Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.3.13

Rechnet sich der Ankauf von Steuersünder-CDs für den Staat?

Udo Vetter schreibt in seinem lawblog, dass der Ankauf von Steuer-CDs für das Land Nordrhein-Westfalen noch nicht einmal kostendeckend gewesen sei, während man Pressemeldungen der WAZ und des Handelsblatts entnehmen kann, dass der Ankauf von Steuersünder-CDs in der Schweiz laut Finanzministerium angeblich 640 Mio. EUR in die Staatskassen gespült hätte.

Die WAZ spricht von 7.800 Selbstanzeigen in drei Jahren, die allein zu Einnahmen von 370 Mio. EUR geführt haben sollen. Die interessante Frage ist natürlich die, ob es sich hierbei um Selbstanzeigen handelt, die kausal auf den Ankauf von Steuer-CDs zurückgehen oder ob man zur Schönung der Zahlen einfach alle Selbstanzeigen der letzten drei Jahre aufgenommen hat. Es wäre dann natürlich wichtig zu wissen, wieviele Selbstanzeigen es in den drei Jahren davor gegeben hat, um zu sehen, ob der Ankauf überhaupt zu einem relevanten Anstieg der Selbstanzeigen geführt hat. Wenn man allein auf den wirtschaftlichen Effekt abstellt, müsste man natürlich außerdem die Verwaltungskosten gegenrechnen.

Gerade bei der SPD besteht ein gewisser Druck, den Ankauf von Steuer-CDs als Erfolg zu verkaufen, nachdem man das vor dem Abschluss stehende Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat platzen lassen. Dieses Abkommen war möglicherweise nicht optimal, aber es hätte voraussichtlich zu Einnahmen geführt, die jetzt fehlen. Vor diesem Hintergrund ist es schon fast zwingend, dass der Ankauf von Steuer-CDs von einem SPD-geführten Finanzministerium als Erfolg dargestellt werden muss.

Wenn man wie in NRW geschehen aufgrund angekaufter CDs mehr als 3.400 Steuerstrafverfahren einleitet, die bislang nur zu 11 (!) Strafbefehlen geführt haben, dann kann man das kaum als Erfolg werten. Es ist wohl eher so, dass diese fragwürdige Form des Whistleblowings dazu führt, mehrheitlich unschuldige Bürger zu denunzieren und einer Strafverfolgung auszusetzen. Und das kann nicht die Aufgabe eines Rechtsstaats sein. Hierüber hätte eine kritische Presse sicherlich auch berichtet, aber unsere Qualitätsmedien kauen offenbar nur unreflektiert das wieder, was ihnen das nordrhein-westfälische Finanzministerium vorsetzt.

posted by Stadler at 16:55  

6.3.13

Endlich ein konsensfähiger Gesetzesentwurf zur Abgeordnetenbestechung

Deutschland hat bekanntlich die UN-Konvention gegen Korruption zwar unterzeichnet, aber bislang als eines von wenigen Ländern weltweit nicht in nationales Recht umgesetzt. Viele Bundestagsabgeordnete haben sich lange Zeit gesträubt, die Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und dem internationalen Standard anzupassen. In Deutschland war bislang nur der Stimmenkauf nach § 108e StGB als Abgeordnetenbestechung strafbar. Zur Begründung bekam man so seltsame Argumente vorgesetzt, wie, dass eine Ausweitung gesetzgebungstechnisch schwierig sei und man Abgeordnete schließlich nicht wie Beamte behandeln könne.

Es gibt jetzt endlich einen – angeblich konsensfähigen – Gesetzesentwurf, der von vier Rechtspolitikern von CDU, Linke, SPD und den Grünen ausgearbeitet wurde, was ebenfalls ein politisch erstaunlicher Vorgang ist. Bezeichnenderweise hat die FDP nicht mitgemacht. Was Siegfried Kauder, Raju Sharma, Burkhard Lischka und Jerzy Montag gemeinsam vorschlagen, ist regelungstechnisch eigentlich recht simpel. Man hat sich einfach die Vorschrift der Vorteilsnahme (§ 331 StGB) als Vorbild genommen und diese Regelung auch auf Abgeordnete übertragen. Die Neufassung des § 108e StGB soll folgendermaßen lauten:

(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung (Mandatsträger) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil für sich oder einen anderen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe gilt für Mandatsträger eines ausländischen Staates, der Europäischen Union oder der parlamentarischen Versammlung einer sonstigen internationalen Organisation.

(2)Ebenso wird bestraft, wer einem Mandatsträger für die Ausübung des Mandats einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

(3) Vorteile sind geldwerte Zuwendungen.

