Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.2.13

Warnung vor eBay-Verkäufer im Rahmen einer Bewertung unzulässig?

Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 09.01.2013 (Az.: 113 C 28/12) entschieden, dass die Aussage

“Vorsicht!!!! beide Steuergeräte defekt. Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!!!”

im Rahmen einer Bewertung auf eBay unzulässig sei, obwohl der Käufer offenbar tatsächlich defekte Ware geliefert hatte.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie wenig sich die Instanzgerichte in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten an der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BGH orientieren.

Das Gericht erörtert die Frage, ob es sich bei der ausgesprochenen Warnung um eine in den Schutzbereich des Art. 5 GG fallende Meinungsäußerung handelt, mit der Folge, dass eine Abwägung vorzunehmen wäre, überhaupt nicht. Auch der Umstand, dass sich ein Unternehmer nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch eine scharfe und polemische Kritik an seiner gewerblichen Leistung gefallen lassen muss, bleibt unerörtert.

Die ausgesprochene Warnung beruht auf einer Wertung, die m.E. unzweifelhaft in den Schutzbereich des Art. 5 GG fällt.

Wenn jemand aber tatsächlich mangelhafte Ware liefert, dann wird er sich auch die auf einer Wertung beruhende Empfehlung eines Käufers gefallen lassen müssen, dort nicht zu kaufen. Schließlich ist nach der Rechtsprechung selbst ein Boykottaufruf nicht ohne weiteres unzulässig, sondern kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Das Urteil des AG Bonn ist also weder im Ergebnis noch in der Begründung überzeugend.

posted by Stadler at 14:10  

15.1.13

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion bei Vorliegen eines Mangels

Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 18.12.2012 (Az.: 9 S 166/12) entschieden, dass eine eBay-Auktion vom Verkäufer auch dann vorzeitig abgebrochen werden darf, wenn nach Beginn der Auktion ein Mangel an dem zu versteigernden Gegenstand auftritt, den der Anbieter nicht zu vertreten hat.

Das ergibt sich nach Ansicht des LG Bochum aus einer Auslegung der eBay-AGB, wonach das Verkaufsangebot bei eBay regelmäßig unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. Nach Ansicht des LG Bochum sind die eBay-AGB insoweit eher weit auszulegen, so dass unter einer Beschädigung auch ein Mangel zu verstehen ist, weil der Laie nicht zwischen einem Sachmangel und einem Schaden unterscheiden wird.

posted by Stadler at 11:09  

21.5.12

OLG Köln: Keine einstweilige Verfügung gegen negative eBay-Bewertung

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08.03.2012 (Az.: 15 U 193/11) entschieden, dass ein eBay-Verkäufer nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen eine negative Bewertung eines Käufers vorgehen kann. Das OLG Köln ist vielmehr der Meinung, dass dem Verkäufer insoweit zugemutet werden kann, die Streitfrage in einem Hauptsacheverfahren zu klären. Das Oberlandesgericht hat damit den sog. Verfügungsgrund nach §§ 935, 940 ZPO verneint.

Die Begründung des OLG erscheint mir durchaus diskussionswürdig:

Wie aus dem im erstinstanzlichen Urteil in Bezug genommenen Screenshot ih­res Bewertungsprofiles vom 05.05.2011 zu entnehmen und zwischen den Par­teien auch unstreitig ist, hat sie auf die Bewertungen der Verfügungsbeklagten reagiert, indem sie jeweils Gegenkommentare verfasst und hierin ihre Sicht­weise dargestellt hat. Diese Möglichkeit der Stellungnahme sieht das Bewer­tungssystem bei ebay, dem beide Parteien sich durch die Anerkennung der All­gemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen haben, ausdrücklich vor. Die bewertete Partei erhält auf diese Weise Gelegenheit, ihre Rechte gegenüber einer für unzutreffend erachteten Bewertung vorläufig zu wahren, indem sie ihr für jeden Nutzer einsehbar durch einen Gegenkommentar entgegentritt. Vor diesem Hintergrund ist es der bewerteten Partei grundsätzlich möglich und zu­mutbar, den Ausgang eines etwaigen Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Einer einstweiligen Verfügung, die das Ziel hat, einen möglichen Anspruch vorläufig „in der Waage zu halten“ und der Gefahr vorzubeugen, dass durch die tatsäch­lichen Umstände die Durchsetzung eines solchen Anspruchs im Wege einer Hauptsacheklage vereitelt oder wesentlich erschwert würde, bedarf es in dieser Fallkonstellation grundsätzlich nicht.

Weil also eBay die Möglichkeit eröffnet, einen Gegenkommentar zur negativen Bewertung des Käufers zu verfassen, kann der Verkäufer seine Rechte vorläufig selbst wahren und ist nicht auf eine Eilentscheidung des Gerichts angewiesen.

