Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.5.12

Bürgerrechtspreis für den CCC, Constanze Kurz und Frank Rieger

Der Chaos Computer Club sowie seine beiden Sprecher Constanze Kurz und Frank Rieger erhalten am 12.05.2012 den Werner-Holtfort-Preis für bürger- und menschenrechtliches Engagement.

In der Pressemitteilung der Holtfort-Stiftung heißt es zur Begründung:

Der CCC erhält den Preis für seine langjährige intensive Aufklärungsarbeit gegen die ausufernde staatliche und privatwirtschaftliche Überwachung der Bürgerinnen und Bürger und die Aufdeckung immer neuer unerlaubter Ausforschungsversuche staatlicher und privater Stellen, zuletzt die sog. Staatstrojaner, welche von der Polizei ohne ausreichende Rechtsgrundlage heimlich zur vollständigen Überwachung privater Computer genutzt werden.

Die beiden Preisträger betreiben durch allgemeinverständliche Vorträge und Veranstaltungen eine intensive Aufklärung und werden inzwischen als kritische Sachverständige von dem Bundesverfassungsgericht hinzugezogen.

Der Preis ist übrigens dotiert mit 5.000,– Euro, die  in kleinen gebrauchten und nicht registrierten Scheinen ausbezahlt werden.;-)

Der vor 20 Jahren verstorbene Stifter Werner Holtfort war Rechtsanwalt, Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union und Mitbegründer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Die Holtfort-Stiftung als Alleinerbin verleiht entsprechend der testamentarischen Vorgaben den Werner-Holtfort-Preis für herausragende Leistungen zur Verteidigung der Bürgerrechte.

posted by Stadler at 10:18  

19.4.12

Berliner Piraten wollen mehr Geld für den Verfassungsschutz

Im Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Vertreter der Piratenpartei Pavel Mayer gegen einen Antrag der Linken gestimmt, der vorsah, die im Haushalt geplanten fünf neuen Stellen beim Berliner Verfassungsschutz nicht einzurichten und das Geld stattdessen für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechts einzusetzen. Bei der Abstimmung über den erweiterten Verfassungsschutzhaushalt hat sich Mayer der Stimme enthalten.

In einem längeren Blogbeitrag begründet Mayer seine Entscheidung. Insbesondere seine Aussage:

“dann kann ich mit einem Verfassungsschutz leben, der sich an die Gesetze hält und sich von gewählten Bürgervertretern aller politischen Lager kontrollieren lässt.”

erscheint mir erwähnenswert, denn sie zeugt von einer politischen Naivität die mich beunruhigt.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder brechen seit Jahrzehnten regelmäßig und konsequent das geltende Recht. Die meisten Verfassungsschutzberichte sind nachweislich rechtswidrig. Eine gerichtliche Kontrolle findet kaum statt und die parlamentarische Kontrolle funktioniert nicht ansatzweise. Der Verfassungsschutz agiert – z.T. auch mit ausdrücklicher Billigung und Unterstützung der Politik – faktisch im rechtsfreien Raum.

Warum die Institution Verfassungsschutz unsere Demokratie bedroht, habe ich in einem längeren Beitrag ausführlich dargelegt. Allein der Umstand, dass der Verfassungsschutz sich weiterhin durch die rechtswidrige Überwachung kritischer Demokraten hervortut, im Kampf gegen den rechten Terror aber vollständig versagt hat, muss Grund genug sein, das Gesamtkonzept zu überdenken und auf den Prüfstand zu stellen.

Der Verfassungsschutz stellt in seiner jetzigen Ausgestaltung einen Staat im Staat dar und damit in einem demokratischen Rechtsstaat einen Fremdkörper.

Bei den Piraten muss man sich vor diesem Hintergrund ganz ernsthaft fragen, ob ihre Forderung nach größtmöglicher (politischer) Transparenz nur Phrasendrescherei darstellt. Denn die Transparenz ist der natürliche Feind der Verfassungsschutzbehörden. Man kann nicht einerseits Transparenz fordern und zugleich die Beibehaltung bzw. sogar den Ausbau des bestehenden Strukturen des Verfassungsschutzes unterstützen. Damit begibt man sich 9in einen unauflösbaren Widerspruch.

