Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.1.12

Warum das Europaparlament ACTA die Zustimmung versagen sollte

Das sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll verschiedene neue Instrumentarien zur Eindämmung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen einführen. Es handelt sich um ein völkerrechtliches Abkommen, das sich am TRIPS-Abkommen orientiert und dessen Hauptziel eine bessere internationale Durchsetzung von Rechten des „geistigen Eigentums“ ist.

Die Verhandlungen,an denen unter anderem die USA und die EU teilnahmen, wurden geheim geführt. Das Ergebnis ist aus formellen und aus inhaltlichen Gründen als problematisch einzustufen.

Die Verhandlungen, in die weder die WTO noch die WIPO einbezogen worden sind, erfolgten ohne Konsultation der nationalen Parlamente und des Europaparlaments und wurde hinter verschlossenen Türen geführt. Ein Prozess, der der Schaffung weitreichender Regelungen im Bereich des Urheberrechts und der gewerblichen Schutzrechte dient, die sich anschließend in den teilnehmenden Staaten massiv gesellschaftlich und wirtschaftlich auswirken, ist transparent und demokratisch zu gestalten. Nachdem diese Voraussetzungen nicht im Ansatz erfüllt sind, muss allein dieser Umstand ausreichen, damit das Europaparlament das Abkommen nicht ratifiziert.

Schwerwiegender sind allerdings die inhaltlichen Einwände. Auch wenn im Laufe der Verhandlungen Instrumentarien wie Netzsperren wieder gestrichen worden sind, verfestigt ACTA eine Fehlentwicklung im Urheberrecht, die dringend einer Korrektur bedürfte. Führende deutsche und europäische Rechtswissenschaftler haben das Ergebnis deshalb kritisiert und das Europarlament aufgefordert, ACTA nicht zu ratifizieren.

ACTA steht nicht für den dringend notwendigen Ausgleich der widerstreitenden legitimen Interessen von Urhebern und Rechteinhabern einerseits und Nutzer andererseits. ACTA stärkt vielmehr erneut in sehr einseitiger Weise die Interessen der Content-Industrie, schadet aber dem Gemeinwohl der teilnehmenden Staaten. Welche Weichenstellung im Urheberrecht aus meiner Sicht geboten wäre, habe ich hier im Blog bereits ausführlich skizziert.

Auch die von Urheberrechtslobbyisten gerne verbreitete These, dass die fortlaufende Verschärfung des Urheberrechts zu Gunsten der Rechteinhaber wirtschaftlich notwendig und sinnvoll sei, erweist sich bei näherer Betrachtung als Trugschluss, sofern man gesamtwirtschaftliche Erwägungen im Blick hat und nicht die Singularinteressen einer einzelnen Branche.

Karl-Nikolaus Peifer, einer der renommiertesten deutschen Urheberrechtler und Mitunterzeichner der „OPINION OF EUROPEAN ACADEMICS ON ANTI-COUNTERFEITING TRADE AGREEMENThat unlängst in einem Interview sehr anschaulich erläutert, warum das (digitale) Urheberrecht am Abgrund steht und welche Maßnahmen erforderlich wären, um die Legitimationskrise des Urheberrechts zu beenden und einen fairen und vor allen Dingen funktionierenden Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern und Nutzern herbeizuführen.

Die Europaparlamentarier sollten deshalb im Interesse der Menschen die sie gewählt haben und auch im Interesse der volkswirtschaftlichen Belange der Mitgliedsstaaten ACTA die Zustimmung versagen.

 

posted by Stadler at 21:27  

2.9.10

ACTA auf der Zielgeraden

Die Verhandlungen über ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sollen kurz vor dem Abschluss stehen und die Haltung der Intransparenz dominiert nach wie vor, was nichts anderes bedeutet, als, dass die USA sich wieder einmal gegenüber der EU durchgesetzt haben.

Dieses internationale Handelsabkommen trifft Regelungen auf dem Gebiet des „geistigen Eigentums“ und sieht hierbei auch weitreichende Maßnahmen der Internetregulierung auf Ebene der Provider vor.

Dass diese Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des EU-Parlements stattfinden, ist äußerst bedenklich, weil das Abkommen voraussichtlich Tatsachen schaffen wird, die unmittelbar auf das Gemeinschaftsrecht einwirken und sich vermutlich in Widerspruch zu geltendem EU-Recht, wie der E-Commerce-Richtlinie, setzen werden. Dieser Ablauf stellt damit nichts anderes als eine Parallelgesetzgebung dar, an den demokratisch legitimierten Parlamenten vorbei.

posted by Stadler at 22:44  

16.7.10

ACTA: Der Kampf um Transparenz

Vor einigen Tagen wurde eine aktuelle Textversion der ACTA-Verhandlungen geleakt. Das von der Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature Du Net“ veröffentlichte Dokument stammt offenbar aus einer Quelle bei der EU.

Vor allen Dingen die USA wollen die ACTA-Verhandlungen weiterhin am liebsten hinter verschlossenen Türen führen und hatten offenbar gehofft, die einmalige Zustimmung zur Veröffentlichung eines Entwurfsdokuments vor einigen Monaten würde ausreichen, um die Kritiker zu beruhigen. In Europa betrachten Bürgerrechtsorganisationen das Vorhaben ACTA als globale Bedrohung der Freiheit und auch das EU-Parlament fordert mittlerweile mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement will die beteiligten Staaten in jedem Fall zu einer wesentlich stärkeren Regulierung des Internets zum Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten verpflichten. Den Anknüpfungspunkt bilden, wie zumeist bei solchen Forderungen, erneut die Provider.

Der kanadische Jurist Michael Geist, der sich sehr intensiv mit dem Thema befasst, ist der Ansicht, dass derzeit ein Kampf zwischen den USA und Europa stattfindet, sowohl um mehr Transparenz als auch um inhaltliche Fragen. Geist schreibt, dass die USA ACTA auf Urheberrecht und Markenrecht begrenzen wollen, während die EU offenbar auch andere gewerbliche Schutzrechte wie Geschmacksmuster einbeziehen will.

posted by Stadler at 10:16  

13.8.09

Wikimedia erstreitet Tippfehlerdomains

Die Wikimediafoundation hat am 07.08.2009 beim Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organization), gestützt auf die US-Marke WIKIPEDIA und weitere weltweit registrierte Marken, die Übertragung der Domains „wikipeadia.com“ und „wikipediia.com“ erreicht.

Wikimedia hat sich zu Recht darauf berufen, dass es sich um einen Fall von „Typosquatting“ und damit eine bösgläubige Registrierung und Benutzung der Domains gehandelt hat.

ADMINISTRATIVE PANEL DECISION
Wikimedia Foundation Inc. v. Kevo Ouz a/k/a Online Marketing Realty
Case No. D2009-0798

posted by Stadler at 11:15