Im Blog „Zettels Raum“ gibt es einen sehr lesenswerten Beitrag zu der zensurartigen Beschlagnahmeaktion des Freistaats Bayern, über die ich hier schon berichtet habe.
Ein Zitat aus Zettels Raum, das die Bevormundung der Bürger unter dem Deckmantel des Urheberrechts prägnant zusammenfasst:
„Die Regierung des Landes Bayern ausgerechnet als Sachwalter des Urheberrechts von zwei Nazi- Verbrechern!“
posted by Stadler at 18:17
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Das Urteil des OLG Köln im sog. „Antisemitismusstreit“ liegt nunmehr im Volltext vor.
Der Journalist Henryk M. Broder hatte im Mai 2008 in dem Blog „Die Achse des Guten“ den er mitbetreibt, einen offenen Brief an die WDR-Intendantin publiziert, in dem er sich über Äußerungen von Evelyn Hecht-Galinski, der Tochter von Heinz Galinski, in einer Radiosendung des WDR mokierte.
Broder schrieb u.a. wörtlich:
„Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Statements, die zur Zeit mal wieder eine kurze Konjunktur haben“.
Wegen der Aussage, sie sei antisemitisch hat Hecht-Galinski beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Oberlandesgericht wieder aufgehoben hat.
Die Aussage Broders bewegt sich jedenfalls im Grenzbereich zur Beleidigung, weshalb man den Sachverhalt sicherlich juristisch auch anders bewerten kann.
Im Interesse der Meinungsfreiheit begrüße ich das Urteil des OLG Köln allerdings ausdrücklich.
Qualitätsjournalismus, den sich Herr Broder und seine Kollegen von der Achse des Guten auf die Fahnen geschrieben haben, stelle ich mir dennoch anders vor. Sind das also die Publizisten, die mit Verve und unkonventionellem Denken den Mainstream herausfordern, wie man auf der Website „Achse Des Guten“ lesen kann? An anderer Stelle habe ich heute gelesen, getretener Quark wird breit, nicht stark. Das trifft es deutlich besser.
OLG Köln, Urteil vom 06.01.2009, Az. 15 U 174/08
posted by Stadler at 17:38
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Der BGH weist in einer aktuellen Pressemitteilung auf die kommenden Entscheidungen und Termine der nächsten Monate hin.
Urteile zum ach so wichtigen Persönlichkeitsrecht der Fernsehmoderatoren Sabine Christiansen und Günther Jauch steht ebenso an, wie die weit spannendere mündliche Verhandlung zu den „Online-Videorecordern“, bei denen Fernsehsender einen Verstoß gegen ihr Senderecht geltend machen. Ferner verhandelt der BGH über die Frage der Störerhaftung für einen eBay-Account, wenn die Rechtsverletzung (angeblich) durch die Ehefrau erfolgt ist.
Entscheiden wird der BGH schließlich eine im Domainrecht noch sehr interessante Frage. Die Klägerin dieses Verfahrens wendet sich mit einem seit 2001 geschützten Unternehmenskennzeichen „ahd“ gegen die Domain „ahd.de“, die zwar bereits 1997 zugunsten des Beklagten registriert wurde, über die aber erst seit 2002 eine inhaltliche Website abrufbar ist. Das OLG Hamburg hat den Beklagten zur Freigabe der Domain verurteilt.
Quelle: Pressemitteilung des BGH 21/2009
posted by Stadler at 14:09
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Die GEMA möchte nach einem Bericht des Handelsblatts bei Konzerten fast 600 % mehr kassieren und hat offenbar alle bestehenden Verträge mit Konzertveranstaltern gekündigt.
