Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.9.12

Bei den Diensten ist die Systemfrage zu stellen

Ende letzten Jahres habe ich die Frage “Muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden?” gestellt und dies mit der Forderung verbunden, das System Verfassungsschutz vorbehaltlos auf den Prüfstand zu stellen. Seither werden, speziell im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des sog. NSU, immer wieder neue, für die Behörden unangenehme Tatsachen öffentlich bekannt, die von der Presse abwechselnd aber nur als Behördenversagen oder Ermittlungspannen beschrieben werden. Die Frage, ob wir es eventuell bereits mit einem “Staat im Staate” zu tun haben, wurde in den etablierten Medien praktisch nicht aufgeworfen.

Unter dem Titel “In den Tiefen des Staates” stellt Michael Kraske im Cicero jetzt endlich die Systemfrage und spricht von einem “Deep State”, wenngleich ich es nicht für sinnvoll halte, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in einen Topf mit den Diensten zu werfen.

Das Handeln der Dienste, speziell der Verfassungsschutzbehörden ist darauf ausgerichtet, sich der parlamentarischen Kontrolle gezielt und konsequent zu entziehen. Das ist mittlerweile überdeutlich. Der insbesondere von Union und SPD präferierte Versuch, das bestehende System beizubehalten und nur die politische Kontrolle etwas zu verbessern, dürfte ähnlich erfolgsversprechend sein, wie der Versuch einen Hund dazu zu bewegen, sich einen Wurstvorrat anzulegen.

Es ist überfällig zu erkennen, dass dasjenige, was wir im Zusammenhang mit dem NSU über Verfassungsschutzbehörden und Dienste erfahren haben, nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Bereits die öffentlich bekannten Umstände legen aber den Blick frei auf ein System, das sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben gebunden fühlt und seit jeher glaubt, nach eigenen Regeln agieren zu können. Unsere Politik hat den Staat im Staate längst zugelassen. Diese sich aufdrängende Schlussfolgerung wird aber weiterhin unter Verweis auf bedauerliche Ermittlungspannen negiert, zumal damit auch das Eingeständnis eines politischen Versagens verbunden wäre. Was ich an dieser Stelle schmerzlich vermisse, ist eine kritische und analytische Berichterstattung, die die Zusammenhänge herstellt und deutlich macht. Vor diesem Hintergrund ragt der Artikel von Michael Kraske heraus. Hoffentlich folgen andere Journalisten seinem Beispiel.

posted by Stadler at 14:15  

6.7.12

Verfassungsschutz und Rechtsbruch

In der aktuellen Diskussion werden – endlich so möchte man sagen – auch die Stimmen lauter, die eine grundlegende Reform der Verfasungsschutzbehörden fordern. In der Debatte wird dabei allerdings zu oft der Eindruck erweckt, Organisations- und Abstimmungsmängel würden den Kern des Problems darstellen. Zentral ist aber vielmehr der Umstand, dass die Verfasungsschutzbehörden faktisch in einem rechtsfreien Raum agieren, weil die parlamentarische Kontrolle gar nicht und die gerichtliche Kontrolle nur mangelhaft funktioniert.

Wer den Verfassungsschutz also wirklich sinnvoll reformieren will, der müsste die Reichweite der Kompetenzen auf den Prüfstand stellen und ein System einer effektiven Kontrolle schaffen. Das wäre allerdings mit dem Wesen eines Geheimdienstes schwerlich vereinbar. Hans Leyendecker schreibt in der SZ

Der Verfassungsschutz wird irgendwie bleiben (unbeliebt), und das Geheimnis, das die Vertreter dieses Gewerbes so lieben, bleibt auch. Ein vollständig transparenter Geheimdienst wäre ein Widerspruch in sich

und liefert damit eigentlich schon die Erklärung dafür, warum Inlandsgeheimdienste in einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat im Grunde ein Paradoxon darstellen.

Geheimdienste unterliegen keiner ausreichenden gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle, was die Geschichte der deutschen Verfassungsschutzbehörden überdeutlich zeigt. Das ist einerseits also gewollt und quasi systemimmanent, andererseits aber in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht zu tolerieren.

Vor diesem Hintergrund überrascht mich auch die Naivität, die die aktuelle politische und mediale Debatte prägt. Dass Inlandsgeheimdienste sich über das Recht hinwegsetzen, entspricht dem Wesen der Geheimdienste und stellt eine zwangsläufige Folge des Konzepts der Verfassungsschutzbehörden dar. Wenn wir also eine stringente rechtsstaatliche Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden wollen, dann bedeutet dies zwangsläufig das Ende dieser Dienste in ihrer jetzigen Form. Hält man demgegenüber Inlandsgeheimdienste für erforderlich, dann muss man auch den Rechtsbruch in Kauf nehmen. Gerade das kann ein demokratischer Rechtsstaat aber an sich nicht tun. Die aktuelle Diskussion vermeidet diese zentrale Fragestellung bislang leider.