Müsste man diese Schlussfolgerung dann aber nicht auf alle Onlineäußerungen erstrecken, bei denen man als Betroffener die Möglichkeit hat, an derselben Stelle zu erwidern? Wenn also in einem Meinungsforum oder im Kommentarbereich eines Blogs eine äußerungsrechtliche Verletzung stattfindet, wäre ein Verfügungsgrund immer dann ausgeschlossen, solange man als Betroffener dort unmittelbar erwidern kann.

Das erscheint mir, in der Allgemeinheit wie vom OLG Köln formuliert, dann doch eine eher gewagte These zu sein. Denn die Möglichkeit einer Stellungnahme ändert noch nichts daran, dass falsche oder gar ehrverletzende Äußerungen damit über Monate oder gar Jahre hinweg online bleiben würden. Abgesehen davon, dass es in vielen Fällen vermutlich sogar besser ist, sich als Betroffener nicht zu verteidigen, weil man damit vielfach eine ohnehin bereits hitzige Kommunikation noch zusätzlich befeuert. Die Entscheidung des OLG Köln mag in Einzelfällen durchaus zutreffend sein, die vom Gericht postulierte Regel, nach der es in solchen Fällen grundsätzlich keiner einstweiligen Verfügung bedarf, muss aber kritisch hinterfragt werden.

posted by Stadler at 11:07  

21.5.12

Umsatzsteuerpflicht von eBay-Verkäufen

Bei eBay tummeln sich eine ganze Menge Anbieter, die sich als Privatverkäufer ausgeben, in Wahrheit aber gewerblich handeln. Dadurch wird nicht nur versucht, Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers zu umgehen, sondern auch gegen steuerliche Pflichten verstoßen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26.4.2012 (Az.: V R 2/11) in einem Einzelfall entschieden, wann eine Verkaufstätigkeit bei eBay als eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit zu betrachten ist.

Im konkreten Fall wurden in dem vom BFH für maßgeblich gehaltenen Zeitraum von drei Jahren, jährliche Umsätze zwischen 21.000 und 35.000 EUR erzielt und zwar durch den Verkauf von jeweils mehreren hundert Einzelartikeln pro Jahr, wobei diese Artikel insgesamt mindestens 36 verschiedenen Produktgruppen entstammten.

Der BFH betont u.a., dass sich die Kläger nicht auf Entscheidungen berufen können, nach denen Briefmarken- und Münzsammler, die ihre Sammlungen insgesamt veräußern, auch bei höheren Umsätzen nicht unbedingt umsatzsteuerpflichtig sind. Der entscheidende Unterschied besteht insoweit nach Ansicht des Bundesfinanzhofs darin, dass die Kläger Waren aus 36 Produktgruppen veräußert haben und nicht eine oder mehrere Sammlungen. Die Kläger haben damit laufend Einzelstücke aus einem weit gefächerten, vielfältigen Angebot verkauft und keine einzelnen Sammlungen.

 

posted by Stadler at 09:55  

28.3.12

Schadensersatz wegen Versteigerung eines gefälschten Vertu-Handys bei eBay

Vertu ist ein Hersteller von Nobel-Mobilfunkgeräten, die laut Wikipedia zwischen 4.000 und 80.000 EUR kosten. Ein solches Handy mit einem angeblichen Marktpreis von 24.000 EUR hat der Beklagte eines vom BGH jetzt entschiedenen Verfahrens auf eBay zum Verkauf angeboten und zwar zu einem Startpreis von 1 EUR. Der Kläger hat das Handy schließlich zum Preis von 782 EUR ersteigert. Der Kläger lehnte aber die Annahme des Handys dann ab, weil er der Meinung war, dass es sich um ein Plagiat handelt. Stattdessen hat er den Verkäufer auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe 23.218 EUR – die Differenz zwischen Wert und Kaufpreis – verklagt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen, u.a. mit dem Argument, der Vertrag sei sittenwidrig.

Dem ist der BGH mit einem heute verkündeten Urteil (Az.: VIII ZR 244/10) nicht gefolgt und hat die Entscheidungen aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das jetzt zu prüfen hat, ob es sich tatsächlich um ein Original-Handy der Marke Vertu handelt.

Der Bundesgerichtshof geht u.a. davon aus, dass bei einer Internetversteigerung auch bei einem auffälligen Missverhältnis von Preis und Wert nicht unbedingt eine Sittenwidrigkeit vorliegt und der geschlossene Kaufvertrag damit auch nicht als sogenanntes wucherähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind Rechtsgeschäfte, bei denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, dann nichtig, wenn weitere Umstände, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung hinzutreten. Von einer solchen Konstellation kann aber nach Ansicht des BGH im Falle einer Onlineauktion nicht ohne weiteres ausgegangen werden.

Wer gefälschte Markenware bei eBay verkauft, kann also nicht nur mit dem Markeninhaber Ärger bekommen, sondern auch von seinem Käufer auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 40/2012 des BGH vom 28.03.2012

posted by Stadler at 13:27  

8.2.12

Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf

Die Widerrufsbelehrung kann bei einem Verkauf über eBay auch noch unmittelbar nach dem Ende der Auktion per E-Mail übersandt werden. Die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 2 BGB wird dadurch gewahrt, hat das OLG Hamm mit Urteil vom 10.01.2012 (Az.: I -4 U 145/11) entschieden.

