Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.10.13

Darf die NSA in Deutschland die Telekommunikation überwachen?

Der Historiker Josef Foschepoth – dessen Forschung mit Sicherheit verdienstvoll ist – behauptet regelmäßig, die NSA würde deutsche Bürger und deutsche Politiker auch nach deutschem Recht ganz legal abhören. Nachzulesen zuletzt in einem aktuellen Interview mit ZEIT-Online.

Zum Beleg seiner These beruft sich Foschepoth stets auf Verträge zwischen Deutschland und den ehemaligen Alliierten. Konkret sagt er gegenüber ZEIT-Online, dass die ehemaligen Westmächte die gleichen geheimdienstlichen Rechte wie nach dem G10-Gesetz in einem Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut von 1959 dauerhaft erhalten hätten.

Juristisch betrachtet sind die Aussagen von Foschepoth schlicht falsch. Beschränkungen des Grundrechts aus Art. 10 GG dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Das von Foschepoth herangezogene Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut ist kein Gesetz in diesem Sinne, weshalb eine solche Vereinbarung Deutschlands mit den USA, dem UK und Frankreich nicht mit der Verfassung vereinbar wäre.

So weit braucht man aber gar nicht zu gehen, denn ein Blick in das Zusatzabkommen macht sehr schnell deutlich, dass die von Foschepoth behaupteten Überwachungsbefugnisse dort überhaupt nicht geregelt sind.

In einem Interview mit der SZ erläuterte Foschepoth, dass sich beide Seiten in dem Zusatzabkommen zu engster Zusammenarbeit verpflichten, was insbesondere „die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten“ beinhaltet. Und genau hierauf stützt Foschepoth seine Schlussfolgerung von der Überwachungsbefugnis der NSA.

Er bezieht sich damit offenbar auf Art. 3 Abs. 2 a) dieses Zusatzabkommens, der wie folgt lautet:

Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere

(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind;

Es stellt bereits eine äußerst kühne These dar, aus dieser Formulierung in dem Abkommen eine Befugnis zur Post- und TK-Überwachung ableiten zu wollen, die den Befugnissen des G10-Gesetzes entspricht. Denn ein Mindestmaß an Bestimmtheit und Normklarheit muss jede Regelung aufweisen. Man kann deshalb unschwer feststellen, dass dieses Zusatzabkommen den USA und anderen Staaten keinerlei Befugnisse verleiht, in Deutschland Maßnahmen der TK-Überwachung durchzuführen. Eine Vereinbarung mit diesem Inhalt existiert nicht. Zumal Art. 3 Abs. 3 b) des Abkommens klarstellt, dass keine Vertragspartei zu Maßnahmen verpflichtet ist, die gegen ihre Gesetze verstoßen würden. Eine derartige Überwachungsbefugnis zugunsten ausländischer Staaten wäre nach deutschem Recht aber nicht nur verfassungswidrig, sondern wegen §§ 98 und 99 StGB auch strafrechtlich relevant.

Die Thesen Foschepoths kann man deshalb mit Fug und Recht als abwegig bezeichnen.

Damit ist natürlich noch nichts darüber ausgesagt, ob frühere Bundesregierungen nicht von einer entsprechenden Tätigkeit ausländischer Geheimdienste Kenntnis hatten und dies geduldet haben. Mit einer derartigen Duldung hätte die Bundesregierung sich allerdings ihrerseits rechtswidrig verhalten. Legal hören amerikanische Dienste in Deutschland jedenfalls nicht ab.

posted by Stadler at 11:46  

19.7.13

Amerikanische Überwachungsstrategien ganz offiziell

Ein aus dem Jahre 2008 stammendes Dokument, das auf einem offiziellen Webserver der amerikanischem Geheimdienste liegt, beschreibt als Zielsetzung für das Jahr 2015 ein global vernetztes Geheimdienstunternehmen. Es handelt sich um einen Leitfaden für ein neues Handlungskonzept und eine stärkere Zusammenführung aller US-Dienste in diesen einen zentralen Dienst.

Wir befinden uns 2013 vermutlich mitten in dem Prozess, den das Papier beschreibt. Die globale Internetüberwachung wird in dem Dokument nur angedeutet, aber einige Formulierungen legen dennoch nahe, was man vorhat bzw. was aktuell bereits im Gange ist. Folgende Passagen deuten die Ausweitung an:

For collection, the challenge will extend beyond developing a critical source or exploiting a key data stream to determining how to synchronize dissimilar platforms and sources against fleeting and vaguely defined targets, using our collection assets to prompt, detect and respond to what the collection system discovers. Deep and persistent penetration is key for collection.
(…)
In this environment, one prerequisite for decision advantage is global awareness: the ability to develop, digest, and manipulate vast and disparate data streams about the world as it is today.

Wie in diesem Zitat ist häufig von einem (amerikanischen) Informationsvorsprung die Rede, den es weltweit herauszuarbeiten und zu sichern gilt.

