Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.12.11

Anspruch nach IFG gilt auch für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin gestern entschieden (Az.: VG 2 K 91.11).

Die maßgebliche Frage ist, ob die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen ist, wie der Bundestg meint und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen ist oder ob diese Vermittlung von Information und Wissen nur die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten bildet, aber nicht selbst Teil der parlamentarischen Arbeit ist.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum OVG zugelassen.

 

posted by Stadler at 18:31  

20.10.11

Handygate: Funkzellenabfrage ist Thema im Bundestag

Wegen der anhaltenden Diskussion über den Behördentrojaner ist ein anderer, nicht minder bedenklicher Akt der TK-Überwachung etwas in Vergessenheit geraten. Die massenhafte sog. Funkzellenabfrage zu Jahresbeginn am Rande einer Demonstration in Dresden (“Handygate”).

Auch wenn dieser Vorgang durch eine sächsische Justiz begünstigt scheint, bei der erhebliche rechtsstaatliche Defizite feststellbar sind, so hat der Vorfall doch gezeigt, dass die Befugnisnorm des § 100 g Abs. 2 S. 2 StPO, die in diesen Fällen angewandt wird, zu unbestimmt und zu weitreichend ist.

Die Grünen haben hierzu einen “Entwurf eines Gesetzes zu einer rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme” vorgelegt, der die Eingriffsschwelle anheben und die richterliche Begründungspflicht ausweiten möchte.

Dieser sinnvolle Gesetzesentwurf wird morgen im Bundestag debattiert. Angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse hat er freilich keine Aussicht auf Erfolg.

 

posted by Stadler at 21:08  

19.10.11

“Das Land wird von Sicherheitsbeamten regiert”

Die heutige aktuelle Stunde im deutschen Bundestag zum Thema Behördentrojaner offenbarte phasenweise starke kaberettistische Züge und mutete stellenweise wie eine Episode von “Neues aus der Anstalt” an. In Abwesenheit von Innenminister Friedrich durfte Hans-Peter Uhl die Rolle des Anstaltsleiters übernehmen.

Den einsamen Höhepunkt der Rede Uhls bildete allerdings nicht das naheliegende CCC-Bashing, sondern folgende Aussage:

“Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet (…) es wird regiert von Sicherheitsbeamten”

Das ist das Outing eines Zwangsdemokraten. Für ein Land, das von Sicherheitsbehörden geleitet und regiert wird, gibt es einen äußerst prägnanten Begriff: Polizeistaat. Dessen Apologet Hans-Peter Uhl hat heute für die Union im Bundestag gesprochen. Wirkliche Angst kann einer wie Uhl dennoch nicht mehr verbreiten. Dafür agiert sein Widersacher der CCC zu überzeugend und zu souverän. Und das haben mittlerweile auch die Kommentatoren der konservativen Presse erkannt.

 

 

posted by Stadler at 20:51  

9.8.11

Bundesregierung prüft derzeit Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung hat eine kleine parlamentarische Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung am 02.08.2011 dahingehend beantwortet, dass sie eine gesetzliche Neuregelung derzeit prüfen würde. Die meisten Antworten der Bundesregierung sind freilich äußerst vage gehalten, was sicherlich dem politischen Dissens in der Koalition geschuldet ist.

Interessant erscheint mir allerdings u.a. die Antwort auf Frage 27. Sie lautet:

Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 2. März 2010 zwischen dem Abruf und der unmittelbaren Nutzung von Verkehrsdaten auf der einen und einer mittelbaren Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von IP-Adressen auf der anderen Seite unterschieden und festgestellt, dass insoweit unterschiedliche verfassungsrechtliche Maßgaben gelten. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung und wird mögliche Konsequenzen in die in der Antwort zu Frage 1 benannte umfassende Prüfung und Bewertung einfließen lassen.

