Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.6.09

von der Leyen und die Zahlen

Dass Politiker im Allgemeinen und Ursula von der Leyen im Besonderen mit Zahlen um sich werfen, die nicht ganz korrekt sind, ist nicht ganz neu.

In der Debatte um das sog. Zugangserschwerungsgesetz musste Frau von der Leyen freilich ausschließlich mit Zahlen und Daten agieren, die entweder nachweislich falsch waren oder für die es keinerlei Belege gibt. Wie das funktioniert, erklärt netzpolitik.org jetzt ganz anschaulich.

posted by Stadler at 17:48  

30.6.09

Acht Thesen zu den Folgen der #zensursula-Debatte

Chrsistoph Bieber stellt acht Thesen zu den (politischen) Folgen der #zensursula-Debatte auf. Lesenswert.

posted by Stadler at 17:34  

30.6.09

Nachrichtenagentur AFP mahnt weiterhin Betreiber von Websites ab

Bereits vor einigen Wochen ging die Meldung durch die Presse und die Blogs, dass die französische Nachrichtenagentur AFP in großem Stil Betreiber von Websites und Blogs abmahnt, wegen angeblicher Übernahme von Pressemeldungen.

Diese Abmahnwelle geht aktuell offenbar weiter. Mir liegt eine aktuelle Abmahnung vor, die gleich aus mehreren Gründen problematisch ist. Die Presseagentur AFP mahnt nämlich keineswegs (nur) identische Übernahmen von Meldungen ab, sondern auch ähnliche Meldungen zum selben Thema, die sich aber merklich von der AFP-Version unterscheiden. In einem Fall ist sogar so, dass AFP selbst nur die Pressemittelung eines Unternehmens abgeschrieben und dauraus eine eigene Meldung gemacht hat. Gleichwohl glaubt man, dies abmahnen zu können.

Rechtlich begibt sich AFP damit insgesamt auf sehr dünnes Eis.

Ob Agenturmeldungen als Sprachwerke überhaupt dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, ist zweifelhaft. In der Kommentarliteratur zum UrhG (z.B. Schricker, § 2, Rn. 116) wird die Auffassung vertreten, dass kurze Meldungen und Nachrichten kein Werk darstellen, wenn sie sich im Bereich des Routinemäßigen bewegen. Das würde bedeuten, dass zumindest der überwiegende Teil der Agenturmeldungen nicht urheberrechtlich geschützt ist, sondern einm Schutz allenfalls dann in Betracht kommt, wenn sich die Meldung im Einzelfall in außergewöhnlicher Weise von vergleichbaren Nachrichten abhebt.

Was keinesfalls geschützt ist, ist die enthaltenen Information als solche. Nachdem die sprachlichen Möglichkeiten gerade bei kurzen Meldungen begrenzt sind, dürfte eine Urheberrechtsverletzung jedenfalls dann ausscheiden, wenn die Nachricht mit eigenen Worten umformuliert worden ist.

Im Einzelfall können zudem die Privilegierungen der §§ 49, 50 UrhG greifen.

Die Abmahnwelle, die AFP gestartet hat, ist daher in hohem Maße fragwürdig.

posted by Stadler at 17:26  

30.6.09

von der Leyen und die Zahlen

Dass Politiker im Allgemeinen und Ursula von der Leyen im Besonderen mit Zahlen um sich werfen, die nicht ganz korrekt sind, ist nicht ganz neu.

In der Debatte um das sog. Zugangserschwerungsgesetz musste Frau von der Leyen freilich ausschließlich mit Zahlen und Daten agieren, die entweder nachweislich falsch waren oder für die es keinerlei Belege gibt. Wie das funktioniert, erklärt netzpolitik.org jetzt ganz anschaulich.

posted by Stadler at 16:48  

30.6.09

Acht Thesen zu den Folgen der #zensursula-Debatte

Chrsistoph Bieber stellt acht Thesen zu den (politischen) Folgen der #zensursula-Debatte auf. Lesenswert.

posted by Stadler at 16:34  

30.6.09

Nachrichtenagentur AFP mahnt weiterhin Betreiber von Websites ab

Bereits vor einigen Wochen ging die Meldung durch die Presse und die Blogs, dass die französische Nachrichtenagentur AFP in großem Stil Betreiber von Websites und Blogs abmahnt, wegen angeblicher Übernahme von Pressemeldungen.

Diese Abmahnwelle geht aktuell offenbar weiter. Mir liegt eine aktuelle Abmahnung vor, die gleich aus mehreren Gründen problematisch ist. Die Presseagentur AFP mahnt nämlich keineswegs (nur) identische Übernahmen von Meldungen ab, sondern auch ähnliche Meldungen zum selben Thema, die sich aber merklich von der AFP-Version unterscheiden. In einem Fall ist sogar so, dass AFP selbst nur die Pressemittelung eines Unternehmens abgeschrieben und dauraus eine eigene Meldung gemacht hat. Gleichwohl glaubt man, dies abmahnen zu können.

Rechtlich begibt sich AFP damit insgesamt auf sehr dünnes Eis.

