Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.9.12

Das BKA, die Cyberkriminalität und die Propaganda

Überall beglückt man uns heute mit der Überschrift

“BKA: Bedrohung durch Internetkriminalität nimmt zu”

Auch Heise und das Deutschlandradio lassen sich zur Übernahme dieser irreführenden Überschrift, die wohl von der dpa stammt, hinreißen. Wirft man einen Blick auf die Zahlen, die der ohnehin fragwürdigen Polizeilichen Kriminalstatisitik entnommen wurden, dann stellt man zunächst einen Rückgang der Delikte um einige hundert Fälle fest. Von Zunahme keine Spur. Wie kommt das BKA also zu dieser eher fragwürdigen These? Angeblich sei der – natürlich geschätzte – Schaden im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent gestiegen. Gibt es für eine solche Schätzung zumindest in tatsächlicher Hinsicht ausreichend Anhaltspunkte? Das Papier des BKA erläutert hierzu:

Die Tatsache, dass zu lediglich zwei Deliktsbereichen eine statistische Schadenserfassung erfolgt, lässt zwar keine belastbaren Aussagen zum tatsächlichen monetären Schaden im Bereich Cybercrime zu, reicht aber nach hiesiger Einschätzung aus, um mittel- und langfristig zumindest Entwicklungstendenzen darzustellen.

Das spricht finde ich für sich und muss nicht weiter kommentiert werden.

Wir haben in diesem Bereich in Wirklichkeit vielmehr ein massives Problem mit einer Berichterstattung, die vom BKA eingefärbte Aussagen unkritisch übernimmt.

Um es ganz deutlich zu sagen: Im Bereich des Cybercrime ist weder ein Anstieg der Deliktszahlen noch der Schäden festzustellen. Jedenfalls aus dem vom BKA vorgelegten “Cybercrime Bundeslagebericht 2011” ergibt sich beides bei näherer Betrachtung nämlich nicht. Das BKA macht alle Jahre wieder Stimmung und die Qualitätsmedien machen wie gewohnt mit.

posted by Stadler at 22:04  

30.8.12

Der Koordinator Softwarentwicklung beim BKA sollte Beamter sein!

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26.06.2012 (Az.: 13 Sa 51/12) entschieden, dass für den Posten eines Koordinators Softwarentwicklung beim BKA eine Beschränkung des Bewerberkreises auf Beamte zulässig ist, weil die Stelle unter den sogenannten Funktionsvorbehalt des Artikel 33 Abs. 4 GG fällt. Nach dieser Vorschrift des Grundgesetzes ist die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beschäftigten zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehem, sprich Beamten.

Diese Einschätzung finde ich insofern bemerkenswert, weil man ansonsten keine Probleme damit hat, die Entwicklung eingriffsintensiver Software, wie beispielsweise beim sog. Behördentrojaner geschehen, vollständig privaten Softwareklitschen zu überlassen, die dann auch noch Programme von eher zweifelhafter Qualität abliefern.

posted by Stadler at 18:15  

5.5.12

Auch eine massive Rasterfahndung trug nicht zur Aufklärung der NSU-Morde bei

Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter dem Titel “Neben der Spur” in ihrer heutigen Ausgabe (SZ vom 5./6. Mai 2012, S. 8 f.) über die “Anatomie eines Staatsversagens” bei der Aufklärung der Morde des sog. “Nationalsozialistischen Untergrunds” und stützt sich dabei u.a. auf interne Unterlagen der Sonderkommission “Bosporus”, die der Zeitung vorliegen sollen.

In dem Artikel heißt es auch, die Ermittler hätten 32 Millionen (!) Handy-, Bank- und Autovermietungsdaten erhoben. Zusätzlich seien 900 000 Haftdaten, 300 000 Hoteldaten und 100 000 Verkehrsdaten eingeholt worden.

Ein Umstand, der aus bürgerrechtlicher Sicht einerseits erschreckend ist, andererseits aber zeigt, dass die Bedeutung technischer Maßnahmen häufig überschätzt wird. Das Scheitern der Ermittlungen der SOKO “Bosporus” – allein die Bezeichnung zeigt die falsche Weichenstellung bereits auf – war auf Mängel bei der klassischen Polizeiarbeit und auf eine unzureichende Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Landes- und Bundesbehörden zurückzuführen.

