Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.5.13

Das Urteil des BGH zu Googles Autocomplete-Funktion

Das Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google habe ich für Heise besprochen, soweit eine Presseerklärung das zulässt. Deshalb hier im Blog nur der Hinweis auf den Beitrag bei Heise-Online. Zu der Thematik hatte ich im letzten Jahr schon ausführlicher gebloggt.

Das Urteil hat mich im Ergebnis dann doch etwas überrascht, weshalb ich umso gespannter auf die Urteilsbegründung bin. Man wird abwarten müssen, inwieweit das Urteil tatsächlich verallgemeinunerungsfähig ist und ob Google jetzt massenweise Aufforderungen zur Bereinigung seiner Autovervollständigung erhalten wird.

Google hat bislang offenbar auch noch nicht konkret erklärt, wie man auf das Urteil, das ja unmittelbar nur zwischen den Parteien wirkt, reagieren wird.

posted by Stadler at 16:15  

29.4.13

Generalstaatsanwalt soll Unterlassungserklärung abgeben

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat der Filmproduzent David Groenewold den Generalstaatsanwalt von Celle, Frank Lüttig, aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Generalstaatsanwalt soll vor dem Hintergrund der Wulff-Affaire unter anderem behauptet haben, Presseberichte hätten “belegt”, dass Groenewold versucht habe, “Beweise aus der Welt zu schaffen”. Diese Tatsachenbehauptung hält Groenewald für unwahr und fordert vom Generalstaatsanwalt über seinen anwaltlichen Vertreter die Unterlassung dieser Behauptung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Nachdem der Generalstaatsanwalt Beamter ist und die Äußerungen in Ausübung eines öffentlichen Amtes erfolgten, kommen ihm grundsätzlich die Privilegierungen der Staatshaftung nach Art. 34 GG / § 839 BGB zugute. Voraussetzung sowohl der Haftungsbegründung als auch der anschließenden Haftungsverlagerung auf den Staat, ist allerdings ein Verschulden des Beamten. Verschuldensunabhängige Ansprüche wie Unterlassungsansprüche bleiben daher grundsätzlich auch unmittelbar gegenüber dem Beamten möglich.

Für den Generalstaatsanwalt bedeutet das, dass er persönlich auf Unterlassung haftet, während für eventuelle Schadensersatzansprüche (nur) der Staat haften würde.

Wenn die öffentlich getätigte Aussage, Groenewold hätte versucht, Beweise aus der Welt zu schaffen, falsch ist, besteht grundsätzlich eine Unterlassungsverpflichtung des Generalstaatsanwalts. Denn die Aussage, jemand hätte Beweismittel vernichtet bzw. unterdrückt, ist ehrenrührig. Die Frage ist dann allenfalls noch die, ob sich aus dem Kontext ergibt, dass der Staatsanwalt nur über einen Tatverdacht gesprochen hat, den er im Rahmen einer Information der Presse möglicherweise äußern darf. Die Aussage, etwas sei belegt, ist aber problematisch, weil damit eine Tatsache bereits als feststehend und nicht lediglich als Verdacht dargestellt wird.

Man darf also gespannt sein, ob der Generalstaatsanwalt die geforderte Unterlassungserklärung abgeben oder ob die Sache einer gerichtlichen Klärung zugeführt wird.

posted by Stadler at 13:43  

6.4.13

Kirchenzeitung fühlt sich von taz-Troll provoziert

Es ist nur eine Petitesse, aber ein amüsante. Was der BILD ihr Franz-Josef Wagner, ist bekanntlich der taz ihr Deniz Yücel. Die sachliche und konstruktive Kritik ist ihre Sache nicht. Mitte März lästert Yücel unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” über den neuen Papst und die Kirchenzeitung “Der Pilger” fühlt sich provoziert. Man spricht von faschistoider Wortwahl und beschwert sich beim Presserat wegen Verstoß gegen den Pressekodex. Eine Klage wie gegen das Satire-Magazin Titanic war wohl nicht zu organisieren.

Die Wortwahl des plumpen Provokateurs Yücel ist tatsächlich starker Tobak. Dennoch wäre die Kirchenzeitung besser beraten gewesen, den Troll nicht zu füttern. Denn das wird ihn nur ermuntern und die taz wird uns auch weiterhin mit der verzichtbaren Kolumne Yücels behelligen.

posted by Stadler at 00:02  

21.3.13

Beschlagnahme bei Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig

Die Beschlagnahme von Daten eines Forennutzers bei der Augsburger Allgemeinen – ich hatte über diesen Fall ausführlich berichtet – war rechtswidrig. Das Landgericht Augsburg hat der Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amstgerichts stattgegeben, wie die Zeitung meldet.