Heribert Prantl hat die relevanten Fragen im Zusammenhang mit den Verfassungsschutzbehörden bereits sehr klar formuliert: “Nur überflüssig oder gar gefährlich?” und “Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?”.

Es müsste also eigentlich darum gehen, eine Diskussion zu beginnen, die die Notwendigkeit der Verfassungsschutzbehörden kritisch hinterfragt. Eine große Koalition die von der Union über die SPD bis hin zu den Grünen reicht, will diese Diskussion aber augenscheinlich nicht führen und hat ersichtlich kein Interesse daran, am status quo zu rütteln. In diese Koalition reiht sich jetzt offenbar auch die Piratenpartei ein.

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Haltung von Pavel Mayer ist aus bürgerrechtlicher Sicht gänzlich inakzeptabel. Er wird mir als Wähler, dem die Bürgerrechte am Herzen liegen, auch nicht erklären können, warum ich dann nicht gleich die Union wählen soll. Das hätte zumindest den Vorteil, dass man sich anschließend nicht darüber ärgern muss, wenn Piraten plötzlich konservative und bürgerrechtsfeindliche Positionen einnehmen.

posted by Stadler at 11:20  

9.3.12

Analyse des Facebook-Urteils des LG Berlin

Das hier vor einigen Tagen bereits erwähnte Urteil des Landgerichts Berlin mit dem der Facebook FreundeFinder als wettbewerbswidrig und verschiedene Bestimmungen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen als unwirksam qualifiziert wurden, liegt mittlerweile im Volltext vor, weshalb eine genauere Analyse möglich ist.

Die Ausführungen des Gerichts zum FriendFinder sind durchaus erstaunlich. Denn das Gericht stuft den einladenden Nutzer und Facebook als Mittäter einer Direktwerbung ein. Mit anderen Worten: Die Einladungsmail wird vom Gericht als Spam eingestuft und Facebook und der Nutzer spammen gemeinschaftlich. Die Annahme einer Mittätereigenschaft halte ich schon deshalb für problematisch, weil der Nutzer in seiner Person die Voraussetzungen des UWG regelmäßig nicht erfüllt und deshalb als Täter nicht in Frage kommt. Er könnte danach nur Teilnehmer sein. Unabhängig von dieser rechtsdogmatischen Frage muss man aber feststellen, dass Facebook das vom Gericht im Tatbestand dargestellte Prozedere in dieser Form ohnehin nicht mehr praktiziert, weshalb das Urteil in diesem Punkt ohnehin den aktuellen Sachstand nicht mehr abbildet. Die Urteilsbegründung ist an dieser Stelle in ihrer allgemeinen Form generell problematisch, weil man diese Argumentation auf jedes beliebiges Benachrichtigungssystem anwenden könnte.

Die Einschätzung zu den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen teile ich im Ergebnis weitgehend, allerdings nicht durchgehend in der Begründung. Die sog. IP-Lizenz – also die weitreichende Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Facebook durch den Nutzer – sollte man nicht unbedingt an der Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG messen. Die dahinterstehende Grundannahme des Gerichts, dass das Urheberrecht die Neigung hat im Zweifel beim Urheber zu verbleiben, führt m.E. allerdings dazu, dass eine Rechtseinräumung, die über ein einfaches, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht hinausgeht, als überraschende Klausel im Sinne von § 305c BGB anzusehen ist.

Man darf gespannt sein, wie das Kammergericht die Klauseln beurteilen wird, denn dass Facebook Berufung einlegen wird, darf man annehmen.

posted by Stadler at 18:47  

18.2.12

Braucht der Internetprotest professionellere Strukturen?

Falk Lüke schreibt in der taz, dass die digitale Zivilgesellschaft vor allem aus Feierabendakteuren besteht und es deshalb notwendig sei feste Strukturen zu schaffen, ähnlich wie bei Greenpeace.

Aber ist das wirklich der richtige Ansatz? Waren die Arbeitskreise gegen Vorratsdatenspeicherung einerseits und gegen Internet-Sperren und Zensur andererseits nicht gerade deshalb so erfolgreich, weil es an festen Strukturen fehlt und man netztypisch flexibel agieren konnte? Brauchen wir also wirklich feste Strukturen, die sich an der alten deutschen Vereinsmeierei orientieren?