Man hört in letzter Zeit leider immer häufiger, dass die klassische kriminalistische Arbeit bei der Polizei immer stärker in den Hintergrund tritt und auch nicht mehr so intensiv geschult wird wie in früheren Jahren. Stattdessen verlegt man sich mehr und mehr darauf, mit technischen Mitteln Daten zu erheben bzw. vorhandene Daten aus verschiedensten Datenbanken abzufragen und zu kombinieren.

Möglicherweise ist es also wichtiger, sich auf die klassische kriminalistische Arbeit zu besinnen, als nach immer neuen technischen Befugnissen zu rufen. Vernünftige Polizeiarbeit ist auch bürgerrechtsfreundlich möglich. Wenn es aber an einer solchen soliden Polizeiarbeit fehlt, helfen technische Überwachungsbefugnisse zumeist auch nicht weiter, wie die Morde der sog. “NSU” zeigen.

posted by Stadler at 15:39  

4.11.11

Von wegen rechtsfreier Raum Internet

Der AK Vorratsdatenspeicherung weist auf die unlängst veröffentlichte ausführliche Fassung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2010 hin.

Die PKS ist ohnehin nur in sehr beschränktem Maße aussagekräftig und stellt letztlich eher ein Instrument politischer Stimmungsmache dar als einen zuverlässigen Gradmesser der Kriminalitätsentwicklung. Gerade das wird leider in der Berichterstattung so gut wie nie thematisiert.

Aber selbst für innenpolitische Stimmungsmache taugt die PKS gerade nicht wirklich, jedenfalls dann nicht, wenn es um die Schimäre vom rechtsfreien Raum Internet geht. Die Behauptung des BKA und zahlreicher Innenpolitiker, man könne schwere Straftaten im Internet mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufklären, weshalb u.a. eine Vorratsdatenspeicherung zwingend nötig sei, ist auch durch die aktuelle PKS einmal mehr falsifiziert worden. Die Aufklärungsquote beträgt bei Internetdelikten nach der PKS immer noch beachtliche 72 %, gegenüber mageren 56 % durchschnittlicher allgemeiner Aufklärungsquote. Wer da von einem rechtsfreien Raum spricht, ist ein Demagoge.

Der AK Vorrat weist zudem zu Recht darauf hin, dass laut der PKS die Fälle der Verbreitung pornographischer Schriften, zu denen nach der Statistik auch kinderpornographische Schriften zählen, deutlich rückläufig sind und zwar ganz ohne Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung.

Die Statistik belegt einmal mehr, dass mehr als 80% der Internetstraftaten Betrugsdelikte sind. Und das wäre dann in diesem Bereich auch der Hauptanwendungsfall einer Vorratsdatenspeicherung und keineswegs die in der öffentlichen Diskussion immer wieder ins Feld geführte Schwerstkriminalität.

 

posted by Stadler at 11:30  

30.8.11

Brauchen wir eine differenzierte Betrachtung zur Vorratsdatenspeicherung?

Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung und haben einen entsprechenden Musterantrag für den Bundesparteitag vorbereitet. Diese Kompromisslinie, die maßgeblich auf Alvar Freude zurückgehen dürfte – und von diesem auch schon länger vertreten wird – wird in der Netz-Community auf wenig Gegenliebe stoßen. Der erste Rant zum Thema ist deshalb auch schon da und er kommt, wenig überraschend, von Fefe, der den seit Tagen offen im Netz stehenden Musterantrag, seiner verschwörungstheoretischen Neigung nachgebend, übrigens für einen Leak hält.

Weshalb ich diesem Ansatz einer Vorratsdatenspeicherung light skeptisch gegenüberstehe, auch wenn sie verfassungsrechtlich machbar ist, habe ich vor längerer Zeit schon erläutert.