Diese vom Bundesverfassungsgericht vorgenommene Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Nutzung von Verkehrsdaten, habe ich in einem älteren Beitrag erläutert. Es könnte also durchaus sein, dass der Gesetzgeber diesen Ansatz aufgreift, eine Speicherung von IP-Adressen durch die TK-Dienstleister verlangt und eine Abfrage des dazugehörigen Nutzers für sämtliche, auch einfache, Straftaten ermöglicht, sofern die Ermittlungsbehörden die IP-Adresse und den maßgeblichen Zeitpunkt bereits selbst ermittelt haben. Diese Konstellation hat das BVerfG nämlich nicht als besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff betrachtet, weshalb nach Ansicht des Gerichts keine besonders hohen Eingrifshürden bestehen.

posted by Stadler at 10:29  

4.7.11

Unverständliche Berichterstattung zur Sitzung der Internet-Enquete

Die heutige Sitzung der Internet-Enquete endete bekanntlich mit einem Eklat. Der Abschluss des eigentlich abzustimmenden Zwischenberichts wurde auf nach die Sommerpause vertragt, weil – so die Mutmaßung – die Vertreter der Koalition beim Thema Netzneutralität eine Niederlage fürchteten.

Beschlossen wurde allerdings der Teil zum Urheberrecht. Insoweit ist die Berichterstattung, speziell die der taz und von Heise, gelinde gesagt, erstaunlich.

Der Antrag zur Kulturflatrate wurde – anders als der Bericht der taz suggeriert – nämlich abgelehnt.

Dass die Regierungsparteien einige Male überstimmt wurden, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Union und FDP dennoch in entscheidenden Punkten durchgesetzt haben.

Speziell der Bericht der taz erweckt den Eindruck, man hätte sich auf eine Neuausrichtung des Urheberrechts verständigt. Das Gegenteil ist allerdings zutreffend.

Die Handlungsempfehlung (Zeile: 655)

Die Enquête-Kommission empfiehlt daher, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts den Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern als Zielformulierung in den Mittelpunkt zu stellen Sie empfiehlt zu prüfen, ob und wie, den Urheberinnen und Urhebern ein Recht auf wirtschaftliche Beteiligung unabhängig von den Urheberpersönlichkeitsrechten einzuräumen und eine Entkoppelung von Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten zu ermöglichen ist. Sie regt an, zu prüfen, welche Spielräume die Vorgaben der internationalen Verträge im Urheberrecht bieten.

die hierfür maßgeblich gewesen wäre wurde nämlich mit den Stimmen der Koalitionsvertreter abgelehnt.

Manchmal ist die Berichterstattung auch bei so etablierten Medien wie Heise und taz, denen man geneigt ist zu vertrauen, leider irreführend.

posted by Stadler at 21:40  

4.7.11

Internet-Enquete hat Zwischenbericht zum Urheberrecht beschlossen

Wer den Live-Stream zur absatzweisen Abstimmung der Berichtstexte der Projektgruppe Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft verfolgt hat, dürfte selbst dann Probleme gehabt haben, der Abstimmung zu folgen, wenn er den Text vor sich liegen hatte. Von den Aspekten die ich behalten konnte, sind zwei abgelehnte Textpassagen besonders erwähnenswert.

Die m.E. progressiv und zukunftsorientiert formulierten Handlungsempfehlungen (Zeile: 655)

Die Enquête-Kommission empfiehlt daher, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts den Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern als Zielformulierung in den Mittelpunkt zu stellen Sie empfiehlt zu prüfen, ob und wie, den Urheberinnen und Urhebern ein Recht auf wirtschaftliche Beteiligung unabhängig von den Urheberpersönlichkeitsrechten einzuräumen und eine Entkoppelung von Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten zu ermöglichen ist. Sie regt an, zu prüfen, welche Spielräume die Vorgaben der internationalen Verträge im Urheberrecht bieten.

und (Zeile 778)

Die Enquête-Kommission empfiehlt daher, von repressiven Rechtsdurchsetzungsmethoden abzusehen. Sie empfiehlt dem Deutschen Bundestag, die Anwendbarkeit von Pauschalvergütungen für verschiedene Fälle der nichtkommerziellen Internetnutzung zu prüfen, bzw. die Regelungen zur Privatkopie auch für Downloads anzuwenden.

haben keine Mehrheit gefunden und wurden abgelehnt. Das bedeutet, dass man mehrheitlich weiterhin auf das tradierte Urheberrechtsmodell setzen will und selbst diese Enquete-Kommission nicht bereit ist, insoweit auf die grundlegend veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren.

Die Urheberrechtsgesetzgebung wird damit wie gehabt ermutigt, das bestehende Modell mit immer stärkeren Schutzmechanismen zugunsten der Rechteinhaber zu verteidigen.

