Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.3.13

Neuregelung der Bestandsdatenauskunft möglicherweise erneut verfassungswidrig

Die sog. Bestandsdatenauskunft von TK-Anbietern gegenüber Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden muss wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Darüber hatte ich im letzten Jahr bereits ausführlich berichtet.

Der Gesetzesentwurf befindet sich mittlerweile im Gesetzgebungsverfahren, der Innenausschuss hat heute dazu eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die Einschätzungen der Sachverständigen waren erwartungsgemäß unterschiedlich.

Für lesenswerte halte ich die schriftliche Stellungnahme von Prof. Matthias Bäcker, der die Ansicht vertritt, dass der Entwurf einer Neufassung des § 113 TKG teils die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verletzt, reglungsbedürftige Fragen nicht regelt und deshalb gegen Grundrechte verstößt.

Bäcker geht insbesondere davon aus, dass der Bund (im TKG) abschließend regeln muss, aus welchen Anlässen und zu welchen Zielen die Daten übermittelt werden dürfen und dies nicht den fachspezifischen Regelungen von Bund und Ländern überlassen werden darf. Denn der Zweckbindungsgrundsatz erfordert laut Bäcker, dass eine solche Regelung unmittelbar im TKG erfolgt. Der Entwurf regelt aber in 113 Abs. 3 TKG-E nur, an welche Behörden die Daten übermittelt werden dürfen, nicht aber, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist.

Ferner hält Bäcker beispielsweise auch die geplante Abfrageermächtigung im BKA-Gesetz für verfassungswidrig, weil die in § 7 Abs. 3 BKAG-E enthaltene Ermächtigung dem Bundeskriminalamt in seiner Funktion als Zentralstelle eine zu weitreichende Befugnis zu Bestandsdatenabrufen im Vorfeld konkreter Gefahren oder strafprozessualer Verdachtslagen einräumt. Die vorgesehene Regelung ermöglicht dem BKA laut Bäcker Bestandsdatenabfragen zur Unterstützung von kriminalstrategischen Analysen zu nutzen, die es unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten durchführt kann.

Darin könnte man eine Art kleine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür sehen. Dies ist jetzt allerdings meine eigene Schlussfolgerung und nicht die von Bäcker. Denn wenn das BKA aufgrund einer zu weitreichenden Ermächtigungsnorm verdachtsunabhängig Daten anfordern – und anschließend natürlich auch speichern – kann, wird damit in gewissem Maße faktisch auch eine anlassunabhängige Speicherung von Daten ermöglicht, die später u.U. unkontrolliert für andere strafprozessuale oder präventive Zwecke Verwendung finden könnten.

posted by Stadler at 17:46  

4 Comments

  1. Da es bei zahlreichen Juristen bereits jetzt feststeht, gegen das neue Gesetzesvorhaben zu klagen, ist es unrelevant, was aus dem Hut gezaubert wird, welcher Prof. sich wie auch immer äußert.

    Die nächste Verfassungsklage wird erfolgen.

    Sie ist im Übrigen bereits umfassend vorbereitet worden und bedarf später nur einigen Anpassungsfeinheiten.

    Man darf erstmal die Wahl im September abwarten. Ich habe schon Pferde kotzen sehen.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 11.03, 2013 @ 19:34

  2. Ps. Die Juristen-Gemeinde wird sich hoffentlich der Unterstützung des Herrn Baum und Mitstreiter erfreuen können. Sie kennen sich bestens aus.

    Wir arbeiten daran.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 11.03, 2013 @ 21:23

  3. „Darin könnte man eine Art kleine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür sehen.“

    Dazu hat sich IMO de Maiziere schon geäußert:
    „Dabei freilich kann man mal wieder lernen, welche Wirkung Begrifflichkeiten haben können. Beim Wort »Vorratsdatenspeicherung« wird bei vielen der Eindruck erweckt, der Staat wolle auf Vorrat alles speichern. Und weil es um Daten gehe, meinen alle, es gehe auch darum, Inhalte zu speichern. Wir haben deswegen versucht, andere Begriffe zu finden, das war aber alles vergeblich. Der Begriff war eingeschliffen, den kann man nicht mehr ändern. So ist das halt. Dabei geht es eigentlich nur darum, dass wir die Rückverfolgungsmöglichkeiten von Verbindungen bei anderen, nämlich bei privaten Anbietern, sicherstellen wollen.“
    https://netzpolitik.org/2013/thomas-de-maiziere-trauert-um-die-vorratsdatenspeicherung-und-pladiert-fur-netzneutralitat/

    Jupp. ist das gleiche unter anderem Namen und natürlich wird man auf eine Selbstverpflichtung zur Datenspeicherung über längere Zeit hinwirken und am Ende gewinnt Newspeak. ist mir persönlich sehr unsympathisch. Vor allem, dass alle darauf hereinfallen kann ich einfach nicht begreifen. Uh schaut her, hier ist (fast) das selbe Produkt, das ihr nicht haben wolltet, wir haben es extra für euch neu verpackt.

    Das ist ja IMO schon beim LSR passiert. Hey seht her wir haben eine völlig unbedeutende und ungeklärte Phrase eingefügt. Jetzt ist das LSR total krass entschärft und so…

    NOT.

    Comment by Brick — 15.03, 2013 @ 12:12

  4. Anmerkung (in deutlicher):

    Bestandsdatenauskunft ist newspeak für Vorratsdatenspeicherung. Können wir uns bitte darauf einigen, wieder den alten Namen zu verwenden?

    Comment by Brick — 15.03, 2013 @ 12:18

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