(4) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr wegen einer Straftat nach Absatz 1 oder 2 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.

Man kann also Abgeordnete, wenn es um Bestechung und Vorteilsnahme geht, durchaus wie Beamte und Amtsträger behandeln und muss das nach den Vorgaben des internationalen Rechts auch. Man kann nur hoffen, dass die Union die Blockade zur Regelung der Abgeordnetenbestechung tatsächlich aufgegeben hat, wie MdB Eva Högl in ihrem Blog schreibt. Vermutlich hat man erkannt, dass sich diese Position im Wahlkampf niemandem plausibel erklären lässt. Auch in dieser Frage hat es wieder einmal öffentlichen Druck gebraucht, der einmal mehr auch aus dem Netz kam.

posted by Stadler at 22:00  

16.11.12

Verfassung ohne Schutz

Über den Verfassungsschutz könnte man eigentlich fast täglich bloggen, zumal alle Verschwörungstheorien gerade von der Realität eingeholt werden.

Vor Monaten hatte ich den Berliner Piratenabgeordneten Pavel Meyer einmal als politisch naiv dafür kritisiert, dass er den Berliner Verfassungsschutz als gesetzestreu gelobt hat. Jetzt ist die Chefin des Berliner Verfassungsschutzes zurückgetreten, weil ihr das System Verfassungsschutz zum Verhängnis wurde. Obwohl ich es nicht weiß, nehme ich stark an, dass Meyer und einige andere Berliner Piraten die Naivität ihrer Position mittlerweile erkannt haben dürften.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet aktuell darüber, dass sich der Bayerische Verfassungsschutz in den 90′er Jahren aktiv am Aufbau des rechtsextremen Thule-Netzes beteiligt hat. Der Staat fördert und unterstützt die rechte Szene also aktiv, auch finanziell.

Und heute lese ich, dass der Zug zum NPD-Verbotsverfahren rollt. Das hat insofern mit dem Verfassungsschutz zu tun, als der letzte Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal inhaltlich geprüft wurde, weil ca. 1/3 der Führungsebene der NPD aus V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden bestanden hatte. Dass der Staat den Rechtsextremismus also aktiv fördert, war damit bereits damals klar. Auch wenn ich grundsätzlich ein Gegner des Verbotsantrags bin, könnte das Verfahren und die begleitende Berichterstattung vielleicht noch das ein oder andere Detail des Treibens der Verfassungsschutzbehörden ans Licht bringen. Der Verbotsantrag im nächsten Jahr hat wohl auch wahltaktische Gründe, zumal die zu befürchtende neuerliche Klatsche aus Karlsruhe dann erst nach der Bundestagswahl käme.

posted by Stadler at 17:56  

28.10.12

Lasst sie streiten

In den letzten Tagen wurde viel über den vermeintlichen Niedergang der Piratenpartei geschrieben. In mehr oder minder intelligenten, bis hin zu eher dämlichen Kommentaren, ist von Krise, Machtkampf oder Schulhof 2.0 die Rede. Konsens herrscht bei allen Kommentatoren aber dahingehend, dass die Auseinandersetzungen, speziell innerhalb des Bundesvorstands, der Partei schaden würden.

Nur warum? Weshalb hängen wir einem – freilich von fast allen Medien bei jeder Gelegenheit verstärkten – Bild einer Parteipolitik an, das öffentlich ausgetragenen innerparteilichen Streit tabuisiert? Vermutlich weil wir glauben, Geschlossenheit sei mit Verlässlichkeit gleichzusetzen und wir uns Parteien wünschen, bei denen wir wissen, woran wir sind. Für diese strukturkonservative Haltung zahlen wir Bürger einen hohen Preis. Denn sie bedingt genau die Politik, mit der wir so oft unzufrieden sind. Die Annahme, eine Partei sei im Inneren geschlossen, ist seit jeher Heuchelei und eines mündigen Bürgers eigentlich unwürdig.

Es ist an der Zeit, politische Strukturen einfach neu zu denken und zwar nicht immer nur entlang von Parteien, deren oberste Maxime die Disziplinierung von Amts- und Mandatsträgern ist. Ich wünsche mir Abgeordnete, die sich nicht vorrangig einer Partei oder Fraktion verpflichtet fühlen, sondern wie es das Grundgesetz eigentlich vorsieht, dem Wohl des ganzen Volkes. Ich wünsche mir eine Überwindung des Prinzips der Fraktionsdisziplin und stattdessen wechselnde Mehrheiten, die sich an Sachfragen orientieren. Dazu brauchen wir aber Politiker die den Mut haben, eine konstruktive politische Streitkultur zu leben, die sich nicht nur gegen den vermeintlichen politischen Gegner richtet, sondern sich auch gegen die Parteifreunde richten darf.

