiegend mit der Überwachung von Journalisten, von gemeinnützigen Organisationen und kritischen Demokraten beschäftigt war, hat keinen Vertrauensvorschuss der Bürger verdient. Vielmehr stellt sich eher die Frage seiner Notwendigkeit und Berechtigung.

posted by Stadler at 14:21  

5.8.15

Range ist nicht genug

Die Abberufung von Generalbundesanwalt Harald Range durch Bundesjustizminister Heiko Maas war juristisch und politisch korrekt. Der Generalbundesanwalt unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Justizministers. Er ist ein weisungsgebundener Beamter und kein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Das mag man rechtspolitisch für falsch halten, es entspricht aber der geltenden Rechtslage. Auch drüben im Verfassungsblog vertritt Maximilian Steinbeis die Ansicht, Maas hätte eher zu wenig als zu viel eingegriffen.

Vor diesem Hintergrund kann (und muss) der Justizminister eingreifen, wenn er Maßnahmen des Generalbundesanwalts für rechtswidrig hält. Auch wenn es möglicherweise ein oder sogar zwei Rechtsgutachten, deren Verfasser, Inhalt und Qualität niemand kennt, gibt, die netzpolitik.org vorwerfen, Staatsgeheminisse preisgegeben zu haben, muss man diese Rechtsansicht meines Erachtens als abwegig betrachten. Eine Einschätzung, die Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht, im Ergebnis teilt.

Range sollte aber kein Bauernopfer bleiben und wir sollten auch nicht über die Rolle von Heiko Maas diskutieren, sondern unseren Blick vielmehr wieder auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und seinen Präsidenten Hans-Georg Maaßen richten. Denn Hintergrund der ganzen Affäre um netzpolitik.org ist die Frage, was beim Verfassungsschutz eigentlich vorgeht, wie diese Behörde arbeitet, welche Ziele sie verfolgt und welche Haltungen bei ihren leitenden Funktionsträgern vorherrschen. Denn netzpolitik.org hatte darüber berichtet, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Internetüberwachung ausweiten will, wofür eine neue Referatsgruppe in der Behörde geschaffen wird, wobei für die „Massendatenauswertung von Internetinhalten“ bereits 2013 im Haushalt des Amtes ein Budget von 2,75 Millionen EUR vorgesehen war. Die beiden Berichte von netzpolitk.org die man hier und hier findet, haben letztlich wenig Beachtung gefunden und sind in der Fülle der Geheimdienstenthüllungen untergegangen.

Wenn man sich einige der öffentlich bekannten Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Maaßen ansieht, muss einem als freiheitsliebender und verfassungstreuer Bürger angst und bange werden. Richard Gutjahr hat in einem Beitrag aus dem letzten Jahr einige Aussagen Maaßens dokumentiert, die ich hier nochmals zitieren möchte:

Was wir brauchen, sind Daten. (…)

Es kann durchaus sein, dass die Politik sagt, uns ist es wichtig, dass die Menschen unbeobachtet, unkontrolliert auf der Straße herumspazieren können, dieses Risiko gehen wir ein. Dann ist das halt so.

Maaßen offenbart mit solchen Aussagen eine verfassungsferne Haltung, die der orwellschen Idee von der Gedankenpolizei deutlich näher steht als der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Maaßen schützen soll. An dieser Stelle muss man gerade der Bundesregierung die Frage stellen, wie ein Mann mit einer solchen Haltung und Gesinnung Verfassungsschutzpräsident werden kann. Wer nicht verstanden hat, dass das Kern- und Herzstück unseres Grundgesetzes die Grundrechte sind, hat auf einer solchen Position nichts verloren. Wenn man unterstellt, dass auch hier, wie so häufig, der Fisch vom Kopf weg stinkt, verheißt die Haltung Maaßens nichts Gutes für die Gesamtverfassung einer Behörde, deren Aufgabe es eigentlich ist, sich schützend vor unsere Grundrechte zu stellen.