Greenpeace ist großartig, aber es kann und wird kein Vorbild für den Netzaktivismus sein. Der schnell anschwellende Protest gegen ACTA hat gerade erst gezeigt, dass die Mechanismen im Netz andere sind und sich die Dynamik aus vielen unterschiedlichen Quellen speist. Es ist eher das Prinzip des Schwarms, wie es beispielsweise Wikipedia verkörpert, und es sind weniger einzelne Vereine und Organisationen, die den Onlineprotest vorantreiben.

Die aus dem Internet kommende Bürgerrechtsbewegung sollte in dem Wunsch nach Professionalisierung nicht den Fehler machen, sich zu stark an klassische lobbyistische Strukturen anzulehnen, sondern muss vielmehr den bisherigen Weg der losen und sich spontan ändernden Bündnisse weitergehen, damit ihr die Graswurzeldynamik, die sie bislang auszeichnete, nicht verloren geht.

Denn es ist genau das, wovor die Politik Angst hat, weil sie die Mechanismen nicht versteht und glaubt es mit einem gesichtlosen und unbekannten Gegner zu tun zu haben. Der Onlineprotest muss deshalb versuchen, seine Stärken beibehalten. Wer zu sehr auf klassische, vermeintlich professionellere Strukturen setzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er damit versucht, den Gegner mit dessen Mitteln zu schlagen, was zugleich bedeutet, die eigenen, ungleich effektiveren Mittel aus der Hand zu geben.

Feierabendakteure sind für den Onlineprotest daher wichtiger als professionelle Lobbyisten, wenn man einen Protest der Bürger und Nutzer organisieren will und sich nicht darauf verlassen möchte, dass irgendwelche Verbände und Gruppierungen schon unsere Interessen vertreten werden. Wir sind bisher besser damit gefahren, es selbst zu machen.

posted by Stadler at 16:14  

25.1.12

EU: Entwürfe zur geplanten Datenschutzreform veröffentlicht

Die Kommission hat heute den Entwurf für eine Datenschutzverordnung offiziell veröffentlicht, zusammen mit weiteren Materialien. Er wird jetzt dem Rat und dem Parlament zur weiteren Erörterung übermittelt. Der Entwurf war vorab bereits geleakt worden und hat speziell in Deutschland zu kontroversen Diskussionen geführt.

Die von mir geäußerten grundlegenden Bedenken möchte ich hier nur noch um einen Aspekt ergänzen. Die Datenschutzverordnung (siehe Art. 86) überlässt die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in beträchtlichem Umfang der Kommission. Auch das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig, weil die wesentlichen gesetzgeberischen Entscheidungen von einem gewählten Parlament getroffen werden müssten. Die EU ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung antiparlamentarisch und der jetzige Verordnungsvorschlag verdeutlicht einmal mehr, dass ein Prozess eines schleichenden Abschieds vom Prinzip der parlamentarischen Demokratie im Gange ist. Nachdem dies vielen Bürgern überhaupt nicht bewusst ist, gilt es, diesen Umstand immer wieder zu betonen und ins Bewusstsein der Menschen rücken.

 

posted by Stadler at 17:39  

9.1.12

Abschied von den deutschen Grundrechten?

Wenn sich ein amtierender Verfassungsrichter – noch dazu in seinem Zuständigkeitsbereich – zu einem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben öffentlich äußert, ist das ein ungewöhnlicher Vorgang. Johannes Masing, Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und dort zuständig u.a. für Meinungs- und Pressefreiheit sowie für das allgemeine Perönlichkeitsrecht und den Datenschutz, hat in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 09.01.2011, S. 10) einen Beitrag mit dem Titel “Ein Abschied von den Grundrechten” veröffentlicht. Es geht um die geplante EU-Verordnung zum Datenschutz, über die ich in diesem Blog bereits berichtet habe.

Masing erläutert zunächst, dass die geplante Verordnung in ihrer Wirkung einem europäischen Gesetz entspricht, also anders als eine Richtlinie unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt und keiner Umsetzung in nationales Recht bedarf. Das hat laut Masing zur Folge, dass damit jede Form des mitgliedschaftlichen Rechts verdrängt wird und damit auch das deutsche Grundgesetz einschließlich der Grundrechte. Masing wörtlich:

Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar.

