Vor einigen Wochen habe ich über ein gerichtliches Vorgehen von ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und ZEIT-Redakteur Jochen Bittner gegen die Satiresendung „Neues aus der Anstalt“ des ZDF berichtet. Interessanterweise gab es hierzu äußerst wenig Berichterstattung in klassischen Medien, obwohl das Vorgehen der ZEIT-Journalisten als informationsverfälschend angesehen werden muss, was nachfolgend näher erläutert werden soll.
Der Piratenpolitiker Patrick Breyer hat kürzlich die einstweiligen Verfügungen, die die beiden Journalisten – natürlich in Hamburg – erwirkt haben, ins Netz gestellt, so dass sich jetzt nachvollziehen lässt, welche Aussagen dem ZDF konkret verboten worden sind.
Das Landgericht Hamburg hat dem ZDF untersagt, über Josef Joffe zu behaupten, er sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung „Neues aus der Anstalt“ genannt wurden.
Der Inhalt dieser Beschlussverfügung steht in Widerspruch zur Selbstdarstellung Joffes auf der Website der Uni Stanford, wo zu seinen Mitgliedschaften folgendes zu lesen ist:
Boards: American Academy in Berlin, International University Bremen, Ben Gurion University, Israel; Goldman Sachs Foundation, New York, Aspen Institute Berlin, Leo Baeck Institute, New York; German Children And Youth Foundation, Berlin; European Advisory Board, Hypovereinsbank, Munich (2001-2005). Editorial Boards: The American Interest, (Washington); International Security (Harvard), and Prospect (London), The National Interest (Washington, 1995-2000). Trustee: Atlantik-Brücke (Berlin), Deutsches Museum (Munich), Abraham Geiger College (Berlin). Member: American Council on Germany, Intl. Institute for Strategic Studies. Honors: Honorary Degree in Humane Letters, Swarthmore College (2002), Lewis and Clark College, 2005; Theodor Wolff Prize (Journalism) and Ludwig Börne Prize (Essays/Literature), Germany; Federal Order of Merit, Germany.
Damit ist zumindest die eigene Behauptung Joffes, er sei nur Mitglied in zwei einschlägigen Gremien falsifiziert.
Was den Journalisten Jochen Bittner angeht, hatte das Landgericht Hamburg dem ZDF zunächst untersagt, zu behaupten, Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung „Neues Aus der Anstalt“ gezeigt wurden. Das mag formell so sein, erscheint letztlich aber haarspalterisch. Denn, dass Bittner beispielsweise über Monate hinweg aktiv an einem Projekt des German Marshall Fund über die Bausteine einer deutschen Sicherheitsstrategie mitgewirkt hat, aus dem das Strategiepapier „Neue Macht, neue Verantwortung“ hervorging, ist unstreitig.
Das OLG Hamburg hat dann sogar noch nachgelegt und die Verbotsverfügung dahingehend erweitert, dass dem ZDF auch die Aussage untersagt wurde, Bittner habe im Zusammenhang mit der Rede des Bundespräsidenten Gauck vor der Münchener Sicherheitskonferenz für den Bundespräsidenten geschrieben.
Diese Behauptung wird allerdings in der Sendung unmittelbar überhaupt nicht aufgestellt. In der Sendung wird nur behauptet, die Rede Gaucks sei von einem transatlantischen Think Tank (GMF) vorbereitet worden und da sei Jochen Bittner mit dabei gewesen. In der Sendung stellt Max Uthoff dann die Frage: „Aber er wird doch genügend Anstand besessen haben, sein Schreiben für Gauck zu trennen von seinem Schreiben für die ZEIT?“ Die Antwort Claus von Wagners: „Ne, er hat nachdem Gauck seine Rede gehalten hat, positiv über Gaucks Rede berichtet, in der ZEIT“. Reaktion Uthoff: „Ein Journalist der ZEIT arbeitet an einem Strategiepapier mit, das die Außenpolitik Deutschlands neu ausrichtet und schreibt dann hinterher wohlwollend über diese Strategie“.
Wenn man den Gesamtkontext betrachtet, besteht der wesentliche Aussagegehalt also erkennbar darin, dass Bittner aktiv an einem Think Tank mitgewirkt und ein Strategiepapier mitentwickelt hat, das die Rede Gaucks auf der Münchener Sicherheitskonferenz vorbereitet hatte. Über den Inhalt dieses der Neuausrichtung der deutschen Außenpolitik dienenden Papiers und die Rede Gaucks habe Bittner dann anschließend auch noch journalistisch positiv berichtet. Das ist nicht falsch und wird von Bittner letztlich ja selbst in der ZEIT bestätigt.
Das OLG Hamburg hat also eine Aussage verboten, die in dieser Form in der Sendung gar nicht getroffen wurde und blendet zudem den Gesamtzusammenhang der Äußerung komplett aus. Dieser Klassiker des Hamburger Landrechts hat beim BGH und/oder BVerfG allerdings noch nie gehalten, weil er in Widerspruch zur äußerungsrechtlichen Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte steht, wonach eine Aussage nie isoliert betrachtet werden darf, sondern stets in ihrem Gesamtkontext zu würdigen ist.
