Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.2.12

ACTA und die Enforcement-Richtlinie

Parallel zur Frage der Umsetzung des umstrittenen ACTA-Abkommens hat die EU-Kommission eine Roadmap für eine Änderung bzw. Ergänzung der sog. Enforcement-Richtline (Durchsetzungsrichtlinie) vorgelegt. Heise hatte über dieses Papier bereits berichtet.

Auch wenn ACTA in dem Papier der Kommission nicht erwähnt wird, ist die Stoßrichtung exakt dieselbe. In beiden Fällen geht es um die bessere und effektivere Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Es ist deshalb sogar naheliegend, dass die EU ACTA durch eine Ergänzung der Enforcement-Richtlinie umsetzen würde. ACTA-Kritiker sollten also diese Entwicklung parallel verfolgen.

Auch wenn das Papier der Kommission noch äußerst vage ist, lassen Formulierungen wie diese aufhorchen:

Other possible impacted parties may include various intermediaries such as Internet Platforms, Internet Service Providers or transport establishments who could play an important role in the fight against infringements of intellectual property rights.

Dass wieder einmal Provider oder gar Carrier eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Verletzung von Immaterialrechtsgütern spielen sollen, stimmt bedenklich. Denn die hierfür in Betracht kommenden Maßnahmen sind einmal mehr Netzsperren oder ein Two- bzw. Three-Strikes-Konzept. Man hält also mit Vehemenz an diesen Ideen fest.

Das Papier deutet aber auch an, dass man den Begriff “Commercial Scale” genauer definieren möchte, um kommerzielle Urheberrechtsverletzer ins Visier zu nehmen und nicht Verbraucher. In Deutschland ist die Rechtsauslegung derzeit ja derart eng, dass man bereits das Filesharing eines Musikalbums bzw. eines aktuellen Films als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß betrachtet.

 

posted by Stadler at 13:59  

2.2.12

Ist die ACTA-Hysterie berechtigt?

Wer versucht, sich über die Inhalte des sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu informieren, hat es nicht leicht. Im Netz finden sich zwar jede Menge aufgeregter Aufrufe, die sich aber fast durchgehend durch eine starke Faktenarmut auszeichnen. Es betrübt mich richtiggehend, dass auch viele Falschinformationen verbreitet werden. Die aktuelle Diskussion ist leider in weiten Teilen äußerst unsachlich. Es gibt gute Gründe sich gegen ACTA auszusprechen, aber man sollte seriös argumentieren.

Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre. ACTA geht allerdings punktuell über die bisherigen Regelungen des europäischen Rechts hinaus, was von Rechtswissenschaftlern kritisiert wird. Diese Feststellung ist einerseits erschreckend, weil sie belegt, dass Deutschland gerade in den letzten 10 Jahren das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz fortlaufend zugunsten der Rechteinhaber verändert hat und praktisch alles was ACTA verlangt, längst umgesetzt hat.

Andererseits sind damit aber Thesen, wie man sie im Piratenpad lesen kann, wonach ACTA ähnlich wie SOPA eine Internetzensur einführen, eine Strafbarkeit der Privatkopie begründen und neue Grenz- bzw. Zollbefugnisse schaffen würde, fast durchgehend falsch.

Die spezifisch das Internet betreffenden Regelungen finden sich in Art. 27 des Abkommens. Die dortigen Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zvilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (siehe z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (siehe: § 101 UrhG, § 19 MarkenG) und nach Rechtsvorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (siehe: §§ 95 a ff. UrhG), sind im deutschen Recht allesamt bereits vorhanden. Auch Netzsperren oder ein Three-Strikes-Modell sieht ACTA, entgegen anderslautender Behauptungen, nicht vor. Auch die des öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.

Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) und gewerblichen Schutzrechten (siehe z.B. §§ 143 ff. MarkenG) ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Die Strafbarkeit der Verletzung von Urheberrechten ist nach deutschem Recht auch nicht auf eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung beschränkt, diese ist vielmehr “nur” ein Strafschärfungsgrund.

Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht, was der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG noch ergänzend dadurch klargestellt hat, dass eine privilegierte Privatkopie ausscheidet, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Kopiervorlage verwendet wird.

Auch die Beschlagnahmebefugnisse des Zoll sind als sog. Grenzbeschlagnahme im deutschen Recht bereits umfassend geregelt. Hierzu empfehle ich die Lektüre der §§ 146 ff. MarkenG, 142a PatG oder 111b UrhG. Auch insoweit bingt ACTA nicht viel Neues.

Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.

Weshalb es aus meiner Sicht dennoch gute Gründe gibt, gegen ACTA zu sein, habe ich in einem anderen Beitrag erläutert. ACTA zememtiert eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung, die einseitig die Rechteinhaber begünstig und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt. Wir brauchen m.E. eine andere Weichenstellung im Urheberrecht, weil das jetzige System weder funktioniert noch einen fairen Ausgleich schafft und u.a. im Bereich von Wissenschaft und Bildung – aber nicht nur dort – zu schädlichen Einschränkungen führt.

Wenn man ACTA kritisiert, dann sollte man sich dennoch an die sachlich zutreffenden Argumente halten.

Update:
Noch eine kurze Ergänzung, die sich mir aufgrund der aktuellen Twitter-Diskussion aufdrängt. ACTA ist ein völkerrechtlicher Vertrag und kein Gesetz. Gebunden werden damit also nur die Mitgliedsstaaten – in unserem Fall die EU – und nicht der Nutzer oder Provider. Die Mitgliedsstaaten müssen ACTA dann in innerstaatliches Recht umsetzen. Die EU wird diese Regelungen vermutlich in Form einer Richtlinie bzw. einer Ergänzung der sog. Enforcement-Richtlinie umsetzen. Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf, weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.

posted by Stadler at 17:01  

24.1.12

Warum das Europaparlament ACTA die Zustimmung versagen sollte

Das sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll verschiedene neue Instrumentarien zur Eindämmung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen einführen. Es handelt sich um ein völkerrechtliches Abkommen, das sich am TRIPS-Abkommen orientiert und dessen Hauptziel eine bessere internationale Durchsetzung von Rechten des “geistigen Eigentums” ist.

Die Verhandlungen,an denen unter anderem die USA und die EU teilnahmen, wurden geheim geführt. Das Ergebnis ist aus formellen und aus inhaltlichen Gründen als problematisch einzustufen.

Die Verhandlungen, in die weder die WTO noch die WIPO einbezogen worden sind, erfolgten ohne Konsultation der nationalen Parlamente und des Europaparlaments und wurde hinter verschlossenen Türen geführt. Ein Prozess, der der Schaffung weitreichender Regelungen im Bereich des Urheberrechts und der gewerblichen Schutzrechte dient, die sich anschließend in den teilnehmenden Staaten massiv gesellschaftlich und wirtschaftlich auswirken, ist transparent und demokratisch zu gestalten. Nachdem diese Voraussetzungen nicht im Ansatz erfüllt sind, muss allein dieser Umstand ausreichen, damit das Europaparlament das Abkommen nicht ratifiziert.

Schwerwiegender sind allerdings die inhaltlichen Einwände. Auch wenn im Laufe der Verhandlungen Instrumentarien wie Netzsperren wieder gestrichen worden sind, verfestigt ACTA eine Fehlentwicklung im Urheberrecht, die dringend einer Korrektur bedürfte. Führende deutsche und europäische Rechtswissenschaftler haben das Ergebnis deshalb kritisiert und das Europarlament aufgefordert, ACTA nicht zu ratifizieren.