Was ist also jetzt von diesem neuen SPD-Musterantrag zu halten? Wenn man die Speicherung von Verkehrsdaten (z.B. IP-Adressen) erlauben, ihren Abruf aber nur bei schweren Straftaten (Katalogtaten des § 100a StPO) ermöglichen will, muss man sich zuerst fragen, welche Straftaten man damit aufklären kann und will. Eine Frage, die leider zu wenig gestellt wird.

IP-Adressen spielen im Bereich der Schwerstkriminalität praktisch keine Rolle, auch wenn gelegentlich etwas anderes behauptet wird. Denn es gibt in diesem Bereich ganz andere Möglichkeiten, den Ermittlern stehen eine Fülle von Befugnissen der TK-Überwachung zur Verfügung. Im Fällen von Katalogstraftaten besteht daher auch kaum ein praktisches Bedürfnis für den Abgleich von IP-Adressen. Den Hauptanwendungsfall bilden vielmehr Betrugsstraftaten, Urheberrechtsverletzungen und Äußerungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung). Das ist auch naheliegend, wenn man sich die Frage stellt, welche Erkenntnisse man aus der Verknüpfung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber gewinnen kann.

Die Speicherung speziell von IP-Adressen ist deshalb ermittlungstechnisch nur im Bereich der Massenkriminalität sinnvoll. Im Bereich der Schwerstkriminalität spielt sie keine nennenswerte Rolle.

Die SPD-Netzpolitiker haben auf der Suche nach einem vermeintlich sinnvollen Kompromiss wenig Sinn für die Realitäten der Strafverfolgung bewiesen. Ein Vorschlag, der gerade aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden keine relevante Verbesserung bringt, aber dennoch beträchtlich in Grundrechte eingreift, kann auch kaum als differenzierter  Ansatz betrachtet werden.

Mich erinnert diese Kompromisssuche der SPD eher an diejenige beim Zugangserschwerungsgesetz. Die Netzpolitiker der SPD haben ganz offensichtlich wenig aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.

posted by Stadler at 23:02  

26.8.11

Das BKA und die Hysterie

Daran, dass der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke selten sachlich argumentiert, aber dennoch von Teilen der Politik Ernst genommen wird, habe ich mich gewöhnt, ebenso wie an den Umstand, dass Ziercke Bürgerrechtlern Hysterie vorwirft, während er gleichzeitig Ängste schürt.

Dass er flankierend eine gezielte Irreführung betreibt, muss aber immer und immer wieder deutlich angesprochen werden.  Ziercke behauptet nach einem Bericht von Heise-Online zum wiederholten Male, dass man schwerste Straftaten im Internet mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufklären könne, weshalb es bei schweren Straftaten wie Kinderpornografie oder im Kampf gegen den internationalen Terrorismus möglich sein müsse, auf Verbindungsdaten mindestens sechs Monate zurückzugreifen.

Diese Aussagen sind gleich in mehrfacher hinsicht falsch und stehen z.T. auch in Widerspruch zu eigenen Veröffentlichungen des BKA. Wenn man auf die Polizeiliche Kriminalstatistik – auf deren begrenzte Tauglichkeit ich mehrfach hingewiesen habe – zurückgreift, dann zeigt sich, dass die Aufklärungsquote bei Internetstraftaten nach wie vor über dem Durchschnitt liegt. Davon, dass Internetstraftaten nicht mehr aufklärbar seien, kann also gar keine Rede sein. Außerdem ist selbst das BKA der Ansicht, dass ein Zusammenhang zwischen Aufklärungsquoten und Vorratsdatenspeicherung nicht nachweisbar ist. Auf der Website des BKA kann man hierzu folgendes lesen:

Aufklärungsquoten der PKS können also weder als Argument für noch gegen Mindestspeicherfristen herangezogen werden

Vielleicht sollte Herr Ziercke einfach die Veröffentlichungen seines eigenen Hauses aufmerksamer verfolgen.

Wenn man mit Beamten des BKA spricht – ich hatte im letzten Jahr Gelegenheit dazu – ist im Zusammenhang mit Internkriminalität primär von der Bekämpfung von Betrugsstraftaten die Rede. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn nach der PKS sind mehr als 80 % der Internetdelikte Betrugsfälle. Davon spricht Ziercke allerdings nicht.

