Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.7.10

E-Brief: Die Post antwortet Richard Gutjahr

BR-Moderator und Blogger Richard Gutjahr hat in seinem Blog letzte Woche einen kritischen Beitrag zum neuen “E-Postbrief” der Post AG gemacht und dabei auch die Post selbst um eine Stellungnahme gebeten. Und wer schon immer wissen wollte, warum es eigentlich Schneckenpost heißt, dem liefert der gelbe Riese jetzt die Antwort. Denn nach nur 11 Tagen hat die Post geantwortet. Warum sie für diese floskelhafte und in Teilen auch unzutreffende Antwort derart lange gebraucht hat, versteht wohl nur, wer den Betrieb eines Großkonzerns von innen kennt. Und nein liebe Post, euer E-Brief unterliegt nicht dem Briefgeheimnis des Art. 10 GG, sondern (nur) dem Fernmeldegeheimnis.

posted by Stadler at 08:18  

12.7.10

Gesetzesentwurf zu De-Mail

Der Gesetzgeber will einen Dienst namens “De-Mail” schaffen, über den Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zuverlässig und vertraulich elektronisch miteinander kommunizieren können. Hierzu liegt ein erster Gesetzesentwurf vor, den netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Akkreditierte Diensteanbieter sollen die Nutzung  eines  Postfach-  und  Versanddienstes  für  sichere  elektronische  Post ermöglichen, wie § 1 Abs. 2 des Referentenentwurfs erläutert.

Interessant ist u.a., dass diese Diensteanbieter den Status eines sog. beliehenen Unternehmers erhalten und verpflichtet sind, elektronische Nachrichten nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der  Gesetze,  die  die  Verwaltungszustellung  regeln,  förmlich  zuzustellen.

Auf  Antrag  des  Versenders  wird  außerdem der  Zugang  einer  Nachricht  in  das  Postfach  des Empfängers förmlich bestätigt. Öffentliche Stellen können zusätzlich verlangen, dass auch eine Abrufbestätigung erteilt wird.

Kritik gab es im Vorfeld an der technischen Konzeption, u.a. weil das Verfahren nicht mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kompatibel ist.

Der Bürger begibt sich damit auch in gewissem Umfang in die Obhut des Staates und von akkreditierten Dienstleistern wie der Telekom. Man muss folglich darauf vertrauen, dass die eigenen Daten und die Kommunikationsinhalte dort sicher sind. Und dieses Vertrauen wird nicht jeder aufbringen, im Hinblick auf einen Staat, der einen gewissen Hang zur Überwachung seiner Bürgers pflegt (Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung).

posted by Stadler at 13:01  

27.8.09

BGH zu unverlangter Werbung per E-Mail

Der Beschluss des BGH zum Spamming vom 20.05.2009 ist jetzt im Volltext online.

Der amtliche Leitsatz lautet:

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

Der BGH hatte ein Wettbewerbsverhältnis verneint und deshalb Ansprüche nach dem UWG verneint. Allerdings sah er in der Zusendung von Spam-Mails einen Eigriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und hat deshalb Ansprüche aus unerlaubter Handlung bejaht.

BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009, Az.: I ZR 218/07

posted by Stadler at 10:16  

kostenloser Counter