Während sich gerade zeigt, dass die Sehschärfe der Verfassungsschutzbehörden auf dem rechten Auge zu wünschen übrig lässt, wird gegen vermeintlich linksextreme Organisationen selbst dann vorgegangen, wenn die Rechtswidrigkeit dieses Tuns schon mehrfach gerichtlich festgestellt worden ist.
Ein gutes Beispiel dafür bildet die mittlerweile regelmäßige Nennung des Vereins “a.i.d.a.” (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) als linksextremistische Gruppierung im jährlichen bayerischen Verfassungsschutzbericht. Und das obwohl a.i.d.a. regelmäßig ausgezeichnet wird, wie z.B. erst kürzlich mit dem Josef-Felder-Preis der bayerischen SPD. Die Begründungen, die der Verfassungsschutz für seine Einschätzung liefert, sind z.T. wirklich haarsträubend.
Die Nennung von a.i.d.a. im Verfassungsschutzbericht 2008 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr deshalb auch kassiert und fand gleichzeitig deutliche Worte in Richtung der Verfassungsschützer und des Innenministeriums.
Das hält das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz allerdings nicht davon ab, dasselbe Spielchen in jedem Jahr von vorne zu beginnen. Was die Nennung von a.i.d.a. im Verfassungsschutzbericht 2010 angeht, wurde die Behörde vom Verwaltungsgericht München jetzt erneut zu einer Schwärzung verpflichtet, allerdings nicht gänzlich. Gut möglich, dass der VGH wieder die vollständige Streichung des Vereins aus dem Verfassungsschutzbericht anordnet.
posted by Stadler at 21:25
Zum Thema Verfassungsschutz habe ich in der Vergangenheit mehrfach kritisch gebloggt. Sollte sich tatsächlich bewahrheiten, dass Beamte von Verfassungsschutzbehörden in die Morde verstrickt sind, die von gedankenlosen Journalisten als “Döner-Morde” bezeichnet werden, dann würde mich selbst das nicht überraschen.
Denn die Verfassungsschutzbehörden können tatsächlich weitgehend im rechtsfreien Raum agieren, es fehlt an einer hinreichenden gerichtlichen und parlamentarischen Überprüfung ihrer Tätigkeit. Behörden, die keiner ausreichenden rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen, neigen dazu das Recht zu brechen und können damit ihre Aufgabe die Verfassung zu schützen, zwangsläufig nicht erfüllen. Die Möglichkeit Macht unkontrolliert auszuüben, führt regelmäßig zu Machtmissbrauch. Die Bezeichnung dieser Behörden als Verfassungsschutz erweist sich als Oxymoron.
Es gilt daher, diesen Konstruktionsfehler umgehend zu beseitigen oder die Verfassungsschutzbehörden ganz aufzulösen. Sie sind augenscheinlich zu einer Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung geworden und erfüllen ihren eigentlichen Auftrag nicht.
posted by Stadler at 21:40
Es sind Meldungen wie diese, die mich gelegentlich daran zweifeln lassen, ob wir hier tatsächlich in einem Rechtsstaat leben. Der linke Jurist und Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 40 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden hat.
Konkrete Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten haben wohl nie vorgelegen, aber der Verfassungsschutz meinte, dass gerade der Umstand, dass Gössner nicht Mitglied verfassungswidriger Organisationen war, ihn besonders verdächtig gemacht hat.
Weshalb man in diesem Land diejenigen, die die Verfassung schon nahezu systematisch brechen, als Verfassungsschützer bezeichnet, hat sich mir ohnehin nie wirklich erschlossen.
Auf der Website des BfV heißt es, dass drei Viertel der Bürger von der Notwendigkeit der Institution Verfassungsschutz überzeugt sind. Zu diesen Bürgern gehöre ich nicht (mehr), nachdem der Erkenntnisgewinn den die Verfassungsschutzbehörden liefern, äußerst gering ist, gleichzeitig aber offenbar systematisch Methoden angewandt werden, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Wer das nicht glaubt, sollte sich zum Beispiel mal näher mit den Gründen für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens oder dem Fall A.I.D.A. befassen.
