Apple verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht
Wer unlängst für sein iPhone ein Update auf die neueste Version des Betriebssystems iPhone OS4 gemacht hat oder sonst den iTunes-Store nutzt, hat von Apple eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie untergeschoben bekommen, die mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht schwerlich vereinbar ist. Neu ist in der Datenschutzrichtlinie z.B. folgende Klausel:
„Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geographischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit.
Man stößt aber auch auf weitere bedenkliche Klauseln wie:
„Mitunter wird Apple bestimmte personenbezogene Daten an strategische Partner weitergeben, die mit Apple zusammenarbeiten, um Produkte und Dienste zur Verfügung zu stellen, oder die Apple beim Marketing gegenüber Kunden helfen. Wenn Sie beispielsweise Ihr iPhone kaufen und aktivieren, ermächtigen Sie Apple und seinen Mobilfunkanbieter zum Austausch der Daten, die Sie während des Aktivierungsprozesses bereitstellen, um den Dienst zu ermöglichen. Wenn Sie für den Dienst zugelassen werden, gelten die Datenschutzrichtlinien von Apple bzw. seinem Mobilfunkanbieter für Ihren Account. Die personenbezogenen Daten werden von Apple nur weitergegeben, um unsere Produkte, Dienste oder unsere Werbung zu erbringen oder zu verbessern; sie werden nicht an Dritte für deren Marketingzwecke weitergegeben.“
Apple fordert im Zuge des iPhone-Updates nur allgemein dazu auf, den neuen, geänderten Nutzungsbestimmungen zuzustimmen. Eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in die die Datenverarbeitung wird nicht eingeholt. Eine detailierte Information über den Umfang und den Zweck der Datenerhebung erfolgt ebenfalls nicht. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass hierauf in hervorgehobener Weise hingewiesen worden ist, wie § 4a Abs. 1 BDSG verlangt. Wenn man an dieser Stelle die Vorschrift des § 13 TMG für anwendbar hält, ändert dies am Ergebnis nichts, denn die Voraussetzungen dieser Norm sind ebensowenig erfüllt, wie die von § 4a BDSG.
Apple muss nach beiden Vorschriften über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren und die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers/Kunden einholen.
Bei Apple erfährt der Kunde allerdings den genauen Zweck der Datenerhebung nicht. Auch bleibt unklar, welche Daten im Einzelnen erhoben werden und an welche Dritte („strategische Partner“) diese Daten übermittelt werden.
Die Datenschutzrichtline von Apple verstößt damit evident gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Ich hoffe das Frau Leutheusser-Schnarrenberger da kein Strohfeuer gezündet hat und es nur darum geht ein wenig Publicity abzugreifen.
Es wäre wünschenswert wenn die Richtlinien auch bei anderen Herstellern mal etwas genauer geprüft und entsprechend reglementiert werden. Gerade da Apple „nur“ Hard/Software Hersteller ist und nicht sein Geld primär mit Werbung verdient im Gegensatz zu Google die darauf spezialisiert sind.
Comment by Robert — 28.06, 2010 @ 10:11
Hallo Herr Stadler!
Zumindest bei kürzlich gekauften iPods oder iPhones müßte doch die Sachmängelhaftung greifen, wenn der Kunde die neuen AGB ablehnt und er dadurch eine essentiell wichtige Eigenschaft der Geräte, nämlich den iTunes- bzw. App-Store nicht mehr nutzen kann, oder?
Ich sehe zwar ein, daß die AGB-Änderung nach dem Kauf erfolgt, die Änderung selbst also keinen „bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel“ darstellt, aber die (versteckte) Abhängigkeit der Produkteigenschaft „Nutzung des App Store“ von der Zustimmung des Kunden zu zukünftigen AGB-Änderungen an sich stellt IMHO durchaus einen solchen Mangel dar.
Man sollte als Händler also eigentlich generell davon absehen, diese Geräte zu verkaufen, oder?
Gerhard
Comment by Gerhard Torges — 28.06, 2010 @ 10:21
Ich verstehe nicht, wie sich Apple-Nutzer derart gängeln lassen und obendrein noch einen großen Haufen Geld dafür auf den Tisch legen.
Es fehlt den Kunden entweder die kritische Distanz zu diesem Unternehmen oder sie schaffen es einfach nicht, eine Lobby gegen solche unverschämte Unternehmenspraxis zu bilden.
Apple mag früher mal cool und trendig gewesen sein, die Monokultur mit iTunes und dem AppStore als Flschenhals und Kontrolle gegenüber dem Kunden müsste aber doch jegliche Faszination an diesen Produkten madig gemacht haben.