posted by Stadler at 10:02  

30.7.15

Amerikanische Verhältnisse: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Blogger

Der Generalbundesanwalt hat bei der Verfolgung von Straftaten im Umfeld der NSA-/BND-Affäre bisher eine klägliche Figur abgegeben. Von vielen wird dies auch darauf zurückgeführt, dass der Generalbundesanwalt nicht unabhängig ist, während ein Interesse der Bundesregierung besteht, dass möglichst keine Ermittlungsergebnisse geliefert werden. Strafverfahren gegen Mitarbeiter und Verantwortliche amerikanischer Dienste oder gar amerikanische Politiker, kämen in Washington nicht gut an. Strafverfahren gegen Verantwortliche von BND oder Verfassungsschutz möchte die Bundesregierung ebenfalls tunlichst vermeiden, denn sie würden die Frage aufwerfen, in welchem Umfang die Regierung Merkel rechtswidrige Aktivitäten deutscher Dienste gedeckt oder gar angeordnet hat.

Dass der Generalbundesanwalt auf Antrag des Verfassungsschutzpräsidenten jetzt nicht nur gegen Whistleblower, sondern sogar gegen die verantwortlichen Blogger von netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats ermittelt, toppt die amerikanischen Verhältnisse noch.

Während man die Angehörigen der Dienste, die das Recht brechen, unbehelligt lässt, werden Journalisten und Blogger ins Visier genommen.

Anlass der Ermittlungen ist offenbar der Bericht „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massendatenauswertung von Internetinhalten.“ Im Zuge dieses Berichts hatte netzpolitik.org einen Teil des als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Haushaltsplans des Verfassungsschutzes veröffentlicht, um darzustellen, in welchem Umfang Mittel für die Internetüberwachung bereitgestellt werden.

posted by Stadler at 16:07  

10.10.14

Innenansichten aus dem Verfassungsschutz

WDR und SWR senden nächste Woche die Dokumentation „Spitzel und Spione – Innenansichten aus dem Verfassungsschutz“ (WDR 13.10. 22:00 Uhr und SWR 15.10. 20:15 Uhr). Ich hatte Gelegenheit mir den sehenswerten Film von Holger Schmidt und Egmont R. Koch vorab anzuschauen.

Für den Film wurden insgesamt 40 Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden interviewt, die für die Interviews z.T. maskiert worden sind. Die ARD-Journalisten führen u.a. auch ein Interview mit der Präsidentin des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg, die jedenfalls im Filmbeitrag mit dem Fahrrad und Rucksack auf dem Rücken zum Dienst fährt, wodurch offenbar Normalität ausgedrückt und ausgestrahlt werden soll.

Das Bundesamt hatte, anders als einige Landesämter, eine Mitwirkung an dem Filmprojekt abgelehnt, weil Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in keinem Film auftreten will, in dem der frühere Mitarbeiter und jetzige Kritiker des Bundesamts Winfried Ridder ebenfalls zu Wort kommt. Auch das ist eine interessante Haltung.

Der Filmbeitrag zeichnet ein Bild von z.T. selbstkritischen Verfassungsschützern, die allerdings ihrem Anspruch – wie es der Kritiker Winfried Ridder formuliert – ein Frühwarnsystem für Gefährdungsentwicklungen zu sein, nicht gerecht geworden sind.

Kritisch wird in dem Film auch der Umstand hinterfragt, dass der Verfassungsschutz für Informationen aus der rechten Szene Geld bezahlt und hierbei nicht auszuschließen ist, dass diese Zahlungen des Staates wiederum dazu dienen können, rechte Organisationen und Strukturen auf- und auszubauen. Der V-Mann als klassisches Mittel der Arbeit des Verfassungsschutzes wird damit letztlich in Frage gestellt.

Der Film befragt die Verfassungsschützer außerdem auch zu der Person und Rolle Edward Snowdens. Die Antworten sind uneinheitlich. Anders als zu erwarten, wird Snowden nicht von allen Verfassungsschützern (nur) als Verräter betrachtet.