 

posted by Stadler at 23:11  

19.4.12

Berliner Piraten wollen mehr Geld für den Verfassungsschutz

Im Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Vertreter der Piratenpartei Pavel Mayer gegen einen Antrag der Linken gestimmt, der vorsah, die im Haushalt geplanten fünf neuen Stellen beim Berliner Verfassungsschutz nicht einzurichten und das Geld stattdessen für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechts einzusetzen. Bei der Abstimmung über den erweiterten Verfassungsschutzhaushalt hat sich Mayer der Stimme enthalten.

In einem längeren Blogbeitrag begründet Mayer seine Entscheidung. Insbesondere seine Aussage:

“dann kann ich mit einem Verfassungsschutz leben, der sich an die Gesetze hält und sich von gewählten Bürgervertretern aller politischen Lager kontrollieren lässt.”

erscheint mir erwähnenswert, denn sie zeugt von einer politischen Naivität die mich beunruhigt.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder brechen seit Jahrzehnten regelmäßig und konsequent das geltende Recht. Die meisten Verfassungsschutzberichte sind nachweislich rechtswidrig. Eine gerichtliche Kontrolle findet kaum statt und die parlamentarische Kontrolle funktioniert nicht ansatzweise. Der Verfassungsschutz agiert – z.T. auch mit ausdrücklicher Billigung und Unterstützung der Politik – faktisch im rechtsfreien Raum.

Warum die Institution Verfassungsschutz unsere Demokratie bedroht, habe ich in einem längeren Beitrag ausführlich dargelegt. Allein der Umstand, dass der Verfassungsschutz sich weiterhin durch die rechtswidrige Überwachung kritischer Demokraten hervortut, im Kampf gegen den rechten Terror aber vollständig versagt hat, muss Grund genug sein, das Gesamtkonzept zu überdenken und auf den Prüfstand zu stellen.

Der Verfassungsschutz stellt in seiner jetzigen Ausgestaltung einen Staat im Staat dar und damit in einem demokratischen Rechtsstaat einen Fremdkörper.

Bei den Piraten muss man sich vor diesem Hintergrund ganz ernsthaft fragen, ob ihre Forderung nach größtmöglicher (politischer) Transparenz nur Phrasendrescherei darstellt. Denn die Transparenz ist der natürliche Feind der Verfassungsschutzbehörden. Man kann nicht einerseits Transparenz fordern und zugleich die Beibehaltung bzw. sogar den Ausbau des bestehenden Strukturen des Verfassungsschutzes unterstützen. Damit begibt man sich 9in einen unauflösbaren Widerspruch.

Heribert Prantl hat die relevanten Fragen im Zusammenhang mit den Verfassungsschutzbehörden bereits sehr klar formuliert: “Nur überflüssig oder gar gefährlich?” und “Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?”.

Es müsste also eigentlich darum gehen, eine Diskussion zu beginnen, die die Notwendigkeit der Verfassungsschutzbehörden kritisch hinterfragt. Eine große Koalition die von der Union über die SPD bis hin zu den Grünen reicht, will diese Diskussion aber augenscheinlich nicht führen und hat ersichtlich kein Interesse daran, am status quo zu rütteln. In diese Koalition reiht sich jetzt offenbar auch die Piratenpartei ein.

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Haltung von Pavel Mayer ist aus bürgerrechtlicher Sicht gänzlich inakzeptabel. Er wird mir als Wähler, dem die Bürgerrechte am Herzen liegen, auch nicht erklären können, warum ich dann nicht gleich die Union wählen soll. Das hätte zumindest den Vorteil, dass man sich anschließend nicht darüber ärgern muss, wenn Piraten plötzlich konservative und bürgerrechtsfeindliche Positionen einnehmen.

posted by Stadler at 11:20  

31.5.11

Die Mär von der Terrorismusbekämpfung

Richard Gutjahr hat kürzlich einen vielbeachteten Blogtext mit dem Titel “Die Anti-Terror-Lüge” veröffentlicht. Soweit sich neben den zustimmenden auch kritische Stimmen zu Wort gemeldet haben, beißen diese sich an Missverständnissen oder Ungenauigkeiten im Detail fest, ohne sich mit der eigentlichen Kernaussage Gutjahrs zu beschäftigen.

