Der Streit um das sog. Telekompaket ist zu Ende und man verkauft uns die Einigung um den umstrittenen Zusatz 138 gar als neue Internetfreiheit, weil angeblich Verfahren wie das Three Strikes Out eingeschränkt würden. Und selbst die Piratenpartei und die Grünen klatschen Beifall.
Der materielle Gehalt des gefundenen Kompromisses tendiert allerdings gegen null, weil er nicht über das hinausgeht, was jeder EU-Mitgliedsstaat ohnehin beachten muss. Die allgemeine Bezugnahme auf die Meinungs- und Informationsfreiheit und die MRK stellen nur Allgemeinplätze dar. In Wirklichkeit handelt es sich also um eine Mogelpackung ohne substantiellen Gehalt, was zum Beispiel vom Kollegen Lehofer trefflich dargestellt wird.
posted by Stadler at 10:11
Kommentare deaktiviert für Eine typische Mogelpackung aus Brüssel
In Brüssel tobt derzeit ein Streit um den Zusatz 138 zum sog. Telekom Paket.
Dieser Zusatz 138 soll die Möglichkeiten der EU-Mitgliedsstaaten einschränken, Mechanismen wie ein Three Strikes Out Verfahren einzuführen.
Die zunächst dem Europaparlament vorliegende Entwurfsfassung, machte eine Sperrung eines Internetzugangs davon abhängig, dass diese Maßnahme durch einen Richter angeordnet werden muss. Diese Einschränkung enthält die letzte Fassung, die dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden ist, nicht mehr, was Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisieren.
Ob eine Maßnahme wie ein Three Strikes Out durch einen Richter angeordnet wird oder durch einen Verwaltungsakt einer Behörde, der nachträglich durch ein Gericht überprüft werden kann, ist nicht der wirklich entscheidende Punkt. Der Richter wird nämlich in fast allen Fällen ebenso anordnen, wie ein Beamter. Der Richtervorbehalt wird gemeinhin überschätzt und stellt allenfalls eine geringfügige Verbesserung innerhalb eines Konzepts dar, das schon im Ansatz verfehlt ist.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob vorab ein Richter darüber zu entscheiden hat, ob einem Bürger sein Internetzugang gesperrt wird, sondern vielmehr, ob es mit unserer Vorstellung von Meinungs- und Informationsfreiheit überhaupt vereinbar ist, dass einem Bürger sein Internetanschluss gekappt wird, weil er diesen Zugang vorher dazu genutzt hat, urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunter zu laden.
posted by Stadler at 11:00
Kommentare deaktiviert für Three Strikes Out und der sog. "Zusatz 138"
Wenn Internetnutzer nach dem Vorbild des Three Strikes Out Modells vom Zugang zum Internet ausgeschlossen werden sollen, ist dafür grundsätzlich eine richterliche Anordung erforderlich. Ein abweichender Kompromissvorschlag, der die Entscheidung einer Behörde ausreichen lassen wollte, fand im EU-Parlament keine Mehrheit.
Quellen: ORF-Futerzone und netzpolitik.org
posted by Stadler at 14:52
Kommentare deaktiviert für Europaparlament für Richtervorbehalt bei der Aussperrung von Internetnutzern
Ein interessanter Hintergrundbericht von netzpolitik.org über die Anhörung im Europaparlament zum sog. Telecom-Paket und dem Medina Report.
posted by Stadler at 17:50
Kommentare deaktiviert für Wer möchte das Internet kontrollieren?