Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.6.10

Verstößt der Facebook-Like-Button gegen Datenschutzrecht?

Die Plattform „hamburg.de“ hat den Like-Button von Facebook wieder entfernt und dies damit begründet, dass diese Funktion nicht datenschutzkonform ausgestaltet sei, weil Facebook auch Daten von Nutzern sammeln würde, die den Button gar nicht anklicken.

In einer Anmerkung hierzu holt der Kollege Dr. Bahr etwas weiter aus und meint, dass beispielsweise auch der Flattr-Button nicht datenschutzkonform sei. Auch wenn ich dem Kollegen in der Tendenz beipflichten muss, wenn er meint, dass große Teile des Web (2.0) streng genommen mit deutschem Datenschutzrecht unvereinbar sind, ist mir bei den Buttons von Facebook oder Flattr schon die tatsächliche Situation nicht klar. Denn die zentrale Frage lautet zunächst, welche Daten von Facebook und/oder Flattr genau erhoben und gespeichert werden. Wenn z.B. bei Flattr nur die Daten derjenigen erhoben werden, die sich bei dem Dienst registriert haben, dann ist die datenschutzkonforme Ausgestaltung möglich und letztlich davon abhängig, welche Datenschutzerklärungen im Rahmen der Anmeldung verwendet werden.

Weiß denn überhaupt jemand genau, welche Nutzerdaten Facebook erhebt und speichert, wenn der Like-Button extern auf Blogs oder Websites eingebunden ist? Über Antworten würde ich mich freuen.

posted by Stadler at 10:33  

29.6.10

Konnte Köhler überhaupt zurücktreten?

Mit dieser Frage befasst sich ein sehr schön geschriebener Text des Juristenkollegen Gerhard Altenhoff, der sich zunächst an dem schillernden Begriff des Rücktritts abarbeitet.

Die Frage, ob Köhler in staatsrechtlicher Hinsicht überhaupt zurücktreten konnte, ist mit Sicherheit diskutabel, denn einen „Rücktritt“ vom Amt des Bundespräsidenten sieht das Grundgesetz schlicht nicht vor.

Die pragmatische Lösung des Bundestagspräsidenten einfach die Bundesversammlung einzuberufen, schafft zwar Fakten, muss deshalb aber nicht zwingend verfassungskonform sein.

Vielleicht quält man deshalb in Zukunft ja auch Jurastudenten in staatsrechtlichen Klausuren mit der Frage, ob der Rücktritt des Bundespräsidenten K. verfassungsrechtlich wirksam war.

posted by Stadler at 12:00  

29.6.10

BGH: Opel Blitz II

In einer heute veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2010, Az.: I ZR 88/08) führt der Bundesgerichtshof aus, dass die Benutzung  des  Opel-Blitz-Zeichens  auf  einem  Modellauto  die  Herkunftsfunktion der Marke der Adam Opel AG nicht beeinträchtigt und deshalb keine Markenrechtsverletzung darstellt.

Obwohl die Bildmarke Opels auch für Spielzeug eingetragen ist, haben die Instanzgerichte angenommen, die angesprochenen Verkehrskreis hätten nicht die Vorstellung, dass das Spielzeugauto von Opel selbst oder einem wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammt. Das hat der BGH unbeanstandet gelassen.

posted by Stadler at 11:18  

28.6.10

Die gebührenfinanzierte Presse

Die heutige Anhörung des BMJ zur Forderung der Verlage nach einem eigenen Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse hat einmal mehr deutlich gemacht, welche Forderung in Wirklichkeit erhoben wird. Es geht um eine allgemeine Zwangsgebühr für Presseerzeugnisse. Man will eine GEZ für Verlage schaffen. Das Vehikel, das man hierfür bemüht, ist das Urheberrecht, aber um urheberrechtliche Fragen geht es im Grunde nicht. Die Verlage sehen ihr Geschäftsmodell durch das Internet gefährdet, weil sie es nicht geschafft haben, Paid-Content-Modelle im Netz zu etablieren. Natürlich behaupten die Verlage, und mit ihnen Gewerkschaften und Journalistenverbände, es ginge um den Schutz der Pressefreiheit und der Informationsvielfalt.

Wer sich die aktuelle Medienlandschaft ansieht, insbesondere die vielen verschiedenen Angebote und Blogs, die sich jenseits der klassischen Medien etabliert haben, weiß aber natürlich, dass es noch nie eine derartige Informationsvielfalt gegeben hat und auch noch nie eine derartige Menge an qualitativ hochwertigen Angeboten. Der „Qualitätsjournalismus“ findet längst nicht mehr nur bei den alten Flagschiffen der traditionellen Presse statt. Die Schimäre von der Bedrohung der freien Presse ist ein Mittel des politischen Lobbyismus, entbehrt aber einer ausreichenden sachlichen Grundlagen. Wenn einige Zeitungen sterben sollten – was durchaus naheliegend erscheint – dann wäre dies eine logische Konsequenz des durch das Netz verursachten Medienumbruchs, die keineswegs die Informations- oder Pressefreiheit gefährdet.

posted by Stadler at 16:32  

28.6.10

Nächste Sitzung der Internet-Enquete-Kommission ist öffentliche Anhörung

Die nächste Sitzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages am 05. Juli 2010 berschäftigt sich mit dem Thema „Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere Gesellschaft – Bestandsaufnahme und Zukunftsaussichten“ und wird als öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Kommission hat hierzu eine Reihe von Sachverständigen geladen.

