Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.2.12

KJM erkennt erstmals zwei Jugendschutzprogramme an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat gestern erstmals zwei Jugendschutzprogramme (unter Auflagen) anerkannt. Diese Entscheidung war erwartet worden, nachdem die beiden Programme bereits vorab positiv bewertet worden sind.

Das Programm von JusProg e.V. kann unter www.jugendschutzprogramm.de kostenlos heruntergeladen werden, das Programm der Telekom laut KJM ab Ende März.

Das Konzept der staatlichen Anerkennung von Jugendschutzfilterprogrammen ist umstritten, u.a. auch wegen des Vorwurfs, dass es sich, wie beispielsweise Alvar Freude es formuliert, nur um Alibi-Programme der Porno-Industrie handeln würde.

posted by Stadler at 16:10  

29.1.12

Die freiwillige Selbstkontrolle der Suchmaschinen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat derzeit 2720 Onlineangebote (Telemedien) indiziert. Diese Liste wird offiziell, anders als bei Trägermedien, nach § 24 JSchG allerdings nicht im Bundeanzeiger veröffentlicht, weil man Chilling Effects verhindern möchte. Nach § 24 Abs. 5 JSchG soll diese Liste im Bereich der Telemedien aber anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme mitgeteilt werden, soweit ausländische Telemedien betroffen sind. Die Mitteilung darf nach dem Wortlaut des Gesetzes aber eben nur zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme verwandt werden.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund erscheint es erstaunlich, dass alle großen Suchmaschinen über diese Liste verfügen und ihren Suchindex auch entsprechend filtern und bereinigen. Die großen Suchmaschinenanbieter haben sich dem “Verhaltenssubkodex für Suchmaschinenanbieter der FSM” unterworfen. Wie diese Selbstkontrolle der Suchmaschinen funktioniert, ist auf den Seiten der FSM ausführlich beschrieben. Suchmaschinenbetreiber wie Google oder Microsoft (Bing) haben sich u.a. zur Nicht-Anzeige von Internetadressen verpflichtet, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehen.

Das kann man praktisch gut nachvollziehen, indem man bei Google z.B. das Suchwort “YouPorn” eingibt. Am unteren Ende der ersten Trefferseite findet man derzeit den Hinweis, dass drei Websites aus Rechtsgründen nicht angezeigt werden, verbunden mit einem Link auf “chillingeffects.org”, wo wiederum erläutert wird, dass von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist. “YouPorn.Com” wird mir interessanterweise allerdings dann als Treffer angezeigt, wenn ich in meinen Google(Plus)-Account eingeloggt bin (!).

Die FSM übermittelt also die Liste indizierter Telemedien an die Suchmaschinenbetreiber. Dort werden die Suchergebnisse dann entsprechend bereinigt. Dieses Prozedere ist rechtlich allerdings in höchstem Maße problematisch, denn die Mitteilung der indizierten Telemedien darf nach § 24 Abs. 5 JSchG ja nur zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme verwendet werden. Sind Suchmaschinen also nutzerautonome Filterprogramme? Wohl kaum.

Hier scheint einmal mehr der Zweck die Mittel zu heiligen. Nachdem der Gesetzgeber ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Liste indizierter Telemedien im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, um nicht mehr Publizität als nötig zu erzeugen, stellt sich aber auch die Frage, ob mit dieser Art der Suchmaschinenfilterung nicht der Gesetzeszweck unterlaufen wird. Denn, dass “YouPorn.Com” auf der Listen steht, dürfte damit klar sein. Die Suchmaschinenfilterung unterläuft also die Intention des Gesetzes, die Liste indizierter Telemedien nicht zu veröffentlichen. Andererseits wirkt das Konzept der Suchmaschinenfilterung aber auch relativ hilflos, wenn man sieht, was bei der Eingabe von YouPorn als Suchbegriff bei Google (noch) als Treffer erscheint.

Mit diesem und anderen Themen befasst sich übrigens ein lesenswerter Artikel von Holger Bleich in der neuen c’t, der nachvollziehbar erläutert, warum der Jugendschutz im Internet nicht funktioniert.

posted by Stadler at 08:58  

14.12.11

Abenteuerspielplatz Internet

Dem neuen Vorsitzenden der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Siegfried Schneider verdanken wir die bahnbrechende Erkenntnis, dass das Internet ein Abenteuerspielplatz ist.