Der Verfassungsrichter zeichnet das Bild einer weitreichenden Verordnung, die die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts in wesentlichen Teilen ausschaltet. Masing bezieht sich insoweit nicht nur auf den Bereich des Datenschutzes, sondern ausdrücklich auch auf den Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit.

Masing erläutert anschließend, dass er die europäische Grundrechtscharta nicht “ansatzweise” als gleichwertigen Ersatz für die deutschen Grundrechte ansieht. Dies vor allem deshalb, weil die Gerichte der Gemeinschaft eine Gerichtsbarkeit ohne Unterbau darstellen würden. Außerdem, so Masing, sei der EuGH gerade nicht auf Grundrechte spezialisiert und der Einzelne könne die europäischen Gerichte auch überhaupt nicht anrufen. Ein Rechtsbehelf wie die Verfassungsbeschwerde existiert auf europäischer Ebene nicht. Der EuGH ist laut Masing kein Bürgergericht und verstehe sich auch zu Recht nicht als Grundrechtegericht.

Die Nichtanwendbarkeit der deutschen Grundrechte bezeichnet Masing als für den Datenschutz “grundstürzend”.

Masing kritisiert anschließend auch ganz deutlich die Rechtsprechung des EuGH zur Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden als fragwürdig und weist darauf hin, dass an die Stelle einer demokratischen Kontrolle durch die Mitgliedsstaaten, Berichtspflichten gegenüber der Kommission treten. Der Verfassungsrichter spricht davon, dass die Aufsichtsbehörden “völlig aus ihren demokratischen Zusammenhängen herausgelöst” werden.

Das Fazit Masings lautet, dass die Verordnung zum Datenschutz ihrer Wirkung nach das Potential einer tiefgreifenden Verfassungsänderung habe und auch unter diesem Aspekt diskutiert werden müsse.

Der Beitrag von Johannes Masing ist in höchstem Maße erstaunlich und wird mit Sicherheit auch in Brüssel für reichlich Diskussionsstoff sorgen. Als außenstehender Beobachter fragt man sich unweigerlich, ob diese Veröffentlichung im Ersten Senat abgestimmt ist oder nur eine Einzelmeinung Masings darstellt. Die Wortwahl ist jedenfalls so deutlich, dass man fast den Eindruck haben kann, als habe das Bundesverfassungsgericht einen Fehdehandschuh aufgenommen und würde erwägen, an seine alte Solange-I-Rechtsprechung wieder anzuknüpfen.

In der Sache stimme ich Masing zumindest insoweit zu, als, dass durch die Datenschutzverordnung jedenfalls das deutsche Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch hinfällig wäre. Die Anwendung und Auslegung dieser Verordnung könnte nicht mehr am Maßstab deutscher Grundrechte überprüft werden, weil die Verordnung systematisch vorrangig gegenüber dem Grundgesetz wäre. Ob die Auswirkungen allerdings zudem derart weit in den Bereich der Meinungsfreiheit und anderer Freiheitsrechte reichen, wie von Masing skizziert, erscheint mir zwar fraglich, aber durchaus offen. Denn dies ist letztlich von der konkreten Ausgestaltung der Verordnung abhängig.

Es ist an der Zeit, sich jetzt und rechtzeitig in die politische Diskussion einzumischen, bevor die maßgeblichen Entscheidungen in Brüssel gefallen sind. Und genau dazu will Johannes Masing mit seinem mutigen Beitrag offenbar auffordern.

posted by Stadler at 10:57  

20.12.11

Muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden?

Die aktuelle Diskussion über die Morde der sog. Zwickauer Zelle haben den Blick wieder einmal auf die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gelenkt. Obwohl der Verfassungsschutz ersichtlich versagt hat, wird auf politischer Ebene über eine Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden noch nicht einmal ernsthaft diskutiert. Die weitestgehende Forderung dürfte die von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach Zusammenlegung der Landesbehörden sein.

Wir müssen uns aber nicht nur die Frage stellen, ob die Verfassungsschutzbehörden effizienter arbeiten könnten, sondern vor allen Dingen, ob sie aus rechtsstaatlicher Sicht noch tragbar sind. Muss eine moderne Demokratie vielleicht gar auf derartige Inlandsgeheimdienste verzichten, weil sie eine Bedrohung für den Rechtsstaat darstellen?