Update:
In der offiziellen Pressemitteilung liest sich das dann so.

posted by Stadler at 12:13  

2.7.11

Die Arbeit der Internet-Enquete

Der Online Talk bei Deutschlandradio Wissen hatte heute die Arbeit der Enquete Kommission Internet und digitale Gesellschaft zum Thema. Zu Gast waren die Enquete-Mitglieder Konstantin von Notz (Die Grünen), Jimmy Schulz (FDP), Alvar Freude und der Journalist Daniel Bouhs.

Das Gespräch war interessant zu verfolgen, wenngleich die Aussagen in Bezug auf die inhaltlichen Themen relativ stark an der Oberfläche blieben.

Alvar Freude, der als Sachverständiger der Enquete angehört, bemängelte außerdem, dass das Abstimmungsverhalten in der Kommission zu stark parteipolitisch geprägt sei. Auf Twitter war Freude hierzu vor einigen Tagen noch deutlicher und schrieb:

Schade, dass @padeluun sich der Fraktionsdisziplin beugt und mit CDU/CSU und FDP nicht gegen Netzsperren gestimmt hat. Der Zwischenbericht, den die Enquete vorlegen sollte, ist weitgehend noch nicht abgestimmt.

Hintergrund von Alvar Freudes Unmut war eine Passage aus dem Bericht der Projektgruppe Medienkompetenz, wo auf S.72 ein Ergänzungsantrag der SPD zum Jugendmedienschutz formuliert war, der u.a. auch die Forderung enthielt, im Kontext des Jugendmedienschutzes auf das Instrument der Netzsperren zu verzichten. Die Aufnahme dieses Ergänzungstexts wurde mit den Stimmen von Union und FDP abgelehnt, wobei sich Padeluun der Stimme enthalten hat. Ein Abstimmungsverhalten, das sich aus bürgerrechtlicher Sicht schwer nachvollziehen lässt.

Der angekündigte Zwischenbericht ist bislang noch unvollständig, weil neben der Medienkompetenz noch die Handlungsempfehlungen zu den Themen Urheberrecht, Netzneutralität und Datenschutz fehlen, die in der nächsten Sitzung am 04.07.2011 beschlossen werden sollen.

Die öffentlich am häufigsten genannte Handlungsempfehlung im Bereich der Medienkompetenz ist die Forderung, jeden Schüler der Sekundarstufen I und II (also ab der 5. Klasse) mit einem Notebook auszustatten. Eine Forderung die allenfalls dann sinnvoll erscheint, wenn sichergestellt werden kann, dass das Notebook regelmäßig als Werkzeug im Rahmen des Unterrichts eingesetzt wird, was wiederum auch entsprechend geschulte Lehrer voraussetzt, bzw. eine Veränderung der didaktischen Konzepte verlangt. Nachdem zu meiner Schulzeit bereits der anzuschaffende Taschenrechner von den Schülern bzw. Eltern selbst bezahlt werden musste, dürfte außerdem wenig Hoffnung darauf bestehen, dass die zuständigen Länder die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stellen werden.

Die Handlungsempfehlungen im Bereich der Medienkompetenz empfinde ich weitgehend als ernüchternd.

Auf die Fixierung von Empfehlungen wie

Die Enquete-Kommission regt daher an, dass die Bundesregierung zu regelmäßigen Diskussionsrunden – gegebenenfalls mit der in Gründung befindlichen Stiftung Datenschutz – einlädt und thematische Schwerpunkte für solche medialen und viralen Kampagnen in einem mindestens sechsmonatigen Turnus erörtert

hätte man außerdem besser verzichtet. Für derartige Allgemeinplätze brauchen wir keine Enquete-Kommission.

posted by Stadler at 21:58  

30.6.11

Bundestag ignoriert jetzt auch die verbindlichen Vorgaben des Verfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.

Das Gericht hat den Gesetzgeber deshalb mit Urteil vom 3. Juli 2008 (Az.: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) dazu verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 – also dem heutigen Tag – eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Nachdem es noch nicht einmal einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt, verstößt der deutsche Bundestag durch seine Untätigkeit ab dem morgigen Tag gegen die verbindliche Vorgabe des BVerfG.

An der formellen Rechtslage ändert sich dadurch aber nichts, da das Gesetz nicht für nichtig erklärt wurde und deshalb weiterhin in Kraft bleibt.

