Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.2.12

Ist die ACTA-Hysterie berechtigt?

Wer versucht, sich über die Inhalte des sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu informieren, hat es nicht leicht. Im Netz finden sich zwar jede Menge aufgeregter Aufrufe, die sich aber fast durchgehend durch eine starke Faktenarmut auszeichnen. Es betrübt mich richtiggehend, dass auch viele Falschinformationen verbreitet werden. Die aktuelle Diskussion ist leider in weiten Teilen äußerst unsachlich. Es gibt gute Gründe sich gegen ACTA auszusprechen, aber man sollte seriös argumentieren.

Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre. ACTA geht allerdings punktuell über die bisherigen Regelungen des europäischen Rechts hinaus, was von Rechtswissenschaftlern kritisiert wird. Diese Feststellung ist einerseits erschreckend, weil sie belegt, dass Deutschland gerade in den letzten 10 Jahren das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz fortlaufend zugunsten der Rechteinhaber verändert hat und praktisch alles was ACTA verlangt, längst umgesetzt hat.

Andererseits sind damit aber Thesen, wie man sie im Piratenpad lesen kann, wonach ACTA ähnlich wie SOPA eine Internetzensur einführen, eine Strafbarkeit der Privatkopie begründen und neue Grenz- bzw. Zollbefugnisse schaffen würde, fast durchgehend falsch.

Die spezifisch das Internet betreffenden Regelungen finden sich in Art. 27 des Abkommens. Die dortigen Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zvilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (siehe z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (siehe: § 101 UrhG, § 19 MarkenG) und nach Rechtsvorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (siehe: §§ 95 a ff. UrhG), sind im deutschen Recht allesamt bereits vorhanden. Auch Netzsperren oder ein Three-Strikes-Modell sieht ACTA, entgegen anderslautender Behauptungen, nicht vor. Auch die des öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.

Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) und gewerblichen Schutzrechten (siehe z.B. §§ 143 ff. MarkenG) ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Die Strafbarkeit der Verletzung von Urheberrechten ist nach deutschem Recht auch nicht auf eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung beschränkt, diese ist vielmehr „nur“ ein Strafschärfungsgrund.

Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht, was der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG noch ergänzend dadurch klargestellt hat, dass eine privilegierte Privatkopie ausscheidet, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Kopiervorlage verwendet wird.

Auch die Beschlagnahmebefugnisse des Zoll sind als sog. Grenzbeschlagnahme im deutschen Recht bereits umfassend geregelt. Hierzu empfehle ich die Lektüre der §§ 146 ff. MarkenG, 142a PatG oder 111b UrhG. Auch insoweit bingt ACTA nicht viel Neues.

Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.

Weshalb es aus meiner Sicht dennoch gute Gründe gibt, gegen ACTA zu sein, habe ich in einem anderen Beitrag erläutert. ACTA zememtiert eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung, die einseitig die Rechteinhaber begünstig und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt. Wir brauchen m.E. eine andere Weichenstellung im Urheberrecht, weil das jetzige System weder funktioniert noch einen fairen Ausgleich schafft und u.a. im Bereich von Wissenschaft und Bildung – aber nicht nur dort – zu schädlichen Einschränkungen führt.

Wenn man ACTA kritisiert, dann sollte man sich dennoch an die sachlich zutreffenden Argumente halten.

Update:
Noch eine kurze Ergänzung, die sich mir aufgrund der aktuellen Twitter-Diskussion aufdrängt. ACTA ist ein völkerrechtlicher Vertrag und kein Gesetz. Gebunden werden damit also nur die Mitgliedsstaaten – in unserem Fall die EU – und nicht der Nutzer oder Provider. Die Mitgliedsstaaten müssen ACTA dann in innerstaatliches Recht umsetzen. Die EU wird diese Regelungen vermutlich in Form einer Richtlinie bzw. einer Ergänzung der sog. Enforcement-Richtlinie umsetzen. Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf, weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.

posted by Stadler at 17:01  

61 Comments

  1. Allerdings handelt es sich – gerade wenn ich hier an das Umgehungsverbot von Kopierschutz denke – um Regelungen, deren Bekämpfung mit diesem Vertrag noch schwerer wird.

    Comment by TheK — 2.02, 2012 @ 17:09

  2. Ist es denn nicht so, dass der ACTA Text sehr allgemein gefasst ist, nichts genau beschreibt, aber nahezu alles zulässt um Urheberrechte zu schützen?

    Comment by Joe Maurer — 2.02, 2012 @ 17:11

  3. Ich finde das Argument: „Das meiste gilt in Deutschland sosieso schon.“ Ein bisschen komisch. Das macht die Sachlage doch nicht besser!

    Also raus auf die Straßen am 11.02!

    Comment by Tom — 2.02, 2012 @ 17:20

  4. Danke, bin kein Fachjurist, sehe das aber beim Durchlesen auch so und es gibt auch ein entsprechendes Gutachten. Was mir aber auffiel, war die Vermutung der Schadenshöhe in Art 9, II. Das könnte teuer werden.
    ACTA sollte man mE. auch nicht wegen der intransparenten Vertragsverhandlungen kritisieren. Verhandlungen unter vielen Parteien mit unterschiedlichen Interessen lassen sich am besten in wechselnden Situationen führen, um die durchsetzbaren Eckpunkte herausfinden und ggf bei einzelnen Bedenken auch mit einzelnen Massnahmen auszuräumen, hier wird bestimmt der eine oder andere „Kuhhandel“ mit Staaten gemacht, die in irgendeiner Weise von IP-Verletzungen profitieren. Man muss sich ja klarmachen, dass an der Produktpiraterie ebenso Arbeitsplätze hängen wie der „Produkterie“. Am Ende ist nun alles seit Monaten transparent und jedes nationale Parlament muss zustimmen oder kann diese Zustimmung verweigern.
    Kritisch sehe ich tatsächlich den Punkt, dass das geltende Urheberrecht zugunsten der Urheber und der Mediateure maximal betoniert wird. Das ist leider wohl auch das Ergebnis eines internationalen Abstimmungsprozesses. Da kann man schlecht in Kleingärtner-Manier die internationale Durchsetzung hiesiger Erkenntnisse eines kleinen Teils der Bevölkerung verlangen. Solche Veränderungsprozesse dauern Dekaden.

    Comment by Christoph Kappes — 2.02, 2012 @ 17:27

  5. Vielen Dank für diesen Beitrag! Mittlerweile kann man bezüglich ACTA leider wirklich von einer Hysterie sprechen. Vielleicht liegt das daran, dass ACTA und SOPA vielfach in einem Satz genannt werden und es hier in den Köpfen vieler Aktivisten zu Vermischungen dieser beiden Machwerke kommt – anders kann ich mir zumindest nicht die These erklären, dass durch ACTA angeblich Netzsperren eingeführt werden sollen… Schade, dass die Energien hier verschwendet werden – derzeit gibt es schließlich auch andere Themen, für die es sich zu kämpfen lohnt (Stichwort Vorratsdatenspeicherung).

    Comment by Nico — 2.02, 2012 @ 17:30

  6. Ich sehe das nicht ganz so entspannt wie Sie. Zum Beispiel werden in Artikel 12 einstweilige Maßnahmen gefordert, die sich nicht mitd er Verhältnismäßigkeit unserer Verfassung und wahrscheinlich auch den Rechtsordnungen der anderen Vertragspartner zur Deckung bringen lassen.

