Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.8.11

Scheitert die Reform der Rundfunkgebühren in NRW?

Der nordrhein-westfälische Landtag hat Ende des letzten Jahres bereits für Furore gesorgt, als er der umstrittenen Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) quasi in letzter Minute die Zustimmung versagte.

Etwas ähnliches könnte nach einem Bericht der RP nun auch der Reform des Rundfunkgebührenrechts drohen. Nachdem zuletzt die Kritik an dem Konzept der Haushaltsabgabe, insbesondere aber an den im Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorgesehenen Auskunftsansprüchen., lauter wurde, scheint es in Düsseldorf parteiübergreifend erheblichen Widerstand gegen die Neuregelung zu geben. Nicht nur die Auskunftsansprüche, sondern auch die Mehrbelastung, die vor allen Dingen auf Unternehmen zukommen dürfte, geben Anlass zur Kritik.

Die Rundfunkgebühr würde damit in systematischer Hinsicht jedenfalls endgültig dem Bereich der Steuern und Abgaben angenähert, da die tatsächliche Nutzung kein Kriterium für die Zahlungspflicht mehr darstellt.

posted by Stadler at 17:32  

16.8.11

Rundfunkgebühren: In Zukunft noch mehr Schnüffeleien?

Die bisherigen Rundfunkgebühren sollen bekanntlich ab dem Jahr 2013 durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden.

In letzter Zeit regt sich verstärkt Kritik an den umfassenden Auskunftsansprüchen, die die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten im Zuge der Neuregelung erhalten sollen und auch daran, dass selbst Grundstückseigentümer und Verwalter zur Auskunft über Mieter bzw. Bewohner verpflichtet sein sollen. Hiergegen wenden sich nicht nur Datenschützer sondern z.B. auch die Eigentümervereinigung Haus und Grund.

Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in den §§ 8 und 9 des geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Auf besondere Kritik ist u.a. die Vorschrift des § 8 Abs. 5 Nr. 3 gestoßen, die lautet:

Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: (…) der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners

Damit weiß die GEZ im Grunde immer, aus welchen Gründen jemand eine bestimmte Wohnung bzw. einen bestimmten Haushält verlässt und in eine neue Wohnung umzieht.

Nachdem die Beitragsschuld den Inhaber einer Wohnung trifft- nach der geplanten Regelung ist das jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt – läuft dies auf eine weitgehende Pflicht zur Offenbarung privater Lebensumstände hinaus, die alle volljährigen Bürger trifft. Wer sich von seiner Frau trennt und aus der Ehewohnung auszieht, muss dies der GEZ nach dem Willen des Gesetzgebers als Grund der Abmeldung ebenso mitteilen und ggf. sogar nachweisen, wie die Beitragsnummer seiner neuen Lebensgefährtin, bei der er anschließend einzieht.

Hier stellt sich in der Tat die Frage, ob dies zur Erhebung von Rundfunkgebühren notwendig ist und ob eine solche Auskunftserteilung noch als angemessen betrachtet werden kann.

posted by Stadler at 16:14  

9.10.10

Reform der Rundfunkgebühren verfassungswidrig?

Die Rundfunkgebühren sollen in ihrer bisherigen Form durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden. Betroffen sind aber nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen. Für jede Betriebsstätte sollen Beiträge erhoben werden, die laut § 5 der geplanten Neuregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abhängig von der Zahl der Mitarbeiter sind. Da das für größere Unternehmen zu einer durchaus erheblichen Beitragspflicht führt, regt sich auch in der Wirtschaft erheblicher Widerstand. Der Autovermieter Sixt hat ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart in Auftrag gegeben, das die “GEZ-Reform” offenbar als verfassungswidrig einstuft. Degenhart hatte unlängst auch die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert.

posted by Stadler at 23:57  

10.6.10

GEZ für alle

Die Ministerpräsidenten der Länder sollen sich bereits auf eine Reform der Rundfunkgebühren geeinigt haben, obwohl das Thema (auch) für heute auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz steht. Danach soll das bisherige Modell, das darauf abgestellt hat, dass Empfangsgeräte vorgehalten werden, durch eine Rundfunkabgabe für jeden Haushalt abgelöst werden. Man zahlt also auch dann, wenn man keinen Fernseher hat.