Eine solche politische Kultur kann und wird es aber nur dann geben, wenn man damit aufhört, innerparteiliche Auseinandersetzungen als Schwäche oder Manko zu betrachten. Vielmehr müssen sie als eine normale und sinnvolle Form des politischen Meinungskampfs wahrgenommen werden. Man kann von Parteien bzw. politischen Akteuren nicht einerseits Geschlossenheit einfordern und sich andererseits über die Verlogenheit der Politik beschweren. Wir müssen uns entscheiden, ob wir Heuchelei oder Offenheit wollen. Das bisherige System steht für Heuchelei. Die Piraten sind und waren vor allem deshalb interessant, weil sie das Versprechen eines neuen politischen Verfahrens gegeben haben, mit dem die Hoffnung verbunden war, dass verkrustete politische Strukturen zumindest aufgeweicht werden könnten. Das kann ihnen aber nur dann gelingen, wenn wir von ihnen gerade keine Geschlossenheit einfordern. Deshalb: Lasst sie streiten.

posted by Stadler at 16:05  

21.10.12

Wer schützt uns vor solchen Verfassungsschützern?

Der Freistaat Bayern hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die Einträge zur Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München . e. V. (a.i.d.a.)  in den Verfassungsschutzberichten 2009, 2010 und 2011 zu streichen und a.i.d.a. auch künftig (!) nicht mehr in den Verfassungsschutzberichten zu nennen.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte den Verein im jährlichen Verfassungsschutzbericht mehrfach als linksextremistische Gruppierung eingestuft. Eine Bewertung, die der BayVGH bereits 2010 mit den Worten kassierte, es würde sich um ein “nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“ handeln. Das hat die Behörde allerdings nicht davon abgehalten, diese Eintragung, mit ausdrücklicher Unterstützung des Innenministeriums, auch in den Folgejahren zu wiederholen.

Diese Unbelehrbarkeit macht deutlich, dass der jetzige Vergleich alles andere als freiwillig zustande kam, sondern nur dem Zweck diente, eine erneute krachende Niederlage vor dem VGH abzuwenden.

Das Totalversagen von Innenministerium und Verfassungsschutz bei den NSU-Morden, von denen fünf in Bayern stattgefunden haben, muss in unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Vorgängen wie der Beobachtung von a.i.d.a. gesehen werden. Denn die Überwachung kritischer Demokraten aus ideologischen Gründen hält den Bayerischen Verfassungsschutz ganz offensichtlich davon ab, seine eigentliche Arbeit zu machen. Als Bürger frage ich mich ernsthaft, wer uns vor solchen Verfassungsschützern und Politikern schützt.

posted by Stadler at 21:05  

17.10.12

Sollten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offen legen?

Wolfgang Kubicki ist FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein und im Nebenberuf Rechtsanwalt. Im Interview mit der Welt vertritt der die Ansicht, dass es niemanden etwas angehe, was er durch seine Anwaltstätigkeit verdient.

Auch wenn ich einige der Argumente Kubicki nachvollziehen kann – wenngleich man die Eigennützigkeit seiner Argumentation nicht unberücksichtigt lassen sollte – halte ich sie im Ergebnis nicht für durchgreifend.

Die Offenlegung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten und der daraus erzielten Einkünfte ist aus zwei Gründen unabdingbar. Die Öffentlichkeit hat nämlich ein Recht darauf zu wissen, welchen Herren die gewählten Abgeordneten sonst noch dienen. Es muss erkennbar sein, welche Verflechtungen bestehen und welche wirtschaftlichen Interessen den Abgeordneten möglicherweise beinflussen. Außerdem sollte der Wähler sich ein Bild vom Umfang der Nebentätigkeit machen können, um zu sehen, ob die Nebentätigkeit nicht eher eine Haupttätigkeit ist und deshalb die ordnungsgemäße Ausübung des Mandats beeinträchtigt.

Die Abgeordneten müssen sich daran gewöhnen, dass es legitim und notwendig ist, von ihnen als Volksvertreter ein höheres Maß an Transparenz zu verlangen als von einem Normalbürger. Sie sind nunmal gewählte Volksvertreter mit ganz spezifischen Pflichten und einem hohen Maß an Verantwortung der gesamten Bevölkerung gegenüber. Dieser Umstand scheint bei einigen allerdings in Vergessenheit geraten zu sein.