Das Landgericht vertritt insoweit die Ansicht, dass die beanstandete Äußerung eines Forennutzers über die Person des Augsburger Ordnungsreferenten von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit nicht strafbar war.

Der Ansicht, die Zeitung könne sich hinsichtlich der Person des Forennutzers auch auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wollte das Landgericht allerdings nicht folgen. Die dafür u.a. gegebene Begründung, Forenbeiträge seien nicht dem redaktionellen Bereich einer Zeitung zuzordnen, ist nach meiner Ansicht im Lichte der Rechtsprechung des BGH aber nicht stichhaltig.

posted by Stadler at 09:33  

20.3.13

Kachelmann verliert beim BGH gegen “Bild.de”

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat den Springer Verlag wegen einer Online-Berichterstattung auf  bild.de auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens hatte bild.de über den Inhalt der ersten richterlichen Vernehmung in dem Strafverfahren gegen Kachelmann berichtet.

Der BGH betont in seiner Entscheidung (Urteil v. 19. März 2013, Az.: VI ZR 93/12) zwar, dass die Veröffentlichung zunächst rechtswidrig war und die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat. Nachdem das Protokoll über diese haftrichterliche Vernehmung später aber in öffentlicher Hauptverhandlung verlesen worden ist, war ab diesem Zeitpunkt auch eine Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen zulässig.

Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, setzt er sog. Wiederholungsgefahr voraus, also die Gefahr, dass der Springer Verlag seine rechtswidrige Veröffentlichung wiederholt bzw. fortsetzt, wenn er nicht vom Gericht zur Unterlassung verurteilt wird. Genau diese Gefahr bestand aber nicht mehr, weil die wiederholte Berichterstattung nach der Verlesung in der Hauptverhandlung ja zulässig geworden war.

Infolgedessen ist die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nachträglich entfallen und der BGH hat die Klage Kachelmanns abgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

posted by Stadler at 11:04  

19.3.13

Das Fotografieren im öffentlichen Raum ist gefährlich

Ob die Bundespolizei den nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordenten Nico Kern nun festgenommen, festgesetzt oder, was eher zutreffend sein dürfte, nur einer polizeilichen Maßnahme unterzogen hat, der Fall ist kurios und stimmt nachdenklich.

Denn Kern hatte nur einen Rewe-Markt und ein Rewe-Logo in einem Bahnhof fotografiert, um wie er selbst sagt, über Rewe To Go zu twittern.  Kern wurde zunächst vom Sicherheitsdienst festgehalten und anschließend von der Bundespolizei aufgefordert, alle Fotos zu löschen, auf denen Personen erkennbar sind. Die Situation habe sich erst dann entspannt, als Kern seinen Abgeordnetenausweis vorgezeigt hat.

Man fragt sich allerdings, weshalb die Bundespolizei hier unbedingt zum Schutz (privater) Persönlichkeitsrechte tätig werden musste. Denn strafbar ist eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild nur, wenn ein Bild verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird (§ 33 KUG) – und das auch nur auf Antrag – oder, wenn der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen ist (§ 201a StGB). Das war aber hier sicher nicht der Fall.

Andererseits wird im öffentlichen Raum ständig fotografiert. Dabei werden zwangsläufig auch gelegentlich Personen mit erfasst. Soll sich die Polizei künftig etwa am Brandenburger Tor, am Kölner Dom und am Marienplatz aufstellen und darauf achten, dass Touristen keine Menschen fotografieren?

posted by Stadler at 18:28  

14.3.13

FAZ mahnt Blogger ab

Der streitbare Blogger und Historiker Klaus Graf hat eine Abmahnung der FAZ bekommen. Wegen eines Blogpostings vom 03.02.2013 fordert ihn der Justitiar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf, die Behauptung zu unterlassen, Heike Schmoll – eine Autorin der FAZ – sei die Freundin und/oder die Lebensgefährtin von Annette Schavan.

Jetzt besteht das Problem zunächst darin, dass Klaus Graf das in seinem Blogbeitrag überhaupt nicht behauptet hat. Dort steht nur:

Schavan-Freundin Heike Schmoll unkt in der FAZ: “Schavan wird wohl den Titel verlieren” und vermutet bestimmte Machenschaften beim Auftauchen der belastenden Zitierregeln-Broschüre

Diese Aussage lässt sich zwanglos dahingehend interpretieren, dass Klaus Graf damit auf eine aus seiner Sicht äußerst Schavan-freundliche Berichterstattung der Journalistin aufmerksam machen wollte, was eine zweifellos zulässige Meinungsäußerung darstellt.