Vor der Beantwortung dieser Frage, möchte ich einen kurzen Blick auf die Struktur der Verfassungsschutzbehörden werfen und ihren gesetzlichen Auftrag umreißen.

In Deutschland gibt es neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz 16 Landesämter. Die Verfassungsschutzbehörden sind sog. Nachrichtendienste oder plastisch ausgedrückt Inlandsgeheimdienste. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist es, Informationen über solche Bestrebungen zu sammeln, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind sowie die Spionagebekämpfung. Einigen Landesbehörden hat man zudem die Aufgabe übertragen, die organisierte Kriminalität zu beobachten.

Nachdem die Verfassungsschutzbehörden diejenigen sind, die unsere Verfassung vor den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schützen sollen, möchte man eigentlich annehmen, dass die Tätigkeit dieser Behörden in höchstem Maße rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss und eine penible Kontrolle ihrer Tätigkeit stattfindet. Beides ist in der Praxis allerdings nicht der Fall.

Eine rechtswissenschaftliche Studie der Uni Freiburg belegt, dass sämtliche zwischen 2005 und 2008 veröffentlichten Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern, mit Ausnahme der von Berlin und Brandenburg, rechtswidrig waren. Besonders schwer wiegt hierbei, dass die große Mehrzahl der Verfassungsschutzbehörden auch ganz gezielt die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen missachtet hat.

Obwohl dies bekannt ist, sind hieraus politisch keinerlei Konsequenzen gezogen werden. Die Verfassungsschutzbehörden können ihre als rechtswidrig erkannte Tätigkeit ungehindert fortsetzen und tun dies auch. Ein anschauliches und aktuelles Beispiel liefert das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das sich – freilich mit Rückendeckung der Staatsregierung – auch von gerichtlichen Entscheidungen wenig beindruckt zeigt.

Man muss also zunächst konstatieren, dass das Kontrollsystem, das primär parlamentarischer Natur ist, nicht ansatzweise funktioniert. Wenn aber die parlamentarische Kontrolle keine und die gerichtliche Kontrolle nur sehr eingeschränkte Wirkung zeigt, dann besteht die Gefahr der Entstehung eines Staats im Staat oder neudeutsch eines Deep States. Und diese Gefahr besteht nicht nur, sie hat sich bereits realisiert.

Einen anschaulichen Beleg dafür liefert der Fall des Rechtsanwalts und Bürgerrechtlers Rolf Gössner, der 38 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden ist. Nachdem Gössner Klage eingereicht hatte, um die rechtswidrige Dauerüberwachung seiner Person gerichtlich feststellen zu lassen, hat das Amt sehr schnell mitgeteilt, dass es die Überwachung eingestellt hat. Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage Gössners Anfang des Jahres stattgegeben und die Rechtswidrigkeit der Überwachung seiner Person festgestellt.  Wie das Bundesamt in diesem Fall gearbeitet hat, konnte der betroffene Bürgerrechtler Gössner über eine Akteneinsicht zumindest in Teilen rekonstruieren. Interessanter ist daran, dass 85 % der über 2.000 Seiten umfassenden Akte nur geschwärzt übermittelt worden sind. Begründet wurde dies pauschal mit drohenden Nachteilen für das Wohl des Bundes oder eines Landes und der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes. Vielleicht fürchtet man aber auch nur tiefe Einblicke in ein System, das sich als systematischer Verfassungsbruch erweisen könnte und damit exakt als das Gegenteil dessen, was die Behörden vorgeben zu tun und nach dem Gesetz tun müssen.

Der Fall Gössner zeigt, dass die Verfassungsschutzbehörden dazu neigen, kritische Demokraten zu überwachen, obwohl sich über Jahrzehnte hinweg keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten ergeben. Es steht zu befürchten, dass dies kein Einzelfall ist, sondern, dass wir wegen der systemimmanenten Geheminiskrämerei bislang nur die Spitze eines riesigen Eisbergs sehen können.

