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	<title>Kommentare zu: E-Brief: Die Post antwortet Richard Gutjahr</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 13:10:52 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Stadler</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1767</link>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 12:36:50 +0000</pubDate>
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		<description>@Torsten: Argumente wofür? Dein Link führt zu einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale zu DE-Mail. Und das sollte man zunächst nicht mit dem E-Brief der Post gleichsetzen.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, worauf Du hinaus willst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Torsten: Argumente wofür? Dein Link führt zu einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale zu DE-Mail. Und das sollte man zunächst nicht mit dem E-Brief der Post gleichsetzen.</p>
<p>Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, worauf Du hinaus willst.</p>
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		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1766</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 12:27:54 +0000</pubDate>
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		<description>Thomas: Du magst das interessant finden, aber es ist letzlich ohne Konsequenz und ebenso ist es kein Widerspruch zu der Post-Antwort, die Du oben verlinkst.

Stichhaltige Argumente findest Du zum Beispiel beim vzbv:

http://www.vzbv.de/go/dokumente/944/8/36/index.html


mark: Dann hätten sie auch gegen E-Plus klagen müssen, die vor Jahren mit &quot;Redefreiheit&quot; für ein Flatrate-Angebot geworben haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Thomas: Du magst das interessant finden, aber es ist letzlich ohne Konsequenz und ebenso ist es kein Widerspruch zu der Post-Antwort, die Du oben verlinkst.</p>
<p>Stichhaltige Argumente findest Du zum Beispiel beim vzbv:</p>
<p><a href="http://www.vzbv.de/go/dokumente/944/8/36/index.html" rel="nofollow">http://www.vzbv.de/go/dokumente/944/8/36/index.html</a></p>
<p>mark: Dann hätten sie auch gegen E-Plus klagen müssen, die vor Jahren mit &#8220;Redefreiheit&#8221; für ein Flatrate-Angebot geworben haben.</p>
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		<title>Von: Stadler</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1755</link>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 06:29:52 +0000</pubDate>
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		<description>@Torsten: Art. 10 GG schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisse. Diese drei Grundrechte weisen unterschiedliche Schutzbereiche auf. Ob ein E-Brief, der von der Post eingetütet wird, dem Briefgeheimnis unterliegt, ist eine interessante Frage. Aber es ist ja keineswegs so, dass die primäre Funktion des E-Briefs darin besteht, eine Mail in einen herkömmlichen Brief zu verwandeln.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Torsten: <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html" title="Art. 10 GG">Art. 10 GG</a> schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisse. Diese drei Grundrechte weisen unterschiedliche Schutzbereiche auf. Ob ein E-Brief, der von der Post eingetütet wird, dem Briefgeheimnis unterliegt, ist eine interessante Frage. Aber es ist ja keineswegs so, dass die primäre Funktion des E-Briefs darin besteht, eine Mail in einen herkömmlichen Brief zu verwandeln.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1754</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 21:24:16 +0000</pubDate>
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		<description>Um es abzukürzen: es steht im Artikel 10 GG. Die Argumentation &quot;Das Briefgeheimnis in Artikel 10 gilt nicht&quot; verfängt nicht, wenn es eben für einen Teil der Kommunikation doch gilt und das andere so minderwertige Recht direkt in der Verfassung daneben steht.

Der Knackpunkt ist: Der E-Postbrief wird sozusagen umkuvertiert. Das ist ein nachvollziehbarer Unterschied zum Brief. Das Grundgesetz-Argument beeindruckt nicht Mal die PR-Abteilung der Post AG.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Um es abzukürzen: es steht im Artikel 10 GG. Die Argumentation &#8220;Das Briefgeheimnis in Artikel 10 gilt nicht&#8221; verfängt nicht, wenn es eben für einen Teil der Kommunikation doch gilt und das andere so minderwertige Recht direkt in der Verfassung daneben steht.</p>
<p>Der Knackpunkt ist: Der E-Postbrief wird sozusagen umkuvertiert. Das ist ein nachvollziehbarer Unterschied zum Brief. Das Grundgesetz-Argument beeindruckt nicht Mal die PR-Abteilung der Post AG.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1753</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 21:18:03 +0000</pubDate>
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		<description>Tom: Schlag mal bitte nach wo im Grundgesetz das &quot;(nur) Telekommunikationgeheimnis&quot; steht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tom: Schlag mal bitte nach wo im Grundgesetz das &#8220;(nur) Telekommunikationgeheimnis&#8221; steht.</p>
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		<title>Von: Tom</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1751</link>
		<dc:creator>Tom</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 18:55:48 +0000</pubDate>
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		<description>Ich wollte gerade nicht Torsten recht geben, sondern Karpfenpeter, Dierk und mark.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wollte gerade nicht Torsten recht geben, sondern Karpfenpeter, Dierk und mark.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Tom</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1750</link>
		<dc:creator>Tom</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 18:53:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2706#comment-1750</guid>
		<description>Torsten hat recht, den Begriff &quot;Briefgeheimnis&quot; immer wieder zu verwenden und damit explizit zu werben ist grob irreführend und unseriös. Damit wird dem potenziellen Nutzer/Kunden fälschlicherweise suggeriert, der entscheidende Vorteil der herkömmlichen Post bliebe erhalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Torsten hat recht, den Begriff &#8220;Briefgeheimnis&#8221; immer wieder zu verwenden und damit explizit zu werben ist grob irreführend und unseriös. Damit wird dem potenziellen Nutzer/Kunden fälschlicherweise suggeriert, der entscheidende Vorteil der herkömmlichen Post bliebe erhalten.</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: mark</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1749</link>
		<dc:creator>mark</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 15:33:57 +0000</pubDate>
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		<description>Warum gibt es noch keine Abmahnung der Verbraucherzentralen für das falsche Argument es gäbe ein Briefgeheinnis bei Post-E-Mails? Schlafen die?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Warum gibt es noch keine Abmahnung der Verbraucherzentralen für das falsche Argument es gäbe ein Briefgeheinnis bei Post-E-Mails? Schlafen die?</p>
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		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1748</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 15:04:34 +0000</pubDate>
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		<description>Dierk: Du hast ein kleines Wort übersehen: 