Die Argumentation des Anwaltskollegen Kubicki weist auch einige interessante Brüche auf. Wenn er als Anwalt einen Vertreter einstellen muss, weil er seine Anwaltstätigkeit nicht mehr oder nur noch sehr reduziert ausüben kann, dann sollte er doch auch kein Problem damit haben, seine insoweit niedrigen Einkünfte offenzulegen. Speziell bei Anwälten, die in Parlamente gewählt werden, ist es allerdings nicht selten so, dass dadurch eine bislang vielleicht gar nicht so gut gehende Kanzlei erst richtig in Schwung kommt. Womit ich natürlich nichts über den Kollegen Kubicki gesagt haben möchte.

posted by Stadler at 22:16  

1.9.12

Themen der Woche

Die Themen der letzten Woche bei mir im Blog:

Wen betrifft das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse eigentlich?

Sind die neuen Rundfunkbeiträge verfassungswidrig?

Alternativentwurf einer EU-Datenschutzverordnung

Hätten sich die Mitglieder von Pussy Riot auch in Deutschland strafbar gemacht?

Facebook legt Berufung gegen das Freundefinder-Urteil des LG Berlin ein

 

Extern:

Die Ortungswanze in der Tasche (Constanze Kurz in der FAZ über die Funkzellenüberwachung)

Hirnforscher Manfred Spitzer und Blogger Johnny Häusler haben sich diese Woche bei ZDF-Login über die “Digitale Demenz” gestritten. Martin Lindner hat das Buch Spitzers als das entlarvt, was es ist, nämlich in weiten Teilen unwissenschaftlich (CARTA).

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Kremer über die rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und den Vertrieb von Apps (Telemedicus)

Und der Satz der Woche, über den speziell Verlage nachdenken sollten:

Das Leistungsschutzrecht ist eine teure Baugenehmigung für ein Mondgrundstück.

posted by Stadler at 14:24  

9.8.12

Korruption in Deutschland?

In Deutschland wird gerne so getan, als würde es keine nennenswerte Korruption geben und als sei das ein Problem anderer Länder. Der deutsche Gesetzgeber erweckt allerdings gerade den gegenteiligen Eindruck, denn seine Weigerung, die UN-Konvention gegen Korruption in nationales Recht umzusetzen, ist ein politischer Skandal, der auf alle Titelseiten gehört.

Deutschland hat die Konvention zwar bereits 2003 unterzeichnet, verweigert bzw. verzögert als einziges Land in Europa aber weiterhin die Ratifizierung. Der aktuelle Ratifizierungsstatus der UN zeigt, dass nahezu alle Staaten weltweit bereits ratifiziert haben.

Der eigentliche Skandal ergibt sich aber aus dem Grund für die deutsche Weigerung. Denn der Bundestag müsste in Umsetzung der UN-Konvention den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitern. Derzeit ist nur der sog. Stimmenkauf nach § 108e StGB strafbar. Sonstige Fälle der wirtschaftlichen Interessenverflechtung sind auch dann nicht strafbar, wenn Geld fließt. Der Stimmenkauf als solcher ist aber praktisch nie nachweisbar, weshalb Abgeordnete auch dann, wenn sie Zuwendungen annehmen, in der Regel strafrechtlich nichts zu befürchten haben. Die Union fordert auch ganz offen, dass für Abgeordnete und Beamte unterschiedliche Kriterien gelten müssten, weshalb man die Konvention nicht ratifizieren will. Man fragt sich insoweit allerdings, warum in Deutschland eigentlich etwas anderes gelten sollte als in allen anderen europäischen Staaten und den meisten Staaten dieser Welt?

Die Debatte nährt den Verdacht, dass sich in der deutschen Politik ein System der Vorteilsnahme etabliert hat, das man nicht gefährden will. Vermutlich ist der unmittelbare finanzielle Einfluss der Lobbyisten weitaus größer als bislang bekannt.

Kurioserweise fordern mittlerweile sogar führende Vertreter der deutschen Wirtschaft die Politik zum Handeln auf.

posted by Stadler at 17:55  

2.8.12

Neues aus dem Sommerloch: Das Anti-Blasphemie-Gesetz

Es ist wieder Hochsommer in Deutschland und das ist häufig die Zeit der merkwürdigen Forderungen und Diskussionsbeiträge.  Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick fordert ein “Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle”.  Schick fährt insoweit schwere Geschütze auf und sieht die Menschenwürde in Gefahr.

Jetzt ist für mich schon auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar, weshalb die Gotteslästerung die Menschenwürde verletzen sollte. Denn Gott ist – ganz unabhängig von der Frage, ob es ihn gibt – jedenfalls kein Mensch.

