Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.9.14

Darf ein Verteidiger eine ihm elektronisch zur Verfügung gestellte Aktre vollständig kostenpflichtig ausdrucken?

Ein Pflichtverteidiger hatte für den Ausdruck einer ihm elektronisch zur Verfügung gestellte Strafakte eine Dokumentenpauschale von mehr als 67.000 EUR für den Ausdruck von ca. 380.000 Seiten gegenüber der Staatskasse geltend gemacht. Das OLG Düsseldorf hat dem Verteidiger hiervon aber nur ca. 14.000 EUR zugebilligt und die Auffassung vertreten, dass ein Verteidiger nicht zum wahllosen Ausdruck aller überreichten Datenträger berechtigt sei. Er müsse sich vielmehr auf diejenigen digitalisierten Aktenteile beschränken, die das Verfahren betreffen und auch der Kammer in Papierform vorliegen, wobei ein Ausdruck erkennbar doppelt eingestellter Inhalte im Interesse einer kostensparenden Mandatsausübung zu vermeiden ist. Angesichts der außergewöhnlichen Höhe angemeldeter Auslagen seien, so das OLG, an die Darlegung und Glaubhaftmachung entsprechend hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf besteht kein grundsätzlicher Anspruch eines Verteidigers auf Ausdruck einer kompletten e-Akte zum Zwecke einer sachgerechten Verteidigung, wenn ihm die kompletten Akten dauerhaft in digitalisierter Form als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen.

Quelle: PM des OLG Düsseldorf vom 23.09.2014

posted by Stadler at 11:13  

9 Comments

  1. Man kann es ja mal versuchen und ein alter Anwalt hat mir immer gerne die Anekdote erzählt, das er mal den Inhalt einer CD ausgedruckt hat und das auch bezahlt bekommen hat.

    Comment by yah bluez — 25.09, 2014 @ 11:44

  2. na, so einfach ist es ja nun nicht mit dem Ausdruck…
    die vollständigen Beschlüsse findet man dann hier: http://blog.strafrecht.jurion.de/2014/09/28729/

    Comment by Detlef Burhoff — 25.09, 2014 @ 11:49

  3. Vermutlich ist der monumentale Druckvorgang Resultat einer Strategie der „Konfliktverteidigung“, denn das
    Indexieren und Verarbeiten einer elektronischen Akte ist weitaus effizienter als das Durcharbeiten eines Lkw
    voller Papier. Hundertfach effizienter.

    Und: bei Bedenken, dass die Originalakte nicht ganz identisch ist mit der elektronischen Version hätte gleich diese eingesehen werden müssen.

    Der Ausdruck macht also keinen wirklichen Sinn. Ob ein möglicherweise inhaftierter Mandant glücklich ist über die Anlieferung von 380 000 Kopien ? Eine irgendwie grauenhafte Vision.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 25.09, 2014 @ 20:18