Die GEZ soll allerdings nicht abgeschafft werden. Die Streitigkeiten werden sich möglicherweise jetzt hin zu der Frage verlagern, was ein Haushalt ist. Es steht auch zu vermuten, dass es in Deutschland mehr Haushalte gibt als Gebührenzahler, so dass dieses Modell eine Erhöhung der Anzahl der Beitragszahler verspricht und damit höhere Einnahmen.

Vermutlich werden die ersten Verfassungsbeschwerden nicht lange auf sich warten lassen. Denn auch wenn Paul Kirchof das Modell als verfassungskonform bezeichnet hat, kann man natürlich der Auffassung sein, dass ein “Anschluss- und Benutzungzwang” nicht so ganz in das grundgesetzliche Konzept der Meinungs- und Rundfunkfreiheit passt.

posted by Stadler at 08:00  

26.1.10

Die Berechtigung des gebührenfinanzierten Rundfunks muss in Frage gestellt werden

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Nr. 20 vom 26.01.2010, S. 15) hat das Verwaltungsgericht München einem Patentanwalt recht gegegeben, der für seinen beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühren bezahlen wollte.

Der Bericht der SZ zitiert eine bemekenswerte Passage aus dem Urteil: “Es ist mit Blick auf die Informationsfreiheit außerdem nicht gerechtfertigt, den Zugang zu weltweiten Informationen im Internet von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen, die ausschließlich der Finanzierung Dritter – nämlich insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – dient.

Gerade weil die Rundfunkgebühren in Deutschland bislang politisch und juristisch als sakrosant galten, ist dieser Ansatz mutig und mehr als erstaunlich. Er wirft die berechtigte Frage auf, ob sich die Rundfunkgebühren, die nach ihrem ursprünglichen Sinn die Meinungs- und Informationsvielfalt sichern sollten, mittlerweile zu einer Gefahr für die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit entwickelt haben. Denn die Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf alle Geräte, mit denen man theoretisch Rundfunk und sei es auch über das Internet, empfangen kann, stellt in der Tat eine zusätzliche finanzielle Hürde für den Zugang zu weltweit abrufbaren Informationen dar.

Man wird angesichts der Informationsvielfalt die gerade das Internet bietet, die Frage der Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch des vom Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen postulierten dualen Rundfunkstsystems neu stellen müssen. Denn die Verhältnisse haben sich in den letzten 10 – 15 Jahren maßgeblich verändert. Auch weil sich ARD und ZDF immer stärker dem erbärmlichen Niveau des Privatfernsehens angepasst haben, ist für viele Menschen mittlerweile das Internet zur wichtigsten Informationsquelle geworden. Die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betonte Grundversorgung wird nicht mehr primär durch den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gewährleistet. Ein weiteres Festhalten an einem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erscheint daher nicht länger gerechtfertigt. Es ist zumindest an der Zeit, diese Diskussion nun ernsthaft zu beginnen und die Frage der Berechtigung des gebührenfinanzierten Rundfunks neu zu stellen.

posted by Stadler at 11:00  

2.1.10

NDR geht gegen GEZ-kritischen Blogger vor

Der Blogger und Buchautor Bernd Höcker publiziert GEZ-kritische Inhalte und versucht auf seiner Website “gez-abschaffen.de” darzustellen, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim Einzug von Rundfunkgebühren agieren. Der NDR stört sich an einigen dieser Inhalte, die Höcker mittlerweile vom Netz genommen hat, die aber über archive.org weiterhin nachvollzogen werden können. Weil diese Inhalte zweifelsohne vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, hat man sich beim NDR offenbar eine andere Taktik ausgedacht und sich entschlossen, den hauseigenen Juristen Klaus Siekmann vorzuschicken und damit zu argumentieren, dass die namentliche Nennung Siekmanns durch Höcker im Rahmen der Berichterstattung gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen würde.

Es gibt vermutlich nur ein Landgericht in Deutschland, das diese Einschätzung teilt und das residiert in Hamburg. Und just dort hat Siekmann Höcker auf Unterlassung verklagt (Az.: 325 O 200/09) und beantragt, der Beklagte müsse es unterlassen:

a) den Namen des Klägers Siekmann im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Schriftstücken aus Verfahren zu nennen, die der Beklagte mit dem NDR in Rundfunkgebührensachen führt/geführt hat; und/oder
b) über die vom Beklagten gegen den Kläger im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten.