Ob Agenturmeldungen als Sprachwerke überhaupt dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, ist zweifelhaft. In der Kommentarliteratur zum UrhG (z.B. Schricker, § 2, Rn. 116) wird die Auffassung vertreten, dass kurze Meldungen und Nachrichten kein Werk darstellen, wenn sie sich im Bereich des Routinemäßigen bewegen. Das würde bedeuten, dass zumindest der überwiegende Teil der Agenturmeldungen nicht urheberrechtlich geschützt ist, sondern einm Schutz allenfalls dann in Betracht kommt, wenn sich die Meldung im Einzelfall in außergewöhnlicher Weise von vergleichbaren Nachrichten abhebt.

Was keinesfalls geschützt ist, ist die enthaltenen Information als solche. Nachdem die sprachlichen Möglichkeiten gerade bei kurzen Meldungen begrenzt sind, dürfte eine Urheberrechtsverletzung jedenfalls dann ausscheiden, wenn die Nachricht mit eigenen Worten umformuliert worden ist.

Im Einzelfall können zudem die Privilegierungen der §§ 49, 50 UrhG greifen.

Die Abmahnwelle, die AFP gestartet hat, ist daher in hohem Maße fragwürdig.

posted by Stadler at 16:26  

30.6.09

BVerfG bestätigt Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon

Das Bundesverfaassungsgericht hält das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vor allem deshalb nicht für verfassungswidrig, weil durch die Zustimmung der Charakter Deutschlands als souveräner Staat noch nicht verloren geht. Das muss man m.E. nicht so sehen.

Gleichzeitig betont das Gericht aber, dass für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig ist, mit der ein
erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Einen solchen Akt sieht das Gericht im Vertrag von Lissabon aber noch nicht.

Interessant sind auch die Ausführungen zum Europäischen Parlament und zum vielfach angesprochenen Demokratiedefizit der EU. Das Gericht betrachtet im Rahmen der bisherigen Strukturen weitere Integrationsschritte als kritisch und geht davon aus, dass solche ohne ein echtes Parlament, das tatsächlich repräsentative Mehrheitsentscheidungen treffen kann, nicht denkbar sind.

Das Urteil klingt also ein bisschen nach einem bis hierher und nicht weiter.

Dass das Begleitgesetz als nicht verfassungskonform eingestuft wurde, wird nur zu einer Verzögerung der deutschen Zustimmung führen.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 30.06.09; Az.: 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09

posted by Stadler at 11:25  

30.6.09

BVerfG bestätigt Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon

Das Bundesverfaassungsgericht hält das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vor allem deshalb nicht für verfassungswidrig, weil durch die Zustimmung der Charakter Deutschlands als souveräner Staat noch nicht verloren geht. Das muss man m.E. nicht so sehen.

Gleichzeitig betont das Gericht aber, dass für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig ist, mit der ein
erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Einen solchen Akt sieht das Gericht im Vertrag von Lissabon aber noch nicht.

Interessant sind auch die Ausführungen zum Europäischen Parlament und zum vielfach angesprochenen Demokratiedefizit der EU. Das Gericht betrachtet im Rahmen der bisherigen Strukturen weitere Integrationsschritte als kritisch und geht davon aus, dass solche ohne ein echtes Parlament, das tatsächlich repräsentative Mehrheitsentscheidungen treffen kann, nicht denkbar sind.

Das Urteil klingt also ein bisschen nach einem bis hierher und nicht weiter.

Dass das Begleitgesetz als nicht verfassungskonform eingestuft wurde, wird nur zu einer Verzögerung der deutschen Zustimmung führen.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 30.06.09; Az.: 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09

posted by Stadler at 10:25  

29.6.09

Zensursula rockt jetzt auch

Ursula von der Leyen aka Zensursula hat eine steile Karriere hinter sich, die nunmehr einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Nach der Pophymne nun auch die rockige Würdigung ihrer Verdienste um die Bekämpfung der Kinderpornographie im Netz.

posted by Stadler at 10:35  

29.6.09

BGH zum Datenbankschutz: Elektronischer Zolltarif

Ein heute im Volltext veröffentlichtes Urteil des BGH zum Datenbankschutz (§§ 87a ff. UrhG) trägt folgende Leitsätze:

a) Aufwendungen für den Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank können keine Rechte als Datenbankhersteller begründen.

b) Es kann das Vervielfältigungsrecht des Datenbankherstellers verletzen, wenn eine auf CD-ROM gespeicherte Datenbank vollständig auf die Festplatte eines Computers kopiert wird, um die aufgrund eines elektronischen Datenabgleichs ermittelten Daten dazu zu verwenden, ein Wettbewerbsprodukt zu aktualisieren.

c) Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten aus einer CD-ROM – durch Erstellung einer Änderungsliste oder unmittelbare Übernahme – kann das Tatbestandsmerkmal der qualitativen Wesentlichkeit der Entnahme erfüllen.

Interessant ist vor allem, dass der BGH den bloßen Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank nicht zu den schutzbegründenden wesentlichen Investitionen zählt, da § 87a Abs. 1 UrhG nur die dem Aufbau einer Datenbank gewidmeten Investitionen erfasst.

BGH, Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 191/05

posted by Stadler at 10:26  
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