Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.6.10

Rechtliche Probleme der Benutzung von Flattr in Blogs

In den letzten Wochen ist verstärkt zu beobachten, dass Blogger das Micropayment-System „Flattr“ für sich entdecken und in ihr Blog einbinden, um ihre Leser dazu zu animieren, einen freiwilligen Obolus für die Inhalte zu entrichten. Obwohl dagegen im Prinzip gar nichts zu sagen ist, wirft die Verwedung von Flattr natürlich rechtliche Fragen auf, auf die Reto Mantz in seinem Blog hinweist.

Diesen Ausführungen kann ich mich im Grunde nur anschließen. Jeder Blogger, der Micropaymentsysteme wie Flattr benutzt, sollte sich bewusst sein, dass er damit Einnahmen erzielt, die im Grundsatz der Steuerpflicht unterliegen.

Außerdem  nimmt man damit am geschäftlichen Verkehr teil, mit der Konsequenz der Anwendbarkeit des Wettbewerbs- und des Markenrechts. Und auch die Impressumspflichten nach § 5 TMG werden dadurch ausgelöst, wobei für die meisten Blogs ohnehin bereits eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem RStV besteht.

Mantz weist außerdem daraufhin, dass Konflikte entstehen können, wenn man Inhalte benutzt, die unter Creative Commons Lizenzen stehen, weshalb er empfiehlt, auf die Verwendung solcher Inhalte zu verzichten oder die ausdrückliche Gestattung des Urhebers einzuholen.

posted by Stadler at 11:10  

19 Comments

  1. Sind Flattr-Einnahmen steuerrechtlich ‚gewerblich‘ oder ‚freiberuflich‘?

    Wenn ein Freiberufler ein Blog betreibt und Flattr einbindet, wird er dann gewerbesteuerpflichtig (Einfärbetheorie)?

    Comment by Axel H Horns — 16.06, 2010 @ 11:22

  2. Bitte etwas genauer Herr Stadler. Mantz weist auf Probleme mit CC-NC hin, nicht auf CC-Lizenzen im allgemeinen.

    Comment by cervo — 16.06, 2010 @ 11:23

  3. Wenn man sich die ganzen Gesetze, Regelungen und Pflichten, mit denen man zwangsläufig zu tun bekommt, wenn man kreativ mit Medien und dem Internet umgeht, wird es echt gruselig.

    Ständig muss man sich fragen, ob man alles beachtet hat, oder nicht doch noch irgendwo etwas versteckt ist, von dem man nichts weiß.

    Im Grunde muss man jeden Tag mit dem Gedanken zu Bett gehen, dass am nächsten Morgen irgendein böses Schreiben in der Post liegt. Abmahnung oder sonstwas. Und wenn man Kinder hat, die das Internet nutzen erst recht.

    m(

    Gruss, Peter
    http://www.twitter.com/karpfenpeter

    Comment by Karpfenpeter — 16.06, 2010 @ 11:37

  4. Bei flattr sehe ich es keinesfalls als gegeben an, dass „Leistung gegen ein Entgeld“ erbracht wird. Ganz im Gegenteil, die Leistung wird unentgeltlich erbracht und wer Lust hat, kann bezahlen.

    *Wofür* genau dann jemand bezahlt ist doch völlig unklar. Es kann sein, jemand drückt auf den Knopf, weil das Logo meiner Webseite so schön aussieht, oder jemand drückt drauf, weil ich auf ein besonders schönes Video verlinkt habe, dass er sonst nie gesehen hätte. Oder vielleicht weil ich dieses Video in meine Webseite eingebunden habe. Eventuell gibt’s für den Urheber des Videos dann auch nochmal flattr-Klicks.

    Bei flattr gibt’s keine Rechnung, es gibt keinen Austausch von Gütern oder Dienstleistungen gegen Zahlungsmittel.

    Das möchte ich mal etwas genauer erörtert haben :)

    Comment by Dragan — 16.06, 2010 @ 11:50

  5. @Dragan:
    Es geht doch gar nicht um ein Leistungsentgelt, sondern um steuerliche Behandlung von Spendeneinnahmen.

    Comment by Gondlir — 16.06, 2010 @ 12:27

  6. @Dragan: Das kostenlose Schreiben von Texten ist doch im Prinzip gesehen auch eine Dienstleistung: Man unterhält jemanden.

    Wenn man dafür eine Vergütung erhält, muss diese – weil es das Gesetz so möchte – als Einnahme angezeigt werden. Man muss dafür nicht gleich ein Gewerbe angemeldet haben aber in der Einkommensteuererklärung sollte diese Einnahme trotzdem auftauchen, wenn sie über dem Freibetrag liegt…

    Zumindest nach meiner Rechts-Auffassung.