Wenn der BKA-Präsident redlich argumentieren würde, so müsste er sagen, dass man mit der Vorratsdatenspeicherung die Hoffnung verbindet, zusätzlich eine gewisse – allerdings eher geringe – Anzahl von Betrugsdelikten aufzuklären. Stattdessen polemisiert er und redet ständig von schwersten Straftaten und von Terrorismus. Denn nur wenn es drastisch genug ist, kann man die Bevölkerung von der Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung überzeugen. Denn wer wird es schon für sinnvoll und angemessen halten, die Telekommunikationsverbindungsdaten sämtlicher Bürger für 6 Monate auf Vorrat zu speichern, wenn damit allenfalls – und selbst dies ist ungewiss – eine Handvoll Betrugsdelikte zusätzlich aufgeklärt werden können. Genau diese Diskussion wäre aber zu führen.

posted by Stadler at 10:42  

31.5.11

Die Mär von der Terrorismusbekämpfung

Richard Gutjahr hat kürzlich einen vielbeachteten Blogtext mit dem Titel “Die Anti-Terror-Lüge” veröffentlicht. Soweit sich neben den zustimmenden auch kritische Stimmen zu Wort gemeldet haben, beißen diese sich an Missverständnissen oder Ungenauigkeiten im Detail fest, ohne sich mit der eigentlichen Kernaussage Gutjahrs zu beschäftigen.

Anlass des besagten Blogbeitrags war eine Podiumsdiskussion die von Gutjahr moderiert wurde und auf der u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der Vize-Präsident des BKA Jürgen Stock und der Verfassungsrichter Peter M. Huber kontrovers diskutiert haben. Das Thema lautete: Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik? In der Diskussion ging es zunächst primär um das Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung. Die sog. Anti-Terror-Gesetze wurden nur am Rande erwähnt.

Auffällig war – und dies dürfte Gutjahr zu dem Titel “Die Anti-Terror-Lüge” veranlasst haben – dass Jürgen Stock vom BKA sich sogleich für ein altbekanntes Argumentationsmuster entschieden hat. Zur Rechtfertigung der Vorratsdatenspeicherung  hat der Vizepräsident des Bundeskriminalamts nämlich ohne große Umschweife darauf verwiesen, dass diese zur Bekämpfung des Terrorismus, der Kinderpornographie und der organisierten Kriminalität erforderlich sei. Eine Argumentation die so vorhersehbar wie falsch ist.

Wenn man mit Beamten des BKA über die Vorratsdatenspeicherung spricht, wozu ich beim Netzpolitischen Kongress der Grünen Gelegenheit hatte, dann ist zumeist die Rede davon, dass aufgrund des fehlenden Ermittlungsansatzes IP-Adresse Betrugsstraftaten, und die Fälle des Phishing – man spricht im Behördenjargon von Identitätsdiebstahl – nicht mehr aufzuklären seien. Ein Blick in die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatisitik bestätigt dies. Ca. 82 % der Internetdelikte sind Betrugsstraftaten, wobei die Aufklärungsquote, auch ohne Vorratsdatenspeicherung, deutlich höher ist, als im Offline-Bereich.

Die Anti-Terror-Lüge besteht also u.a. darin, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der angeblichen Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrorismus begründet wird, obwohl man weiß, dass sie im Kern anderen Zwecken dient.

Auf der besagten Podiumsdiskussion hat der Vizepräsident des BKA auf die Frage, ob man sich auch bei den Anti-Terror-Gesetzen vom Gesetzgeber noch Erweiterungen wünsche, übrigens geantwortet, dass das Amt diesbezüglich derzeit keine konkreten Wünsche habe. Was wiederum Peter Schaar zu der Bemerkung veranlasst hat, dass in diesem Bereich ohnehin schon alle Wünsche erfüllt worden seien.