Dass die CSU über zahlreiche Internet- und Medienexperten verfügt, durften wir erst in den letzten Tagen wieder erfahren. Mir ist das auch vor einigen Wochen bewusst geworden, als der offizielle IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung Franz Josef Pschierer auf einer Veranstaltung der DGRI sagte, dass er keine Berührungsängste mit dem “Computer Chaos Club” habe. In die Riege dieser Internetexperten reiht sich nunmehr auch der ehemalige bayerische Kultusminister Schneider ein, der als neuer Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erwartungsgemäß nunmehr auch zum Vorsitzenden der KJM gewählt worden ist. Dass es nicht die Kompetenz Schneiders war, die ihn in dieses Amt befördert hat, darf man als gesicherte Erkenntnis betrachten.

Über diese Personalie könnte man jetzt natürlich müde lächeln, wäre es nicht die KJM, die in Deutschland über die Einhaltung des sog. Jugendmedienschutzes wacht und u.a. auch dafür zuständig ist, Jugendschutzprogramme (Filtersoftware) anzuerkennen. Ob man allerdings mit der geplanten Anerkennung von Jugendschutzprogrammen, die wie die Software “JusProg” von der Erotik-Branche entwickelt wurden, tatsächlich “wirksame Schutzmechanismen” etablieren kann, gilt gelinde gesagt als umstritten.

Im Bereich des Jugendmedienschutzes findet mit der Ankündigung Schneiders die bewährte Politik der Augenwischerei ihre konsequente Fortsetzung. Danke Siegi!

 

posted by Stadler at 17:23  

20.9.11

KJM bewertet auch Jugendschutzprogramm der Telekom positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat auch das Jugendschutzprogramm der Telekom positiv bewertet, wie es in einer Pressemitteilung vom 20.09.2011 heißt.

Das Konzept des Jugendschutzfilters der Telekom entspricht nach Ansicht der KJM damit grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), womit die Software vor der behördlichen Anerkennung steht.

Die KJM hatte kürzlich bereits das Programm JusProg positiv bewertet.

posted by Stadler at 17:18  

19.9.11

KJM erkennt FSK.online und USK.online an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

FSK.online ist ein Ableger der Freiwiligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die USK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielewirtschaft. Damit dehnen sich zwei etablierte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle auch in den Onlinebereich aus.

Wer im Internet entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet, kann sich den Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen unterwerfen. Für ihn hat das den Vorteil, dass Sanktionen durch die KJM nach § 20 Abs. 5 JMStV zunächst ausgeschlossen sind und sich zuerst die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit den behaupteten Verstößen zu befassen hat. Maßnahmen sind aber auch dann nur zulässig, wenn die Entscheidung der Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreitet.

 

 

posted by Stadler at 16:02  

10.8.11

Erstes Jugendschutzprogramm steht vor behördlicher Anerkennung

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet, wie es in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag heißt.

Das Konzept entspricht nach Ansicht der KJM grundsätzlich den Anforderungen von § 11 JMStV. Damit steht zum ersten Mal eine Filtersoftware für jugendgefährdende Internet-Inhalte vor der behördlichen Anerkennung.

Die KJM wird das JusProg-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird, sagte der KJM-Vorsitzender Ring.

Update vom 11.08.2011:
Hierzu gibt es eine interessante Anmerkung von Alvar Freude

posted by Stadler at 17:22  

12.7.11

Die Diskussion um den JMStV geht wieder los

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist bekanntlich Ende des letzten Jahres gescheitert, was u.a. auch mit dem Widerstand der Netzgemeinde zu tun hatte.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) setzt sich in einem neuen Positionspapier erneut und unverändert für den gescheiterten Gesetzesentwurf und insbesondere die Alterskennzeichnung von Websites ein. Offenbar hat man dort nach wie vor nicht erkannt, dass dieser Vorschlag kaum mehrheitsfähig sein dürfte.

Die FSM setzt aber dann noch einen drauf und verlangt, dass die gesetzlich vorgesehene Anerkennung von Jugendschutzprogrammen entfallen muss, um dem System – gemeint ist das Zusammenspiel von Alterskennzeichnung und Filterprogrammen – endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Wörtlich heißt es:

Die Anerkennung des Jugendschutzprogramms als Voraussetzung muss also entfallen, um dem System endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Nur so ist mit einer breiten Streuung der Alterskennzeichnung zu rechnen, worauf dann Jugendschutzprogramme effektiv aufsetzen können.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der Jugendmedienschutz – der ohnehin alles andere als effektiv ist – soll dadurch gestärkt werden, dass auch Filterprogramme die keinerlei Nachweis ihrer Tauglichkeit erbracht haben, ausreichend sind, um die jugendschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Das ganze Papier der FSM stellt leider ,und das auch noch eine Spur zu offensichtlich, Lobbyismus zugunsten der Hersteller von Filtersoftware dar.