    Allerdings glaube ich kaum, dass irgend ein „Normalo“-Blogger nur über PayPal- und Flattr-Spenden jemals die Mindestgrenze erreicht.

    Comment by NewsShit! — 16.06, 2010 @ 12:33

  7. flattr-Klicks dürften in Höhe ihres „Ertrags“ per definitionem eher einem Almosen entsprechen.

    „Es unterscheidet sich von einer Spende durch den Beweggrund des Mitleids mit dem Empfänger.“ (wiki)

    Und wenn man mit Bloggern nicht steuerfrei Mitleid haben darf, mit wem dann?

    Comment by Jekylla — 16.06, 2010 @ 13:43

  8. @Dragan: Es ist m.E. vergleichbar mit dem Straßenmusiker, der seinen Hut hinstellt. Das ist eine freiwillige Bezahlung für eine Leistung. Das dürfte also eine Einnahme sein, die grundsätzlich steuerbar ist. Ich bin aber nun wirklich kein Steuerrechtler und lasse mich auch gern eines Besseren belehren.

    Comment by Stadler — 16.06, 2010 @ 13:45

  9. Ich wünsche mir auch einen etwas tiefer gehenden Beitrag dazu, der auch auf das hier http://yuccatree.de/2010/06/interview-ist-ein-disclaimer-notig-wenn-man-flattr-einbindet/ eingeht.

    Das mit dem Erreichen der Mindestgrenze ist ein Ding, die des Damokles-Schwerts Abmahnung ein anderes. Ich will schreiben, verdammt noch mal, und mir nicht unentwegt einen Kopf machen müssen, ob ich auch ja an alle Vorschriften und Anwendungen von Gesetzen gedacht habe. Dieser ganze Bürokratieunfug führt dazu, daß man’s irgendwann sein läßt. Vielleicht ist das der Sinn der Übung.

    Comment by vera — 16.06, 2010 @ 13:46

  10. @vera: Wenn man deutsches und europäisches Datenschutzrecht tatsächlich konsequent anwendet, dann sind selbst Server-Logs ein Problem. Fast jede Website verletzt dann das Datenschutzrecht.

    Den Beitrag bei Yucca-Tree kann ich, zumindest, soweit es um Flattr geht, aber nicht ganz nachvollziehen. Speziell den Hinweis auf § 13 TMG nicht. Die Frage ist zunächst, ob der Blogger als Diensteanbieter Daten des Nutzers erhebt. Das sehe ich irgendwie nicht.

    Ob der Dienst von Flattr datenschutzkonform ausgestaltet ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Der Nutzer, der einen Flattr-Account hat, meldet sich dort aber selbst an und gibt die geforderten Daten ein, um den Bezahlservice zu nutzen. Ich vermute auch, dass Flattr Datenschutzhinweise erteilt, denen der Nutzer während der Anmeldung zustimmt.

    Ich sehe bislang hier jedenfalls kein grundsätzliches datenschutzrechtliches Problem.

    Comment by Stadler — 16.06, 2010 @ 15:16

  11. @Axel H Horns: Die Abfärbetheorie kommt bei einem Einzelunternehmen grds. nicht zur Anwendung. Dies gilt nur bei einer Personengesellschaft.
    @stadler: Richtig, es handelt sich hierbei um eine Einnahme. Allerdings muss man unterscheiden.
    Zum einen zwischen Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht und weiterhin wer die Leistung erbringt.
    Denn es handelt sich nicht um eine Spende (die wenigstens werden Vereine sein, die tatsächlich Spenden empfangen dürfen), sondern um nichts anderes als eine Bezahlung für den Artikel, den man gerade gelesen hat.
    Die Frage ist nun, wie sich die Einnahme umsatzsteuerrechtlich oder ertragsteuerrechtlich auswirkt.
    Hierbei muss man wiederum jeden Fall gesondert betrachten.
    Hat ein Arbeitnehmer einen Blog oder ist es ein Rechtanwalt (selbstständig), der den Flattr-Button auf seinem Blog setzt. Bei letzterem wiederum stellt sich die Frage, ob er Einzelkämpfer ist oder in einer Sozietät arbeitet und hier wiederum, ob er evtl. umsatzsteuerpflichtige Einnahmen im Sonderbetriebsvermögen hat oder auch nicht.
    Pauschal lässt sich hier eigentlich nur sagen, dass es sich bei den Einnahmen wohl um solche aus Gewerbebetrieb handelt, die grundsätzlich auch der Umsatzsteuer unterliegen.
    Wie sich die Zahlungen auf den einzelnen Fall auswirken, kann man aber nicht pauschal beantworten.