Update:
Es gibt offenbar doch bereits einen Gesetzesentwurf der Koalition vom 28.06.2011, der in den Bundestag eingebracht wurde.

Update vom 01.07.2001:
Der Gesetzesentwurf der Koalition scheint auf den ersten Blick den Vorgaben des BVerfG zu genügen, weil er § 7 BWG streicht und damit die dort normierte Listenverbindung beseitigt. Das Gericht hatte dies ausdrücklich als eine von mehreren Lösungsmöglichkeiten angesehen. Dieses Konzept begünstigt allerdings (weiterhin) die größten Parteien – und damit wohl vor allem die Union – weil es voraussichtlich auch in Zukunft für zahlreiche Überhangmandate sorgen wird.

Es könnte allerdings sein, dass der geplante neue § 6 Abs. 2a BWG wiederum zu dem vom BVerfG beschriebenen Effekt des negativen Stimmgewichts führt, zumindest wird dies befürchtet.

Der Gesetzesentwurf der Koalition ist jedenfalls nicht von dem Bestreben getragen, eine für den Bürger nachvollziehbare und klare Regelung zu schaffen. Die Neuregelung bleibt vielmehr kompliziert und intransparent und soll am Ende eben wiederum der Union nützen.

Selbst wenn die geplante Neuregelung als verfassungsgemäß zu betrachten ist, kann man sie politisch, von einem demokratischen Standpunkt aus betrachtet, nicht begrüßen.

posted by Stadler at 16:06  

3.9.10

Von Abgeordneten und dressierten Meerschweinchen

Der Bundestagsabgeordnete der Linken und frühere BGH-Richter Wolfgang Neskovic hat nach einem Bericht von “Daten-Speicherung.de” auf einer Vortragsveranstaltung folgende beachtliche Aussage getroffen:

„Würde man den Bundestag mit dressierten Meerschweinchen besetzen, würde er ebenso effektiv arbeiten. Viele Abgeordnete sind nicht dumm, aber furchtbar dressiert. Wir funktionieren oft nur noch.“

Das bestätigt meine Einschätzung, dass wir seit längerer Zeit eine Krise der parlamentarischen Demokratie miterleben. Gewählte Abgeordnete werden zu bloßen Abnickern degradiert, weil sie eingekeilt sind zwischen dem Fraktionszwang auf der einen Seite und dem Mangel an Fachwissen zu fast allen relevanten Fragen auf der anderen Seite und dazu ständig von Lobbyisten bearbeitet werden, die ihrerseits versuchen, eine einseitige Sicht der Dinge als vernünftig darzustellen. Die tatsächlichen Entscheidungen werden in diesem Land sowie in Europa deshalb faktisch kaum noch von den demokratisch gewählten Volksvertretern getroffen. Sie nicken nur noch unreflektiert das ab, was ihnen nicht (unmittelbar) demokratisch legitimierte Kreise und Gruppen vorsetzen.

posted by Stadler at 13:01  

24.6.10

Computerverbot im Bundestag?

Auf Twitter und in verschiedenen Blogs wird gerade heftig über ein angebliches Computerverbot im Deutschen Bundestag diskutiert. Der Abgeordente Jimmy Schulz hat eine Rede im Plenum kürzlich von einem iPad abgelesen, worauf hin man ihn darauf aufmerksam gemacht haben soll, dass dies gegen die Geschäftsordnung des Bundestags verstoßen würde. Die Berliner Morgenpost schrieb daraufhin, dass Computer und Laptops im Bundestag verboten seien.

Wenn man die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags auf ein Computerverbot hin durchforstet, wird man allerdings nicht fündig. Ein solches Verbot ist dort nämlich nicht normiert.

§ 33 der GO-BT besagt lediglich, dass die Redner grundsätzlich in freiem Vortrag sprechen,  dabei aber Aufzeichnungen benutzen dürfen. An elektronische Aufzeichnungen hat man da ursprünglich vermutlich zwar nicht gedacht, andererseits schließt die Regelung aber die Benutzung von Hilfsmitteln wie Notebooks oder iPads auch nicht aus.

Ein Computerverbot, von dem gerade die Rede ist, existiert jedenfalls nicht. Die Diskussion ist wieder ein schönes Beispiel eines medialen Herdentriebs.

posted by Stadler at 18:11  
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