  4. -= Da mich persönlich so ‚was als Steuerzahler – offen gesagt – aufregt!: =-

    Ich finde die gewählten Formulierungen erheiternd. Sowohl in der verlinkten PM, als auch im Text von Thomas Stadler. Als wenn das völlig normal wäre (ich hoffe ja nicht!)
    Als ich das zunächst überflogen hatte und von „einer“ Akte gelesen hatte bin ich natürlich sofort über die Anzahl der ausgedruckten Seiten gestolpert.
    Vielleicht liegt es daran, daß ich nun mal kein Jurist bin sondern Ingenieur. Das Kopfkino hat jedenfalls direkt mit der Vorstellung begonnen, sozusagen. Ich behaupte, das man sehr viele Fälle mit dem bloßen Einsatz des gesunden Menschenverstand ruckzuck ad Acta legen könnte (fällt mir des öfteren auf, daß Juristen scheinbar erst mal alles hinnehmen. Extremstes Beispiel die filesharing-Fälle bei denen die Abrechnung nach RVG im Innenverhältnis gar nicht funktionieren kann!!! Einfacher Taschenrechner und Gehirn einschalten würde da reichen. Und die doofen Richter, die nicht rechnen können brauchen dann eben einfach nur mal beim Finanzamt nachfragen, ob die Angaben der Briefkastenfirmen überhaupt so verbucht wurden. Macht aber keine Sau und das regt mich auch. Sorry, zurück zum Thema…)
    Wenn ich das also wirklich richtig verstanden habe, dann reden wir hier tatsächlich über 380.000 ausgedruckte Seiten Papier. Da ich persönlich nichts genaueres im Text gefunden habe (überlesen?), gehe ich für den Moment vom Standard aus. Also:
    DIN A4, einseitig bedruckt, 80g/m² Papier, Gewicht von einer Seite ca. 5g.
    Desweiteren nehme ich für den Moment an, daß diese Seiten in entsprechenden Ordnern abgeheftet wurden. Nehmen wir dafür ebenfalls ein Standardformat:
    Maße: 318mm x 285mm, Rückenbreite 80mm, Fassungsvermögen ca. 600 Blatt (bei 80g/m² Papier und gemäß der beispielhaft gewählten Angabe der Firma Leitz), (Leer-)Gewicht eines Ordners beträgt ~480g.
    Mit diesen Annahmen bedeutet das bei 380.000 ausgedruckter Seiten folgendes (alle Werte gerundet):
    – Anzahl Aktenordner: ~ 630 Aktenordner
    – Gewicht von 380.000 Seiten Papier (Das Gewicht der Farbe sei dabei unberücksichtigt): ~1900 kg
    – Gewicht befüllte Aktenordner in Summe: ~2200kg
    Wir reden hier also über ~630 Aktenordner, die zusammen ~2,2 Tonnen wiegen. Und selbst wenn die Ausdrucke lose rumfliegen sollten, dann reden wir über einen Haufen Papier der als ein Stapel ~45m hoch wäre und ~1,9 Tonnen wiegen würde. Is‘ klar! Hach, wie realistisch. Im Leben nicht
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    @yah bluez (#1):

    Man kann es ja mal versuchen und ein alter Anwalt hat mir immer gerne die Anekdote erzählt, das er mal den Inhalt einer CD ausgedruckt hat und das auch bezahlt bekommen hat.

    Das war auch mein allerster Gedanke beim ersten Lesen: Nice try. Ich für meinen Teil zweifel aufgrund oben aufgeführter Berechnungen an der bloßen Existenz der vom Anwalt (Pflichtverteidiger) behaupteten Ausdrucke.
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    @Detlef Burhoff (#2):
    Ich haben deinen Beitrag leider erst nach meinen eigenen Berechnungen gelesen. Bin anscheinend doch nicht der einzige, der die behaupteten Audrucke schlicht und einfach nicht glaubt. Aus deinem von dir verlinkten Beitrag:

    2. Wie macht der Verteidiger glaubhaft? Nun, das stellt sich die Frage: Kopien faxen?

    Wenn von „Staatskasse“ die Rede ist, dann fühle ich mich als Steuerzahler natürlich direkt angesprochen. Ich erwarte von daher daß der Richter bei solchen Summen jemanden am Lager des antragstellenden Anwaltes vorbeischickt (Gerichtshilfe oder so… Oder meinetwegen ein Streifenwagen… oder persönlich… oder sonst irgendjemand…. oder vereidigen und einfach auf den Rückzieher warten – in meinen Augen die schnellste Variante).
    In dem Zusammenhang würde ich mich über Antworten auf meine Fragen sehr freuen (s.u.)
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    @Arne Rathjen, RA (#3):

    Der Ausdruck macht also keinen wirklichen Sinn.