    Da soll zum Beispiel bei bloßem Verdacht beschlagnahmt werden dürfen, z.B. Absatz 3 (ja ich habe auch Absatz 4 gelesen):

    „Zumindest bei Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte und bei
    Markennachahmung sorgt jede Vertragspartei dafür, dass ihre Gerichte in zivilrechtlichen
    Verfahren befugt sind, die Beschlagnahme oder sonstige Inverwahrnahme von verdächtigen Waren
    und von für die Verletzungshandlung relevanten Materialien und Geräten sowie, zumindest im Falle der Markennachahmung, von Originalen oder Kopien beweisgeeigneter Unterlagen, die für die
    Rechtsverletzung relevant sind, anzuordnen.“
    http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf

    Wir sehen gerade bei Megaupload, wozu solche Ermächtigungsgesetze hinführen: rechtmäßige Nutzer werden durch den Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen geschädigt, ohne das sie was damit zu tun haben. Gegen diesen brutalen Übergriff wegen ein paar dämlicher Kopien rotten sich jetzt in den USA Menschen zusammen, um ihre Eigentumsrechte gewahrt zu bekommen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Megaupload-EFF-sammelt-Beschwerden-FBI-Ermittlungen-werfen-Fragen-auf-1425821.html

    Von daher hat Tauss auch recht, wenn er von einer unreflektierten Übernahme aus dem Analogen spricht. Man kann Festplatten nicht einfach beschlagnahmen, die auch legale Inhalten neben illegalen beinhalten können so wie man früher am Bosperus gefälschte Lacoste-Hemdchen beschlagnahmt hat. Hier hat keinerlei Anpassung an die digitale Realität stattgefunden, sondern man folgt dem untauglichen Versuch, dass man den Eigentumsbegriff des Römischen Rechtes als sogenanntes „geistiges Eigentum“ vergewaltigt, obwohl die Sache im Eigentum des Eigentümers bleibt und nur eine Kopie zirkuliert.

    Für mich bieten sich nur drei Erklärungsmöglichkeiten: Wulffsche Vorteilsannahme durch Lobbyisten wie Heveling in Cannes beim wullffen, Faulheit oder Dummheit. Alles drei ist demokratisch im Rechtsstaat schwer durchzusetzen.

    Sollten Sie dennoch Recht haben, dass alles nur halb so schlimm sei, dann heiße das, dass die polnischen Unruhen nur auf einem Verdacht basierten. Das aber würde beweisen, wie untauglich massive Maßnahmen lediglich auf Verdacht ohne gesicherte Erkenntnisse und ohne Rücksicht auf Kollateralschäden sind. Das aber würde auch die Untauglichkeit des Artikels 12 beweisen. Catch 22.

    Comment by Jan Dark — 2.02, 2012 @ 17:33

  7. Die „unreflektierten Übernahme aus dem Analogen“ hat hier wohl eher an anderer Stelle stattgefunden: Art. 12 spricht von „Waren“ und bezieht sich damit recht klar auf materielle Gegenstände und nicht auf Daten – ansonsten hätte man diesen Artikel schließlich auch in Sektion 5 des Abkommens unterbringen müssen.

    Comment by muni — 2.02, 2012 @ 17:49

  8. @muni
    Artikel
    Absatz 1 spricht von Waren, Absatz 2 von Beweisen.
    „um einschlägige Beweise hinsichtlich der mutmaßlichen Rechtsverletzung zu sichern.“

    Ansonsten gelten die Abschnitte 1 bis 4 für analoge und digitale Inkarnationen von Rechten.

    Einer der Hauptkritikpunkte an dem hinterzimmerverhandelten ACTA ist eben auch seine unbestimmte Formulierung, die bei zwei Lesern drei Interpretationen hervorrufen.

    Comment by Jan Dark — 2.02, 2012 @ 18:00

  9. PS: Wenn man schon in medias res geht:
    http://acta.iri-hannover.de/wp-content/uploads/2011/04/02_NJW_aktuell_18_2011_Interview_fertig.pdf

    Hier sagt sogar Prof. Mezger, scharfer Kritiker:
    1. Vorsätzliche Verletzungen sind nach geltendem deutschen Recht bereits strafbar.
    2. Die Aufnahme von Filmen im Kino-Saal ist nur eine Kann-Regelung.
    3. Den Auskunftsanspruch aus Art 27 gibt es im europäischen Recht seit 2004.

    Es geht also, wenn man die schärfsten Fachkritiker nimmmt, immer wieder „nur“ darum, dass ACTA die gegenläufigen Interessen zB auf Rechtsschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Der Grund liegt aber mE darin, dass ACTA eben nur die Mindestregelungen zur Durchsetzung von Rechteinhabern trifft. Daraus kann man mE nicht schliessen, das erstens überhaupt neue Regelungen zu treffen sind, und das – wenn es solche geben sollte – diese zweitens rechtsstaatliche Mängel haben werden. Logikfehler.

    Comment by Christoph Kappes — 2.02, 2012 @ 18:14

  10. Wer ACTA unterstützt hat Blut an den Händen. Weltweit sterben jedes Jahr etwa 10 Millionen Menschen an den folgen von Unterernährung obwohl genug Nahrung für alle da wäre. ACTA ist ein Handelskrieg gegen Entwicklungsländer und wird daher die Zahl der Todesopfer wohl noch erhöhen.

    ACTA Stoppen!

    Comment by franz schaefer — 2.02, 2012 @ 19:06

  11. Volle Zustimmung! Undifferenzierter Alarmismus schadet auch in diesem Fall, da es den Feinden des Internet viel zu leicht macht, alle „Netzpolitiker“ und „Blogivisten“ insgesamt als naiv und/oder kenntnisfrei zu diskreditieren.

    Comment by Jan Mönikes — 2.02, 2012 @ 19:25

  12. Der Vertragstext ist verdammt vage. Schon der Begriff „Ware“ ist nicht klar. Ist damit alles gemeint, womit man handeln kann oder nur körperliche Dinge, also „Sachen“ nach unserem Rechtsverständnis. Besagt Art. 12 Abs. 3, dass im Falle von illegalem Filesharing das ZIVILGERICHT die Beschlagnahme des Rechners anordnen kann? Hola, wenn dem so wäre, ist das ein starkes Stück. Dann müsste sich auch das Zivilgericht um die forensische Auswertung des Rechners kümmern, um zu prüfen, ob tatsächlich über diesen Rechner Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Die Gerichte werden sich bedanken, zumal sie nicht für die Beibringung von Beweisen zuständig sind. Soll hier plötzlich vom Beibringungs- um Amtsermittlungsgrundsatz umgeschwenkt werden?
    Das ist mir alles noch zu diffus.

    Comment by Tim Becker — 2.02, 2012 @ 20:15

  13. „Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) […] ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird.“

    Also wenn hier einer behauptet hat, Raubkopieren sei doch gar nicht strafbar, dann war ich das und nicht Stephan Dörner:

    http://blog.delegibus.com/2010/10/10/raubkopieren-ist-doch-gar-nicht-strafbar/

    „Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht […].“

    Auch hier sehe ich es anders, auch wenn ich natürlich nicht von einem „Recht“ spreche:

    http://blog.delegibus.com/2011/12/03/privatkopie-wer-tauscht-setzt-und-hat-somit-recht/

    Comment by TF — 2.02, 2012 @ 20:42

  14. Leider weiss ich nicht viel über ACTA und habe den Vertrag auch nicht vorliegen um mir ein Urteil zu bilden. Mehr als das was sekündäre Quellen berichten ist mir also nicht bekannt aber allein die in den Medien seit Monaten beschriebene Entstehungsgeschichte beunruhigt mich aber doch.

    Soweit ich gelesen habe, ist ACTA sehr allgemein gefasst. Einige Ausführungen sollen erst durch die Sitzungsprotokolle zur Entstehung ACTAs in der Auslegung eindeutig werden. Ähnlich wie Kommentare und historische Wurzeln unserer Gesetze und deren Auslegung mitbestimmen.

    Eben diese Protokolle sind aber wohl weder den Parlamentatiern noch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Die Frage ist also doch wohl weniger, was steht in ACTA, als viel mehr, wie ist das was drin steht auszulegen.

    Und wie sollen Parlamentarier über etwas abstimmen, das sie nicht kennen? Hinsichtlich des bereits vorhandenen Urheberrechtsschutzes und der nicht existierenden Verpflichtung Onlineinhalte zu überwachen wäre sicher auch interessant ob diese Überwachung zwar nicht gefordert wird, sich aber aus den anderen Zielsetzungen möglicherweise zwangsweise ergibt.

    Comment by U.L. — 2.02, 2012 @ 21:26

  15. Dass der Vertragstext vage ist, ist für mich irgendwie kein Argument. Denn letztlich geht es doch nur um die Frage, inwieweit hierdurch für den deutschen bzw. europäischen Gesetzgeber ein Handlungsbedarf begründet wird. Und das ist nicht der Fall.