Wenn ohnehin kein Wirksamkeitsnachweis mehr erbracht werden muss, dann wäre es besser, den JMStV komplett zu streichen und sich auf die Schutzmechanismen zu beschränken, die das Sicherheitsrecht und das Strafrecht bieten. Denn ein gesetzliches Förderprogramm für Software die nicht funktioniert, kann nicht Sinn und Zweck des Jugemdmedienschutzes sein.

Dass es bisher keine anerkannten Jugendschutzprogramme gibt, liegt wohl vor allem daran, dass es keine Software gab, die die qualitativen Anforderungen erfüllt hätte. Wie man hört, gibt es mittlerweile allerdings Anerkennungsanträge und das obwohl das System, das die FSM so vehement verteidigt, gescheitert ist.

Weshalb es für derartige Jugendschutzsoftware überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf, ist auch einer der Punkte, die zu diskutieren ist.

posted by Stadler at 21:49  

2.7.11

Die Arbeit der Internet-Enquete

Der Online Talk bei Deutschlandradio Wissen hatte heute die Arbeit der Enquete Kommission Internet und digitale Gesellschaft zum Thema. Zu Gast waren die Enquete-Mitglieder Konstantin von Notz (Die Grünen), Jimmy Schulz (FDP), Alvar Freude und der Journalist Daniel Bouhs.

Das Gespräch war interessant zu verfolgen, wenngleich die Aussagen in Bezug auf die inhaltlichen Themen relativ stark an der Oberfläche blieben.

Alvar Freude, der als Sachverständiger der Enquete angehört, bemängelte außerdem, dass das Abstimmungsverhalten in der Kommission zu stark parteipolitisch geprägt sei. Auf Twitter war Freude hierzu vor einigen Tagen noch deutlicher und schrieb:

Schade, dass @padeluun sich der Fraktionsdisziplin beugt und mit CDU/CSU und FDP nicht gegen Netzsperren gestimmt hat. Der Zwischenbericht, den die Enquete vorlegen sollte, ist weitgehend noch nicht abgestimmt.

Hintergrund von Alvar Freudes Unmut war eine Passage aus dem Bericht der Projektgruppe Medienkompetenz, wo auf S.72 ein Ergänzungsantrag der SPD zum Jugendmedienschutz formuliert war, der u.a. auch die Forderung enthielt, im Kontext des Jugendmedienschutzes auf das Instrument der Netzsperren zu verzichten. Die Aufnahme dieses Ergänzungstexts wurde mit den Stimmen von Union und FDP abgelehnt, wobei sich Padeluun der Stimme enthalten hat. Ein Abstimmungsverhalten, das sich aus bürgerrechtlicher Sicht schwer nachvollziehen lässt.

Der angekündigte Zwischenbericht ist bislang noch unvollständig, weil neben der Medienkompetenz noch die Handlungsempfehlungen zu den Themen Urheberrecht, Netzneutralität und Datenschutz fehlen, die in der nächsten Sitzung am 04.07.2011 beschlossen werden sollen.

Die öffentlich am häufigsten genannte Handlungsempfehlung im Bereich der Medienkompetenz ist die Forderung, jeden Schüler der Sekundarstufen I und II (also ab der 5. Klasse) mit einem Notebook auszustatten. Eine Forderung die allenfalls dann sinnvoll erscheint, wenn sichergestellt werden kann, dass das Notebook regelmäßig als Werkzeug im Rahmen des Unterrichts eingesetzt wird, was wiederum auch entsprechend geschulte Lehrer voraussetzt, bzw. eine Veränderung der didaktischen Konzepte verlangt. Nachdem zu meiner Schulzeit bereits der anzuschaffende Taschenrechner von den Schülern bzw. Eltern selbst bezahlt werden musste, dürfte außerdem wenig Hoffnung darauf bestehen, dass die zuständigen Länder die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stellen werden.

Die Handlungsempfehlungen im Bereich der Medienkompetenz empfinde ich weitgehend als ernüchternd.