Die Behauptung, Frau Schmoll sei die Freundin bzw. Lebensgefährtin Schavans soll sich nun angeblich daraus ergeben, dass Graf, ganz am Ende seines Blobeitrags und keineswegs im Zusammenhang mit der Person von Frau Schmoll, auf das Blog Causa Schavan – allerdings lediglich auf die Startseite – verlinkt hat. Daraus würde man vermutlich nicht einmal beim Landgericht Hamburg die gewagte Schlussfolgerung ziehen, Graf habe die Behauptung aufstellen wollen, Schmoll sei die Lebensgefährtin Schavans. Interessanterweise teilt das verlinkte Blog nunmehr auch noch mit, dass auch dort diese Behauptung nie aufgestellt worden sei. Gleichzeitig wird die Vermutung geäußert, die FAZ hätte wohl ein anderes Schavan-kritisches Blog – auf das Graf freilich nicht verlinkt hatte – gemeint.

Die Geschichte klingt für einen Außenstehenden – auch einen Juristen wie mich – eher nach einer Farce als nach einer ernsthaften Abmahnung.

Andererseits muss man sich die Frage stellen, wie weit es schon gekommen ist, wenn ein Blogger die Meinungsfreiheit gegen eine der wichtigsten deutschen Tageszeitungen verteidigen muss. Warum muss die FAZ hier außerdem die Interessen von Frau Schmoll vertreten? Diese Frage stellt sich auch in juristischer Hinsicht, denn weshalb vorliegend eine Rechtsverletzung zum Nachteil der FAZ gegeben sein sollte, erschließt sich mir anhand des beanstandeten Blogbeitrags nicht.

So wie ich Klaus Graf einschätze, wird er die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben. Ein längerer lesenswerter Beitrag zum Thema findet sich bei Erbloggtes.

posted by Stadler at 15:48  

8.3.13

Einstweilige Verfügung des LG Hamburg: ZEIT nimmt Artikel über Filmpiraterie vom Netz

Das Landgericht Hamburg hat es der ZEIT untersagt, über die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann zu behaupten, sie halte das Urheberrecht für überflüssig und Hofmann habe behauptet, man brau­che gar kein Urheberrecht. Außerdem wurde der Wochenzeitung verboten, zu behaupten, Hof­mann würde sich damit ein­deu­tig auf die Seite derer stellen, die mit ille­ga­len Film­ko­pien Geld verdienen. Stefan Niggemeier berichtet unter dem süffisanten Titel “Die Zeit muss Piraten-Dossier wegen Rufraub löschen” ausführlich über den Fall.

Jetzt bin ich speziell bei äußerungsrechtlichen Beschlussverfügungen des Landgerichts Hamburg aus Erfahrung skeptisch. Die spannende Frage wird also sein, ob Hofmann tatsächlich wörtlich oder sinngemäß irgendwann gesagt hat, sie halte das Urheberrecht für überflüssig und vor allem auch in welchem Kontext eine solche Äußerung dann gestanden hat. Sollte eine solche Aussage Hofmanns existieren, dann könnten auch die restlichen Aussagen der ZEIT in Bezug auf ihre Person von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, selbst wenn man das in Hamburg wie so oft anders sehen sollte.

Sollte die ZEIT eine solche Aussage Hofmanns allerdings nicht belegen können, dann wäre sie in der Tat zu einem Tendenzblatt von Springerschem Niveau verkommen. Warum das besagte ZEIT-Dossier unabhängig von den Behauptungen zur Person Hofmanns mit Qualitätsjournalismus wenig zu tun hat, hat Torsten Dewi in seinem Blog ausführlich erläutert.

Es wird also interessant sein zu sehen, ob die ZEIT Widerspruch gegen die Beschlussverfügung einlegt oder eine Abschlusserklärung abgibt und damit die einstweilige Verfügung als rechtsverbindlich akzeptiert.

Update vom 13.03.2013:
Der Kollege Lampmann berichtet unter Bezugnahme auf meinen Blobeitrag ebenfalls über den Fall und vertritt die interessante Auffassung, dass die ZEIT die Äußerungen Hofmanns nicht belegen können muss, um den Fall zu gewinnen. Das wäre nach Ansicht Lampmanns nämlich nur dann der Fall, wenn es sich um herabsetzende oder ehrenrührige Behauptungen handeln würde.