Das deutsche Strafrecht verfügt außerdem bereits über einen eigenen Abschnitt mit Straftaten, welche sich auf die Religion und die Weltanschauung beziehen. Dass die Beschimpfung von Bekenntnissen nur dann strafbar ist, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört werden kann, hat gute Gründe. Die Vorschrift des § 166 StGB, die in ihrer ursprünglichen Fassung die “Lästerung Gottes” unter Strafe stellte, wurde 1969 neu gefasst. Seiher gibt es immer wieder mal kontroverse Diskussionen darüber, ob man die Vorschrift nicht ganz abschaffen oder vielleicht doch wieder ausweiten sollte.

In der Kommentierung bei Fischer (StGB, § 166, Rn. 2) wird der zentrale, auch verfassungsrechtliche Aspekt, trefflich auf den Punkt gebracht:

Der sekulare Rechtsstaat hat weder Aufgabe noch Berechtigung, Strafen nach Maßgabe subjektiver Glaubensinhalte und individueller Empörung zu verhängen.

Vielmehr muss gerade im Bereich von Religion und Weltanschauung ein scharfer Meinungskampf möglich sein, der sich natürlich auch der Mittel der Satire bedienen darf. Und genau deshalb kann und darf nicht alles unter Strafe stehen, was Angehörige einer Religionsgemeinschaft möglicherweise als blasphemisch betrachten.

In Deutschland gibt es mit der Beschneidungsdiskussion aktuell noch eine weitere Debatte, die durch einen bedenklichen Rückgriff auf fundamentalistisch-religiöse Argumentationsansätze geprägt ist.

Vor diesem Hintergrund finde ich es beispielsweise erstaunlich, dass der Grünen-Politiker Volker Beck den Vorschlag von Erzbischof Schick mit deutlichen Worten kritisiert:

“Gläubige brauchen keinen anderen strafrechtlichen Schutz vor Diffamierung, Beschimpfung und Hetze als andere soziale Gruppen.”

Denn derselbe Volker Beck hat sich in der kontroversen Diskussion über die Zulässigkeit der Beschneidung von männlichen Kleinkindern offensiv auf die Seite der Beschneidungsbefürworter gestellt und wird von der FAZ dahingend zitiert, dass er der Beschneidung als „erstem Befehl Gottes“ einen sehr hohen Stellenwert einräumt. In dieser Debatte fordert er also genau das, was er in anderem Kontext ablehnt, nämlich einen religiös begründeten strafrechtlichen Sonderschutz.

posted by Stadler at 11:24  

25.7.12

Kein gültiges Wahlrecht mehr in Deutschland

Dass das Bundesverfassungsgericht auch die Neuregelung des Bundeswahlgesetzes mit Urteil vom heutigen Tag als verfassungswidrig ansieht, dürfte wohl schon jeder mitbekommen haben. Die Entscheidung betrifft das gerade erst gesetzlich neu geregelte Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Bundestages.

Das vom Bundestag neu gestaltete Verfahren verstößt nach der Entscheidung des BVerfG gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Bereits das alte Verfahren ist in Karlsruhe kassiert worden, was bedeutet, dass der Bundestag die Vorgaben aus er damaligen Entscheidung des Gerichts nicht korrekt umgesetzt haben.

Anders als in vielen anderen Fällen, sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch keine Übergangsfristen vor.  § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes sind nach dem Urteil nichtig. Genau auf dieses verfassungsrechtliche Problem hatte ich in einem älteren Blogbeitrag aus dem letzten Jahr bereits hingewiesen.

Das Gericht betont auch, dass die alte Regelung nicht wieder auflebt. Das Fazit der Verfassungsrichter lautet:

In Folge dieser Feststellungen fehlt es an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die bis zum Inkrafttreten des Neunzehnten Änderungsgesetzes geltenden und durch diese ersetzten oder modifizierten Bestimmungen leben nicht wieder auf.

Das bedeutet mit anderen Worten, dass es in Deutschland derzeit kein gültiges und anwendbares Wahlrecht gibt. Sollte es also kurzfristig zu einer Regierungskrise kommen, wären Neuwahlen derzeit rechtlich überhaupt nicht möglich.  Der Bundestag kann im Moment also nicht gewählt werden.

Man darf gespannt sein, ob speziell die Union das Bundesverfassungsgericht ein weiteres mal provozieren will oder ob es der Bundestag nunmehr endlich schafft, ein sauberes und verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden.

Der Kollege Udo Vetter bloggt ebenfalls zum Thema.

posted by Stadler at 15:50  
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