    Warum ich ACTA dennoch für einen Schritt in die falsche Richtung halte, habe ich erläutert. Dennoch gibt es für Vieles was man im Netz liest ,keine Anhaltspunkte im Vertragstext.

    Comment by Stadler — 2.02, 2012 @ 21:45

  16. Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre.

    @Stadler:

    Ganz unabhängig von ACTA: Na und?
    Was ist da jetzt die Schlußfolgerung bzw. die Konsequenz? Nur weil die ContentMafia jahrelang Stück für Stück dafür gesorgt hat, daß die Gesetze entsprechend für die angepasst wurden (Vgl. „Körbe“ beim UrhG) heißt das doch noch lange nicht nicht, daß das etwa „gut“ bzw. sinnvoll ist. Unsere europäischen Nachbarn sind scheinbar wacher als wir.
    Man nehme als Beispiel nur ‚mal die Einführung von „Korb II“ ins UrhG. Auch das geschah im Grunde hinter den Kulissen. Und zwar nachdem in jahrelangen Kampagnen die Gehirne der Leute entsprechend gewaschen wurden („Raubkopierer sind Verbrecher“, „noch x-Mal singen“ etc.).

    In Deutschland hatten die leichtes Spiel und sollte schleunigst wieder korrigiert werden. Es wird Zeit für einen „Korb X“, der zur Abwechslung ‚mal die Belange der Netzgemeinde beachtet und die technische Kompnete des Interconnected Network berücksichtigt.

    Man nehme zum Beispiel § 101 UrhG, also diesen „Auskunftanspruch“ der eigentlich einen richterlichen Vorbehalt beinhaltet. Was ist das denn in der Praxis? Nichts anderes, als ein ungeprüftes massenhaftes Durchwinken von Grundrechteinschränkungen (Vgl. § 101 Abs. 10 UrhG!)!
    Du hattest diesbzgl. doch selbst an dem Artikel für die C’t mitgewirkt (Danke dafür noch ‚mal):
    http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
    50% – 90% Fehlerquote!

    Mit Blick auf die VDS-Diskussionen und der sog. „Alternative“ namens „Quick Freeze“ brauche ich kein Prophet zu sein um vorherzusagen, daß genau das gleiche passieren würde wie beim Auskunftanspruch nach § 101 UrhG: Ein ungeprüftes, massenhaftes Durchwinkverfahren!

    Kurzum: Das, was du als „Hysterie“ bezeichnest würde ich persönlich „Aufwachen“ nennen…

    ENDLICH!

    In diesem Sinne, Baxter

    Comment by Baxter — 2.02, 2012 @ 22:53

  17. Man sollte endlich mal und kann nicht oft genug klarstellen, dass es nicht um Urheberrechte (also die Rechte des Urhebers) geht, sondern um die Verwertungsrechte, was etwas völlig anderes ist.

    Urheberrecht ist als Persönlichkeitsrecht natürliches Recht und kann formal gesehen auch nicht veräußert werden. Das umgeht die Content-Industrie seit jeher, indem sie vom Urheber die Abtretung sämtlicher Verwertungsrechte verlangt, womit er faktisch an der künftigen Ausübung und Wahrnehmung seiner Urheberrechte gehindert wird.

    In früheren Zeiten mag das noch gerechtfertigt gewesen sein, weil der einzelne Urheber seine Rechte gar nicht in größerem Umfang wahrnehmen und ausüben konnte, weswegen er eine große und mächtige Vertretung brauchte. Daraus entwickelte sich die GEMA.

    Heute, wo sich Tonträger- und Unterhaltungsindustrie zu einem kaum überschaubar riesigen und globalen Milliardenmarkt entwickelt und eng mit der Medienindustrie verzahnt haben, zieht er mit solchen Pauschalregelungen immer den Kürzeren. Alle Regeln werden hier von anderen bestimmt, und wenn er sich die globale Rechteabtretung nicht abpressen lässt, bleibt er einfach ein Nobody und seine Urheberrechte sind nichts wert, weil man ihn nicht kennt und gar nicht erst zu sehen oder zu hören bekommt.

    Über die heutigen polydrektionalen Medien hat er eine Chance, sich unabhängig vor breitem Publikum Gehör zu verschaffen – es sei denn, er ist nicht in einem Verwerterverband wie der GEMA organisiert. Dann darf er modernere und den bestehenden technischen Möglichkeiten besser angepasste Lizensierungssysteme wie Creative Commons nicht nutzen und muss ggf. mit ansehen, wie er beispielsweise auf YouTube einfach von der GEMA ausgeblendet wird, auch wenn er vielleicht selbst ein Video zu Werbezwecken dort hochgeladen hat hat.

    ACTA zementiert die Macht der etablierten Medien- und Verwertungsmonopole und bietet keineswegs einen besseren Schutz der tatsächlichen Urheber-Rechte. Das mag für die Phillippinen so noch durchgehen. Bei uns wird der Urheber in seiner Rechtsstellung weiter geschwächt.

    Wer schützt ihn hier vor den Medienmonopolen, die sich gerne als Gralshüter des „geistigen Eigentums“ geben, während sie in Wahrheit längst zu dessen Kerkermeister mutiert sind? ACTA nicht, denn dieses „Völkerrecht“ hat sich die Content-Industrie selber gestrickt und Urheber gar nicht erst mitreden lassen.

    Da besteht Nachbesserungsbedarf, bevor darüber im EU-Parlament abgestimmt wird und die einzelnen Länder eine solche Regelung mit langfristigen Folgen „durchwinken“ sollen. Das sollte allein schon wegen der Heimlichtuerei bei deren Abfassung keinesfalls passieren dürfen.

    Übrigens sind etliche der ursprünglich geplanten restriktiven Bestimmungen nur deshalb nicht im aktuellen Text enthalten, weil sie vorzeitig „durchgesickert“ und damit nicht mehr durchsetzbar waren. Man hat versucht zu verheimlichen, wo es nur ging. Trau, schau, wem…

    Comment by H.T.Vogler — 2.02, 2012 @ 23:09

  18. Ich seh das ganze auch nicht so entspannt, unter anderem z.B. weil nur der Vertragstext selbst (der in vielen Bereichen sehr vaage ist) bereitgestellt wurde und evtl. Protokolle die zur genauen Deutung bestimmter Abschnitte notwendig wären immer noch vorenthalten werden: http://www.telekom-presse.at/Ad_ACTA_der_Teufel_steckt_in_den_geheimen_Protokollen.id.18569.htm

    Auch gibt es hier z.B. eine andere Interpretation von einzelnen Punkten eines anderen Anwalts: http://www.ferner-alsdorf.de/2012/02/das-anti-counterfeiting-trade-agreement-acta-und-das-deutsche-recht/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/ , dieser sieht mitunter auch in Art. 27 durchaus Gefahren dafür dass ISP unter Druck gesetzt werden können bzw. mit Rechtsmitteln bedroht.

    Auch ein kürzliches Interview mit Kader Arif, dem EU-Parlamentarier der sein Amt als Berichterstatter gegenüber ACTA niedergelegt hat, hat durchaus einige mehr Kritikpunkte erwähnt: http://www.guardian.co.uk/technology/2012/feb/01/acta-goes-too-far-kader-arif , unter anderem dass es „Online Freiheiten“ gefährdet, Einflüsse auf Generika hat und auch spezifisch, dass bei Grenzkontrollen z.B. Handys oder Laptops nach illegalen Inhalten durchsucht werden könnten, auch spricht er wieder spezifisch die ISPs an.

    Insofern fällt es extrem schwer sich richtig zu „Informieren“ wenn selbst Fachmeinungen zu den Weitreichenden Folgen auseinandergehen bzw. ist es evtl. auch eines der Hauptprobleme des Vertrags, dessen Interpretierbarkeit

    Comment by Dexter — 2.02, 2012 @ 23:13

  19. Vielen Dank H.T. Vogler, für diesen Kommentar!

    Comment by VE — 3.02, 2012 @ 00:22

  20. „sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf,“
    war damals mit Monsanto in vielen Ländern auch so

    Comment by Anonymous — 3.02, 2012 @ 00:41

  21. Rechtskritik seitens EDRI: http://www.edri.org/ACTAfactsheet
    Es gibt übrigens auch ein Piratenpad ausschließlich zum Vertrag selbst: http://piratenpad.de/p/acta_entschlüsseln

    Comment by Dexter — 3.02, 2012 @ 03:30

  22. @Stadler
    Solange wir nicht wissen, wie die verwendeten Begriffe besetzt sind, können wir doch noch gar nicht abschätzen, ob durch die Unterzeichnung des Vertrages, der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen wird.