    Comment by Martin — 16.06, 2010 @ 15:23

  12. Mich wundert, dass noch niemand die Auswirkungen auf ALGII Empfänger beleuchtet hat.

    Müssen die nicht theoretisch jeden Cent beim Amt angeben?
    Was, wenn nun hunderte ALGII Empfänger das auf Grund der gefühlten Bagatell-Einnahmen versäumen?
    Was, wenn das bei einzelnen oder vielen ALGII Empfängern herauskommt? Haben diese dann nicht Sanktionen zu erwarten?

    Comment by Diäk — 16.06, 2010 @ 17:48

  13. @Martin
    Kurioserweise müsste ich – bzw. wer den Flattr-Button einbindet und umsatzsteurpflichtig ist – einen entsprechenden Hinweis mit genauer Angabe von Steuersatz und Höhe der fälligen Abgabe anbringen. Glücklicherweise führt ein Drittunternehmen das Inkasso durch, so dass die ihren Kunden entsprechende Rechnungen stellen müssen – und ich natürlich Flattr [bzw. es müsste in deren Abrechnungen mir gegenüber entsprechend aufgeschlüsselt sein].

    Oder irre ich mich da völlig?

    Comment by Dierk — 16.06, 2010 @ 18:51

  14. Wie sieht das steuerrechtlich denn bei Schülern und Studenten ohne weiteres Einkommen aus? Solange die Flattr-Beträge eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, dürfte sich doch keiner beim Finanzamt dafür interessieren, oder?

    Comment by Teo — 16.06, 2010 @ 20:06

  15. Martin: Pauschal lässt sich hier eigentlich nur sagen, dass es sich bei den Einnahmen wohl um solche aus Gewerbebetrieb handelt, die grundsätzlich auch der Umsatzsteuer unterliegen.

    Der Freiberufler, der ein fachspezifisches Blog führt, kann die Flatterei darauf dann auch ohne Gewerbesteuer verdingeln; dafür braucht er dann aber zwei Flattr-Accounts; einen, mit denen er beruflich interessante Dinge belohnen kann, und dessen Umsatzsteueranteil er absetzen kann, und einen separaten für privates Zeug. Oder? Steuerrecht ist lustig, wenn man Zeit dafür hat…

    Comment by Andreas Krey — 16.06, 2010 @ 22:27

  16. Das man mit Flattr ins Visier des Wettbewerbsrechts gerät ist in meinen Augen die härteste und am meisten unterschätzte Konsequenz. Wer sich nicht ziemllich sicher darin ist, was rechtlich möglich ist, und wem ein Abmahnscheiben gleich vor finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten stellt, sollte auf Flattr verzichten.

    Comment by Tim — 17.06, 2010 @ 11:32

  17. Ich denke, mit Flattr verhält es sich genauso wie auch mit anderen „Einnahmequelle“ einer Homepage (z.B. Google AdSense und Affiliate Netzwerke).
    Was für mich viel wichtiger ist, dass man endlich eine Möglichkeit bekommt, eine kostenlose Information, die einem etwas Wert ist, auch zu belohnen. Es kommt nicht selten vor, dass man ein Problem erst durch einen guten Blog-Eintrag lösen kann und weiß gar nicht, wie man den Autor dafür danken kann. Auch dieser Blog wäre mir einige flattr-Klicks wert.

    Comment by Eugen — 20.06, 2010 @ 08:28

  18. Wirklch sehr informativ! Werde aufjedenfall wieder kommen. Danke fuer den Beitrag.

    Gruss
    Andres

    Comment by nachrichten — 15.07, 2010 @ 18:07

  19. Ich betreibe einen Blog für einen Handballverein und spiele schon seit längerem mit dem Gedanken, einen flattr-Button auf die Seite zu setzen. Bis jetzt bin ich wegen des Finanzamts aber immer noch zurückgezuckt.

    Kann denn die Gemeinnützigkeit eines Vereins angezweifelt werden, wenn via flattr Einnahmen erzielt werden? In Kommentar 13 wurde das beiläufig aufgegriffen. Unterscheiden sich Vereine durch ihren Status, Spenden empfangen zu dürfen, überhaupt grundlegend von privaten Bloggern?

    Comment by Martin — 20.07, 2010 @ 14:43

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