Anlass des besagten Blogbeitrags war eine Podiumsdiskussion die von Gutjahr moderiert wurde und auf der u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der Vize-Präsident des BKA Jürgen Stock und der Verfassungsrichter Peter M. Huber kontrovers diskutiert haben. Das Thema lautete: Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik? In der Diskussion ging es zunächst primär um das Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung. Die sog. Anti-Terror-Gesetze wurden nur am Rande erwähnt.

Auffällig war – und dies dürfte Gutjahr zu dem Titel “Die Anti-Terror-Lüge” veranlasst haben – dass Jürgen Stock vom BKA sich sogleich für ein altbekanntes Argumentationsmuster entschieden hat. Zur Rechtfertigung der Vorratsdatenspeicherung  hat der Vizepräsident des Bundeskriminalamts nämlich ohne große Umschweife darauf verwiesen, dass diese zur Bekämpfung des Terrorismus, der Kinderpornographie und der organisierten Kriminalität erforderlich sei. Eine Argumentation die so vorhersehbar wie falsch ist.

Wenn man mit Beamten des BKA über die Vorratsdatenspeicherung spricht, wozu ich beim Netzpolitischen Kongress der Grünen Gelegenheit hatte, dann ist zumeist die Rede davon, dass aufgrund des fehlenden Ermittlungsansatzes IP-Adresse Betrugsstraftaten, und die Fälle des Phishing – man spricht im Behördenjargon von Identitätsdiebstahl – nicht mehr aufzuklären seien. Ein Blick in die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatisitik bestätigt dies. Ca. 82 % der Internetdelikte sind Betrugsstraftaten, wobei die Aufklärungsquote, auch ohne Vorratsdatenspeicherung, deutlich höher ist, als im Offline-Bereich.

Die Anti-Terror-Lüge besteht also u.a. darin, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der angeblichen Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrorismus begründet wird, obwohl man weiß, dass sie im Kern anderen Zwecken dient.

Auf der besagten Podiumsdiskussion hat der Vizepräsident des BKA auf die Frage, ob man sich auch bei den Anti-Terror-Gesetzen vom Gesetzgeber noch Erweiterungen wünsche, übrigens geantwortet, dass das Amt diesbezüglich derzeit keine konkreten Wünsche habe. Was wiederum Peter Schaar zu der Bemerkung veranlasst hat, dass in diesem Bereich ohnehin schon alle Wünsche erfüllt worden seien.

Noch ein paar Anmerkungen zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, über deren Evaluierung ich kürzlich bereits gebloggt hatte. Die Anti-Terror-Gesetze haben vor allen Dingen zusätzliche Eingriffsbefugnisse zugunsten der Geheimdienste und des BKA geschaffen. Diese zusätzlichen Befugnisse sind aber keineswegs auf die Bekämpfung des Terrorismus beschränkt.
Aufgrund der Anti-Terror-Befugnisse, wurden nach einem Bericht der Bundesregierung z.B. auch die Anschlussinhaber zu 40 IP -Adressen ermittelt, weil sie “völkerverständigungswidrige Musiktitel” im Internet zum Download angeboten haben. Eine so verstandene Terrorismusbekämpfung erweist sich also als ein sehr weites Feld.

In diesem Bereich muss man außerdem wissen, dass die Dienste insgesamt über mehr Überwachungsbefugnisse verfügen, als die regulären Polizei- und Sicherheitsbehörden. Da dies zu einer stärkeren Gefährdung der Grundrechte führt,  müssten sie eigentlich auch einer stärkeren Kontrolle unterliegen. Das Gegenteil ist allerdings der Fall. Die richterliche und auch parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Dienste schwankt von magelhaft bis nicht vorhanden. Der Gesetzgeber schafft damit praktisch rechtsfreie Räume in denen die Dienste unkontrolliert agieren können.

Wenn man die anderen neuen Eingriffsbefugnisse, die der Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren geschaffen hat – die allerdings nicht alle der Überprüfung durch das BVerfG standgehalten haben – hinzu zählt, ergibt sich unter dem Strich eine bedenkliche Beschneidung der Bürgerrechte. Diese Entwicklung wird verstärkt durch Maßnahmen auf europäischer Ebene wie z.B. dem Swift-Abkommen, das den USA den Abruf von Bankdaten europäischer Bürger erlaubt.

Wer vor diesem Hintergrund einem Autor wie Richard Gutjahr eine ungenaue oder gar falsche Darstellung vorwirft, muss sich die Frage stellen, wie man dann das nennen soll, was der Innenminister so von sich gibt.

posted by Stadler at 11:52  

18.12.09

Warum darf der ehemalige BGH-Richter Neskovic die Geheimdienste nicht kontrollieren?

