Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.6.09

Surfprotokollierung durch das BSI kommt wohl doch

Das umstrittene BSI-Gesetz, dessen Entwurf in § 5 eine Befugnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) vorsieht, bei der Kommunikation des Bundes Protokolldaten zu erheben und auszuwerten, kommt nun offenbar doch. Im Innenausschuss des Bundestages wurden zwar noch Korrekturen vorgenommen, die Vorschrift des § 5 Abs. 1 des ursprünglichen Entwurfs blieb aber unangetastet.

Damit erhält das BSI u.a. auch die Befugnis, die Websites des Bundes zu loggen und entsprechend auszuwerten. Eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls vorgesehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht deshalb von einer verfassungswidrigen Surfprotokollierung.

Bevor man sich dieser Einschätzung vorschnell anschließt, sollte man sich freilich klar machen, dass der Bund damit nichts anderes macht, als das was fast jeder Betreiber eines Webservers macht, er führt Logdateien. Das machen die Bundesbehörden vermutlich bereits jetzt, künftig dann eben auf gesetzlicher Grundlage.

Die Einschätzung des AK Vorrat, dass User damit anhand der protokollierten IP-Adressen jederzeit ohne richterliche Anordnung rückverfolgt und identifiziert werden können(§ 113 TKG)und das Gesetz deshalb verfassungswidrig ist, teile ich nicht. Das Problem ist insoweit einmal mehr wohl eher die problematische Vorschrift des § 113 TKG.

posted by Stadler at 12:45  

11.5.09

Journalisten kritisieren geplantes BSI-Gesetz

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen beanstandet in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestages den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes als verfassungswidrig.

Der Journlistenverband kritisiert vor allem, dass dem Bundesamt ermöglicht werden soll, sämtliche elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten und damit auch die Kommunikation mit Journalisten zu überwachen.

An dem Gesetz wird außerdem kritisiert, dass die Möglichkeit einer anlasslosen Aufzeichnung des Surfverhaltens geschaffen werden soll.

posted by Stadler at 12:58  

19.3.09

Schäuble kann Kritiker des BSI-Gesetzes nicht ernst nehmen

Wolfgang Schäuble kann die Bedenken gegen das geplante BSI-Gesetz nicht ernst nehmen. Das denke ich mir zu Herrn Schäuble auch gelegentlich.

Dass man im BSI-Gesetz völlig systemwidrig eine Änderung des TMG versteckt hat, scheint gar nicht mehr Thema zu sein.

posted by Stadler at 16:38  

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