E-Brief: Die Post antwortet Richard Gutjahr
BR-Moderator und Blogger Richard Gutjahr hat in seinem Blog letzte Woche einen kritischen Beitrag zum neuen “E-Postbrief” der Post AG gemacht und dabei auch die Post selbst um eine Stellungnahme gebeten. Und wer schon immer wissen wollte, warum es eigentlich Schneckenpost heißt, dem liefert der gelbe Riese jetzt die Antwort. Denn nach nur 11 Tagen hat die Post geantwortet. Warum sie für diese floskelhafte und in Teilen auch unzutreffende Antwort derart lange gebraucht hat, versteht wohl nur, wer den Betrieb eines Großkonzerns von innen kennt. Und nein liebe Post, euer E-Brief unterliegt nicht dem Briefgeheimnis des Art. 10 GG, sondern (nur) dem Fernmeldegeheimnis.


Nun, das hat die Deutsche Post in ihrem Antwortschreiben auch nicht anders behauptet, sie haben hingegen explizit auf TKG und der TKÜV hingewiesen. Daraus kannst Du ihnen keinen Strick drehen.
Kommentar von Torsten — 28.07, 2010 @ 11:10
Hi Torsten “wir bringen das Briefgeheimnis ins Internet” ist eigentlich so eindeutig, dass das nicht mehr ausgelegt werden muss.
Kommentar von b3nl — 28.07, 2010 @ 11:23
@Torsten: Oh, please! Man darf doch plakativ festhalten, dass die Deutsche Post anstelle konstruktiv auf die Kritik einzugehen, sogar noch weitere Kritik herausfordert, indem sie die Öffentlichkeit JETZT noch versucht in die Irre zu führen. Also bitte, lassen wir diese Beschönigungen, ok? Danke.
Kommentar von Karpfenpeter — 28.07, 2010 @ 11:26
Karpfenpeter: Ähm, das ist keine Beschönigung. An dem E-Postbrief und dem Kommunikationsverhalten kann man jede Menge kritisieren – warum also ausgerechnet einen Kritikpunkt heraussuchen, der nun mal in dem verlinkten Beitrag explizit nicht zutrifft?
Wer wert auf ein Briefgeheimnis legt, sollte von mit E-Post und De-Mail Abstand nehmen und stattdessen eine End-zu-End-Verschlüsselung wählen. Die Systeme sind so konstruiert, dass nur Massenversender profitieren, der Privatkunde aber nicht.
Kommentar von Torsten — 28.07, 2010 @ 11:37
@Torsten
Das steht nicht irgendwo zu irgendeinem Thema, sondern in der “Antwort” der Post an Herrn Gutjahr. Direkt im Anschluss an diese Passage wird dann auf die Regelungen zu Telemediendiensten hingewiesen; das ist im allergünstigsten Falle hundsmiserable Schreibarbeit, für die es in der Schule wg. Anschlussfehlers eine sehr, sehr schlechte Note gegeben hätte.
Allerdings glaube ich nicht, dass hier ein Analphabet im Namen der Deutschen Post AG antworten durfte, hier hat jemand geantwortet, der weiß, wie Nebelgranaten geworfen werden. Nämlich immer in Verbindung mit einem feuchten Stück Seife.
Die Post erweckt eindeutig wieder den Eindruck, E-Mails über deren neuen Dienst unterlägen dem Briefgeheimnis. Das ist falsch, irreführend und zumindest zivilrechtlich relevant.
Kommentar von Dierk — 28.07, 2010 @ 13:25
Dierk: Du hast ein kleines Wort übersehen:
“Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen *WIE* dem Brief- und Postgeheimnis.”
Und AFAIK gilt das auch das klassische Brief- und Postgeheimnis für die Variante mit dem digitalen Postbrief, der per Hand zugestellt wird.
Wie gesagt: ich finde es lächerlich sich daran hochzuziehen, wenn es so viele unbestreitbare Mängel gibt.
Kommentar von Torsten — 28.07, 2010 @ 17:04
Warum gibt es noch keine Abmahnung der Verbraucherzentralen für das falsche Argument es gäbe ein Briefgeheinnis bei Post-E-Mails? Schlafen die?
Kommentar von mark — 28.07, 2010 @ 17:33
Torsten hat recht, den Begriff “Briefgeheimnis” immer wieder zu verwenden und damit explizit zu werben ist grob irreführend und unseriös. Damit wird dem potenziellen Nutzer/Kunden fälschlicherweise suggeriert, der entscheidende Vorteil der herkömmlichen Post bliebe erhalten.
Kommentar von Tom — 28.07, 2010 @ 20:53
Ich wollte gerade nicht Torsten recht geben, sondern Karpfenpeter, Dierk und mark.
Kommentar von Tom — 28.07, 2010 @ 20:55
Tom: Schlag mal bitte nach wo im Grundgesetz das “(nur) Telekommunikationgeheimnis” steht.
Kommentar von Torsten — 28.07, 2010 @ 23:18
Um es abzukürzen: es steht im Artikel 10 GG. Die Argumentation “Das Briefgeheimnis in Artikel 10 gilt nicht” verfängt nicht, wenn es eben für einen Teil der Kommunikation doch gilt und das andere so minderwertige Recht direkt in der Verfassung daneben steht.
Der Knackpunkt ist: Der E-Postbrief wird sozusagen umkuvertiert. Das ist ein nachvollziehbarer Unterschied zum Brief. Das Grundgesetz-Argument beeindruckt nicht Mal die PR-Abteilung der Post AG.
Kommentar von Torsten — 28.07, 2010 @ 23:24
@Torsten: Art. 10 GG schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisse. Diese drei Grundrechte weisen unterschiedliche Schutzbereiche auf. Ob ein E-Brief, der von der Post eingetütet wird, dem Briefgeheimnis unterliegt, ist eine interessante Frage. Aber es ist ja keineswegs so, dass die primäre Funktion des E-Briefs darin besteht, eine Mail in einen herkömmlichen Brief zu verwandeln.
Kommentar von Stadler — 29.07, 2010 @ 08:29
Thomas: Du magst das interessant finden, aber es ist letzlich ohne Konsequenz und ebenso ist es kein Widerspruch zu der Post-Antwort, die Du oben verlinkst.
Stichhaltige Argumente findest Du zum Beispiel beim vzbv:
http://www.vzbv.de/go/dokumente/944/8/36/index.html
mark: Dann hätten sie auch gegen E-Plus klagen müssen, die vor Jahren mit “Redefreiheit” für ein Flatrate-Angebot geworben haben.
Kommentar von Torsten — 29.07, 2010 @ 14:27
@Torsten: Argumente wofür? Dein Link führt zu einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale zu DE-Mail. Und das sollte man zunächst nicht mit dem E-Brief der Post gleichsetzen.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, worauf Du hinaus willst.
Kommentar von Stadler — 29.07, 2010 @ 14:36