Three Strikes Out und der sog. "Zusatz 138"
In Brüssel tobt derzeit ein Streit um den Zusatz 138 zum sog. Telekom Paket.
Dieser Zusatz 138 soll die Möglichkeiten der EU-Mitgliedsstaaten einschränken, Mechanismen wie ein Three Strikes Out Verfahren einzuführen.
Die zunächst dem Europaparlament vorliegende Entwurfsfassung, machte eine Sperrung eines Internetzugangs davon abhängig, dass diese Maßnahme durch einen Richter angeordnet werden muss. Diese Einschränkung enthält die letzte Fassung, die dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden ist, nicht mehr, was Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisieren.
Ob eine Maßnahme wie ein Three Strikes Out durch einen Richter angeordnet wird oder durch einen Verwaltungsakt einer Behörde, der nachträglich durch ein Gericht überprüft werden kann, ist nicht der wirklich entscheidende Punkt. Der Richter wird nämlich in fast allen Fällen ebenso anordnen, wie ein Beamter. Der Richtervorbehalt wird gemeinhin überschätzt und stellt allenfalls eine geringfügige Verbesserung innerhalb eines Konzepts dar, das schon im Ansatz verfehlt ist.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob vorab ein Richter darüber zu entscheiden hat, ob einem Bürger sein Internetzugang gesperrt wird, sondern vielmehr, ob es mit unserer Vorstellung von Meinungs- und Informationsfreiheit überhaupt vereinbar ist, dass einem Bürger sein Internetanschluss gekappt wird, weil er diesen Zugang vorher dazu genutzt hat, urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunter zu laden.