Der Film stellt einige bereits bekannte Fragen, liefert aber wenig konkrete Antworten, was vermutlich aber auch nicht die Zielsetzung der Macher gewesen ist. Die hohe Interviewdichte vermittelt vor allem ein Stimmungsbild und Einblicke in die Selbsteinschätzung der Verfassungsschützer. Man muss an diesem Punkt allerdings auch die Frage stellen, ob und in welchem Umfang die befragten Mitarbeiter für dieses Filmprojekt von ihrer Behörde gebrieft wurden. Denn zumindest bei einigen Verfassungsschutzbehörden scheint man mittlerweile erkannt zu haben, dass eine positive Außendarstellung nötig ist, weil die Reputation und Akzeptanz der Verfassungsschützer speziell nach den NSU-Morden nicht gerade hoch ist.

Die Dokumentation ist in jedem Fall sehenswert.

posted by Stadler at 11:21  

5.9.14

Bundesamt für Verfassungsschutz muss sämtliche Daten zu Gysi löschen

Nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung, auf den sich verschiedene andere Medien berufen, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz sämtliche Daten zu Gregor Gysi löschen und alle diesbezüglichen Akten vernichten. Dies habe das Verwaltungsgericht Köln in einem Anerkenntnisurteil entschieden.

Wenn es sich tatsächlich um ein Anerkenntnisurteil handelt, heißt dies, dass die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte des Verfahrens, den Klageanspruch von Gregor Gysi anerkannt hat. Das bedeutet dann aber auch, dass sich der Staat gegen die Klage überhaupt nicht verteidigt hat, weil es offenbar nicht ansatzweise ausreichende Erkenntnisse gab, die eine Beobachtung des Politikers der Linken gerechtfertigt hätten.

Das passt ins Bild einer Behörde, die primär damit beschäftigt ist, in rechtswidriger Art und Weise kritische Demokraten zu überwachen.

posted by Stadler at 21:12  

4.9.14

Nicht lustig: Die Klopapier-Affäre und ihre Folgen

Die Uneinsichtigkeit und Beharrlichkeit mit der Ermittlungsbehörden rechtswidrige Maßnahmen verfolgen, ist manchmal lächerlich, manchmal angsteinflößend oder auch beides.

Im LKA Thüringen wurde vor einigen Jahren eine Überwachungkamera montiert um einen vermeintlichen Dieb von Klopapier zu ermitteln. Der Täter wurde nie gefasst, aber irgendein Whistleblower aus dem LKA hatte die Klopapier-Affäre den Medien gesteckt.

Das führte natürlich dazu, dass man alles daran setzen musste, den Nestbeschmutzer aus den eigenen Reihen zu finden. Diese Ermittlungen beschränkten sich schon sehr bald auf einen einzigen Polizeibeamten. Verdächtig hatte den Beamten der Umstand gemacht, dass er mit einem Journalisten des MDR bekannt war. Das Innenministerium hatte hierzu die „Ermächtigung zur Verfolgung der zur Last gelegten Tat der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ erteilt.

Bei dem Beamten wurde dann ein erweiterte Sicherheitsüberprüfung durchgeführt, die u.a. Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendiensten, beim Bundeszentralregister und beim BKA zum Inhalte hatte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich beim Amtsgericht Erfurt eine Durchsuchungsanordnung, die das Gericht allerdings, anschließend bestätigt durch das Landgericht, ablehnte. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Beamten, vielmehr seien alle 40 in Betracht kommenden Beamten gleichermaßen verdächtig. Was für eine Erkenntnis.

Es ist manchmal schon erschütternd wie unverhältnismäßig und rechtsstaatswidrig Behörden agieren können.

Quelle: Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 03.09.2014

posted by Stadler at 17:39  

28.5.14

Warum hat die Bundesregierung Angst vor einer Aussage Snowdens?