Noch ein paar Anmerkungen zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, über deren Evaluierung ich kürzlich bereits gebloggt hatte. Die Anti-Terror-Gesetze haben vor allen Dingen zusätzliche Eingriffsbefugnisse zugunsten der Geheimdienste und des BKA geschaffen. Diese zusätzlichen Befugnisse sind aber keineswegs auf die Bekämpfung des Terrorismus beschränkt.
Aufgrund der Anti-Terror-Befugnisse, wurden nach einem Bericht der Bundesregierung z.B. auch die Anschlussinhaber zu 40 IP -Adressen ermittelt, weil sie “völkerverständigungswidrige Musiktitel” im Internet zum Download angeboten haben. Eine so verstandene Terrorismusbekämpfung erweist sich also als ein sehr weites Feld.

In diesem Bereich muss man außerdem wissen, dass die Dienste insgesamt über mehr Überwachungsbefugnisse verfügen, als die regulären Polizei- und Sicherheitsbehörden. Da dies zu einer stärkeren Gefährdung der Grundrechte führt,  müssten sie eigentlich auch einer stärkeren Kontrolle unterliegen. Das Gegenteil ist allerdings der Fall. Die richterliche und auch parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Dienste schwankt von magelhaft bis nicht vorhanden. Der Gesetzgeber schafft damit praktisch rechtsfreie Räume in denen die Dienste unkontrolliert agieren können.

Wenn man die anderen neuen Eingriffsbefugnisse, die der Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren geschaffen hat – die allerdings nicht alle der Überprüfung durch das BVerfG standgehalten haben – hinzu zählt, ergibt sich unter dem Strich eine bedenkliche Beschneidung der Bürgerrechte. Diese Entwicklung wird verstärkt durch Maßnahmen auf europäischer Ebene wie z.B. dem Swift-Abkommen, das den USA den Abruf von Bankdaten europäischer Bürger erlaubt.

Wer vor diesem Hintergrund einem Autor wie Richard Gutjahr eine ungenaue oder gar falsche Darstellung vorwirft, muss sich die Frage stellen, wie man dann das nennen soll, was der Innenminister so von sich gibt.

posted by Stadler at 11:52  

19.3.11

Funktioniert “Löschen statt Sperren” jetzt endlich auch beim BKA?

Blogbeiträge der Grünen und der Linken sowie Medienberichte legen nahe, dass auch das BKA im Januar 2011 eine Löschquote von 99 % (vier Wochen nach Versand entsprechender Löschaufforderungen) im Zuge der Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes erreicht hat.

Wenn man sich das Berichtsschreiben des Bundeskriminalamts an das BMI vom 22.02.2011 – das mir vorliegt – ansieht, so lässt sich dieser Schluss anhand der vom BKA gelieferten Zahlen und Daten allerdings nicht eindeutig ziehen. Das Grundproblem der Darstellung des BKA besteht darin, dass die tabellarische Statistik nur darstellt, wie viele der Webseiten eine Woche nach Versand einer Löschmitteilung noch online waren. Im Januar 2011 waren danach 68 % der kinderpornografischen Websites nach einer Woche gelöscht, im Dezember 2010 waren es 79% im November 2010 83 %. Im Januar 2011 hatte das BKA 143 kinderpornografische Websites ermittelt, im Dezember 2010 waren es 98 und im November 111.

Die Statistik des BKA macht leider keine Angaben darüber, wie viele dieser Webseiten nach zwei, drei und vier Wochen noch online bzw. gelöscht sind, obwohl das BKA immer dann, wenn eine Löschung nicht erfolgt ist, weitere Mahnschreiben versendet. Insoweit sollte man eigentlich auch diesbezüglich eine konkrete statistische Auswertung erwarten dürfen. Die unzureichende statistische Darstellung durch das BKA ist möglicherweise politisch gewollt, weil man ansonsten tatsächlich einräumen müsste, dass sich die Löschquote stark der 100% Marke annähert, womit jegliche Rechtfertigung für Netzsperren entfallen würde.

Das Bundeskriminalamt weist im Text seines Schreibens für den Berichtszeitraum Januar 2011 allerdings darauf hin, dass in zehn Fällen eine zweite, in drei Fällen eine dritte und in einem Fall eine vierte Mahnung versandt worden ist, wobei insoweit eine Rückmeldung noch aussteht. Hieraus haben die Grünen und die Linken dann die Schlussfolgerung gezogen, dass nur noch die zuletzt angemahnte Website am Netz verblieben ist, woraus sich die Annahme einer Löschquote von 99 % ergibt. Das kann zwar durchaus so sein, ergibt sich aber wie gesagt nicht eindeutig aus den Angaben des BKA und ist deshalb ein Stück weit spekulativ.