    Der Ausdruck sicherlich nicht. Und ich glaube im Leben nicht daran, daß tatsächlich überhaupt eine nennenswerte Anzahl an Seiten ausgedruckt wurde. Der eigentliche Sinn der Geltendmachung dieser Kosten durch den Anwalt liegt für mich persönlich (d.h. Ausdruck meiner persönlichen Meinung) auf der Hand: Den Steuerzahler abzocken. „Staatskasse“ interessiert ja offenbar keine Sau – da wird munter mit beiden Händen reingegriffen. Ein Richter, der Eier in der Hose hätte würde so was sofort abschmettern. Dem Steuerzahler nicht zumutbar. Punkt! Ich geh doch nicht dafür arbeiten, damit irgend so’n dahergelaufener Anwalt nichts besser zu tun hat (bzw. vorgibt vorzuhaben), als ohne Hirn und Verstand 380.000 Seiten (vermeintlich) auszudrucken um dafür ein -im Vergleich- sehr ordentliches Brutto-Jahresgehalt eines Angestellten in der freien Wirtschaft abzukassieren.

    Ob ein möglicherweise inhaftierter Mandant glücklich ist über die Anlieferung von 380 000 Kopien ?

    Siehe oben. Dafür muss man schon einen Lagerraum anmieten. 2,2 Tonnen Gewicht. Aneinandergereiht ca. 50 Meter Ordnerrücken.
    Wie eingangs bereits erwähnt: So ‚was kann man in 2 Minuten mit dem gesunden Menschenverstand abbügeln.
    In dem Zusammenhang würde ich mich über Antworten auf meine Fragen sehr freuen (s.u.)
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    @Stadler, @all, 3 Fragen:

    1. Rein interessenshalber: Über was für eine Art strafrechtlichen Prozess reden wir eigentlich wenn 380.000 Seiten im Spiel sind? Nur, daß ich mal eine Vorstellung bekomme. Steuerhinterziehung? International organisiertes Verbrechen (Mafia, Terror)? Würde mich über einen Hinweis sehr freuen. Vielleicht noch ergänzend: Gehe ich Recht in der Annahme, daß 380.000 Seiten keine Sau liest?
    2. Ebenfalls aus Interesse: Mal rein hypothetisch angenommen ein Pflichtverteidiger reicht am Gericht Kosten ein (wie hier z.B. Kopierkosten), die tatsächlich aber gar nicht angefallen sind weil in Wahrheit gar nix ausgedruckt wurde. Handelt es sich bei solch einem theoretisch konstruierten, in der Praxis selbstverständlich so gut wie nie auftretenen Fall ;-) ,schon um vorsätzlichen Betrug? Als Steuerzahler wäre ich in solch einem Fall not amused – und das ist an dieser Stelle sehr nett ausgedrückt.
    3. Aus dem Text von Thomas Stadler zitiert

    Das OLG Düsseldorf hat dem Verteidiger hiervon aber nur ca. 14.000 EUR zugebilligt

    Mit welcher Begründung? Basierend auf welcher Rechengrundlage wird hier mein schwerverdientes Steuergeld -in meinen Augen- jemandem zugebilligt der die Ursprungssumme noch nicht mal glaubhaft machen konnte.
    –> Hallo? Geht’s noch? Richter sollten m.M.n. unbedingt/in jedem Fall mal mindestens einen Monat Praktikum als Angestellter in einem sogenannten Industrieunternehmen absolvieren, bevor sie unser Geld anscheindend aus’m Bauch raus verwürfeln. Für 14.000 euro bekommt er bestimmt so 25 bis 30 iPads (zum Beispiel, es gibt natürlich noch jede Menge andere Hersteller), die er in jedem Raum (inklusive Klo) mit der elektronischen Akte platzieren kann um diese überall lesen zu können. Welch ein Irrsinn!
    €67.000 Euro!!! Lasst euch die Summe doch bitte mal auf der Zunge zergehen, dann merkt jeder halbwegs normal denkende Mensch wie bescheuert das eigentlich ist. Wieviele Anwaltsgehilfinnen kann ich dafür zum Beispiel allein ein Jahr lang für einstellen, die ich dann theoretisch ausschließlich nur für ein aus dieser Akte vorlesen einstellen könnte. Sorry, aber das ist doch Irrsinn und mir als Steuerzahler nicht zu vermitteln. Erst Recht nicht im Jahre 2014!

