Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.8.13

Sie bekämpfen Information und Transparenz

Der Herausgeber des Guardian hat der BBC gegenüber erklärt, dass Downing Street, also Premierminister David Cameron, unmittelbar in die Maßnahme des GCHQ gegenüber der Zeitung involviert gewesen sei, Festplatten mit den Snowden-Files zu vernichten. Die Hintergründe erläutert Alan Rusbridger im Guardian ausführlicher. Man kann der Ansicht sein, dass sich der britische Geheimdienst damit der Lächerlichkeit Preis gibt, aber es ändert nichts daran, dass wir es mit einem unmittelbaren und massiven staatlichen Eingriff in die Pressefreiheit zu tun haben, der eine Spielart der Zensur darstellt.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat ganz offenbar ein erhebliches Interesse an dieser Informationsunterdrückung. Die britischen Dienste und ihre Regierung haben etwas zu verbergen, vor ihren eigenen Bürgern und vor der Weltöffentlichkeit. Denn ganz unabhängig davon, ob sich das was britische Geheimdienste tun, noch im Rahmen überzogener Antiterrorgesetze bewegt oder nicht, geht es darum, den Menschen das Ausmaß der Überwachung zu verheimlichen. Denn man hat Angst vor der öffentlichen Reaktion und davor, dass die öffentliche Diskussion ein Überwachungssystem erkennt und in Frage stellt.

Wer Lebensgefährten von Journalisten auf Grundlage von Antiterrorgesetzen stundenlang verhört und ihnen alle elektronischen Geräte abnimmt, dem kann man als Bürger nicht vertrauen. Den Aussagen einer Staatsmacht die so handelt, kann und sollte man keinen Glauben schenken. Wer Antiterrorgesetze derart exzessiv überdehnt und gegen Menschen zur Anwendung bringt, gegen die noch nicht einmal ein Hauch eines Terrorverdachts besteht, von dem muss man annehmen, dass er auch seine Telekommunikationsüberwachung in ähnlich maßloser Art und Weise organisiert hat. Die Übertretung von ohnehin zu weitreichenden Gesetzen ist selten offenkundiger gewesen, als in den Fällen, die uns in den letzten Tagen aus England berichtet wurden. Das Unbehagen verdichtet sich zur Gewissheit. Westliche Regierungen greifen zu den Mitteln von Diktatoren um kritische Berichterstattung zu unterbinden.

Es sind u.a. diese britischen Behörden, von denen sich Kanzleramtsminister Pofalla versichern hat lassen, dass sie sich an (deutsche) Gesetze halten. Wenn der GCHQ aber schon britisches Recht bricht, dann wird er sich wohl kaum um die Beschränkungen des deutschen Rechts scheren. Anders lautenden Versicherungen kann man keinen Glauben schenken.

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Es sei denn, man ist Journalist, Lebensgefährte eines Journalisten oder vielleicht ein beliebiger Blogger, der im Netz seine Meinung zu laut und zu deutlich artikuliert hat. Wir müssen letztlich über den Zustand unserer Demokratie reden, auch wenn das noch nicht überall angekommen ist. Denn die Feinde von Freiheit und Demokratie sind zahlreich.

Zur Causa Guardian habe ich heute noch folgende absolut lesenswerte Kommentare gefunden:

Wie viel Pofalla verträgt die Freiheit? (Timo Stein, Cicero-Online)
Angriff auf die Aufklärer (Stefan Plöchinger, SZ)
Die Zeitung der Zukunft – ein Ort der Freiheit (Dirk von Gehlen, Digitale Notizen)

posted by Stadler at 22:07  

10.5.11

Keine Pflicht zur Vorabbenachrichtigung bei Veröffentlichung privater Informationen

Der Europäiscche Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat heute über eine interessante Frage im Rahmen eines kuriosen Falles entschieden.

Kläger war Formel 1 Chef Max Mosley, über den in der „News Of The World“ berichtet wurde, er hätte eine „kranke Nazi-Orgie mit 5 Prostituierten“ veranstaltet. Mosley ist hiergegen in England erfogreich gerichtlich vorgegangen.

Das war ihm aber nicht genug, den er vertritt die Ansicht, dass der britische Gesetzgeber eine Rechtspflicht der Presse schaffen muss, vor einer Veröffentlichung privater Informationen den Betroffenen in Kenntnis zu setzen, um ihm Gegelegenheit zu geben, noch vor der Veröffentlichung Rechtsschutz zu erlangen. Das Fehlen einer solchen Rechtspflicht führt nach Ansicht Mosleys dazu, dass das Vereinigte Königreich die Menschenrechtskonvention verletzt.

Dieser Argumentation ist der Gerichtshof nicht gefolgt. Der EGMR betont u.a., dass ein solches allgemeines „pre-notification requirement“ geeignet ist, die Pressefreiheit zu beeinträchtigen und spricht von einem „chilling effect“. Denn es gibt, über den konkreten Fall hinaus, genügend Fallkonstellationen, in denen auch an einer Berichterstattung über private Umstände ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Ebenfalls zum Thema:  EGMR – Mosley: Verständigungspflicht vor Veröffentlichung privater Informationen hätte chilling effect (e-comm)

posted by Stadler at 12:28  

4.11.10

Britisches Urheberrecht soll dem Internetzeitalter angepasst werden

Die neue britische Regierung möchte das Urheberrecht an das Internetzeitalter anpassen und ein Mehr an Benutzung ohne Zustimmung der Rechteinhaber gestatten, berichtet die BBC. Premierminister Cameron hat eine Überprüfung des britischen Urheberrechts angekündigt, an dessen Ende ein Mehr an „Fair Use“ und „Basic User Rights“ stehen soll. Vermutlich werden aber auch im UK jetzt erst einmal die Urheberrechtslobbyisten auf den Plan treten. Man wird sehen, was letztendlich von dem Vorhaben übrig bleibt.

posted by Stadler at 18:08  

7.3.09

Onlinedurchsuchung made in UK

Vermutlich ist Schäuble wirklich ein Waisenknabe, wenn man sich ansieht, wie das in England mit der Onlinedurchsuchung (remote searching) läuft. Einen Richtervorbehalt gibt es da schon gar nicht. Den Artikel der Times finde ich erschreckend. Ausgerechnet in der Heimat von George Orwell, die ohnehin schon flächendeckend mit Überwachungskameras zugepflastert ist (CCTV – Closed Circuit Television), wundert einen mittlerweile gar nichts mehr.

posted by Stadler at 12:37