Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.2.17

Wann haben Blogs Informationsrechte gegenüber Behörden?

Nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.01.2017 (Az.: 7 CE 16.1994), der mir vorliegt, stellt das Blog einer Verlagsgruppe zu einer bestimmten Thematik, in dem von der Redaktion zugelassene und redaktionell betreute Autoren Artikel veröffentlichen, ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1 RStV dar. Im konkreten Fall ist dies mit der Folge verbunden, dass ein Auskunftsanspruch gegenüber Behörden nach § 9a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 RStV geltend gemacht werden kann.

Zur Begründung seiner Entscheidung führt der VGH u.a. folgendes aus:

Bei dem Internetblog „Störungsmelder“ handelt es sich um ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten i.S.v. § 55 Abs. 2 Satz 1 RStV. Entscheidend hierfür ist die publizistische Zielsetzung der Beiträge der Autoren des Blogs (VGH BW, B.v. 25.3.2014 –1 S 169/14 – juris Rn. 22). Es handelt sich dabei nicht um bloße Meinungskundgebungen und Diskussionsbeiträge, sie zielen vielmehr auf eine Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ab. Sie berichten über Vorkommnisse im Bereich des Rechtsextremismus und beruhen auf einem Mindestmaß an Recherchearbeit. Die publizistische Zielsetzung des Telemedienangebots wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Möglichkeit für Leser besteht, Kommentare abzugeben, die im Blog veröffentlicht werden. Die Kommentierungen, die jedermann offenstehen, unterscheiden sich deutlich von den Impulsartikeln. Sie sind auch bei Aufruf des Angebots nicht erkennbar, sondern müssen eigens aufgerufen werden.

Dem Charakter eines journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots widerspricht auch nicht, wenn im Blog um weitere Autoren geworben wird. Sie können nicht unmittelbar Beiträge einstellen, sondern müssen sich der Redaktion mit näheren Angaben (Wo lebst du? Was verbindet dich mit dem Thema? Worüber genau möchtest du
berichten? Wie oft möchtest du bloggen?) vorstellen.

Die Antragstellerseite hat ferner unwidersprochen vorgetragen, dass die Autoren und die Beiträge durch ein Redaktionsmitglied betreut werden. Die Beiträge werden damit nicht beliebig und ungefiltert in das Angebot eingestellt. Die journalistisch-redaktionelle Ausrichtung des Angebots wird nach außen schon allein durch seine Aufmachung erkennbar. Als Anbieter tritt unverkennbar die bundesweit bekannte Verlagsgruppe „DIE ZEIT“ auf. An die journalistische Qualität des Angebots dürfen im Übrigen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Neben dem „Ob“ ist auch das „Wie“ der Berichterstattung Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse und der ihr verwandten neuen Medien (BVerfG, B.v. 8.9.2014 – 1 BvR 23/14 – juris Rn. 29).

Anders als das Kammergericht, in einer äußerst fragwürdigen neueren Entscheidung, stellt der VGH darauf ab, ob ein Blog eine publizistische Zielsetzung verfolgt. Das Gericht macht andererseits deutlich, dass nicht schon jede Meinungskundgabe und jeder Diskussionsbeitrag ein Blog zu einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot macht. Diese Differenzierung des VGH erscheint mir sachgerecht, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mit §§ 55 Abs. 2 – 57 RStV Regelungen für die „elektronische Presse“ treffen wollte.

posted by Stadler at 11:55  

12.2.17

Nicht mein Bundespräsident: Zur Wahl von Frank-Walter Steinmeier

Frank-Walter Steinmeier wurde heute erwartungsgemäß zum Bundespräsidenten gewählt. Die etablierten Medien haben die Gelegenheit, dies zum Anlass zu nehmen, sich mit seinem politischen Wirken kritisch zu befassen, überwiegend verstreichen lassen.

Beim Gedanken an Steinmeier kommen mir vor allem zwei Dinge in den Sinn. Seine schäbige Haltung gegenüber Murat Kurnaz, die dazu geführt hat, dass dieser weitere vier Jahre unschuldig in Guantanamo einsitzen musste und sein willfähriger Umgang mit der rechtswidrigen Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes, die Steinmeier als Chef des Kanzleramts mehr als nur geduldet hat.

Völlig zurecht schrieb Markus Reuter daher auf netzpolitik.org, dass die Wahl Steinmeiers aus grund- und menschenrechtlicher Sicht eine Katastrophe wäre. Die Katastrophe ist jetzt eingetreten. Die Bundesversammlung hat einen typischen Angehörigen einer selbstherrlichen und bürgerfernen Politikergeneration zum Bundespräsidenten gewählt. Gerade in Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit vieler Bürger rechten Parteien Zulauf beschert, wäre eine andere Kandidatin oder ein anderer Kandidat das gebotene Zeichen gewesen. Aber ein solches Zeichen war von einer großen Koalition, die es gewohnt ist, sich gegenseitig Posten zuzuschieben, natürlich nicht zu erwarten.

posted by Stadler at 19:05  

10.2.17

Landgericht Hamburg verurteilt Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren zur Unterlassung

Das Landgericht Hamburg hat Jan Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren die Äußerung bestimmter Passagen aus seinem umstrittenen Schmähgedicht untersagt (Urteil vom 10.02.2016, Az.: 324 O 402/16). Kläger ist der türkische Staatspräsident Erdogan. Die aus meiner Sicht allerdings wenig überzeugende Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg ist mittlerweile online.

Auch wenn ich mich mit der Beurteilung der Causa Böhmermann schwertue, gehe ich ebenfalls davon aus, dass Böhmermanns Gedicht nicht von Art. 5 GG gedeckt ist. Meine ausführliche Einschätzung findet sich hier.

posted by Stadler at 11:48