    Comment by Tim Becker — 3.02, 2012 @ 09:34

  23. Sehe die Gefahr auch eher darin, dass das Abkommen versucht, den Status-Quo zu zementieren und eine Basis für zukünftige, weitere Verschärfungen setzt. Die werden dann lediglich als moderate Ausweitung der ohnehin bestehenden Regelung gesehen – so wie jetzt auch für ACTA selbst argumentiert wird.

    Ich sehe das Problem darin, dass die Teilhabe der Verbraucher in Zeiten von convergenten Medien auch für die Industrie immer wichtiger wird. Der geistige Vater von ACTA versucht jedoch, die Kontrolle über die Inhalte zu behalten. Langfristig gefährdet die Bedrohung und Kriminalisierung der (nun nicht mehr nur) Konsumenten und anderer Marktteilnehmer durch undurchsichtige Gesetzgebungen und drakonische Strafen zur Abschreckung vor Teilhabe. Dies gefährdet den wirtschaftlichen Erfolg und das Wachstum der Industrie als Ganzes.

    Der von außen kaum nachvollziehbare Patentzank der Smartphone-Hersteller zeigt jetzt schon eindrucksvoll, dass der derzeitige Rechtsrahmen nicht mehr zeitgemäß ist. ACTA erschwert in meinen Augen die fundamentale Modernisierung des Leistungsschutzes vor dem Hintergrund der rasanten Veränderungen und ist ein Zeichen der Hilfosigkeit der Rechteverwerter. Es ist somit aus meiner Sicht nicht unterstützenswert und undemokratisch.

    Comment by moritz — 3.02, 2012 @ 10:06

  24. @Jan Dark Nr. 6):
    Den Einwnand verstehe ich schon deshalb nicht, weil ja im Bereich der Strafverfolgung immer bei Verdacht beschlagnahmt wird.

    Man mag die aktuelle deutsche Rechtslage kritisieren, aber meine Aussage ist ja zunächst, dass ACTA nicht über das hinausgeht, was in Deutschland eh schon gilt und, dass Einiges von dem was über ACTA gesagt wird, auch nicht stimmt.

    Dass ich ACTA dennoch ablehne, habe ich sehr deutlich gesagt. Vielleicht auch mal meine alten Beiträge lesen.
    http://www.internet-law.de/labels/acta

    Comment by Stadler — 3.02, 2012 @ 11:19

  25. Mich würde vor allem eines interessieren: wenn ACTA anscheinend nichts an der aktuellen Gesetzeslage ändert, wozu „brauchen“ wir es dann? In dem Fall könnte man ACTA ohne Bedenken mit der Begründung abweisen dass es redundant ist.

    An dieser Stelle möchte ich noch Robert Pfaller zitieren der in seinem Buch „Wofür es sich zu leben lohnt: Elemente materialistischer Philosophie“ (in diesem Fall in Bezug auf das Rauchverbot) von einer „postdemokratischen Verbotsgesellschaft“ spricht. Es geht zwar hier nicht um das Nichtraucherschutz Gesetz allerdings stelle ich mir die Frage ob die Entwicklung in Bezug auf ACTA in die richtige Richtung geht. Es wäre meiner Meinung nach viel Sinnvoller über neue Möglichkeiten zu diskutieren wie die Verwertungsgesellschaft im 21 Jahrhundert über alternative Modelle an das ersehnte Geld kommt (siehe iTunes, AmazonMP3, Lovefilm, Netflix etc.)
    anstatt darüber nachzudenken wie hoch eine Strafe wohl sein muss um die Internetgemeinde von illegalem Filesharing abzuhalten.

    Die Politik muss einsehen dass die Entwicklungen im Bereich Internet nicht rückgängig gemacht werden, und es auch mit Verboten nicht einschränken kann. Man muss die alten Vorstellungen verwerfen und mit der Zeit gehen.

    In diesem Sinne bin ich für die ACTA Hysterie da ACTA nur ein weiterer Schritt auf dem falschen Weg ist. Innovativ statt Konservativ wäre hier die Devise.
    Die Politik sollte auch mit gutem Beispiel voran gehen und sich endlich mit dem Thema Internet auseinandersetzen. Politiker wie Ansgar Heveling (http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-netzgemeinde-ihr-werdet-den-kampf-verlieren/6127434.html) beweisen Eindrucksvoll dass sie nichts von dem Thema verstehen. Was für mich für den Politiker der 21 Jahrhunderts nur ein Armutszeugnis darstellt.

    Comment by robert we — 3.02, 2012 @ 11:42

  26. Genau diese Wischi-Waschi-Formulierungen sind das Problem. Sobald ACTA in DE ratifiziert ist, werden die Kauders, Krings, Uhls und Hevelings dieser Republik wieder mal schärfere Gesetze fordern. Dann mit dem Argument ‚aber die EU schreibt das doch vor…‘ Das dieses Argument Quatsch ist, interessiert diese Leute doch nicht.

    Comment by Zensurgegner — 3.02, 2012 @ 12:19

  27. „Dass der Vertragstext vage ist, ist für mich irgendwie kein Argument. Denn letztlich geht es doch nur um die Frage, inwieweit hierdurch für den deutschen bzw. europäischen Gesetzgeber ein Handlungsbedarf begründet wird. Und das ist nicht der Fall. “

    Die Aussage ist nicht ganz sachlich. Die Diskussion derzeit geht um die Ratifizierung von ACTA durch den deutschen Gesetzgeber. Wenn der deutsche Gesetzgeber nun ACTA unterzeichnen würde, hätten wir möglicherweise zusätzlichen Handlungsbedarf bei einer Änderung des nationalen Urheberrechtes. Also haben wir dann an zwei Stellen den Gesetzgeber gefordert. Es ist auch unlogisch zu sagen, wenn der Gesetzgeber ratifizieren soll, hat der Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf. Wir brauchen uns ACTA nicht ans Bein binden wie die EU-RL-VDS. Machen andere europäische Staaten auch nicht.

    Comment by Jan Dark — 3.02, 2012 @ 13:42

  28. Was oft vergessen wird: Man weiß über ACTA nur Bescheid, weil jemand Teile des Dokuments geleaked hat. Wäre dies nicht der Fall gewesen, würde der Vertrag in den Parlamenten kurz vorgetragen und durchgewunken.
    Die Tatsache, dass Lobbyisten einen Völkerrechtlichen Vertrag aufsetzen und dieser nicht von den Vertretern des Volkes gemacht wurde muss mit strengsten Konsequenzen von Seiten der Bürger bestraft werden.
    Zusätzlich mag das ja sein, dass die Gesetze zum Urheberrecht in Deutschland scharf sind (Gema, Kino.to und massenweise Abmahnungen sind hier ja wohl Paradebeispiele) aber das Abkommen lenkt in die falsche Richtung, in die der Lobbies nämlich.
    Das Internet ist eine sehr junge Geschichte, die es endlich den Bürgern ermöglicht sich frei und anonym zu äußern. Ohne das Internet wäre der Arabische Frühling niemals möglich gewesen. Ohne das Internet wären Gräueltaten nie ans Licht gekommen. Das Internet ist die Zukunft der Masse! Jeder Versuch uns jene Freiheit zu nehmen muss vernichtend bestraft werden und wenn es dafür erst ein internationales Abkommen benötigt, welches auf absolut haarsträubende Weise verabschiedet wurde/wird, dann soll mir das recht sein.
    Man muss der Legislative zeigen, dass der freie Zugang zum Internet ein Menschenrecht ist und jegliche Sperre und Zensur nicht Rechtens ist.