Wesentlich deutlicher und breiter dargestellt wird der Aspekt der geplanten Verschmelzung sämtlicher Dienste. Das Ziel ist es sich äußerst flexibel sämtliche gesammelten Informationen wechselseitig zur Verfügung stellen. Die Dienste sollen organisatorisch und personell künftig wesentlich enger verflochten werden, wie diese Textstelle belegt:

By 2015, a globally networked Intelligence Enterprise will be essential to meet the demands for greater forethought and improved strategic agility. The existing agency-centric Intelligence Community must evolve into a true Intelligence Enterprise established on a collaborative foundation of shared services, mission-centric operations, and integrated mission management, all enabled by a smooth flow of people, ideas, and activities across the boundaries of the Intellligence Community agency members. Building such an Enterprise will require the sustained focus of hard-nosed leadership. Services must be shared across the entire spectrum, including information technology, human resources, security, facilities, science and technology, and education and training.

Es soll ein einheitlicher Datenpool aller US-Diente entstehen, die Zuordnung der gesammelten Informationen zu einem bestimmten Dienst soll entfallen. Ganz konkret soll eine eigene Geheimdienst-Cloud entstehen. In dem Papier heißt es dazu:

Collection assets would move into and out of specific areas of interest, using already collected information to inform their activities, and in turn, focusing on collecting only that which cannot be obtained by other means. These assets would both push and pull data — raw, semi-processed, and final — into and from our information technology backbone network. The collected data will belong to the Intelligence Enterprise; no single agency “owns” its collection take.  (…)

By 2015, we will migrate to a common “cloud” based on a single backbone network and clusters of computers in scalable, distributed centers where data is stored, processed, and managed.

Die Informationsweitergabe bleibt aber nicht auf Geheimdienste beschränkt, sondern soll sich auch auf die Armee erstrecken und Polizeibehörden wie das FBI. Zu der „Intelligence Community“ rechnen die USA bereits jetzt eine Vielzahl unterschiedlicher Dienste und Behörden. Damit wird auch deutlich, warum die USA keine Vorratsdatenspeicherung brauchen. Die Daten die der Geheimdienst erhebt, werden auch an Polizeibehörden wie dem FBI weitergegeben.

Die im deutschen Recht zumindest formal noch gültige strikte Trennung von Geheimdiensten einerseits und Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden andererseits, existiert in den USA in dieser Form nicht. Gerade auch der Umstand der Weitergabe von Geheimdienstinformationen an die Army macht auch die deutsche Diskussion über Prism und Prism 2 erklärbar. Die US-Armee in Afghanistan hat bereits direkten Zugriff auf die Datenbestände ihrer Geheimdienste und deren Tools.

This information infrastructure will allow authorized end-users to discover, access, and exploit data through a range of services, from federated query to integrated analytic tool suites.

Einer dieser autorisierten End-User war wohl auch Edward Snwoden.

Wenn die Bundesregierung vorgibt, bezüglich aller aktueller Enthüllungen und Entwicklungen ahnungslos zu sein, würde das bedeuten, dass man noch nicht einmal die offiziell veröffentlichten Dokumente liest.

posted by Stadler at 23:00  

9.7.13

Geheimdienste und Bürgerrechte

Vor zwei Wochen habe ich die Hinterlist einer lichtscheuen Politik kommentiert. Daran anknüpfend möchte ich jetzt die Frage aufwerfen, wie sich die Tätigkeit von Geheimdiensten mit den Bürgerrechten verträgt. (Auslands)-Geheimdienste sind ein Relikt aus dem 20. Jahrhundert, aus der Zeit des kalten Krieges, in der es als politische Notwendigkeit gesehen wurde, dass sich verfeindete Staaten – und nicht nur die – gegenseitig bespitzeln.

Der Tätigkeit von Geheimdiensten liegt eine im Grunde widersprüchliche Logik zu Grunde. Sie werden weltweit – immer von einer national geprägten Sichtweise aus – als legitim betrachtet, obwohl ihr Auftrag letztlich darin besteht, die Politiker, Unternehmen und mittlerweile auch Bürger fremder Staaten zu überwachen und damit auch das Recht dieser Staaten zu brechen.

Dieses an sich bereits merkwürdige Konstrukt erweist sich im Zeitalter eines weltumspannenden Datennetzes endgültig als Anachronismus. Mit der Vorstellung von global geltenden Bürger- und Menschenrechten war es ohnehin nie wirklich vereinbar. Denn die Verletzung des Rechts fremder Staaten durch Geheimdienste beinhaltet immer auch die Verletzung der Grundrechte der Bürger dieses Staates. Der amerikanische Politberater Andrew B. Denison hat dies in der Talkshow von Anne Will auf den Punkt gebracht, indem er sagte, es sei die Aufgabe der NSA das Recht fremder Staaten zu brechen, allerdings nicht, ohne dies praktisch im selben Atemzug als legitim zu bezeichnen. Wenn wir ein weltweites System von Geheimdiensten akzeptieren, dann akzeptieren wir auch immer auch die weltweite Verletzung von Grund- und Bürgerrechten.