Es ist aber ersichtlich so, dass zumindest in den letzten Monaten bereits nach einer Woche 2/3 – 3/4 der beanstandeten Seiten gelöscht waren und, dass es in den Folgewochen dann, wegen des erneuten Nachfassens des BKA ,stets zur Löschung weiterer Seiten kommt, weshalb die Löschquote mittlerweile beträchtlich ist.

Man kann also nach einem Jahr der Evaluierung selbst anhand der Zahlen des BKA feststellen, dass es keinesfalls tausende kinderpornografischer Websites im Netz gibt, sondern – mit gewissen Schwankungen – immer nur etwas über 100 und, dass die Löschquote sehr hoch ist.

Dennoch gibt es Unionspolitiker, die dasselbe Zahlenmaterial für die Behauptung nutzen, der Löschansatz hätte sich als Flop erwiesen. Die Begründung hierfür lautet, dass die Jahresbilanz des BKA ergebe, dass 39 Prozent aller registrierten Kinderpornoseiten trotz Löschersuchens des BKA an die zuständigen Stellen nach einer Woche immer noch im Netz zu finden waren und, dass nach der Jahresbilanz des BKA die Löschversuche der Behörde im Vorjahr damit nur in sechs von zehn Fällen erfolgreich waren.

Der erste Teil dieser Aussage stellt eine Verzerrung der Statistik dar, während der zweite Teil der Aussage als gänzlich falsch bezeichnet werden muss.

Wenn man die Tabelle des BKA betrachtet, dann sind im Zeitraum vom Januar 2010 bis Januar 2011 tatsächlich im Durchschnitt nach einer Woche lediglich 58 % der beanstandeten Websites gelöscht gewesen. Mit dieser Durchschnittsangabe blendet man allerdings aus, dass sich diese Quote gerade in den letzten drei Monaten deutlich erhöht hat (siehe oben), was dafür spricht, dass die Löschbemühungen zunehmend besser greifen. Die weiterer Behauptung des CDU-Politikers Krings, die Löschbemühungen des BKA seien nur in sechs von zehn Fällen erfolgreich, ist allerdings gänzlich falsch, weil sie den Erfolg der weiteren Mahnungen des BKA, die nach Ablauf einer Woche verschickt werden, gänzlich unberücksichtigt lässt.

Wenn eco also angibt, nach ihren Erkenntnissen seien in 2010 84% nach einer Woche, 91% nach zwei Wochen und schlussendlich 99,4% der kinderpornografischen Websites gelöscht worden, dann steht das zumindest nicht in Widerspruch zu den Zahlen des BKA der letzten Monate.

Es gibt allerdings Datenjongleure, die aus politischen Gründen etwas anderes Glauben machen wollen.

posted by Stadler at 13:46  

9.1.11

Daten auf dem Silbertablett

Der Umstand, dass Twitter kürzlich Nutzerdaten – vor dem Hintergrund von Ermittlungen gegen Wikileaks-Chef Assenge – an die US-Regierung herausgegeben hat, wird gerade intensiv diskutiert. Es scheint hierbei offenbar die Ansicht vorzuherrschen, derartiges sei in Deutschland nicht oder nur erschwert möglich.

Dass das ein Irrglaube ist, legt der Kollege Vetter in seinem Blog anschaulich dar. Diese Einschätzung entspricht auch meiner Erfahrung. Seit vielen Jahren liefern Provider und Portalbetreiber den Ermittlungsbehörden oftmals ohne großen Widerstand alle möglichen Daten auf Anfrage hin. Das Spektrum reicht von Bestandsdaten bis hin zu konkreten Kommunikationsinhalten. Oft genug werden hierbei durch die Behörden auch die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet. In vielen Fällen genügt faktisch ein Fax einer Polizeidienststelle oder KPI mit einer “Auskunftsanfrage” und die Behörden bekommen die gewünschten Daten auf dem Silbertablett. Eine gewisse Erschwernis dieser zum Teil rechtswidrigen Praxis ist nun dadurch eingetreten, dass viele Provider und Portalbetreiber IP-Adressen nicht mehr oder nur nur noch sieben Tage speichern und danach keine Auskunft mehr erteilen können, weil die gewünschten Daten nicht mehr vorhanden sind. Der Grund hierfür ist übrigens nicht der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung, sondern der Druck der von den Datenschutzbehörden ausgeht. Ein Umstand, der auch in der aktuellen Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung zu wenig beachtet wird. Die (politische) Diskussion müsste eigentlich konkret das Spannungsverhältnis von Datenschutz und staatlichem Sicherheitsinteresse beleuchten. Diese Diskussion scheint aber politisch nicht erwünscht zu sein.