Selbst wenn das für manche platt klingen mag, aber auch als Steuerzahler habe ich wenig Lust, Behörden zu finanzieren, die konsequent rechtsstaatliche Grundsätze missachten und damit eine Art Staat im Staat bilden.
posted by Stadler at 20:09
Im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 wurde der vielfach ausgezeichnete Verein“a.i.d.a.” (= Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) unter “sonstige Linksextremisten” geführt. Eine tragfähige Begründung hierfür ist das bayerische Innenministerium stets schuldig geblieben.
Das hat jetzt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 23.09.2010 (Az. 10 CE 10.1830) so gesehen und die vorläufige Schwärzung des Eintrags im Verfassungsschutzbericht angeordnet. Die Richter fanden deutliche Worte in Richtung des Innenministeriums. Nach der Einschätzung des VGH enthält der Bericht ein “nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“.
Diese willkürliche Qualifizierung eines Vereins, der nach Ansicht vieler gute und wichtige Arbeit geleistet hat, ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig und wirft einmal mehr ein fragwürdiges Licht auf die Verfassungsschutzbehörden. Der Streit ist damit vermutlich aber noch nicht beendet, denn der Verfassungsschutzbericht 2009 enthält dieselbe Einstufung erneut. Innenminister Joachim Herrmann erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe v. 25./26.09.2010, S. R9) auch, dass man gar nicht daran denke, die Entscheidung zu revidieren.
Man wird sich angesichts einer solchen Haltung die Frage stellen müssen, ob es nicht der bayerische Innenminister und der Verfassungsschutz sind, die nicht verfassungskonform agieren.
posted by Stadler at 20:46
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob der Verfassungsschutz den Politiker der Linken Bodo Ramelow – der mehrere Jahre lang auch Abgeordneter des Bundestags war – beobachten darf. Ramelow hatte vor den Instanzgerichten Recht bekommen, wobei das OVG Münster seine Begründung auf den Einzelfall beschränkt hat. Ramelow hofft vor dem Bundesverwaltungsgericht auf eine generelle Aussage des Gerichts zur Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz.
Man sollte vielleicht auch ganz grundsätzlich die Frage stellen, ob dieses Land Behörden benötigt, die sich zwar Verfassungsschutz nennen, aber häufiger durch den Bruch als durch den Schutz der Verfassung auffallen. Ich stimme Oskar Lafontaine nur sehr ungern zu, aber seine These vom Verfassungsschutz als politische Geheimpolizei ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Update: Das BVerwG hat das Urteil des OVG aufgehoben und die Klage von Bodo Ramelow abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts ist die offene Beobachtung von Ramelow dann nicht unverhältnismäßig, wenn es, was das OVG angenommen hatte, Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE gibt. Man darf annehmen, dass Ramelow hiergegen Verfassungsbeschwerde erheben wird, was im Sinne einer endgültigen Klärung in jedem Fall wünschenswert ist. Vielleicht hat das BVerwG ja eine ganz ähnliche Überlegung angestellt.
posted by Stadler at 12:46
Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. Damit die Verfassungsschutzbehörden über Organisationen, die sie als extremistisch einstufen, berichten dürfen, müssen bestimmte vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Kriterien beachtet werden. Und diesen Erfordernissen genügen die meisten Verfassungsschutzberichte nicht.
Wenn beispielsweise eine Organisation nicht nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, dann darf über diese Gruppierung nur dann berichtet werden, wenn gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit vorliegen und der Verfassungsschutzbericht unmissverständlich deutlich macht, dass nur ein Verdachtsfall gegeben ist.
Wie wenig sich die Verfassungsschützer an diese Vorgaben halten, kann man z.B. anhand des aktuellen bayerischen Verfassungsschutzberichts sehen, der den Verein a.i.d.a. (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) unter “sonstige Linksextremisten” aufführt.
posted by Stadler at 11:25
Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.
Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.
Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.
posted by Stadler at 12:06