ACTA steht nicht für den dringend notwendigen Ausgleich der widerstreitenden legitimen Interessen von Urhebern und Rechteinhabern einerseits und Nutzer andererseits. ACTA stärkt vielmehr erneut in sehr einseitiger Weise die Interessen der Content-Industrie, schadet aber dem Gemeinwohl der teilnehmenden Staaten. Welche Weichenstellung im Urheberrecht aus meiner Sicht geboten wäre, habe ich hier im Blog bereits ausführlich skizziert.

Auch die von Urheberrechtslobbyisten gerne verbreitete These, dass die fortlaufende Verschärfung des Urheberrechts zu Gunsten der Rechteinhaber wirtschaftlich notwendig und sinnvoll sei, erweist sich bei näherer Betrachtung als Trugschluss, sofern man gesamtwirtschaftliche Erwägungen im Blick hat und nicht die Singularinteressen einer einzelnen Branche.

Karl-Nikolaus Peifer, einer der renommiertesten deutschen Urheberrechtler und Mitunterzeichner der “OPINION OF EUROPEAN ACADEMICS ON ANTI-COUNTERFEITING TRADE AGREEMENThat unlängst in einem Interview sehr anschaulich erläutert, warum das (digitale) Urheberrecht am Abgrund steht und welche Maßnahmen erforderlich wären, um die Legitimationskrise des Urheberrechts zu beenden und einen fairen und vor allen Dingen funktionierenden Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern und Nutzern herbeizuführen.

Die Europaparlamentarier sollten deshalb im Interesse der Menschen die sie gewählt haben und auch im Interesse der volkswirtschaftlichen Belange der Mitgliedsstaaten ACTA die Zustimmung versagen.

 

posted by Stadler at 21:27  

20.1.11

Europäische Rechtsexperten kritisieren ACTA

Eine Gruppe europäischer Rechtsexperten, darunter bekannte deutsche Rechtswissenschaftler wie Spindler, Hoeren, Dreier, Forgo, Metzger, Hilty, Ohly und Leistner, hat eine gemeinsame Erklärung zu dem zuletzt veröffentlichten Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht.

Die Erklärung kritisiert eine ganze Reihe von Einzelpunkten und fordert die europäischen und nationalen Institutionen auf, die Ratifizierung des Vertrags insoweit zu überdenken.

Die Erklärung kann bis zum 07.02.2011 zur Unterschrift mitunterzeichnet werden und soll dann an das Europäische Parlament und an nationale Stellen übermittelt werden.

posted by Stadler at 13:04  

24.11.10

ACTA und das Strafrecht

Auf Hyperland lese ich gerade mit großer Verwunderung einen Beitrag, in dem es heißt, dass das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) das Strafrecht in das Urheberrecht einführen würde. Hierzu hätte man vielleicht erwähnen sollen, dass die (vorsätzliche) Urheberrechtsverletzung bereits nach geltendem deutschen Recht strafbar ist. Das gilt auch für die Anstiftung und Beihilfe.

Die sich anschließenden Ausführungen zu Netzsperren, wonach Internet-Service-Provider wegen der Strafbarkeit der Anstiftung oder Beilhilfe befürchten, dass sie von der Unterhaltungsindustrie abgemahnt werden, wenn sie das Filtern und Blockieren bestimmter Inhalte verweigern, muss man als gewagt bezeichnen.

Die in früheren Entwürfen vorgesehenen Regelungen zur Providerhaftung sind in der finalen Fassung gerade nicht mehr enthalten. Außerdem bleiben die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie, auf die sich Provider berufen können, in Kraft.

Wenn man ACTA beanstandet, dann sollte man sich auf vertretbare Kritik beschränken. Andernfalls diskreditiert man die Kritiker.

posted by Stadler at 21:12  

15.10.10

Widerstand gegen ACTA

Obwohl die letzte Verhandlungsrunde eine Einigung der Unterzeichnerstaaten herbeiführen sollte, sind offenbar nach wie vor einige Punkte des sog. Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ungeklärt.

Das internationale Handelsabkommen ACTA trifft Regelungen auf dem Gebiet des “geistigen Eigentums”. Die Entwürfe sahen ursprünglich u.a. auch eine weitreichende Inpflichtnahme von Internet Service Providern vor. Diese Vorschriften sind allerdings weitgehend wieder gestrichen worden.