Ich habe vor einiger Zeit mal einen ISP vertreten, der eine formlose Anfrage des Bundeskriminalamts auf dem Tisch hatte, zu einer IP-Adresse die “Bestandsdaten” eines Kunden zu liefern. Der Provider hat die Herausgabe verweigert und gab dem BKA die Rückmeldung, dass man mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben natürlich kooperieren würde, aber für eine Beantwortung dieser formlosen Anfrage keine rechtliche Verpflichtung erkennen könne. Der Provider hat von dem Vorgang nie wieder etwas gehört, weder das BKA noch eine Staatsanwaltschaft ist je wieder bei dem ISP vorstellig geworden.

Die meisten Anbieter sind allerdings nicht so widerspenstig, sondern kooperieren bereitwillig mit den Behörden. Zum Teil weil man glaubt, dazu stets verpflichtet zu sein, teils deshalb, weil man keinen Ärger mit der Staatsgewalt haben möchte.

Auch richterliche Beschlüsse über die Beschlagnahme von Kommunikationsinhalten gibt es in Deutschland sehr häufig und oftmals auch sehr zügig. Die Bedeutung des Richtervorbehalts wird insgesamt stark überschätzt.

posted by Stadler at 14:06  

26.10.10

Ausschussanhörung zu Netzsperren

Am gestrigen 25.10.2010 habe ich als Sachverständiger für den FoeBud an einer Anhörung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages zum Thema “Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen” teilgenommen. Meine schriftliche Stellungnahme ist online abrufbar.

Die Fraktionen von Grünen, SPD und Linken haben (jeweils eigene) Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht, die auf eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes gerichtet sind. Diese Gesetzesentwürfe werden nunmehr in den Ausschüssen behandelt, zuerst in dem für Neue Medien und anschließend noch im Rechtsausschuss.

In der zweieinhalbstünden Sachverständigenbefragung haben die anwesenden Experten fast einhellig die Ansicht vertreten, dass Netzsperren kein geeignetes Mittel sind, um kinderpornografische Inhalte im Netz zu bekämpfen. Weitgehend einig war man sich auch darüber, dass die Melde- und Löschkonzepte verbesserungsbedürftig sind und die direkte Kontaktaufnahme zu den hostenden Providern den größten Erfolg verspricht. Allein das BKA scheint weiterhin, allerdings nicht mehr mit derselben Vehemenz wie früher, Sperren zu befürworten. Eine gute Zusammenfassung der Anhörung findet sich bei Heise.

Als unbefangener Zuhörer konnte fast den Eindruck gewinnen, dass eigentlich alle im Bundestag vertretenen Parteien gegen Access-Sperren sind, nachdem selbst der Unionsvertreter MdB Thomas Jarzombek – der m.E. eine sehr konstruktive und kompetene Rolle gespielt hat – durchaus kritisch beim BKA nachgefragt hat und Zweifel erkennen ließ. Das sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Zugangserschwerungsgesetz im letzten Jahr mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen worden ist und in der Union nach wie vor eine Mehrheit für das Gesetz existiert.

Die schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen sind mittlerweile über den Server des Bundestages abrufbar, die Anhörung soll auch noch in Form eines Wortprotokolls und in voller Länge als Download verfügbar gemacht werden.

Update vom 27.10.10:
Die Anhörung ist jetzt über den Server des Bundestags abrufbar

posted by Stadler at 16:24  
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