    Denn, lieber habe ich 8 Bücher mit schlechten Inhalten und zwei mit guten als gar keine!
    vor einigen Sekunden

    Comment by Anonymous — 3.02, 2012 @ 13:45

  29. @Stadler
    „Den Einwand verstehe ich schon deshalb nicht, weil ja im Bereich der Strafverfolgung immer bei Verdacht beschlagnahmt wird.“

    Ich habe doch zitiert, dass die strafrechtliche Beschlagnahme auf zivilrechtliche Verfahren durch ACTA ausgeweitet werden soll (Artikel 12, Abs. 3)

    Zum einen muss dann der Gesetzgeber neben der Ratifizierung auch ein zweites Mal in der Verschärfung des Zivilrechtes tätig werden. Hier rächt sich dann die besinnungslose Übernahme des römischen Eigentumsrechtes auf immaterielle Güter.
    Bei einem Urheberrechtsverstoß nach dem Markenrecht ist die Beschlagnahme von nachgemachten Lacoste-Hemden vielleicht noch zu verstehen (wenn einem das Vermögen der Lacoste S.A. wichtiger ist als das Einkommen der Ärmsten der Armen (Bush dagegen hatte klar und deutlich gemacht, dass er auf das Patentrecht scheissen würden, wenn bestimmte Pharmazeutika wegen Patentrechtes knapp würden)). Aber bei immateriellen Güter haben wir andere Probleme.

    Wenn wegen eines Pfennigartikels aus Urheberrechtgründen nicht nur Beweissicherung betrieben sondern auch physische Beschlagnahme aus zivilrechtlichen Gründen vorgenommen wird, dann lässt sich das nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgebotes der Verfassung in Einklang bringen. Unsere Parlamentarier dürfen aber nichts verfassungswidriges ratifizieren.

    Wenn die Existenz eines Selbständigen wegen der Urheberrechtsklage einer Pillepalle-Kopie vorsätzlich gefährdet werden soll, wird es kriminell. Ist das schon bei einem Standgerät, das nach ACTA zivilrechtlich beschlagnahmt können werden soll, dann wird es bei einem Rechenzentrum noch einmal schlimmer. Es reicht die Anzeige eine kriminellen Denunzianten, dass in einem RZ zivilrechtlich Platten beschlagnahmt werden sollen. Bei Virtualisierung können damit auch Vermögensschäden von Unbeteiligten entstehen, zumal wie Sie heute mit dem iMac-Beispiel gezeigt haben, den Vollzugsbeamten regelmäßig es an Sachkunde für sachgerecht Beschlagnahmen mangelt.

    Bei megaupload ist die Unverhältnismäßigkeit offenbar in großem Stil geschehen, weswegen nun die EFF Klagen gegen die Vermögensschädiger bündelt (wobei die US-Rambos dieses Mäßigungsgebot unserer Verfassung nicht kennen und regelmäßig auch Mörder unter dne Schutz des Staates gestellt werden, statt den Mord zu bestrafen).

    Die Argumentation, dass wir ja sowieso schon ein verfehltes Strafrecht haben (und völlig dümmlich und verfassungswidrig das römische Eigentumsrecht auf immaterielle Güter übertragen haben) und deshalb das verfassungswidrige Recht problemlos auch ins Zivilrecht eindringen lassen können, halte ich für verfehlt. Ich sehe da auch keine Hysterie, sondern einen Verfassungsbruch, der unserem Gesetzgeber schon wieder wie bei der VDS zugemutet werden soll.

    Da wir gerade sehen, dass mit immateriellen Problemen die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag völlig überfordert und zerstritten ist, sollten wir sie daran hindern erneut mit mangelhafter Sachkunde unser Recht sinnlos und verfassungswidrig zu verschärfen (und es wie andere europäische Staaten machen und sie notfalls auf der Straße ans der Rechtsänderung hindern).

    Comment by Jan Dark — 3.02, 2012 @ 14:35

  30. Unsere geliebte Justizministerin von der bayerischen FDP lässt verbreiten:
    „ACTA ist noch nicht in Kraft getreten. Das Europäische Parlament muss zunächst dem Abschluss zustimmen. Darüber hinaus entscheidet auch der Deutsche Bundestag darüber, ob ACTA in Deutschland in Kraft tritt.

    Der aktuelle Text von ACTA ist nicht geheim, er ist hier abrufbar.“
    http://www.bmj.de/DE/Home/_doc/kurzmeldungen/20120209_Keine_Gesetzesaederungen_in_Deutschland_durch_ACTA.html;jsessionid=3562991D564EAFC76057D55CB2EFF045.1_cid102?nn=1356288

    So weit gesunken sind wir schon, dass ein aktives Regierungsmitglied bekannt gibt, wenn der Gesetzgeber in Deutschland aktiv werden muss, dass der zu ratifizierende Vertrag nicht geheim sei. Das sind wohl die entarteten Spätschäden einer Ministerin, die Gesetze wie das Zugangserschwerungsgesetz für sie nicht bindend hält. Heiliges Blechle.
    Süss ist auch:
    „Keine Gesetzesänderungen in Deutschland durch ACTA“

    Ja, ein neues Gesetz ist keine Gesetzesänderung. Die Ratifikation des Vertrages braucht ein ganzes Gesetz, nicht nur eine Gesetzesänderung. Artikel 59 unserer Verfassung lässt und wissen:
    „(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.“

    Und haben wir erst ein Mal ein ACTA Ratifikationsgesetz, dann ist ACTA für uns verbindlich und in unserer Gesetzgebung einschränkend. Aber das Verhindern eines Gesetzes, das uns absurd bindet und und viele andere Bürger in Europa nicht haben wollen, nennen manche Hysterie. Demokratie als Hysterie verpönen. Ich glaube, da läuft schon wie bei der Verhandlung von ACTA was völlig undemokratisch und teils an der Verfassung vorbei. Das müssen wir uns nicht gefallen lassen.

    Comment by Jan Dark — 3.02, 2012 @ 16:23

  31. Man sollte an dieser Stelle auch nicht vergessen, dass die vielen „falschen“ Behauptungen über ACTA daher kommen, dass die gerügten Passagen tatsächlich in den ersten Entwürfen explizit so drinstanden und nur durch entsprechende aufwendige Aktionen der üblichen Verdächtigen so entschärft wurden, dass sie jetzt „nur noch“ deutsches hohes Niveau haben.

    Insofern übliche Taktik, das Blaue vom Himmel fordern um am Ende das zu bekommen, was man eigentlich wollte, nämlich ein einheitlich hohes Niveau in Europa zu etablieren.

    Comment by Ein Mensch — 3.02, 2012 @ 17:04

  32. Jeszcze Polska nie zginęła (Noch ist Polen nicht verloren)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mazurek_D%C4%85browskiego
    Was dem einen seine Hysterie, ist dem anderen seine Demokratie.

    „Polen setzt ACTA-Ratifizierung aus

    Warschau/Berlin (dpa) – Die Gegner des internationalen Urheberrechtsabkommens ACTA feiern einen ersten Erfolg: Die polnische Regierung hat am Freitag die Ratifizierung des Vertragswerks ausgesetzt. «Ich teile die Ansicht derjenigen, die von unvollständigen Beratungen sprechen».

    Das sagte Ministerpräsident Donald Tusk in Warschau. Die Argumente der Netzgemeinde seien berechtigt. Auch in Deutschland stößt das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) auf Widerstand.“
    http://www.zeit.de/news/2012-02/03/internet-polen-setzt-acta-ratifizierung-aus-03165802

    Comment by Jan Dark — 3.02, 2012 @ 17:41

  33. Der wesentliche Aspekt an den Protesten gegen ACTA ist die Botschaft von Seiten des Volks, sich der „Industriekratie“ entgegenzusetzen.

    Tretet ein für ein besseres System! Ja, Werte sind Subjektiv, daher muss jeder selbst entscheiden was gut für ihn ist. Daraus folgt, einziges Ziel eines Staatsapperates muss es sein, die Freiheit des Einzelnen zu maximieren.

    Die ACTA-Wut ist also angemessen.

    Prost!

    Comment by Martin Wiegand — 3.02, 2012 @ 17:47

  34. „Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf, weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.“

    Die Sichtweise ist nicht erschöpfend. Wenn das deutsche Recht dahingehend geändert wird, dass der Bundestag ein nach Art 59 GG notwendiges Ratifikationsgesetz verabschiedet, dann werden die Deutschen zum Steigbügelhalter für ACTA in der EU. Wir fallen damit unseren polnischen Nachbarn vorsätzlich in den Rücken, die ganz klar gesagt haben, dass sie den Dreck nicht wollen. Eine rein nationale Sicht ist bei diesem deutschen Gesetzgebungsprozess völlig verfehlt.