Das Problem liegt in dem System Verfassungsschutz begründet und wird sich auch durch Reformen nicht lösen, sondern bestenfalls abmildern lassen. Wenn man Behörden gestattet im Verborgenen zu agieren und keine ausreichende Kontrolle im Einzelfall ausgeübt wird, dann ist der Machtmissbrauch vorprogrammiert. Die systematische Überwachung kritischer Demokraten wie Gössner oder des Münchener Vereins a.i.d.a. gefährdet den Rechtsstaat. Dass Gössner den Verfassungsschutz mit der Stasi vergleicht, mag auf den ersten Blick übertrieben erscheinen und ist es vermutlich in quantitativer Hinsicht auch. Im Einzelfall ist der Vergleich aber berechtigt und meines Erachtens sogar instruktiv, weil er deutlich macht, dass sich die Methoden und Mechanismen nicht mehr so stark unterscheiden, sobald man als Betroffener das Pech hat, in den Fokus des Verfassungsschutzes gerückt zu sein. Die Verfassungsschutzbehörden sind eine Art Stasi light mit demokratischem Anstrich.

Man muss sich deshalb ganz generell die Frage stellen, ob sich ein demokratischer Rechtsstaat weiterhin derartige Organistationen leisten kann und darf.

Zumal das Frühwarnsystem, als das sich die Verfassungsschutzbehörden gerne selbst sehen, erkennbar nicht funktioniert. Der aktuelle Fall der Zwicker Terrorzelle lehrt uns, dass sämtliche Verfassungsschutzbehörden über 10 Jahre hinweg vollständig versagt haben und keinerlei Erkenntnisse über Hintergründe und Zusammenhänge zusammengetragen haben, obwohl die Taten bereits seit Jahren von Nazi-Rock-Bands besungen werden. Was in weiten Teilen der rechten Szene bekannt war, ist den Verfassungsschutzbehörden trotz hunderter V-Leute komplett entgangen. Es mehren sich mittlerweile sogar die Hinweise darauf, dass die Verfassungsschutzbehörden die Arbeit der Polizei behindert haben.

Das gesamte System Verfassungsschutz gehört vorbehaltlos auf den Prüfstand und ich neige dazu, den Verfassungsschutz insgesamt für verzichtbar zu halten, zumal aus rechtsstaatlicher Sicht.

 

 

posted by Stadler at 17:07  

11.11.11

ROG fordert Ende der Verfolgung von Bloggern in Ägypten

Reporter ohne Grenzen hat heute eine Petition gestartet, die unsere Unterstützung benötigt.

In Ägypten werden Blogger und Dissidenten weiterhin verfolgt und inhaftiert, weil sie berichten und ihre Meinung äußern.Die Petition von ROG fordert die Einstellung der Verfolgung von Internetdissidenten sowie die umgehende und bedingungslose Freilassung der ägyptischen Blogger Maikel Nabil Sanad und Alaa Abdel Fattah.

Spread The Word!

posted by Stadler at 14:58  

2.11.11

Die Angst vor dem Volk

Die griechische Ankündigung einer Volksabstimmung über die EURO-Rettung ist bei der politischen Klasse europaweit auf Unverständnis gestoßen, teilweise war gar von einem Schock die Rede.

Wie schockierend kann es für eine Institution wie die EU und ihre Mitgliedstaaten – die sich Freiheit und Demokratie auf ihre Fahnen geschrieben haben – eigentlich sein, wenn sich das betroffene Mitgliedsland dazu entschließt, eine essentielle Frage demokratisch zu klären? Das Mutterland der Demokratie lässt seine Bürger über ihre eigene Zukunft abstimmen. Eigentlich sollte das für einen Demokraten Anlass zur Freude sein. Stattdessen wird eine demokratische Selbstverständlichkeit in einen Affront umdefiniert, der manche sogar schockiert. Und diese Haltung besagt viel über unser demokratisches Selbstverständnis.

Wir werden seit längerer Zeit nicht mehr von Demokraten, sondern von Technokraten regiert, denen nichts weniger in den Kram passt, als dass sich der Bürger einmischt und auf sein Mitspracherecht pocht.

Diese Arroganz der Macht, wie wir sie auch im Zuge der sog. Euro-Rettung täglich miterleben können, ist der Grund für die weltweite Zunahme von Bürgerprotesten. Es ist deshalb eine ausgesprochen gute Idee, das griechische Volk entscheiden zu lassen und wie Max Steinbeis so treffend titelt, auch das Ende der Alternativlosigkeit.