Ist es eigentlich die Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, Kultur und Unterhaltung zu zerstören? Im deutschen Urheberrecht ist so vieles reformbedürftig und die Abschaffung von GEMA unf VG Wort sollte dabei eigentlich ganz oben auf der Agenda stehen, nachdem eine halbwegs faire Verteilung der Einnahmen an die Urheber und Künstler durch dieses System ohnehin nicht gewährleistet ist.
posted by Stadler at 09:45
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Das schriftliche Urteil des Bundesgerichtshof zu der Frage einer urheberrechtlichen Entstellung des Werkes durch Klingeltöne und dazu, ob der Berechtigungsvertrag mit der GEMA auch eine Rechtseinräumung für die Umgestaltung zu Klingeltönen enthält, liegt nun vor.
Die amtlichen Leitsätze:
In der Verwendung eines – nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen – Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.
Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingelton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.
Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a Abs. 2 des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 („Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsvertrages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages.“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.
BGH, Urteil v. 18. Dezember 2008 – I ZR 23/06 – OLG Hamburg
posted by Stadler at 09:25
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Die heutige Ausgabe der Süddeutschen bringt einen Nachruf auf Werner Flume, der am Mittwoch im Alter von 100 Jahren verstorben ist.
Die meisten Juristen kennen den großen Zivilrechtler Flume aus dem Studium, weil es in Urteilen und Lehrbüchern nach der Angabe der herrschenden Meinung sehr oft hieß: A.A. Flume.
Flume war ein eigenständiger juristischer Geist, der die Kraft hatte zu widersprechen und für seine abweichende Ansicht auch zumeist die besseren Argumente anbieten konnte. Viele seiner z.T. belächelten Gegenauffassungen haben sich deshalb irgendwann durchgesetzt.
Der Nachruf von Heribert Prantl in der SZ trägt den Titel „Feuerkopf senior“ und beschreibt Flume als Großmeister seines Faches, als juristischen Entdecker und klassischen Liberalen.
Die Botschaft von Flume lautete, nicht blindlinks dem Mainstream hinterherzulaufen, sondern selbständiges juristisches Denken zu entwickeln. Eine Haltung an der man sich orientieren kann.
posted by Stadler at 08:50
Das Handelsblatt schreibt heute unter dem Titel „Internet-Anbieter bleiben ungeschoren“, dass das Justizministerium eine Lösung wie in Frankreich (Three-Strikes-Out) für nicht mit dem Datenschutzrecht und dem Fernmeldegeheimnis vereinbar hält.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries – die ohnehin nicht weiß, was ein Browser ist – setzt stattdessen auf freiwillige Lösungen, so das Blatt.
posted by Stadler at 21:06
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Der ehemalige GUS-Staat Kirgisistan ist offenbar durch gezielte massive Denial-of-Service-Attacken vom Internet abgeschnitten worden.
Nach Informationen des Wall Street Journal soll die Aktion politisch motiviert sein und von russischen Crackern ausgehen.
Ob tatsächlich die russische Regierung dahinter steckt, wird sich wie so vieles nie aufklären. In dieser Region wundert mich andererseits gar nichts mehr.
posted by Stadler at 18:56
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Der Freistaat Bayern hält die Bürger bekanntlich nach wie vor für unmündig und beschlagnahmt gerade die Zeitschrift „Zeitungszeugen“ wegen einer Wiederveröffentlichung des beigelegten NS-Propagandablattes „Völkischer Beobachter“. Davon war hier schon die Rede.
Der britische Verleger Peter McGee nutzt diesen Umstand nunmehr dazu, auf dem Titel der nächsten Ausgabe in roten Lettern das Wort „zensiert“ anzubringen. Warum auch nicht. Die Beschlagnahme und die jetzt notwendige juristische Auseinandersetzung dürfte den Verleger einiges Geld kosten.
Quelle: sueddeutsche.de
posted by Stadler at 17:43
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Anlässlich des gestrigen 3. Europäischen Datenschutztages fand in Berlin eine Tagung von Datenschutzexperten, Politikern und Vertretern von Verbänden zum Arbeitnehmerdatenschutz statt.
Das BLOG BesideTheStreet fasst die Redebeiträge zusammen.
posted by Stadler at 10:50