    Zudem zeigt das Update, dass der Gesetzgebungsprozess weiterhin im Reich der Spekulation bleibt. Wir wissen nicht, wer den Vertrag ausgehandelt hat, wir wissen nicht was die EU-Kommission danach machen will. Wird eine Richtlinie oder Verordnung (wie beim Datenschutz derzeit diskutiert) angestrebt werden? Diesem undemokratischen Prozess dürfen wir nicht durch nationale Ratifikationsgesetzgebung legitimieren. Es ist auch nicht hilfreich, wenn ständig gesagt wird, dass durch ein neues Gesetz die Gesetzgebung nicht geändert wird. Wenn der Bundestag für ACTA ein Ratifizierungsgesetz beschließt, dann sind die deutschen Gesetze nachher anders als vorher.

    Ich kann ja verstehen, dass manche Menschen Sympathien für die FDP-Justizministerin haben, aber deswegen brauchen wir die nach der Verfassung notwendigen Gesetze nicht zu leugnen oder ihre Wirkung klein reden.

    Comment by Jan Dark — 3.02, 2012 @ 21:33

  35. @Jan Dark:
    12 Abs. 3 ist zusammen mit 12 Abs. 4 zu lesen. Das entspricht dem, was das deutsche Recht bei einstweiligen Verfügungen und beim Arrest als Glaubhaftmachung bezeichnet. Auch daraus ergibt sich keine Änderung zum geltenden deutschen Recht.

    Comment by Stadler — 4.02, 2012 @ 14:54

  36. Die Glaubhaftmachung ist im deutschen Recht nur ausnahmsweise vorzunehmen. Mit ACTA wäre sie Vertragsbestandteil als Normalmaßnahme.

    Zusammen mit dem §294 ZPO Abs. 2 „Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft.“ wäre hier auch zu diskutieren, ob wir nicht endlich darauf verzichten, dass wir bei immateriellen Gütern Geräte zu beschlgnahmen und die Beweissicherung präzisieren und anders als durch Beschlagnahme mit großen Kolletaralschäden , was ja durch aus möglich ist, wenn man nicht ungeeignete Vollzugsbeamte losschickt wie bei dem iMac.

    Gegenüber dem §294 ist aber ACTA eine Verschärfung. Ich hatte einen Kunden, der im RZ nicht den virtuellen Server mit jemand anderem sharen wollte, weil im Übermaß Vollzugsbamte beschlagnahmen, wo eine Beweissicherung vor Ort simpel möglich wäre. Wenn wir unser nationales Recht nicht der Neuzeit anpassen, ist es doppelt schlimm, wenn wir mit einem ebenfalls veralteten Ansatz wie bei Acta auch noch unsere Nachbarn schädigen, die wir mit Murks unnötig unter druck setzen.

    Der Aufwuchs von beabsichtigten Beschlagnahmen bei immateriellen Gütern ist durch nichts gerechtfertigt und die Verschlimmerung gegenüber nationalem Recht nicht gerechtfertigt. Das sind Kollateralschäden von rechtsfehlerhafter Übernahmen des Eigentumsbegriffes ins Immaterielle. Das müssen wir nicht auch noch vertraglich und gesetzlich manifestieren.

    Comment by Jan Dark — 4.02, 2012 @ 17:52

  37. @Jan Dark: Nein. Beim Arrest und bei der einstweiligen Verfügung sind der Verfügungsanspruch und der Verfügungsgrund (nur) glaubhaft zu machen und nicht unter Strengbeweis zu stellen. Das ist seit jeher in der ZPO so geregelt.

    Ich bleibe bei meiner These, dass der deutsche Gesetzgeber überhaupt nichts machen muss, weil das deutsche Recht die Vorgaben von ACTA bereits heute erfüllt. Ich habe übrigens nie behauptet, dass das gut ist. Wer meinen Blog liest, der weiß, dass ich der Verschärfung des Urheberrechts zugunsten der Rechteinhaber, die in den letzten Jahren stattgefunden hat, sehr kritisch gegenüberstehe. M.E. geht die Gesamtentwicklung in die gänzlich falsche Richtung.

    Comment by Stadler — 4.02, 2012 @ 19:28

  38. Ja, ich habe das mehrfach gesehen, dass Sie sich dediziert gegen ACTA ausgesprochen haben und nur darauf abheben wollen, dass für den deutschen Gesetzgeber (ausser dem Ratifikationsgesetz) kein Gesetzgebungsbedarf bestünde. Das vertritt ja auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger laut genug.

    Auf jeden Fall ist es nicht ganz korrekt, dass der deutsche Gesetzgeber nichts machen müsse wegen ACTA. Er soll ja ein Ratifikationsgesetz machen (mit dem er unseren polnischen Nachbarn in den Rücken fallen würde, die ACTA auch vom Gesetzgeber her nicht unterstützen derzeit).

    Sie meinen mit gar nichts wahrscheinlich „nur“ die nationalen Gesetze ohne Ratifikationsgesetz (ZPO, StGB, UrhG, Telemediengesetz, Rundfunkgesetze, GEMA und das ganze immaterielle nationale Gedöns :-)

    Comment by Jan Dark — 4.02, 2012 @ 19:46

  39. Auch Prag legt Acta auf Eis: http://www.welt.de/politik/ausland/article13853730/Auch-Prag-legt-umstrittenes-Acta-Abkommen-auf-Eis.html

    Ob Deutsche auch noch schlau werden?

    Comment by Frank — 6.02, 2012 @ 19:02

  40. ACTA macht also bei uns potentiell nichts schlimmer – also ist es ungefährlich oder nicht?
    Da sollten wir uns dann wohl einmal fragen ist die aktuelle Situation in Deutschland erstrebenswert?
    Ist es o.k., dass unser Staat und Justiz und Polizei anstatt den Bürgern zu dienen zu Erfüllungsgehilfen von ein paar tausend Rechtinhabern (noch nicht einmal der Urheber) geworden sind und dafür dann die Interessen der restlichen Millionen von Bürgern missachten?
    Ist es in Ordnung, dass die Geier von Abmahnanwälten für sich immer neues Business generieren, von dem die Künstler oft gar nicht mehr provitieren? Ist es in Ordnung, dass Kunden nur noch als potentielle Diebe/Störer betrachtet und auch so behandelt werden?
    Ist es in Ordnung, dass in manchen Ländern Menschen wie Tiere krepieren müssen nur weil sie sich teure Orginalmedikamente nicht leisten können und die billigen Kopien verboten werden und sich gleichzeitig die Pharmafirmen über Milliardengewinne freuen?
    ACTA macht das Gleiche wie die ganzen EU Vorgaben, es schafft einen Rahmen den wir dann alternativlos umsetzen müssen. Schluss damit.

    Andere Länder wollen den Dreck nicht, den wir ja schon haben, das sollte uns zu denken geben.

    Comment by Marc — 6.02, 2012 @ 23:43

  41. „Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf“

    Das glaube ich gerne – ich habe mehr Angst vor der Änderungsgelegenheit.

    Comment by Pessimist — 7.02, 2012 @ 01:01

  42. Ganz Recht. Die ACTA Hysterie ist völlig unberechtigt. Es stellt sich die Frage warum nicht zur aktuellen herrschenden Gesetzeslage schon so eine Hysterie ausgebrochen ist aber SOPA/PIPA/ACTA war jetzt wohl der DreifachHammer der jedem mal gezeigt hat wie Recht-Schaffung in unserer zivilisierten Welt funktioniert(Siehe Tusk).
    Die Proteste sind hoffentlich ja auch ein Protest gegen die aktuelle Lage und nicht nur gegen das was da noch kommen mag und nur weil ACTA jetzt nicht ganz so extrem wird wie in den 2-3 Entwürfen davor, bin ich nicht geneigt in Jubel auszubrechen oder mich wieder aufs Kissen der Ignoranz zu legen.