    In diesem Sinne vielen Dank vorab für die Antworten und Gruß aus Kölle, Baxter

    Comment by Baxter — 26.09, 2014 @ 01:36

  5. @4 „… dann reden wir hier tatsächlich über 380.000 ausgedruckte Seiten Papier.“
    In dem Fall hier 85.000 und die Schilderung bei http://blog.strafrecht.jurion.de/2014/09/28729/ scheint mir auch glaubwürdig: „Er folgte dem Unterzeichnenden zu seinem Fahrzeug und fragte: „Sind da 85.000 Blatt drin?”, woraufhin der Unterzeichnende erläuterte: „Nein, wir sind mit zwei Fahrzeugen gekommen, in meinem sind etwa 40 000 Blatt.”“

    Comment by thorstenv — 26.09, 2014 @ 09:26

  6. „Und ich glaube im Leben nicht daran, daß tatsächlich überhaupt eine nennenswerte Anzahl an Seiten ausgedruckt wurde.“

    Die Geschäftspraktiken transsylvanischer Bordelle haben sich nach Deutschland ausgebreitet, it seems:

    http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/geschaeftsmann-fuehlte-sich-in-bordell-bedroht-id8423572.html

    Unter dem Link („Rethelstraßenverfahren“) findet man Weiteres zu dem Kostenproblem.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 26.09, 2014 @ 18:35

  7. @4
    Danke für die Rechnung :-)
    Zu Frage 1:
    Verzehr eines Brötchen – übrig geblieben von der Firmenfeier – durch eine Reinigungskraft

    Comment by Christian — 27.09, 2014 @ 16:47

  8. @4: Gewicht und Menge reduzieren sich um den Faktor 2, wenn man auch die Rückseiten bedruckt. Dass man einen Lagerraum mieten muss, bezweifle ich (dass man 380.000 Seiten liest schon eher). Bei beidseitigem Druck sind ja nur noch 25m Akten unterzubringen. In meinen Aktenschrank passen 7 Reihen Ordner übereinander, entsprechend 7 m Akten bei 1m Regelbreite. Man benötigt also ca. 3,5 m Regal.

    Comment by M. Boettcher — 30.09, 2014 @ 12:49

  9. Angenommen, pro Seite Ausdruck dauert 5 Sekunden (Drucken, Auswerfen, neues Papier einziehen).
    Dann müsste ein Drucker rund 22 Tage rund um die Uhr drucken.
    Es müsste jedoch immer jemand dabei sein, schließlich muss dauernd Papier nachgefüllt werden, Druckerpatronen erneuert, möglicherweise Drucker gewechselt (welcher Drucker kann schon soviele Seiten ausdrucken, um das zu schaffen bräuchte man wohl dutzende Drucker).
    Auch müssen die neuen Druckaufträge am PC erstellt werden. Auf eine Seite umgerechnet käme da wohl noch deutlich mehr Zeit raus. Bleiben wir bei 5 Sekunden. Wer Spaß will und diese Dinge einbeziehen will kann ja einfach mal verdoppeln. Oder verdreifachen.

    Bei 8 Arbeitsstunden am Tag wären das 66 Tage nur drucken.

    Bei 5 Arbeitstagen pro Woche wären das rund 13 Wochen. Mehr als 3 Monate. Wochenende reinrechnen muss man auch noch… Dann dauert es eher 5 Monate.

    Lustig ist auch, wenn man rechnet, wie lange man lesen müsste um das alles gelesen zu haben.
    Eine Seite lesen, und auch verstehen, darüber nachdenken. Sagen wir 3 Minuten. Das ist noch eher knapp gerechnet.

    Das wären rund 2400 Tage. Bei 5 Tagen die Woche und einem Monat Urlaub im Jahr müsste man rund 10 Jahre lang lesen.

    Zwischendurch Denkpause, Kaffee trinken, Rückfragen, telefonieren. Das gelesene Revue passieren lassen…
    Ach, eigentlich egal, am Ende sind es absurd viele Jahre.

    Lebensaufgabe!

    Interessant mal wieder, dass es Menschen gibt, die sich trauen sowas vom Staat einfordern zu wollen auch wenn es offensichtlich ist, dass da irgend etwas nicht stimmen kann.

    Comment by Chris — 1.10, 2014 @ 03:39

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