Joffe und Bittner haben mithilfe der Gerichte also eine unliebsame, zugespitzte und wertende Berichterstatttung unterdrückt, die Zusammenhänge aufzeigt und die nach allem was bisher an Fakten bekannt ist, zumindest überwiegend von Art. 5 GG gedeckt sein dürfte. Dass man für diese Informationsunterdrückung die meinungsfeindlichen Hamburger Gerichte bemüht, passt ins Bild.
Update:
Als Reaktion auf meinen Beitrag hat mir Herr Dr. Bittner eine Stellungnahme zugeschickt, die ich mit seiner Zustimmung nachfolgend vollständig wiedergebe.
Wo der Spaß aufhört – meine Sicht auf die ZDF-Sendung „Die Anstalt“ vom 29. April 2014
Ich habe eine einstweilige Unterlassungserklärung gegen das ZDF erwirkt, das ZDF hat dagegen Widerspruch eingelegt.
Worum geht es?
In der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ wurde behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF). Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben.
Beides stimmt nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss ich vorgehen.
Richtig ist, dass ich im Laufe des Jahres 2013 an einer Diskussionsgruppe teilgenommen habe, die von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und dem GMF organisiert war. Sie setzte sich aus gut 50 Teilnehmern zusammen, Bundestagsabgeordneten, Akademikern, Diplomaten, Think Tanklern, Journalisten.
Ziel der Gruppe war es, ein Thesenpapier darüber zu erarbeiten, welche Elemente eine künftige deutsche Sicherheitsstrategie enthalten solle. Es handelt sich um ein offenes Ideenpapier, das zum Teil divergierende Positionen aufzeigt. Ziel der Gruppe war es nicht, die Rede von Bundespräsident Gauck in München vorzubereiten.
Ich habe zunächst mit den Satirikern der „Anstalt“ gesprochen. „Die Anstalt“ wollte allerdings keine Fehler einräumen. Mein Vorschlag an Max Uthoff und Claus von Wagner war daraufhin, öffentlich – bei uns im Blatt – über die Vorwürfe zu diskutieren. Dies haben sie mit Verweis auf Terminschwierigkeiten abgelehnt. Weil ich Gerichtsfristen einhalten musste, um im Zweifel am Ende nicht wehrlos da zu stehen, musste ich die Klage einreichen.
Ich habe den Rechtsweg nur ungern beschritten, weil mir klar ist, dass mir dieses Vorgehen als „Zensurversuch“ ausgelegt werden wird. Trotzdem halte ich es für richtig, mich zu wehren.
Die Teilnahme an Konferenzen von Organisationen aller Art und Richtung gehört meiner Ansicht nach zum Alltag von Journalisten. Ich habe, teilweise sogar als Referent, auch schon an Konferenzen der Ärzte gegen den Atomkrieg, der Europa-Union, der Körber-Stiftung oder der Evangelischen Akademie Loccum teilgenommen. Mit all diesen Organisationen stehe ich genauso wenig in einer formalen oder gar arbeitsrechtlichen Beziehung wie zum GMF.
Der Programmdirektor des ZDF, Norbert Himmler, teilte der ZEIT mit, Satire müsse sich trauen, Sachverhalte „verzerrt“ darzustellen: „Audiatur et altera pars kann und muss sie nicht leisten.“
Da bin ich mit ihm ganz einer Meinung. Was Satire meiner Ansicht nach allerdings nicht darf, ist, einen Sachverhalt zu behaupten und ihn im selben Zug zu verzerren.
Herr Dr. Bittner betont in seiner E-Mail außerdem, die Arbeitsgruppe habe die Rede Gaucks nicht vorbereitet und er habe auch nicht gewusst, dass Gauck eine solche Rede halten würde. Herr Dr. Bittner hat außerdem noch folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Stadler,
wir kennen uns nicht, aber bevor Sie weiter verbreiten, ich hätte die Rede des Bundespräsidenten bei der Münchner Sicherheitskonferenz vorbereitet, lesen Sie doch bitte einmal meine Stellungnahme in der Sache. Oder gilt aus Ihrer Sicht für Blogger der Grundsatz „Audiatur et alters pars“ genauso wenig wie für Satiriker? Nachfragen bildet. Vielleicht halten Sie diese und andere grundlegende Regeln des Journalismus ein, bevor Sie mir weiter unterstellen, ich wolle irgend eine Meinung „unterdrücken“.
In meinem Buch „So nicht, Europa!“ habe ich 2010 geschrieben, die EU regele das Große zu klein und das Kleine zu groß. Diese Formel hat später Kommissionspräsident Barroso aufgegriffen und in mehreren Reden verwendet. Habe ich also auch für Herrn Barroso geschrieben?
Nach der konstruktiven Diskussion, die ich mit Jochen Bittner per E-Mail hatte, nehme ich ihm jedenfalls ab, dass es ihm nur darum ging, gegen eine aus seiner Sicht unrichtige bzw. verzerrte Darstellung vorzugehen und er keinen Kampf gegen die Pressefreiheit führen will. Ich halte – unabhängig von der juristischen Bewertung – das gerichtliche Vorgehen gegen die ZDF-Sendung dennoch im Interesse der Meinungs- und Informationsfreiheit aus publizistischen Erwägungen für falsch.