Die Union attackiert Edward Snowden verbal und versucht mit aller Macht zu verhindern, dass der Whistleblower im NSA-Untersuchungsausschuss aussagt. Nachdem Innenminister de Maizière Snowden als Straftäter bezeichnet hat, der keine Zukunft in Deutschland habe, legt jetzt der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg (ebenfalls CDU) nach. Sensburg wirft Snowden vor, sich nur aufzuspielen und behauptet Snowden sei nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger befasst gewesen. Dies freilich steht in unmittelbarem Widerspruch zu einer Aussage Snowdens und wäre bereits aus diesem Grund klärungsbedürftig.

Fest steht jedenfalls, dass Union und Bundesregierung vehement versuchen, eine Aussage Snowdens vor dem Ausschuss zu verhindern. Aber warum? Der Ausschuss wird und muss sich vor allen Dingen auch mit der Rolle des BND und des Verfassungsschutzes befassen. Nachdem namhafte Verfassungsrechtler im Ausschuss bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auslandsaufklärung des BND und dem Informationsaustausch mit ausländischen Diensten geäußert haben, wäre es für die Bundesregierung natürlich äußert unangenehm, wenn sich heraustellen würde, dass der BND in großem Umfang Daten und Informationen an die NSA liefert und im Gegenzug im Hinblick auf die Tätigkeit ausländischer Dienste auf deutschem Boden vielleicht ein bis zwei Augen zudrückt. Denn der Datenübermittlung an ausländische öffentliche Stellen setzt § 7a G10-Gesetz enge Grenzen. Und diese Datenübermittlung bedarf nach § 7a Abs. 1 S. 2 G10-Gesetz außerdem der ausdrücklichen Zustimmung des Kanzleramts.

Sollte Snowden also erhärten können, dass der BND in großem Stile und undifferenziert Daten an die NSA liefert, dann würde einem solchen offensichtlich rechtswidrigen Treiben eine ausdrückliche Gestattung des Bundeskanzleramts zugrunde liegen. Und das würde dann auch die sich ansonsten gerne unbeteiligt gebende Kanzlerin enorm unter Druck setzen.

Es könnte also gut sein, dass die Bundesregierung genau vor diesem Szenario Angst hat.

posted by Stadler at 17:38  

30.9.13

Die Verfassungsbrecher bespitzeln auch Rechtsanwälte

Dass der niedersächsische Verfassungsschutz sieben – vielleicht waren es auch vierzehn – Journalisten jahrelang beobachtet hat und dann auf Auskunftsanfragen gerne auch mal mit einer zügigen Aktenvernichtung – vermutlich das einzige was dort zügig geht – reagiert, wissen wir bereits.  Dass es hierbei auch noch zu peinlichen Verwechslungen kam, passt da irgendwie ins Bild.

Anlässlich dieser Affäre wurde nun außerdem bekannt, dass man auch einen Anwalt überwacht hat, offenbar in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit. In diesem Kontext sollte man beachten, dass der Rechtsanwalt nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege darstellt. Ob man in Verfassungsschutzkreisen auch die Bespitzelung andere Organe der Rechtspflege, wie Richter oder Staatsanwälte, bei ihrer Berufsausübung für legitim hält?

Mein erster Vorschlag zur Reform der Verfassungsschutzbehörden lautet daher, sie von Verfassungsschutz in Verfassungsbruch umzubenennen. Das bringt zwar noch keine grundlegende Verbesserung mit sich, wäre aber ein erheblicher Schritt hin zu mehr Wahrhaftigkeit. Vielleicht kommen Politiker dann irgendwann auch mal auf die Idee, dass der mit Steuergeldern finanzierte systematische Rechtsbruch beendet werden muss.

posted by Stadler at 21:58  

25.9.13

Verfassungsschützer falten doch nur Zitronen

Der alte Kalauer „Wer glaubt, dass Verfassungsschützer die Verfassung schützen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten“ entpuppt sich in zunehmendem Maße als bittere Wahrheit. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat jahrelang sieben Journalisten überwacht. Als Andrea Röpke, eine der betroffenen Journalistinnen, von der Behörde Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangte, wurden die Akten kurzerhand gelöscht. Andrea Röpke hat deswegen jetzt Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung erstattet.