    Comment by Sebastian — 7.02, 2012 @ 08:07

  43. Daß der Befürworter der Zensur aus Bayern kommt, ist mir klar. Erschreckend, wie beengt der Horizont auch eines Akademikers sein kann…

    Comment by Karsten Esser — 7.02, 2012 @ 08:55

  44. Die Slowakei ratifiziert ACTA vorerst auch nicht: http://www.aktuelle-nachrichten-24.de/computer/urheberrechtspakt-tschechien-und-slowakei-ratifizieren-acta-vorerst-nicht/

    Es bröckelt.

    Comment by Frank — 7.02, 2012 @ 10:59

  45. Tut mir leid, wenn ich in die Diskussion platze, aber gibt es irgendwo im Internet eine objektive Zusammenfassung von ACTA, welche die wesentlichen Aspekte hervorhebt?
    Offenbar sind ja die meisten Versuche fehlerhaft, wenn ich diesen Blog lese.
    Auch das empfohlene PDF https://s3.amazonaws.com/access.3cdn.net/d75e290ef64cca58aa_ctm6bhsld.pdf meint, dass die Provider zu einer Art Polizei werden.

    Comment by Rafael — 7.02, 2012 @ 22:37

  46. Ich weiß das es eine Hysterie ist. Aber es ist gut wegen Nichtigkeiten überreizt zu reagieren. So zeigt man Grenzen auf.

    Comment by RinoX — 8.02, 2012 @ 21:27

  47. Vielen Dank für diesen Beitrag der nicht nur um Aufklärung sondern auch um Sachlichkeit bemüht ist, die man bei diesem Thema leider selten findet. Ich würde mir wirklich wünschen, dass die Allgemeinheit lieber Artikel wie diesen, die sowohl Vor- als auch Nachteile eines solchen Beschlusses behandelt, zur Meinungsbildung heranzieht, als irgendwelche manipulativen 6-minütigen Videos mit Hintergrundmusik von Horrorfilmen.
    Als nicht-Juristiker ist es ohnehin schwer bei so einer Informationsarmut (siehe Wikipediaeintrag zu dem Thema) zu verstehen, um was es wirklich geht.

    Ich hoffe auf mehr solcher Artikel :)

    Comment by Julia — 9.02, 2012 @ 19:33

  48. Das Problem ist nicht die Frage, ob ACTA das deutsche Recht verschärfen wird. Mit ACTA wird es aber doch wohl schwieriger das deutsche Recht zu entschärfen. Nicht nur die Piratenpartei, die derzeit auf eine Parlamentsbeteiligung zusteuert, auch die Grünen wollen ja definitiv eine Entschärfung. Mit ACTA wird das aber verunmöglicht.

    Comment by Ein Mensch — 9.02, 2012 @ 23:55

  49. In dem ACTA-Text Art. 27 (4) heißt es wohl, dass die Behörden einem Online-Diensteanbieter anordnen können Informationen eines Kunden preiszugeben wenn es „mutmaßlich“ zur Rechtsverletzung genutzt wurde.

    Diese unglückliche Formulierung ist es, die die „Hysterie“ nährt und auch berechtigt.
    Bei dem Traffic der heutzutage bei der normalen Nutzung des Internets entsteht verletzt mutmaßlich jeder Nutzer einmal das Urheberrecht, somit würde es den Behörden erlauben jeden zu überprüfen. Dieser Einschnitt in die Privatsphäre ist beunruhigend.
    Gut möglich, dass dies nicht sofort nach Inkrafttreten entsprechender Gesetze durchgesetzt werden würde, aber ACTA pflastert hier einen bedrohlichen Weg in Richtung Kontrollstaat. Die Menschen, die jetzt gegen ACTA auf die Straßen gehen haben dies erkannt und protestieren auch, weil ein Beschluss mit so weiten Auswirkungen zustande kam, fast ohne Informationen durch die Medien, im wohl gewählten Mantel der Geheimniskrämerei.

    Wenn die Regierungen der Vertragsparteien sich brüsten könnten einen solchen Schritt gegen Urheberrechtsverletzungen zu gehen, warum tun sie es dann nicht und klären ihre Bürger in aller Öffentlichkeit darüber auf?

    Comment by Philosophy — 10.02, 2012 @ 13:34

  50. Ich finde es, entgegen dem Artikel und den Kommentaren, sehr wohl seltsam, dass alle Mauschelungen in Bezug auf dieses völkerrechtliche Abkommen ACTA nur und ausschließlich hinter verschlossenen Türen gemacht werden. Nicht nur dass es die Befürchtung nährt, in den Mauschelungen kämen vereinbarte Regelungen heraus, die nicht öffentlich im Abkommen stehen, diese absolute Intransparenz verstärkt die Politikverdrossenheit – was soll man gegen ein Abkommen machen, das man nicht einmal kennt oder bei dem nicht alle Rahmenbedingungen gesetzt sind?

    Ein weiterer Grund gegen ACTA zu sein ist die extrem schwammige Formulierung, wie hier einige schon angeführt haben. Leider liest sich das so, als ob jeder Staat damit wird machen können was es möchte und sich dabei auch die Unterstützung der anderen Staaten sichert (auch wenn deren Gesetzgebungen es vielleicht nicht erlauben). Ach ja: Und das Dammbruch-Argument kann man hier zum Einsatz bringen.

    Comment by Pyromanic — 12.02, 2012 @ 01:22

  51. „Nicht nur dass es die Befürchtung nährt, in den Mauschelungen kämen vereinbarte Regelungen heraus, die nicht öffentlich im Abkommen stehen,“

    Diese Befürchtung macht keinen Sinn. Das Abkommen wurde spätestens dann öffentlich, als es ratifiziert werden sollte. Mehr kann da gar nicht rein.

    „diese absolute Intransparenz verstärkt die Politikverdrossenheit“
    Guter Punkt.

    „was soll man gegen ein Abkommen machen, das man nicht einmal kennt oder bei dem nicht alle Rahmenbedingungen gesetzt sind?“
    Die Ratifizierung aussetzen, wie in einigen Ländern geschehen?

    „Ein weiterer Grund gegen ACTA zu sein ist die extrem schwammige Formulierung“

    Dies ist bei multinationalen Abkommen gängige Praxis, damit deren Inhalt nicht mit den hiesigen Gesetzen der Länder im Widerspruch steht.

    „Ach ja: Und das Dammbruch-Argument kann man hier zum Einsatz bringen.“
    Gesetze, die gegen deine Grundrechte verstoßen überleben weder das Bundesverfassungsgericht, den EUGH, noch den Menschenrechtsgerichtshof nicht. As simple is that.

    Comment by Anonymous — 12.02, 2012 @ 10:16

  52. das handelsabkommen ACTA schließt erstmal alle länder aus, welche nicht zu den erlauchten 39 gehören. diese staaten müssen schon mal das machen, was die ACTA-staaten wollen, ansonsten gibts kein handel mehr. punkt.
    der text an sich ist irrelevant, vielmehr geht es um die tatsache, das sich 39 staaten über alle anderen erheben. wer weiß, was die in zukunft noch alles beschließen. dagegen sind die ACTA-gegner. den text juristisch auseinanderzunehmen, bringt überhaupt nichts. die schwammigen formulierungen werden in zukunft sehr klare ausmaße annehmen.
    es geht auch nicht nur ums internet, es betrifft so gut wie alle bereiche. das dann keine generika-medikamente mehr hergestellt werden dürfen, finde ich besonders bitter. denn die armen staaten haben einfach kein geld für die teuren originale. und hier gehts um milliarden. wer dennoch generika herstellt (china bestimmt), wird mit saftigen geldstrafen belegt.
    und das alles am gesetzgeber, an der uno, am verbraucher vorbei. es ist fast wie mit den anti-terror-gesetzen damals. heute werden sie zur überwachung und kontrolle eingesetzt – nicht der terroristen, des bürgers! ACTA wird gegen die dritte welt eingesetzt werden und zur sicherung der eigenen märkte.

    STOP ACTA !!!

    Comment by fibs freitag — 12.02, 2012 @ 16:30

  53. Hallo,

    da hier des öfteren der Aspekt der Beschlagnahmung eines PCs/einer Festplatte bei Verdacht auf Urheberrechtsverstöße angesprochen wurde und ich von Juristendeutsch leider nicht viel verstehe, würde mich mal interessieren, wie denn bspw. Art.27 Abs.2 in diesem Kontext zu verstehen ist:

    „Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindert werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.“

    Klingt für mich so als wäre der Gesetzgeber durchaus dazu aufgefordert, eine entsprechende Regelung zu finden, die o.g. Beschlagnahmung eben auf ein minimales Eingreifen in die Privatsphäre zu reduzieren.