Wer an der Anhörung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 30. Juni 2010 anmelden.

posted by Stadler at 11:00  

28.6.10

Apple verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht

Wer unlängst für sein iPhone ein Update auf die neueste Version des Betriebssystems iPhone OS4 gemacht hat oder sonst den iTunes-Store nutzt, hat von Apple eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie untergeschoben bekommen, die mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht schwerlich vereinbar ist. Neu ist in der Datenschutzrichtlinie z.B. folgende Klausel:

„Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geographischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit.

Man stößt aber auch auf weitere bedenkliche Klauseln wie:

„Mitunter wird Apple bestimmte personenbezogene Daten an strategische Partner weitergeben, die mit Apple zusammenarbeiten, um Produkte und Dienste zur Verfügung zu stellen, oder die Apple beim Marketing gegenüber Kunden helfen. Wenn Sie beispielsweise Ihr iPhone kaufen und aktivieren, ermächtigen Sie Apple und seinen Mobilfunkanbieter zum Austausch der Daten, die Sie während des Aktivierungsprozesses bereitstellen, um den Dienst zu ermöglichen. Wenn Sie für den Dienst zugelassen werden, gelten die Datenschutzrichtlinien von Apple bzw. seinem Mobilfunkanbieter für Ihren Account. Die personenbezogenen Daten werden von Apple nur weitergegeben, um unsere Produkte, Dienste oder unsere Werbung zu erbringen oder zu verbessern; sie werden nicht an Dritte für deren Marketingzwecke weitergegeben.“

Apple fordert im Zuge des iPhone-Updates nur allgemein dazu auf, den neuen, geänderten Nutzungsbestimmungen zuzustimmen. Eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in die die Datenverarbeitung wird nicht eingeholt. Eine detailierte Information über den Umfang und den Zweck der Datenerhebung erfolgt ebenfalls nicht. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass hierauf in hervorgehobener Weise hingewiesen worden ist, wie § 4a Abs. 1 BDSG verlangt. Wenn man an dieser Stelle die Vorschrift des § 13 TMG für anwendbar hält, ändert dies am Ergebnis nichts, denn die Voraussetzungen dieser Norm sind ebensowenig erfüllt, wie die von § 4a BDSG.

Apple muss nach beiden Vorschriften über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren und die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers/Kunden einholen.

Bei Apple erfährt der Kunde allerdings den genauen Zweck der Datenerhebung nicht. Auch bleibt unklar, welche Daten im Einzelnen erhoben werden und an welche Dritte („strategische Partner“) diese Daten übermittelt werden.

Die Datenschutzrichtline von Apple verstößt damit evident gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

posted by Stadler at 10:02  

25.6.10

Online-Werbung und Datenschutz

Die sog. „Art. 29-Gruppe“ der EU, ein Gremium von Datenschützern, hat am 22.06.2010 eine Stellungnahme zum Thema „Online Behavioural Advertising“ veröffentlicht, in der kritsiert wird, dass die Online-Werbung vielfach nicht den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts entspricht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar, der Mitglied der Gruppe ist, weist in einer Pressemitteilung u.a. darauf hin, dass Cookies oft ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers auf dessen Rechner abgelegt werden und auch bei der Sammlung von Nutzerdaten häufig nicht ausreichend informiert wird.

posted by Stadler at 15:01  

24.6.10

Computerverbot im Bundestag?

Auf Twitter und in verschiedenen Blogs wird gerade heftig über ein angebliches Computerverbot im Deutschen Bundestag diskutiert. Der Abgeordente Jimmy Schulz hat eine Rede im Plenum kürzlich von einem iPad abgelesen, worauf hin man ihn darauf aufmerksam gemacht haben soll, dass dies gegen die Geschäftsordnung des Bundestags verstoßen würde. Die Berliner Morgenpost schrieb daraufhin, dass Computer und Laptops im Bundestag verboten seien.

Wenn man die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags auf ein Computerverbot hin durchforstet, wird man allerdings nicht fündig. Ein solches Verbot ist dort nämlich nicht normiert.

§ 33 der GO-BT besagt lediglich, dass die Redner grundsätzlich in freiem Vortrag sprechen,  dabei aber Aufzeichnungen benutzen dürfen. An elektronische Aufzeichnungen hat man da ursprünglich vermutlich zwar nicht gedacht, andererseits schließt die Regelung aber die Benutzung von Hilfsmitteln wie Notebooks oder iPads auch nicht aus.

Ein Computerverbot, von dem gerade die Rede ist, existiert jedenfalls nicht. Die Diskussion ist wieder ein schönes Beispiel eines medialen Herdentriebs.

posted by Stadler at 18:11  

24.6.10

Amtliche Begründung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Die amtliche Begründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch den u.a. der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geändert wird, ist über den Server des Landes Rheinland-Pfalz online abrufbar.

In einer ganzen Reihe von Blogbeiträgen, habe ich mich mit der umstrittenen Novellierung des JMStV beschäftigt.

posted by Stadler at 12:29  

24.6.10

Web 2.0 und Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte

Ein Veranstaltungshinweis in eigener Sache, der sich an interessierte Anwaltskollegen richtet. Am Freitag den  09.07.2010 referiere ich auf einer Veranstaltung des Bayerischen Anwaltverbands in Nürnberg zusammen mit dem Kollegen Michael Friedmann zum Thema Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte.

Details zur Veranstaltung finden Sie hier

posted by Stadler at 11:34  
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