&quot;Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen *WIE* dem Brief- und Postgeheimnis.&quot;

Und AFAIK gilt das auch das klassische Brief- und Postgeheimnis für die Variante mit dem digitalen Postbrief, der per Hand zugestellt wird.

Wie gesagt: ich finde es lächerlich sich daran hochzuziehen, wenn es so viele unbestreitbare Mängel gibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dierk: Du hast ein kleines Wort übersehen: </p>
<p>&#8220;Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen *WIE* dem Brief- und Postgeheimnis.&#8221;</p>
<p>Und AFAIK gilt das auch das klassische Brief- und Postgeheimnis für die Variante mit dem digitalen Postbrief, der per Hand zugestellt wird.</p>
<p>Wie gesagt: ich finde es lächerlich sich daran hochzuziehen, wenn es so viele unbestreitbare Mängel gibt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dierk</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/e-brief-die-post-antwortet-richard-gutjahr.html/comment-page-1#comment-1742</link>
		<dc:creator>Dierk</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 11:25:35 +0000</pubDate>
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		<description>@Torsten

&lt;blockquote&gt;Die Deutsche Post steht für das Briefgeheimnis. Die Daten, die der Deutschen Post anvertraut werden – egal ob physisch oder digital – sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Die Inhalte der Nachrichten werden verschlüsselt abgelegt. Es ist nicht möglich – auch nicht für die Systemadministratoren – die Inhalte einzusehen. Das gesamte technische und organisatorische Sicherheitssystem ist so aufgebaut, dass die Vertraulichkeit der Nachrichten gewährleistet ist.

Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen wie dem Brief- und Postgeheimnis. Das Brief- und Postgeheimnis wird in keinster Weise berührt.&lt;/blockquote&gt;

Das steht nicht irgendwo zu irgendeinem Thema, sondern in der &quot;Antwort&quot; der Post an Herrn Gutjahr. Direkt im Anschluss an diese Passage wird dann auf die Regelungen zu Telemediendiensten hingewiesen; das ist im allergünstigsten Falle hundsmiserable Schreibarbeit, für die es in der Schule wg. Anschlussfehlers eine sehr, sehr schlechte Note gegeben hätte.

Allerdings glaube ich nicht, dass hier ein Analphabet im Namen der Deutschen Post AG antworten durfte, hier hat jemand geantwortet, der weiß, wie Nebelgranaten geworfen werden. Nämlich immer in Verbindung mit einem feuchten Stück Seife.

Die Post erweckt eindeutig wieder den Eindruck, E-Mails über deren neuen Dienst unterlägen dem Briefgeheimnis. Das ist falsch, irreführend und zumindest zivilrechtlich relevant.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Torsten</p>
<blockquote><p>Die Deutsche Post steht für das Briefgeheimnis. Die Daten, die der Deutschen Post anvertraut werden – egal ob physisch oder digital – sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Die Inhalte der Nachrichten werden verschlüsselt abgelegt. Es ist nicht möglich – auch nicht für die Systemadministratoren – die Inhalte einzusehen. Das gesamte technische und organisatorische Sicherheitssystem ist so aufgebaut, dass die Vertraulichkeit der Nachrichten gewährleistet ist.</p>
<p>Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen wie dem Brief- und Postgeheimnis. Das Brief- und Postgeheimnis wird in keinster Weise berührt.</p></blockquote>
<p>Das steht nicht irgendwo zu irgendeinem Thema, sondern in der &#8220;Antwort&#8221; der Post an Herrn Gutjahr. Direkt im Anschluss an diese Passage wird dann auf die Regelungen zu Telemediendiensten hingewiesen; das ist im allergünstigsten Falle hundsmiserable Schreibarbeit, für die es in der Schule wg. Anschlussfehlers eine sehr, sehr schlechte Note gegeben hätte.</p>
<p>Allerdings glaube ich nicht, dass hier ein Analphabet im Namen der Deutschen Post AG antworten durfte, hier hat jemand geantwortet, der weiß, wie Nebelgranaten geworfen werden. Nämlich immer in Verbindung mit einem feuchten Stück Seife.</p>
<p>Die Post erweckt eindeutig wieder den Eindruck, E-Mails über deren neuen Dienst unterlägen dem Briefgeheimnis. Das ist falsch, irreführend und zumindest zivilrechtlich relevant.</p>
]]></content:encoded>
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