    Liege ich da falsch?

    Comment by inkognito — 12.02, 2012 @ 17:07

  54. @#51 Anonymous
    „Diese Befürchtung macht keinen Sinn. Das Abkommen wurde spätestens dann öffentlich, als es ratifiziert werden sollte. Mehr kann da gar nicht rein.“

    Das macht durchaus Sinn und selbstverständlich geht mit der Veröffentlichung von ACTA noch nachträglich mehr darein.

    Bei dem Vertrag ist es wie mit unseren Gesetzen. Wie deren Wortlaut auszulegen ist, ergibt sich durch ihre historische Entstehung, richterliche Rechtsprechung und zugehörige (juristische) Kommentare aus der Lehre.

    Bei ACTA sollen, soweit ich gelesen habe, die Auslegungen des Vertrages durch die Sitzungsprotokolle während der Verhandlung desselben zugezogen werden, wo die Inhalte interpretierbar sind (und das ist aufgrund der wohl schwammigen Formulierung sicher nicht selten der Fall).

    Eben genau diese Sitzungsprotokolle wurden aber nicht mitveröffentlicht. Wenn dem also so ist, dann wissen die Abgeordneten gar nicht worüber sie abstimmen, da in jede Formulierung eben durchaus noch viel mehr hinein kann. Aus diesem Grund ist mir auch unverständlich, wie Herr Stadler hier schreiben kann:
    #15
    „Dass der Vertragstext vage ist, ist für mich irgendwie kein Argument. Denn letztlich geht es doch nur um die Frage, inwieweit hierdurch für den deutschen bzw. europäischen Gesetzgeber ein Handlungsbedarf begründet wird. Und das ist nicht der Fall.“
    Denn eben genau diese Schlussfolgerung kann er aufgrund des vagen Textes und der fehlenden Grundlage zur Auslegung des Textes in Form besagter Sitzungprotokolle eigentlich gar nicht treffen.

    Comment by U.L. — 12.02, 2012 @ 23:50

  55. Was sind Generika? Eine kurze Erklärung:

    Eine „Pharmafirma A“ finden einen Wirkstoff, der zB eine Krankheit heilt oder Symptome wie zB Schmerzen lindert.
    Dieser Wirkstoff wird im Laufe seiner klinischen Testung für einen gewissen Zeitraum geschützt, um zu verhindern, dass eine andere „Firma B“, die keine Kosten durch Entwicklung und Testung hatte, dieses Produkt zu einem Preis verkauft, den sich Firma A nicht leisten könnte.

    Nach einigen Jahren läuft jedoch der Patentschutz für den Wirkstoff aus und nun kann auch Firma B ein ähnliches oder gleichwertiges Produkt mit demselben Wirkstoff zu einem meist deutlich günstigeren Preis auf den Markt bringen. Dieses Produkt wird als Generikum bezeichnet.

    Generika sind auch für die Leistbarkeit medizinischer Versorgung in der westlichen Welt von großer Bedeutung, da sie verhindern, dass sich eine Firma einen Wirkstoff auf ewig patentiert und somit als einziger Hersteller Fantasiepreise verlangt, wie das ja bei anderen „Markenprodukten“ nicht selten der Fall ist.

    (Soweit ich mich erinnern kann, sind zumindest in Deutschland und Österreich auch die Entwicklerfirmen verpflichtet nach Ablauf des Patentschutzes den Preis für das Original zu senken.)

    Ob und wie sich ACTA darauf auswirkt, versuche ich gerade herauszufinden…

    Comment by Anonymous — 13.02, 2012 @ 00:41

  56. Richtig ist in der Tat, dass einige der in ACTA geforderten Elemente im nationalen deutschen Recht bereits umgesetzt sind.
    Hier ist das aber noch nicht zu Ende.

    Die Formulierungen von ACTA sind aber sehr ungenau und setzen wohl Auslegung voraus oder erlauben sie zumindest leicht.
    Artikel 31 und 32 des WVRK sagt dann auch wie das bei ACTA geht.
    Nun muss man also einen Blick in die Protokolle und sonstige Hintergrundmaterialien werfen, um eine Idee zu haben was denn die Norm des ACTA abkommens wirklich will. Die Protokolle kennt die denn jemand? Dann her damit.
    Davor ist ein Bild von ACTA ungenau – bestenfalls.

    Selbst wenn in diesen Protokollen keinerlei schlimmere Regelung stehen sollte ist noch Folgendes zu bedenken:
    Nationales Recht bindet – mal von ein paar Grundrechten abgesehen – den Gesetzgeber nicht. Ein Vertrag zwischen Nationen aber birgt gewisse Risiken, dass eine solche Bindung de facto entsteht. Das Urheberrecht – ob es nun gut oder schlecht ist – sollte wohl im Lichte der aktuellen technischen Entwicklung etwas grundlegender neu ausgearbeitet werden. Jedenfalls sollte man sich nicht leichtfertig die Optionen hierzu nehmen.
    Dem steht ACTA mit Sicherheit im Weg. Unterzeichnen und ratifizieren wir das, lesen wir dann zu Urheberrechtsreformen morgen, dass die armen Politiker ja von diesem Vertrag nicht weg kommen und damit das Urheberrecht bleiben muss wie es ist.

    Nicht?

    Comment by mayleen — 16.02, 2012 @ 07:24

  57. xD

    Jetzt muss ich schon zugeben, dass ich
    http://www.internet-law.de/2012/01/warum-das-europaparlament-acta-die-zustimmung-versagen-sollte.html
    erst gerade gelesen habe, da ich lange nicht hier war :D

    Mea culpa!

    Comment by mayleen — 16.02, 2012 @ 07:30

  58. Kredite vergleichen mit dem Kreditrechner – Kreditvergleich

    Comment by Kreditvergleich — 23.03, 2012 @ 15:29

  59. wer immer den Grundtext der Seite geschrieben hat ist ein Vollidiot, der keine Ahnung hat

    Comment by Anonymous — 4.05, 2012 @ 07:46

  60. Selbst wenn die EU Richtlinie in der aktuellen Form nicht über eine bestimmte Interpretation Deutschen Rechts hinausgeht ist dies noch kein Grund nicht über ACTA aufgebracht zu sein.
    Einmal wäre da der bereits erwähnte Ärger über den politische Prozess in dem lange im geheimen in eine Richtung gearbeitet wird und das ganze dann in einem oppotunen Moment (EM, Krieg, Eurovision, etc) durchgewunken wird.
    Zum zweiten gibt es immer wieder Probleme mit dem aktuellen Deutschen Urheberrecht. Es ist überhaupt nicht klar ob das Urheberrecht in allen Bereichen ein Gesellschaftlicher Vorteil ist.
    Einen Effekt sieht man im akteullen Youtube Streit mit der GEMA.
    Viele privat produzierte Videos sind in Deutschland nicht verfügbar, weil sie Hintergrund Musik enthalten.
    Plattformen für freie Musikstücke werden aktiv behindert indem werdenden Künstlern und Veranstalltern nur alles oder nichts Verträge angeboten werden. Freie Werke stehen damit vor einem Henne Ei Problem.
    Das aktuelle Recht durch einen EU Vertrag zu zementieren kann man daher durchaus rational ablehnen.

    Comment by Alexander — 4.05, 2012 @ 14:26

  61. Ich denke dass mein Anwalt von anderen Anwalten lernen sollte, weil ich bin unschuldig habe gar nix unterschrieben war keine Anzeige gegen mir und trotzdem hat die Polizei alle meine Rechner beschlagnahmt wegen angeblich meinen IP Adresse, Atacke auf gema vor halben Jahr. 2 Monate viele Briefe und passiert nix. Ich kann nicht mehr Arbeiten, meine Privatsfahre wurde verletzt. Alles ist weg und es kostet richtig Geld. Wer mir helfen kann oder hat auch solche Probleme bitte melden kakalinda@web.de

    Comment by recht — 10.07, 2012 @ 01:28

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