Fall Mollath: Psychiatrie hält an bisheriger Einschätzung fest
Telepolis berichtet heute im Fall Mollath, dass der Leiter der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, in dem Gustl Mollath untergebracht ist, Dr. Klaus Leipziger an seiner bisherigen Einschätzung festhält. Das ist bereits deshalb wenig überraschend, weil derselbe Klaus Leipziger das Gerichtsgutachten gefertigt hatte, aufgrund dessen die Unterbringung Mollaths überhaupt erst angeordnet wurde. Überraschend und gleichzeitig entlarvend ist allerdings die dazugehörige Begründung.
Laut Telepolis hat das Bezirkskrankenhaus Bayreuth in einer Stellungnahme gegenüber dem Landgericht Bayreuth ausgeführt, dass Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten seien.
Weil Mollath also nicht kooperiert und sich nicht behandeln lässt, ist kein Therapieerfolg eingetreten, weshalb weiterhin damit zu rechnen ist, dass Mollath Straftaten, wie die im Urteil festgestellten, begeht.
Wer zu Unrecht unterbracht wurde, hat dieser Logik folgend keine Chance wieder aus der Psychiatrie entlassen zu werden, solange er sich nicht einer nicht notwendigen Therapie unterzieht. Denn bis dahin gibt es logischerweise auch keinen Therapieerfolg und damit auch keinen Grund für die Annahme, dass die einmal festgestellte Gefährlichkeit entfallen sein könnte.
Das ist ein fataler Teufelskreis, zumal im konkreten Fall hinzu kommt, dass das Strafurteil gerade maßgeblich auf dem Gutachten desjenigen Psychiaters beruht, der Mollath jetzt eine fortdauernde Gefährlichkeit attestiert. Die neuen Tatsachen will dieser Sachverständige auch nicht würdigen, da er an den Feststellungen des rechtskräftigen Urteils ja nicht rütteln kann. Er müsste damit natürlich auch seine eigenen Schlussfolgerungen in Frage stellen. Tatsächlich untersucht hat Leipziger Mollath auch weiterhin nicht.
Die Begründung der Klinik ist kafkaesk. Das grundlegende Problem besteht schon darin, dass über der Unterbringung Mollath weiterhin derjenige Psychiater befindet, der ihn durch ein fehlerhaftes Gutachten überhaupt erst in die Psychiatrie gebracht hat. Warum die Unterbringung erkennbar rechtswidrig war, hat Oliver Garcia in einem längeren Blogbeitrag überzeugend dargelegt. Die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth täte gut daran, darauf zu dringen, eine aktuelle und wissenschaftlich fundierte Gefährlichkeitsprognose zu fordern. Und die erfordert eine eingehende Untersuchung Mollaths.
Dass sich Mollath angesichts der Vorgeschichte nicht unbedingt von Klaus Leipziger oder dessen Mitarbeitern untersuchen lassen will, sollte aber für jedermann nachvollziehbar sein.
Vermutlich haben wir es hier nicht mit einem bedauerlichen Einzelfall, sondern mit einem systemischen Problem zu tun. Wenn dann noch falsche tatrichterliche Feststellungen im Rahmen eines Strafverfahrens hinzu kommen, befindet sich der Betroffene in einem Teufelskreis aus dem es kaum noch ein Entrinnen gibt. Allein der Umstand, dass sich die strafrichterlich angeordneten Unterbringungen in den letzten 25 Jahren verdreifacht haben, sollte zum Nachdenken anregen.