Was wir aktuell erleben ist keine Eurokrise, sondern zunächst einmal mehr eine Bankenkrise. Dahinter steckt allerdings eine tiefgreifende politische Krise, die die Konstruktionsdefizite der Währungsunion und das europäische Demokratiedefizit immer stärker offen legt. Ohne ein Mindestmaß an politischer Union ist eine Währungsunion vermutlich nicht machbar und zum Scheitern verurteilt. Griechenland hin oder her. Daran ändert auch der Aktionismus den Merkel und Sarkozy an den Tag legen, nichts.

Europa sollte vor allen Dingen ein Freiheits- und Demokratieprojekt sein. Dafür braucht es aber begeisterte und demokratisch gesinnte Politiker, die diese großartige Idee offensiv vertreten und den Bürger nicht als Störfaktor betrachten. Stattdessen regiert bei uns seit Jahrzehnten der Kleinmut. In den Mitgliedsstaaten schimpfen Politiker aller Parteien über die EU, während man in Brüssel weitreichende Entscheidungen demokratisch nicht (unmittelbar) legitimierten Technokraten überlässt. So kann und wird es auf Dauer nicht weitergehen.

Einige bekannte Kommentatoren wie Frank Schirrmacher oder Jakob Augstein haben zwar den richtigen Ton getroffen, aber auch in der Presse wird die griechische Linie überwiegend kritisiert. Dabei nährt sie die Hoffnung auf das Ende der Alternativlosigkeit und das Ende einer Politikergeneration deren Metier die Hinterzimmerpolitik ist; eine Politik, deren Wesensmerkmal darin besteht, an den Parlamenten und erst Recht an den Bürgern vorbei gemacht zu werden.

Die Frage, ob es gute Gründe gegen das griechische Referendum gibt, ist vernünftigerweise zu verneinen. Als Bürger und Demokrat muss man den Vorstoß des griechischen Ministerpräsidenten begrüßen.

posted by Stadler at 16:49  

15.8.11

Warum ist es politisch so ruhig um Stuttgart21?

Der Verfassungsrechtler Hans Mayer hat letzte Woche in der Süddeutschen erläutert, warum er die Verträge zur Finanzierung von Stuttgart21 für verfassungswidrig und damit nichtig hält. Diese Ansicht Mayers ist nicht neu und sie ist möglicherweise auch nicht politisch neutral, nachdem er zu dieser Erkenntnis bereits im letzten Jahr im Rahmen eines von den Grünen beauftragten Rechtsgutachtens gelangt ist.

Mir stellt sich allerdings die Frage, welche Schlussfolgerung die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg daraus ziehen möchte. Denn ohne die rechtliche Problematik weiter zu thematisieren, bereitet Ministerpräsident Kretschmann die Menschen auf den Bau vor und meint, nur ein Wunder könne Stuttgart21 noch verhindern, nachdem er die Entscheidungen seiner Vorgänger nicht rückgängig machen könne. Solche Aussagen sind unredlich, weil gerade die Grünen im Wahlkampf andere Erwartungen geweckt hatten.

Sie sind aber auch falsch. Wenn der Verfassungsrechtler Mayer Recht haben sollte, dann kann Kretschmann Stuttgart21 nicht nur stoppen, er muss es sogar. Denn das Land darf keine Haushaltsmittel für ein Projekt bereitstellen, dessen Finanzierung rechtswidrig ist. Eine solches Verhalten würde das Land schädigen.

Was wäre also zu tun? Kretschmann müsste die Finanzierungszusage des Landes zurücknehmen bzw. eine gerichtliche Klärung herbei führen. Dass das nicht passiert, hat politische Gründe. Wunder sind jedenfalls keine nötig. Politische Konsequenz und Durchsetzungsfähigkeit wären vollkommen ausreichend.

Update vom 17.08.2011:
Die Frage der Verfassungsgemäßheit der Finanzierung und damit der Wirksamkeit der (öffentlich-rechtlichen) Verträge ist umstritten. Es gibt allerdings weitere juristische Einschätzungen, die von einer Verfassungswidrigkeit ausgehen.

posted by Stadler at 20:57  
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