Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.5.12

Widerrufsrecht auch bei der Änderung eines bestehenden Vertrags

Die vzbv hat ein für Telefon- und Providerkunden wichtiges Urteil erstritten. Das OLG Koblenz hat dem Provider 1&1 mit Urteil vom 28.03.2012 (Az.: 9 U 1166/11) die Verwendung einer AGB-Klausel verboten, derzufolge bei der Inhaltsänderung eines bestehenden Vertrags kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bestehen soll.

Das OLG führt in seiner Urteilsbegründung aus:

Auch die Änderung eines bestehenden Vertrages ist unter den weiteren Voraussetzungen des § 312b BGB ein Fernabsatzvertrag, der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig und damit entsprechend über sein Widerrufsrecht zu belehren.

posted by Stadler at 22:13  

8.2.12

Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf

Die Widerrufsbelehrung kann bei einem Verkauf über eBay auch noch unmittelbar nach dem Ende der Auktion per E-Mail übersandt werden. Die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 2 BGB wird dadurch gewahrt, hat das OLG Hamm mit Urteil vom 10.01.2012 (Az.: I -4 U 145/11) entschieden.

Die Rechtsansicht des OLG Hamm entspricht der Intention des Gesetzgebers, der die Vorschrift des § 355 Abs. 2 S. 2 BGB gerade deshalb geändert hatte, um eine bis dahin bestehende Benachteiligung von eBay-Händlern zu beseitigen.

posted by Stadler at 17:41  

6.12.11

Auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts muss belehrt werden

Der Springer-Verlag ist von einem Verband wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, weil er in einer Werbung, die ein Aboformular für die Zeitschrift Computerbild enthielt, nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle des Abschlusses eines Abonnoments kein Widerufsrecht nach fernabsatzrechtlichen Vorschriften besteht.

Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer den Verbraucher über das Bestehen und Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts informieren (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB). Damit ist also auch das Fehlen der Information, dass kein Widerrufsrecht besteht, wettbewerbswidrig.

Die Leitsätze der Urteils des BGH vom 09.06.2011 (Az.: I ZR 17/10) lauten:

a) In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss gemäß § 312c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.

b) Zeitungen und Zeitschriften zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Sinne des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB.

c) Die Regelung des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB gilt nicht für den herkömmlichen Versandhandel.

d) Die für Ratenlieferungsverträge gemäß § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3, § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB geltende Bagatellgrenze von 200 € ist bei Fernabsatzverträgen nicht entsprechend anwendbar.

UWG § 4 Nr. 11
Die Vorschrift des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB über die Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

posted by Stadler at 11:53  

12.10.11

EU-Kommission schlägt gemeinsames Europäisches Kaufrecht vor

Die EU-Kommission will ein einheitliches europäisches Kaufrecht schaffen, das allerdings nur dann gelten soll, wenn sich beide Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich darauf verständigen.

Dieses Kaufrecht soll grenzüberschreitend anwendbar sein und zwar auf Kaufverträge und auf Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte wie Musik, Filme, Software oder Smartphone-Anwendungen.

Das EU-Parlament hat seine Zustimmung zu dem Projekt bereits signalisiert.

posted by Stadler at 16:02  

3.8.11

Neue Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011

Vor einigen Wochen hatte ich bereits darüber berichtet, dass Onlinehändler ihre Widerrufsbelehrungen erneut ändern sollten. Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge, durch das u.a. eine geänderte Musterwiderrufsbelehrung eingeführt wird, wurde am 03.08.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt deshalb am 04.08.2011 in Kraft.

Die Verwendung der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung ist zwar nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, wer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden will, sollte sie allerdings tunlichst benutzen. Das Gesetz sieht insoweit eine dreimonatige Übergangsfrist für die Anpassung vor.

posted by Stadler at 21:38  

7.7.11

Verbraucherschutzrecht weiter im Umbruch

Die Tinte auf der aktuellen Änderung der fernabsatzrechtlichen Vorschriften ist noch nicht trocken, da rollt aus Brüssel schon die nächste Welle in Form einer neuen Verbraucherrichtlinie an.

Diese sieht u.a. eine eigene Musterwiderrufsbelehrung vor, so dass die deutsche gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung, die gerade zum wiederholten Mal geändert wurde, erneut angepasst werden muss.

Außerdem soll der Verbraucher jetzt einheitlich die Kosten der Rücksendung – nach Ausübung des Widerrufs – der Ware tragen.

Der Gewerbetreibende hat alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, spätestens binnen 14 Tagen ab Kenntnis vom Widerruf zu erstatten.

Das Verbraucherschutzrecht mutet mittlerweile wie ein Stück aus dem Tollhaus an. Die permanenten Änderungen bewirken das exakte Gegenteil dessen, was nach allen Gesetzesbegründungen und Erwägungsgründen das Ziel sein soll, nämlich Rechtssicherheit beim Verbraucher zu schaffen.