Die aktuelle öffentliche Diskussion erfasst die Tragweite und Bedeutung dieses Aspekts noch nichts ansatzweise. Wir müssen die Rolle der Geheimdienste vor dem Hintergrund der Funktionsfähigkeit desjenigen Staatswesens diskutieren, zu dem sich alle westlichen Staaten formal bekennen. Verträgt sich das Grundkonzept von Geheimdiensten mit der Vorstellung von einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Die nationalstaatliche Betrachtungsweise ist dafür zu eng. Andernfalls würden wir akzeptieren, dass das Recht eines beliebigen Nationalstaats im Ergebnis immer Vorrang vor global geltenden und wirkenden Menschen- und Bürgerrechten hätte.

Wir müssen letztlich erkennen, dass unser Demokratisierungsprozess noch nicht abgeschlossen, sondern vielmehr ins Stocken geraten ist. Auf dem Weg zu einer vollständigen freiheitlich-demokratischen Grundordnung müssen Fremdkörper wie Geheimdienste beseitigt werden. Sie sind Ausdruck eines archaisch-kriegerisch geprägten Denkens, das es zu überwinden gilt. Man kann durch nationales Recht den Bruch des Rechts eines anderen Staates nicht legitimieren. Das ist vielmehr nur die Fortsetzung von Krieg mit anderen Mitteln.

Geheimdienste bewirken die Entstehung großer rechtsfreier Räume, die weltweit niemand mehr kontrollieren kann. Denn die Geheimdienste – zumindest von formal befreundeten Staaten – tauschen ihre Erkenntnisse wiederum wechselseitig aus, und umgehen damit selbst die Bindungen ihres nationalen Rechts. Was sie selbst nicht ermitteln dürfen, erledigt ein ausländischer Geheimdienst, der dann wiederum Daten und Informationen liefert. Geheimdienste schaffen dadurch ein weltweit vernetztes und unkotrolliert agierendes System, das der zielgerichteten Aushebelung von Bürgerrechten dient. Es kommt hinzu, dass das Internet die Rahmenbedingungen entscheidend verändert hat. Denn mit der Überwachung durch Geheimdienste ist es so ähnlich wie mit dem Urheberrecht. Was in den 80er Jahren noch auf einen kleineren Personenkreis beschränkt war, betrifft plötzlich (nahezu) alle Menschen.

Dass Geheimdienste unverzichtbar sind, um internationalen Terrorismus zu bekämpfen, ist eine oft gehörte, aber selten belegte Behauptung. Wenn man sich das in Deutschland populärste Beispiel der sog. Sauerlandgruppe ansieht, dann ergeben sich bei näherer Betrachtung ganz erhebliche Zweifel. Was allerdings nicht zu bezweifeln ist, dennoch gerne unter den Teppich gekehrt wird, ist der Umstand, dass bei den Geheimdiensten keineswegs die Terrorbekämpfung, sondern vielmehr die Polit- und Wirtschaftsspionage im Vordergrund steht.

Zum Abschluss noch ein paar Worte zu Edward Snowden, weil sich bei der Betrachtung seiner Handlungen dasselbe Paradoxon zeigt, das dem Konzept weltweit agierender Geheimdienste zugrund liegt. Snowden wird, wiederum von einer rein nationalen Sichtweise aus, als Verräter betrachtet, wobei selbst dies unter Juristen umstritten ist. Gleichzeitig hat er aber den Bruch von Bürger- und Menschenrechten offenkundig gemacht, zu denen sich formal alle Staaten der westlichen Welt bekennen. Aus Sicht des Rechts, zumindest wenn man es global betrachtet und nicht national, ist Snowden kein Verräter, sondern ein Aufklärer. Der Rechtsbruch der ihm vorgeworfen wird besteht darin, auf einen global wirkenden Rechtsbruch hingewiesen zu haben. Weil er sich damit aber mit der US-Administration angelegt hat, wird er gejagt und kein europäischer bzw. westlicher Staat ist bereit, ihm Asyl zu gewähren, obwohl die politische Verfolgung auf der Hand liegt. Man will in Deutschland und anderswo offenbar niemandem Schutz gewähren, der von den USA politisch verfolgt wird. Der gelegentlich erhobene Vorwurf, bereits der Umstand, dass Snowden zunächst nach Hongkong und dann nach Moskau geflüchtet sei, zeige seine wirkliche Motivation, ist vor diesem Hintergrund erbärmlich und heuchlerisch.

Wir müssen letztlich nicht nur über Programme wie Prism reden, sondern über den Zustand unserer Demokratie. Nicht mehr und nicht weniger. Die Qualität eines freiheitlich-demokratischen Staates zeigt sich nämlich gerade auch am Umgang mit Aufklärern wie Snowden oder Manning, die zu Unrecht als Verräter denunziert, verfolgt und ihrer Freiheit beraubt werden.

posted by Stadler at 12:36