Die Rechtsansicht des OLG Hamm entspricht der Intention des Gesetzgebers, der die Vorschrift des § 355 Abs. 2 S. 2 BGB gerade deshalb geändert hatte, um eine bis dahin bestehende Benachteiligung von eBay-Händlern zu beseitigen.

posted by Stadler at 17:41  

22.1.12

Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch von eBay-Auktion

Das Amtsgericht Nürtingen hat entschieden (Urteil vom 16.1.2012, 11 C 1881/11), dass der anderweitige Verkauf einer bei eBay eingestellten Sache nicht zum Abbruch der eBay-Auktion berechtigt. Die Folge ist, dass der Kaufvertrag trotz Abbruch durch den Verkäufer mit dem Höchstbietenden zu Stande kommt. Da der Verkäufer aber nicht mehr liefern kann, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden.

Das Amtsgericht Nürtingen hat als Schaden die Differenz zwischen dem objektiven Wert der Kaufsache – im konkreten Fall waren es Autoreifen – und dem Höchstgebot angesehen. Da das Gebot nur bei einem Euro lag, die Reifen aber 579 Euro Wert waren, wurde der Verkäufer zur Zahlung des Differenzbetrags von EUR 578 verurteilt.

Ein interessantes und letztlich in der rechtlichen Bewertung zutreffendes Urteil. Denn der alte römische Rechtsgrundsatz “Pacta sunt servanda” gilt auch im deutschen Zivilrecht.

posted by Stadler at 22:07  

29.11.11

LG Hamburg zur Preisangabenpflicht bei eBay-Verkäufen

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24.11.2011 (327 O 196/11) entschieden, dass bei Verkäufen über eBay der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht angegeben werden muss und nicht erst im Rahmen der Artikelbeschreibung.

Wer Waren nach Volumen, Fläche oder Länge anbietet, muss gem. § 2 PAngV neben dem Endpreis auch den Grundpreis pro kg, m etc. angeben. Wer also z.B. 500 g Zucker verkauft, muss zusätzlich zum Preis der Packung auch den Grundpreis je kg angeben.

Das Landgericht Hamburg beruft sich auf die Rechtsprechung des BGH und führt aus, dass der Verbraucher grundsätzlich in der Lage sein müsse, den Endpreis und den Grundpreis auf einen Blick wahrzunehmen. Hieraus ergebe sich, dass der Grundpreis bereits bei der Präsentation von Waren im Rahmen der Angebotsübersichten genannt werden müsse. Aber auch bei der Artikelbeschreibung ist es nach Ansicht des LG Hamburg nicht ausreichend, den Grundpreis kleingedruckt und fernab des Endpreises zu nennen.

Quelle: PM des LG Hamburg vom 28.11.2011

 

posted by Stadler at 09:30  

3.8.11

Neue Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011

Vor einigen Wochen hatte ich bereits darüber berichtet, dass Onlinehändler ihre Widerrufsbelehrungen erneut ändern sollten. Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge, durch das u.a. eine geänderte Musterwiderrufsbelehrung eingeführt wird, wurde am 03.08.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt deshalb am 04.08.2011 in Kraft.

Die Verwendung der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung ist zwar nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, wer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden will, sollte sie allerdings tunlichst benutzen. Das Gesetz sieht insoweit eine dreimonatige Übergangsfrist für die Anpassung vor.

posted by Stadler at 21:38  

27.7.11

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei eBay

Aus Berlin kommt eine aktuelle Entscheidung, die für eBay-Händler und eBay-Verkäufer – speziell wenn gebrauchte Ware veräußert wird – von großer Bedeutung ist.

Das Kammergericht hat mit Urteil vom 17.06.2011 (Az.: 7 U 179/10) entschieden, dass sich ein eBay-Verkäufer nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er im Rahmen der Artikelbeschreibung auf eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache hingewiesen hat. Denn diese Beschaffenheitsangabe wird nach Ansicht des Gerichts Grundlage des Vertrags und stellt damit eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar.

Die Artikelbeschreibung stellt also, wenn sie die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beschreibt, keine bloße unverbindliche Werbeaussage dar, sondern vielmehr eine rechtsverbindliche Erklärung, an die der Verkäufer gebunden ist.

Im konkreten Fall hat das KG bei einem Fahrzeug sowohl die Aussage “scheckheftgepflegt” als auch die Bezeichnung einer Änderung der Motorisierung als “professionell” sowie die Behauptung des Einbaus einer “qualitativ hochwertigen Autogasanlage” als Beschaffenheitszusage bewertet.

Der Käufer war deshalb berechtigt, wegen Fehlens einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vom Vertrag zurückzutreten.

posted by Stadler at 12:01  
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