Widerstand kommt nunmehr fast erwartungsgemäß von Ländern wie Brasilien oder Indien, die bei den ACTA-Verhandlungen (bewusst) außen vor gelassen worden sind.

Inhaltlich sieht der Urheberrechtsexperte Axel Metzger in einem Beitrag für die c’t ACTA auf der Linie des TRIPS-Abkommens und der Enforcement-Richtlinie. Gleichwohl kritisiert Metzger, dass ACTA nicht für einen Ausgleich der widerstreitenden legitimen Interessen von Urhebern und Rechteinhabern einerseits und Nutzer andererseits, steht.

Die Erkenntnis, dass man in Zukunft an einer derart fairen Ausgestaltung des Urheberrechts nicht vorbeikommen wird, hat sich in der Politik, weder national noch international, bislang nicht ansatzweise durchgesetzt. Gerade die deutsche Gesetzgebung mit ihren verschiedenen Körben, die allesamt das Urheberrecht zu Gunsten der Rechteinhaber umgestaltet haben, ohne die Interessen der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen, muss als geradezu anachronistisch betrachtet werden. Und auch die aktuellen Äußerungen aus dem Bundesjustizministerium lassen keinerlei Bewusstseinswandel erkennen.

Die Politik wird allerdings auch bei diesem Thema erkennen müssen, dass es zunehmend schwerer werden wird, Lobbyinteressen den Vorrang vor den Interessen der Bürger einzuräumen. Hinzu kommt im digitalen Kontext, dass sich die Politik und die Urheberrechtslobby auch gegen die technologische Entwicklung stemmen.

Und genau aus diesem Grund bin ich optimistisch, dass sich die Dinge früher oder später verändern werden und eine Modernisierung eines veralteten Urheberrechts in Angriff genommen werden wird, das die Anforderungen der Informationsgesellschaft in den Mittelpunkt stellt. Denn auch die Politik und die Lobbyisten werden den Lauf der Zeit nicht aufhalten.

posted by Stadler at 11:03  

24.9.10

ACTA: Die abschließende Verhandlungsrunde beginnt

Heute beginnt die voraussichtlich letzte Verhandlungsrunde des umstrittenen Abkommens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Tokio. Speziell was den Bereich der Internetregulierung angeht, war in der letzten Textversion vom 25.08.2010 eine deutliche Entschärfung erkennbar.Die EU-Kommission ist offenbar auch bemüht klarzustellen, dass keine Verpflichtung von ISPs geschaffen werden soll, ihre Netzwerke auf Urheberrechtsverletzungen hin zu überwachen.

Die vielleicht beste Informationsquelle zum Thema ist die vom kanadischen Juristen Michael Geist kürzlich ins Netz gestellte Site “ACTA watch“, die neben den Entwurfsfassungen auch verschiedenste sonstige Informationen sammelt und publiziert.

posted by Stadler at 17:37  

2.9.10

ACTA auf der Zielgeraden

Die Verhandlungen über ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sollen kurz vor dem Abschluss stehen und die Haltung der Intransparenz dominiert nach wie vor, was nichts anderes bedeutet, als, dass die USA sich wieder einmal gegenüber der EU durchgesetzt haben.

Dieses internationale Handelsabkommen trifft Regelungen auf dem Gebiet des “geistigen Eigentums” und sieht hierbei auch weitreichende Maßnahmen der Internetregulierung auf Ebene der Provider vor.

Dass diese Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des EU-Parlements stattfinden, ist äußerst bedenklich, weil das Abkommen voraussichtlich Tatsachen schaffen wird, die unmittelbar auf das Gemeinschaftsrecht einwirken und sich vermutlich in Widerspruch zu geltendem EU-Recht, wie der E-Commerce-Richtlinie, setzen werden. Dieser Ablauf stellt damit nichts anderes als eine Parallelgesetzgebung dar, an den demokratisch legitimierten Parlamenten vorbei.

posted by Stadler at 22:44  

27.7.10

Sind Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte tatsächlich wirtschaftsfördernd?