Wolfgang Neskovic, Kandidat der Fraktion der Linken, hat bei der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKG) im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird dem Gremium daher nicht angehören.

Dabei kann gerade einem wie Neskovic kaum der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue gemacht werden. Neskovic war Richter am Bundesgerichtshof und lange Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neskovic hat die SPD in den 90′er Jahren wegen des Asylkompromisses und der Zustimmung zum großen Lauschangriff verlassen und hält die Partei seither für rechtsstaatlich unzuverlässig. Möglicherweise hat gerade die SPD jetzt die Gelegenheit genutzt, den Spieß umzudrehen, um zusammen mit der Union dafür zu sorgen, dass Neskovic bei der Abstimmung durchfällt. Das ist schon allein deshalb wahrscheinlich, weil Neskovic, der nicht einmal Mitglied der Linkspartei ist, in der vergangenen Legislaturperiode im BND-Untersuchungsausschuss unangenehme Fragen gestellt hatte, insbesondere in Richtung von Frank-Walter Steinmeier und seine Rolle im Fall Kurnaz. Möglicherweise hat sich bei der gestrigen Abstimmung deshalb die große Koalition ein letztes Mal zusammengefunden.

Neskovic verfügt über Qualitäten, die vielen Abgeordneten heute fehlen. Er ist ein unbequemer Parlamentarier, der gerade mit Blick auf das PKG mehrfach die zutreffende Ansicht geäußert hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht funktioniert. Und weil die politischen Mehrheiten in diesem Land daran auch nichts ändern wollen, wird einer wie Neskovic als Störfaktor betrachtet, den man lieber nicht dabei haben möchte.

Und aus diesem Grund hat eine Mehrheit von Abgeordneten, deren rechtsstaatliche Gesinnung eigentlich zu hinterfragen wäre, im Deutschen Bundestag gegen Neskovic gestimmt.

posted by Stadler at 10:15  

11.10.09

Der Verfassungsschutz darf kein rechtsfreier Raum sein

Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.

Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.

Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.

posted by Stadler at 12:06  

17.9.09

Schäuble will Geheimdienste nicht mehr, Bürger bekanntlich zunehmend mehr kontrollieren

Manchmal fehlen mir die Worte, bei Herrn Schäuble ist es dafür eher die rechtsstaatliche Gesinnung die fehlt.

Wir brauchen dringend wieder einen Staat im Staat und dafür ist der BND doch wie geschaffen. Parlamentarische Kontrolle ist dabei natürlich eher störend.

posted by Stadler at 14:12  

20.8.09

FDP verhindert neuen Untersuchungsausschuss

Gerade hatte das BVerfG die Bundesregierung gerügt, weil man dem Untersuchungsausschuss zur Rolle des BND im Irakkrieg wesentliche Informationen ohne tragfähige Begründung vorenthalten hatte.

Da würde man als Bürger doch erwarten, dass der Ausschuss nochmals eingesetzt wird, um die unbeantworteten Fragen erneut zu stellen. Das aber scheitert an den großen liberalen Aufklärern der FDP. Mir scheint das schon einen Vorgeschmack auf ihre erhoffte Regierungsbeteiligung zu bieten. Denn die Anpassungsfähigkeit dieser Partei ist enorm.

Quelle: Spiegel Online

posted by Stadler at 21:30  

4.8.09

Die neue Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die die Inbetriebnahme einer neuen Überwachungsanlage, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist, kritisiert, vor allem weil die gesetzliche Grundlage hierfür bislang fehlt. Der Bund hat sich für diese neue Überwachungsbehörde mit “Service Center TKÜ” einen harmlos klingenden Namen ausgedacht. Aber was soll sich hinter einem Service Center Telekommunikationsüberwachung schon verbergen?

Dieses Vorhaben ist u.a. auch deshalb so umstritten, weil die als Service Center getarnte Überwachungsbehörde dem BKA und dem BND dienen soll. Insoweit droht aber eine sachliche Vemengung und Zusammenführung der Erkenntnisse und Daten von Polizeibehörden und Geheimdiensten, die m.E. vom Grundgesetz nicht gedeckt ist. Die rechtlichen Befugnisse beider Behörden unterscheiden sich aufgrund ihrer Aufgaben stark und das BKA ist nicht ohne weiteres berechtigt, Daten und Erkenntnisse des BND zu nutzen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden neuerdings aber, wie wir wissen, von den politisch Verantwortlichen in immer stärkerem Maße beseite geschoben, wie sich in fast allen Bereichen beobachten lässt.

posted by Stadler at 15:57