Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.6.10

Rechtliche Probleme der Benutzung von Flattr in Blogs

In den letzten Wochen ist verstärkt zu beobachten, dass Blogger das Micropayment-System “Flattr” für sich entdecken und in ihr Blog einbinden, um ihre Leser dazu zu animieren, einen freiwilligen Obolus für die Inhalte zu entrichten. Obwohl dagegen im Prinzip gar nichts zu sagen ist, wirft die Verwedung von Flattr natürlich rechtliche Fragen auf, auf die Reto Mantz in seinem Blog hinweist.

Diesen Ausführungen kann ich mich im Grunde nur anschließen. Jeder Blogger, der Micropaymentsysteme wie Flattr benutzt, sollte sich bewusst sein, dass er damit Einnahmen erzielt, die im Grundsatz der Steuerpflicht unterliegen.

Außerdem  nimmt man damit am geschäftlichen Verkehr teil, mit der Konsequenz der Anwendbarkeit des Wettbewerbs- und des Markenrechts. Und auch die Impressumspflichten nach § 5 TMG werden dadurch ausgelöst, wobei für die meisten Blogs ohnehin bereits eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem RStV besteht.

Mantz weist außerdem daraufhin, dass Konflikte entstehen können, wenn man Inhalte benutzt, die unter Creative Commons Lizenzen stehen, weshalb er empfiehlt, auf die Verwendung solcher Inhalte zu verzichten oder die ausdrückliche Gestattung des Urhebers einzuholen.

posted by Stadler at 11:10  

18.7.09

Thomas Hoeren zum Kampfbegriff des geistigen Eigentums

Thomas Hoeren, einer der schillerndsten Figuren des Internetrechts, hat dem elektrischen Reporter ein Interview zur Notwendigkeit einer Neuordnung des Urheberrechts gegeben. Wie immer ganz erfrischend.

posted by Stadler at 14:12  

7.5.09

Rechtliche Anmerkungen zur Creative Commons Null

Der Kollege Ingo Schöttler befasst sich in einem kurzen Aufsatz für das AnwaltszertifikatOnline mit den rechtlichen Besonderheiten der neuen Creative Commons Lizenz Null (CC0). Lesenswert!

posted by Stadler at 11:09  

9.4.09

Update: Abmahnfalle Wikipedia

Der Heise-Newsticker berichtet jetzt über die Abmahnung von Netzaktivist Alvar Freude durch die Fotografin Martina Nolte.

Deshalb noch ein Update zu meinem gestrigen Beitrag “Abmahnfalle Wikipedia“.

Wie Heise berichtet, sind der Fotografin speziell Wikipedia Mirrors ein Dorn im Auge. Wikipedia selbst unterstützt und begrüßt Mirros demgegenüber ausdrücklich.

Aber der Webblaster von Alvar Freude spiegelt die Bilder von Frau Nolte gar nicht, sondern verlinkt nur auf die Originalquellen bei Wikipedia. Eine Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Bilder der Fotografin findet insoweit ohnehin nicht statt.

Die Fotografin verhält sich insgesamt widersprüchlich. Sie stellt nämlich ihre Bilder selbst bei Wikipedia online und bindet diese sogar unmittelbar in die Artikel ein und zwar in dem Wissen, dass in Wikipediaartikeln keine Urheberrechtsbenennung unter den Fotos erfolgt. Wer sich so verhält, muss aber dann auch eine browserartige Darstellung wie beim Webblaster dulden.

Diese Abmahnungen werden aber erst dadurch möglich, dass Wikipedia mit Blick auf die Urhebernennung selbst nicht CC-konform ist, was die Fotografin bei Wikipedia unmittelbar nicht zu stören scheint, sondern nur bei den Mirrors. Warum das so ist, dürfte klar sein.

posted by Stadler at 16:04  

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