In der Diskussion um die Verschärfung des Rechts des sog. geistigen Eigentums wird immer wieder die These vertreten, dass dadurch Innovation gefördert und geschützt würde und durch die Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten enormer wirtschaftlicher Schaden entstünde.

Der Gedanke, dass es sich hierbei primär um lobbyistisch und ideologisch geprägte Argumentation handelt, die die volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Vorteile eines gelockerten Urheber- oder Patentrechts gezielt ausblendet, wird dem ein oder anderen schon gekommen sein. Die politische Meinungsbildung wird freilich nach wie vor sehr stark von den Lobbyisten geprägt, denen es immer noch gelingt, politische Entscheidungsträger zu überzeugen.

Eine neue Studie des IT-Industrieverbands CCIA weist nun darauf hin, dass das “geistige Eigentum” für die Wirtschaft bzw. manche Wirtschaftszeige auch nachteilige Wirkungen entfaltet und in Europa ein beachtlicher Teil der gesamten Wirtschaftsleistung in Branchen erwirtschaftet wird, die von Ausnahmen- und Schrankenregelungen des Urheberrechts profitieren.

Die Diskussion ist aber ohnehin zu eng, solange man sich nur auf unmittelbar wirtschaftliche Aspekte (in Europa) beschränkt. Eine Wissensgesellschaft lebt von einem möglichst ungehemmten Fluss der Information. Und dieser Informationsfluss wird durch Schutzrechte beeinträchtigt.

Die politische Tendenz das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz laufend zugunsten der Industrie zu verschärfen, wie dies in Deutschland mit den verschiedenen “Körben” des Urheberrechts geschieht oder international ganz aktuell in den ACTA-Verhandlungen, muss als Anachronismus betrachtet werden, der nur einer Minderheit nutzt, der Mehrheit aber schadet.

Es ist deshalb an der Zeit, die Meinungshoheit der Lobbyisten anzugreifen. Die Diskussion um Open-Access stellt einen ersten positiven Ansatz dar, der in eine andere Richtung weist.

posted by Stadler at 17:42  

16.7.10

ACTA: Der Kampf um Transparenz

Vor einigen Tagen wurde eine aktuelle Textversion der ACTA-Verhandlungen geleakt. Das von der Bürgerrechtsorganisation “La Quadrature Du Net” veröffentlichte Dokument stammt offenbar aus einer Quelle bei der EU.

Vor allen Dingen die USA wollen die ACTA-Verhandlungen weiterhin am liebsten hinter verschlossenen Türen führen und hatten offenbar gehofft, die einmalige Zustimmung zur Veröffentlichung eines Entwurfsdokuments vor einigen Monaten würde ausreichen, um die Kritiker zu beruhigen. In Europa betrachten Bürgerrechtsorganisationen das Vorhaben ACTA als globale Bedrohung der Freiheit und auch das EU-Parlament fordert mittlerweile mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement will die beteiligten Staaten in jedem Fall zu einer wesentlich stärkeren Regulierung des Internets zum Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten verpflichten. Den Anknüpfungspunkt bilden, wie zumeist bei solchen Forderungen, erneut die Provider.

Der kanadische Jurist Michael Geist, der sich sehr intensiv mit dem Thema befasst, ist der Ansicht, dass derzeit ein Kampf zwischen den USA und Europa stattfindet, sowohl um mehr Transparenz als auch um inhaltliche Fragen. Geist schreibt, dass die USA ACTA auf Urheberrecht und Markenrecht begrenzen wollen, während die EU offenbar auch andere gewerbliche Schutzrechte wie Geschmacksmuster einbeziehen will.

posted by Stadler at 10:16  
Nächste Seite »

kostenloser Counter