Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.9.12

Neufassung des EVB-IT-Systemvertrags veröffentlicht

Die öffentliche Hand bezieht bei der Beschaffung von IT-Leistungen grundsätzlich besondere, vorformulierte Klauselwerke in die abzuschließenden Verträge ein, die sog. Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Diese sind nach Vertragstypen untergliedert. Die Anwendung der EVB-IT ist für Bundesbehörden und auch die meisten Landesbehörden nach Haushaltsrecht verbindlich.

Heute wurden die überarbeiteteten Regelungen des EVB-IT-Systemvertrages, der die Beschaffung komplexer IT-Systeme regelt, veröffentlicht. Die Regelungen wurden zwischen der Bundesregierung und dem Branchenverband BITKOM ausgehandelt. Über die Neureglung des EVB-IT-Systemvertrages bestand jahrelang Streit, insbesondere im Hinblick auf Festlegung von Haftungsbeschränkungen.

In Ziff. 15.1. derEVB-IT Sytem AGB ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen jetzt grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Ergänzend ist geregelt, dass bei einem Auftragswert von weniger als EUR 25.000,- die Obergrenze EUR 50.000,- beträgt. Bei einem Auftragswert zwischen EUR 25.000,- und 100.000,- ist die Haftung auf 100.000,- begrenzt.

Damit ist die öffentliche Hand der Industrie insgesamt deutlich entgegengekommen.

Die jeweils aktuellen Fassungen der verschiedenen EVB-IT findet man hier.

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1.3.10

Neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand

Eine Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.(BITKOM) hat sich auf den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verständigt. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.

Die verschiedenen EVB-IT Verträge finden sich bei der IT-Beauftragten der Bundesregierung zum Download.

Quelle: Pressemitteilung der IT-Beauftragten der Bundesregierung vom 01.03.2010

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