Dass Verfassungsschutzbehörden Bürgerrechtler und kritische Demokraten überwachen, anstatt ihre Aufgaben wahrzunehmen, ist allerdings keine neue Erkenntnis. Es gibt hierzu eine ganze Reihe bekanntgewordener Fälle, die erschreckend sind.

Angesichts der Fakten stellt man sich die Frage, wie lange es noch dauern wird und dauern kann, bis das Konzept des Verfassungsschutzes ganz grundsätzlich auf den Prüfstand kommt. Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz Hans-Peter Bull hat unlängst in einem juristischen Fachaufsatz unter dem Titel „Die Verfassung schützen aber richtig“ den Umbau der Verfassungsschutzbehörden zu wissenschaftlichen Instituten gefordert und die Übertragung ihrer Aufgaben zur Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Gewaltstraftaten auf die Polizeibehörden. Einen ähnlichen, bereits recht gut ausgearbeiteten Vorschlag, der aber wenig Beachtung fand, hatten die Grünen im letzten Jahr vorgelegt.

Diese Vorschläge und Ansätze bieten eine ausreichende Grundlage für eine konkrete Umgestaltungsdiskussion. Was allein fehlt, ist der politische Wille dazu, diesen notwendigen Schritt zu vollziehen. Offenbar ist das öffentlich bekannte Ausmaß des Versagens und vor allem des gezielten Rechtsbruchs immer noch nicht ausreichend, um vor allem die großen Parteien zu einem Umdenken zu bewegen.

posted by Stadler at 11:02  

16.9.13

Was liefert der deutsche Verfassungsschutz an die NSA?

Die Süddeutsche titelte in ihrer Wochenendausgabe  „Verfassungsschutz beliefert NSA„. Die grundsätzliche Nachricht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen an US-Dienste weiterleitet, ist wenig sensationell und sicherlich nichts, wofür man eine Snowden-Enthüllung gebraucht hätte.

Denn die Übermittlung personenbezogener Daten auch an ausländische Stellen ist gesetzlich vorgesehen. Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) lautet wie folgt:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten.

Die spannende Frage ist insoweit eher, welche konkreten Daten der Verfassungsschutz liefert und ob er sich an den gesetzlichen Rahmen hält, insbesondere überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen beachtet. Nachdem mittlerweile offenkundig ist, dass die parlamentarische Kontrolle der Dienste nicht ansatzweise funktioniert, kann allerdings niemand diese Frage zuverlässig beantworten. Und selbst die besser kontrollierten Polizeibehörden fallen immer wieder durch rechtswidrige Maßnahmen auf. Ein Vertrauen auf überwiegend rechtmäßiges Behördenverhalten wäre deshalb wohl eher naiv.

Wenn es allerdings stimmt, dass das BfV für eine Nutzung des Programms XKeyscore im Regelbetrieb die Verpflichtung eingegangen ist, im Gegenzug alle seine Erkenntnisse mit der NSA zu teilen, so wäre zumindest das klar rechtswidrig. In diesem Punkt ist also kaum zu erwarten, dass das Amt den Zeitungsbericht bestätigen wird.

Der Präsident des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda hat auf einer Podiumsdiskussion der taz am vergangenen Samstag auf die Frage, welche Daten der Verfassungsschutz an die NSA liefert, ausweichend geantwortet. Er betonte, seine Behörde würde selbst nichts an die NSA liefern, sondern nur an das Bundesamt. Ob das BfV Daten an die NSA weiterleitet, wisse er nicht konkret. Gleichzeitig verwies er allerdings auf die bestehenden gesetzlichen Übermittlungsvorschriften.

posted by Stadler at 15:59  
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