Was sollte man also gegen diese AGB unternehmen (und das wird im Artikel leider nicht erwähnt)?
Vielleicht mal den Bundesdatenschutzbeauftragten bzw. den Landesdatenschutzbeauftragten in Bayern (Sitz von Apple Deutschland: München) anschreiben. Und Ausukunft über die gespeicherten und die Empfänger der übermittelten Daten verlangen.
Die Einwilligung mang unwirksam sein, doch wenn Apple die Daten dennoch an seine „strategischen Partner“ weitergibt, dann ist mit dieser Feststellung nicht viel gewonnen.
Nur mit öffentlichem Druck ist bei solchen Großunternehmen ein Einlenken erzielbar. Apple täte gut daran, transparent zu bleiben.
Comment by Duke — 28.06, 2010 @ 10:44
Ich frage mich generell, was der Kunde beim eigentlichen Kauf überhaupt noch erwirbt.
Kann der Hersteller nach Belieben dem Käufer später Verträge aufzwingen, um die relevanten Eigenschaften des Geräts noch Nutzen zu können?
Das betrifft nicht nur Apple mit seinem App-Store, sondern auch jegliche Soft- und Hardware, die auf einem Online-Service basiert oder Aktivierungsserver braucht.
Kann ein Druckerhersteller plötzlich verlangen, dass man Verträge unterschreibt oder extreme Preise zahlt, um einen gekauften Drucker weiter zu nutzen, der extra so gebaut wurde, dass der Hersteller ein Monopol auf die Patronen hat?
Könnten die Aktivierungsserver für ein neues Spiel, dass man gerade erst gekauft hat, schon nach einem Monat abgeschaltet werden?
Oder könnte der Hersteller die Rechte verkaufen und derjenige, der sie gekauft hat, verlangt für die Aktivierung Geld oder gar ein monatliches Entgelt, um sie aktiviert zu halten?
Könnte Apple plötzlich verlangen, dass man für die weitere Nutzung des App-Stores bei jedem Start des iPhones 10 Minuten Werbung anzusehen hat?
Allgemein handelt es sich um das Konstrukt, ein Produkt X zu verkaufen, das aber nur zusammen mit Y nutzbar ist (oder zumindest fällt einiges an Funktionalität ohne Y weg). Y ist absichtlich so gemacht, dass der Hersteller ein Monopol darauf hat.
Beworben wird üblicherweise nicht nur Produkt X, sondern X+Y.
Hat der Hersteller wirklich absolute Freiheit, zu welchen Bedingungen er Y bereit stellt und kann er das jederzeit ändern oder es gar nicht mehr bereit stellen?
Wo sind die Grenzen?
Was habe ich mit X dann eigentlich gekauft?
Comment by AndreasM — 28.06, 2010 @ 11:12
Hallo @AndreasM!
Du fragst: „Was habe ich mit X dann eigentlich gekauft?“
Das ist eine sehr gute Frage.
Wären die Apple-AGB beim Kauf mit Vertragsbestandteil geworden, dann wären sie zumindest in der damals gültigen Fassung bindend.
Daß bedeutet aber keinen Freibrief für zukünftige Änderungen.
Das Konstrukt ähnelt ein wenig den üblichen Handyverträgen, aber auch da sind AGB- oder Preisänderungen innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit unzulässig.
Und: Zumindest beim iPod-Kauf sind der Vertragscharakter und AGB-Zustimmungszwang wohl den wenigsten Kunden von vorneherein klar.
Comment by Gerhard Torges — 28.06, 2010 @ 11:27
Das ist doch ein gefundenes Fressen für Abmahner, oder? Denn hier verwendet jemand unwirksame AGB. Verbraucherschutzverbände, Konkurrenten und zwielichtige Abmahnkanzleien vor!
Comment by drm — 28.06, 2010 @ 19:22
Vielleicht liegt es daran, dass man sich an das Internet gewöhnt und in die dort vorhandene Freiheit eingeblebt hat und man den Duft der Freiheit, hat man ihn erst einmal geschnuppert, nicht mehr missen möchte.
Comment by linksdrall — 30.06, 2010 @ 03:41
Mal ganz ehrlich… was sollen solche Diskussionen ? Das iPhone ist mit Abstand das beste Smartphone das es zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt gibt. Wer nicht mit irgendwelchen AGB’s oder Datenschutzbestimmungen einverstanden ist, sollte einem anderen Hersteller sein Geld anvertrauen. Punkt an der Linie
Comment by Ralf Maier — 27.07, 2010 @ 13:24