Die Regelung muss aber zunächst in deutsches Recht umgesetzt werden, womit voraussichtlich erst in zwei Jahren zu rechnen ist.

posted by Stadler at 09:24  

20.6.11

Widerrufsbelehrungen müssen erneut angepasst werden

Der Bundesrat hat gegen das vom Bundestag am 26.05.2011 beschlossene “Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge” keinen Einspruch erhoben.

Durch das Gesetz, das demnächst in Kraft treten wird, wird auch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung erneut geändert. Betroffen ist auch die Rückgabebelehrung, sofern diese verwendet wird. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die Vorschriften über den Wertersatz bei Ingebrauchnahme der Kaufsache geändert und den Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH angepasst hat.

Betreiber von Webshops und eBay-Händler müssen ihre Belehrungen also erneut überarbeiten, weil sonst wieder einmal Abmahnungen wegen Verwendung einer veralteten und damit eventuell irreführenden Widerrufsbelehrung drohen. Es besteht allerdings eine gesetzliche Übergangsfrist von drei Monaten.

posted by Stadler at 11:30  

19.11.10

Brennpunktfragen des IT-Rechts

Die Folien meines heutigen Fachseminars auf dem Niedersächsischen Landesanwaltstags zu aktuellen Fragen des IT-Rechts, das ich zusammen mit dem Kollegen Boecker halte, sind ab sofort online. Mein Vortrag beschäftigt sich mit den Themen Keywordadvertising und ausgewählten aktuellen Fragen des Fernabsatzrechts. Rechtsanwalt Boecker, dessen Folien im PDF-Format hier ebenfalls bereitgestellt werden, spricht über Filesharing und die Aktivitäten von Anwälten im Netz aus rechtlicher Sicht.

posted by Stadler at 13:32  

18.11.10

BGH: Kein Wertersatz nach Befüllung eines Wasserbetts

Der BGH beschäftigt sich in einer ganz aktuellen Entscheidung (Urt. v. 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09), deren Volltext heute im Shop-Betreiber-Blog veröffentlicht wurde, mit der Frage, wann nach einem Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts Wertersatz für die Benutzung der Kaufsache zu leisten ist.

Der Kläger hatte ein Wasserbett über das Internet gekauft, es aufgebaut, die Matratze mit Wasser befüllt und das Bett dann drei Tage lang benutzt. Anschließend hat er den Kaufvertrag fristgerecht widerrufen.

Der Beklagte war der Ansicht, dass durch die Befüllung der Matratze mit Wasser bereits eine Verschlechterung des Wasserbetts eingetreten ist und das Wasserbett als solches nicht mehr verkauft werden kann und deshalb ein Wertverlust in voller Höhe des Kaufpreises eingetreten ist.

Nach § 357 Abs. 3 BGB hat der Verbraucher für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache Werersatz zu leisten, es sei denn, es liegt ein Fall der Erprobung vor. Der BGH legt den Begriff der Erprobung unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtline sehr weit aus und hält den Wasserbettenfall auch noch für eine Erprobung und verneint deshalb den Anspruch auf Wertersatz.

posted by Stadler at 23:59  

8.11.10

OLG Wien bestätigt Schadensersatzpflicht von eBay

Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluss vom 27.09.2010 (Az.: 1  R 182/10g) die Berufung gegen ein Urteil des Landesgerichts St. Pölten zurückgewiesen, durch das eBay zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von mehr als EUR 16.000,- verurteilt worden war.

Der klagende eBay-Nutzer ist Opfer eines betrügerischen deutschen Power-Sellers geworden, an den er den Kaufpreis im Wege der Vorkasse bezahlt hatte, ohne, dass die Kaufsache geliefert worden war. eBay war zuvor von dritter Seite mehrfach auf Unregelmäßigkeiten bei dem Powerseller hingewiesen worden, insbesondere auf massive Verstöße gegen die AGB von eBay. Diese Warnungen hatte eBay nach den gerichtlichen Feststellungen ignoriert und nichts unternommen, um die Käufer zu schützen.

Das OLG weist in seiner Entscheidungsbegründung u.a. darauf hin, dass der von eBay verliehene Platin-Seller-Status auf eine besondere Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers hindeute. Ein unbefangener Kunde, so das OLG Wien, darf aufgrund der von eBay selbst aufgestellten Regeln davon ausgehen, dass ein mit einem Powerseller abgeschlossenes Geschäft in der Regel ein geringeres Risiko beinhaltet, als Geschäfte mit sonstigen Verkäufern. Das wiederum begründet nach Ansicht des OLG Wien erhöhte Sorgfaltspflichten von eBay. Wenn eBay konkrete und nachprüfbare Informationen über Verstöße gegen seine eigenen Regeln vorliegen,  so muss es, nach Meinung des Gerichts, zum Schutz anderer Kunden handeln und eine Überprüfung durchführen.

(via Falle-Internet)

posted by Stadler at 13:50  
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