In der mündlichen Verhandlung vom 08.12.09, über die Rolf Schälike berichtet, hat Bernd Höcker dann im Hinblick auf den Teil des Klageantrags, der die Berichterstattung über die Strafanzeige gegen Siekmann betrifft, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet freilich, dass Höcker über die Strafanzeige, die er gegen Siekmann erstattet hat, nun auch nicht mehr berichten darf und insoweit sein Inhaltsangebot ändern muss.

Nachdem sich der Strafvorwurf gegen das dienstliche Verhalten von Herrn Siekmann richtet und in unmittelbarem Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Höcker und dem NDR steht, erscheint es rechtlich kaum vertretbar anzunehmen, dass die Persönlichkeitsrechte des NDR-Juristen höher zu bewerten sind, als die Meinungsfreiheit und das Berichterstattungsinteresse. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg vermutlich zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt wäre, ist aber ebenfalls naheliegend. Diese Kammer ist freilich aber auch für ihre meinungsfeindliche und grundgesetzferne Rechtsprechung bekannt und wurde vom BGH und vom BVerfG deshalb in letzter Zeit auch mehrfach eingebremst.

Was der NDR und der von ihm vorgeschickte Justitiar vor dem Landgericht Hamburg veranstalten, ist nicht nur meinungsfeindlich, sondern steht auch in Widerspruch zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, sagt das Bundesverfassungsgericht. Wenn der gebührenfinanzierte Rundfunk allerdings dazu übergeht, unliebsame Meinungen zu bekämpfen und zu unterdrücken, dann tritt er seinen Programmauftrag mit Füßen und stellt sich damit selbst in Frage.

Außerdem kennen auch der NDR und Herr Siekmann den Streisand-Effekt offensichtlich noch nicht. Zumindest das, könnte sich in nächster Zeit allerdings ändern.

Update vom 04.01.10
Rechtsanwalt Kompa bewertet den Sachverhalt rechtlich offenbar anders und hält die Berichterstattung über eine Strafanzeige und ein anschließendes Ermittlungsverfahren gegen den NDR-Juristen für unzulässig.

Die Betrachtung des Kollegen Kompa ist natürlich von Vornherein etwas eingeengt, weil der NDR-Jurist beim Landgericht Hamburg einen sehr weitreichenden Antrag gestellt hat, der sich keineswegs auf eine Namensnennung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren beschränkt. Der NDR-Justitiar hat daneben nämlich beantragt, seine Namensnennung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen in Rundfunkgebührensachen zu unterlassen sowie auch die in der Strafanzeige (inhaltlich) erhobenen Vorwürfe nicht mehr zu verbreiten. Insoweit dürfte ein Unterlassungsanspruch des NDR-Juristen schwer vertretbar und auch bei nur wenigen Gerichten durchsetzbar sein.

Was die Namensnennung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als solche angeht, kann man bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht einerseits und Meinungsfreiheit und Berichterstattungsinteresse andererseits, durchaus der Ansicht sein, dass der Name nicht genannt werden darf. Aber auch hier ist zu berücksichtigen, dass sich der Vorwurf unmittelbar auf das dienstliche Verhalten des NDR-Juristen bezieht und in unmittelbarem Zusammenhang zu der Auseinandersetzung Höckers und dem NDR um Rundfunkgebühren steht. Vor diesem Hintergrund kann man das Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, dass beim NDR in Auseinandersetzungen um Rundfunkgebühren möglicherweise Akteninhalte verschwinden, durchaus als überwiegend bewerten.

posted by Stadler at 15:53  

21.12.09

VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzten internetfähigen PC

Die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundunksender (hier: NDR) stellen keinen Rundfunk im gebührenrechtlichen Sinne dar, sagt das Verwaltungsgericht Braunschweig (Urteil vom 20.11.2009, Az.: 4 A 188/09). Demzufolge sind nach der Entscheidung PC’s nur dann Rundfunkempfangsgeräte, wenn sie mittels zusätzlicher Geräte (Radio- oder TV – Karte, USB – Stick) auf herkömmlicher Art und Weise Rundfunk empfangen können. Das Gericht betont zudem, dass eine Nutzung eines Computers zum Rundfunkempfang im gewerblichen Bereich auch eher unüblich ist.
(via RA Dosch)

posted by Stadler at 17:00