Diese Einschätzung halte ich nicht für zutreffend, sie entspricht auch nicht dem Stand der Rechtsprechung.

Bei Tatsachenbehauptungen ist grundsätzlich der Wahrheitsgehalt zu prüfen, weil die Behauptung unwahrer Tatsachen nicht den Schutz von Art. 5 GG genießt. Speziell für die Presse gelten bei der Verbreitung von Tatsachen erhöhte Anforderungen. Der BGH legt der Presse im Rahmen der sog. “pressemäßigen Sorgfaltsanforderungen” grundsätzlich eine Recherchepflicht auf. Bei jeder pressemäßigen Tatsachenbehauptung muss die Presse über nachprüfbare Belegtatsachen verfügen und diese auch darlegen können. Die ZEIT kann also weder ins Blaue hinein irgendwelche Aussagen von Frau Hofmann behaupten, noch darf sie gänzlich ungeprüft Behauptungen Dritter übernehmen.

Die ZEIT trifft also zunächst die Darlegungslast dahingehend, dass es entsprechende Aussagen von Frau Hofmann, wonach das Urheberrecht überflüssig sei, tatsächlich gibt. Nur dann, wenn die ZEIT Belegtatsachen für entsprechende Aussagen vortragen kann, wird sie Chancen haben, die einstweilige Verfügung aufgehoben zu bekommen.

posted by Stadler at 22:28  

22.2.13

Wenn Minister Persönlichkeitsrechte verletzen

Dass der bayerische Innenminister keine gute Figur macht, ist nicht neu. Neu ist vermutlich aber, dass er die Rechte einer Bürgerin direkt und unmittelbar durch seine Aussagen verletzt.

Über die junge Frau, die unlängst in München Opfer von brutaler Polizeigewalt wurde, hatte Innenminister Herrmann im Landtag behauptet, bei ihr habe bereits vor Monaten einmal eine vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie im Raum gestanden.

Wenn diese Behauptung wahr ist, handelt es sich hierbei um die Preisgabe einer sensiblen Information aus der Privatssphäre der Frau und damit um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Sollte die Aussage unwahr sein, wäre zudem eine üble Nachrede gegeben.

Ungeachtet dessen stellt sich natürlich die Frage, was uns der Minister mit dieser Information eigentlich sagen will. Dass Polizeigewalt eher zu tolerieren ist, wenn sie sich gegen psychisch Kranke richtet?

Jetzt hat hier auch keine Privatperson gehandelt, sondern ein Minister im Rahmen seiner Amtsausübung. Und das macht die (zivilrechtliche) Persönlichkeitsrechtsverletzung zugleich zu einem Grundrechtseingriff. Es ist daher mehr als verständlich und auch dringend notwendig, wenn jetzt die Wellen hochschlagen.

Nur unwesentlich besser sind die Aussagen des Abgeordneten Florian Herrmann – der mir als Anwaltskollege aus Freising bekannt ist – der den Anwalt der jungen Frau der Lüge bezichtigt.

In Bayern drängt sich einmal mehr die Schlussfolgerung auf, dass der Fisch vom Kopf weg stinkt. Der Filz wird schlicht und einfach zu dick, wenn eine Partei irgendwo zu lange regiert. Und das gilt allgemein, unabhängig von der Couleur.

posted by Stadler at 22:06  

12.2.13

Brüderle geht gegen Seitensprungportal vor

Das Seitensprungportal “Ashley Madison” hat in Berlin mit einem großflächigen Plakat geworben, auf dem Rainer Brüderle abgebildet war. Das Plakat trug die Überschrift “Diskreter und anonymer als jede Hotelbar“. Hierüber haben verschiedenste Medien vor einigen Tagen berichtet.

Brüderle ist mittlerweile juristisch dagegen vorgegangen, wie die B.Z. berichtet. Das Plakat wurde vorzeitig abgehängt und die Agentur hat zudem offenbar eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Es gibt zwar Entscheidungen des BGH, nach denen Prominente (Ernst August, Oskar Lafontaine, Dieter Bohlen) es dulden müssen, dass man ihr Bild zu Werbezwecken benutzt, wenn dadurch Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse aufgegriffen werden. Ob dies allerdings auch dann gilt, wenn die Privatsphäre betroffen ist und zudem eine Assoziation zu einem Seitensprung geweckt wird, um den es in der Sexismus-Debatte nicht geht, erscheint mir dann doch fraglich. Das wird man letztlich auch bei Ashley Madison so gesehen haben.

posted by Stadler at 09:45  
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