Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.2.10

Lachnummer: Gravenreuth erstattet Strafanzeige wegen Steuer-CD

Eine Meldung auf Udo Vetters Law Blog hat mir meinen Tag gerettet. Rechtsanwalt von Gravenreuth erstattet Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Wuppertaler Steuerfahndung wegen des Ankaufs der ominösen Steuersünder-CD aus der Schweiz. Und Gravenreuth hat einen Tatbestand ausfindig gemacht, der bislang überhaupt nicht diskutiert wurde, nämlich eine unerlaubte Verwertung einer Datenbank nach dem UrhG. Die Normenkette hierzu muss richtiger Weise lauten §§ 108 Nr. 8, 108a, 87b UrhG.

Dabei hat der Kollege von Gravenreuth vermutlich aber übersehen, dass sich juristische Personen nach schweizerischem Recht wegen § 127a UrhG erst gar nicht auf den Datenbankschutz nach deutschem Urheberrecht berufen können und auch kein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz besteht.

Die deutschen Steuerfahnder machen sich gleichwohl strafbar und zwar nach § 17 Abs. 2 UWG. Aber selbst wegen der einschlägigen Straftatbestände dürfte kaum ein Ermittlungsverfahren drohen.

posted by Stadler at 18:10  

6.9.09

LG Frankfurt: Der Abmahnbär

Ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25.06.09 (2-03 O 179/09) beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Bildveröffentlichung einer relativen Person der Zeitgeschichte unzulässig ist. Das Gericht stellt darauf ab, dass der Begleittext unter dem Titel „Der Abmahnbär“ in Teilen verunglimpfend und ehrverletzend ist. Insoweit stellt sich dann freilich die Frage, worin die zu untersagende konkrete Verletzungshandlung bestanden hat. In der Bildveröffentlichung oder in bestimmten ehrenrührigen Aussagen? Ob eine an sich zulässige Bildveröffentlichung einer relativen Person der Zeitgeschichte deshalb untersagt werden kann, weil der Begleittext einzelne ehrverletzende Ausführungen enthält, erscheint mir fraglich. Der Unterlassungsanspruch hat sich auf die konkrete Verletzungshandlung zu beschränken und kann in solchen Fällen deshalb nicht die Berichterstattung insgesamt erfassen und damit auch nicht per se die bildliche Darstellung.

Bei der relativen Person der Zeitgeschichte handelt es sich um einen nicht ganz unbekannten Münchener Anwalt, der im Urteilstext als „Rechtsanwalts G… v… G…“ bezeichnet ist. Das erscheint mir wiederum eine Form von Justizsatire zu sein.

posted by Stadler at 20:00  

7.2.09

Rechtsanwalt von Gravenreuth muss in Haft

Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 02.02.2009 – (4) l Ss 4/09 (8/09) (571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07 – die Revision des Münchener Rechtsanwalts Günther Freiherr von Gravenreuth gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2008 mit der Maßgabe verworfen, dass er des vollendeten Betruges schuldig ist. Das Landgericht Berlin hatte den als Abmahnanwalt in der IT-Szene berüchtigten Gravenreuth im letzten Jahr zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, wegen Betrugs zu Lasten der Tageszeitung (taz). Die hiergegen gerichtete Revision des Anwalts blieb ohne Erfolg. Gravenreuth muss somit die Haft antreten.

Ich habe in den letzten Jahren eine ganze Menge Rechtsstreitigkeiten mit ihm als Gegenanwalt geführt und bei einer Podiumsdiskussion in einem Uni-Hörsaal haben wir uns auch einmal gegenüber gestanden. Ein trauriges Ende einer Anwaltskarriere.

posted by Stadler at 11:39  

28.1.09

Schriftliches Urteil: Freiheitsstrafe für RA v. Gravenreuth

Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den einst im IT-Bereich gefürchteten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, wegen Betrugs zu Lasten der „taz“. Einbezogen wurden dabei im Wege der Gesamtstrafenbildung frühere Verurteilungen durch das Amtsgericht München.
Nunmehr ist das schriftliche Urteil des Landgerichts Berlin veröffentlicht worden, Az.: 571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07). Gravenreuth hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Gravenreuth war in den 90’er Jahren wegen einer Reihe von Massenabmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Bekannt wurde er u.a. dadurch, dass er sich als 15-jährige „Tanja“ ausgegeben hatte und mit Briefen, in denen er einen Softwaretausch anbot, serienweise Computer-Kids in die Raubkopiererfalle lockte.

Viel Wirbel haben auch die Explorer-Abmahnungen verursacht.

In letzter Zeit hat Gravenreuth auch in eigener Sache Privatklagen erhoben, z.B. weil er sich durch Formulierungen wie „Abmahnanwälte, die Pest des Internets“ in seiner Ehre verletzt fühlte. Dem ist das Amtsgericht München nicht gefolgt.

posted by Stadler at 16:10