Auf die Fixierung von Empfehlungen wie

Die Enquete-Kommission regt daher an, dass die Bundesregierung zu regelmäßigen Diskussionsrunden – gegebenenfalls mit der in Gründung befindlichen Stiftung Datenschutz – einlädt und thematische Schwerpunkte für solche medialen und viralen Kampagnen in einem mindestens sechsmonatigen Turnus erörtert

hätte man außerdem besser verzichtet. Für derartige Allgemeinplätze brauchen wir keine Enquete-Kommission.

posted by Stadler at 21:58  

17.5.11

Anerkennung von Jugendschutzprogrammen für das WWW

Bereits die geltende Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags enthält eine Regelung zu Jugendschutzfiltern. § 11 JMStV sieht vor, dass die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Jugendschutzprogramme als geeignet anerkennt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Software einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglicht. Mit dem Einsatz einer Filtersoftware die diesen Kriterien genügt, kann der Anbieter von sog. entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV – § 11 Abs. 1 JMStV verweist ausdrücklich auf diese Vorschrift – bereits jetzt seine Pflicht zum Jugendschutz erfüllen.

Bislang existiert nach meinem Kenntnisstand aber noch kein einiziges Jugendschutzprogramm, das von der KJM anerkannt worden ist. Die KJM hat jetzt ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie aus Ihrer Sicht die Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzfilterprogrammen für das WWW erläutert.

posted by Stadler at 11:40  

7.3.11

Bedarf die Diskussion über Netzsperren und den JMStV einer Entideologisierung?

In einem Gastbeitrag für Telemedicus plädiert Murad Erdemir für eine Entideologisierung der Debatte um das Internet. Konkret bezieht er sich auf die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Erdemir ist Justiziar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Mitglied der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Wer sich sich mit den Themen Netzsperren und Novellierung des JMStV intensiv auseinandergesetzt hat, weiß, dass die (öffentlichen) Debatten in erheblichem Maße unsachlich geführt werden. Wenn man die von Erdemir beklagte Ideologisierung in dem Sinne versteht, dass damit eine Verschleierung der Fakten einhergeht, so muss dieser Vorwurf gerade beim Thema Netzsperren primär in Richtung der politischen Akteure erhoben werden. Für die Diskussion um den Jugendmedienschutz gilt im Grunde nichts anderes, denn die Befürworter des jetzigen Konzepts sind darauf angewiesen, die Schimäre von der Wirksamkeit ihrer Regulierungsansätze aufrecht zu erhalten.

Ich möchte zwei Aspekte aus dem Text Erdemirs herausgreifen um zu verdeutlichen, dass Erdemir Ansätze verfolgt, denen es zu widersprechen gilt. Zum Thema Netzsperren führt Erdemir – keineswegs frei von Ideologie – aus:

“Sollte es zukünftig technisch möglich sein, den Zugang zu kriminellen Inhalten ohne schädliche Nebenwirkungen punktgenau zu unterbinden, dann ist diese Möglichkeit auch zu ergreifen. Spekulationen hinsichtlich eines Missbrauchs unter Verweis zum Beispiel auf chinesische Verhältnisse gehören dagegen zum ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren. Sie zeugen von unzuträglichem Misstrauen gegenüber unserem Staat und haben vor dem Hintergrund der schutzbedürftigen Rechtsgüter zurückzustehen. Ihnen nachzugeben wäre die Insolvenzeröffnung des Rechtsstaates.”

Was den Verweis auf chinesische Verhältnisse angeht, hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags – der wohl kaum im Verdacht steht, übermäßig ideologisch zu argumentieren – formuliert:

“Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden”

Damit ist der Kern des Problems exakt umrissen. Es gibt entweder die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die praktisch wirkungslos sind, denen aber trotzdem die erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung anderer legaler Angebote innewohnt. Oder man verfolgt tatsächlich ein halbwegs effektives Sperr- und Filterkonzept, was allerdings eine Kontrolle und Umstrukturierung des Netzes nach chinesischem Vorbild voraussetzt. Wer vor diesem sachlichen Hintergrund behauptet, der Verweis auf chinesische Verhältnisse würde den ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren darstellen, hat entweder die sachlich-technischen Zusammenhänge nicht verstanden oder agiert seinerseits ideologisch.

Die Vorstellung einer punktgenauen und effektiven Unterbindung von strafbaren Inhalten durch Access-Provider ist mit den dezentralen Strukturen, die das Wesensmerkmal des Internets darstellen, nicht in Einklang zu bringen und wird es auch künftig nicht sein. Nur wenn man bereit ist, sehr weitgehende technische Eingriffe zu akzeptieren, die allerdings nicht nur das Netz in seiner jetzigen Form, sondern auch den demokratischen Rechtsstaat in Frage stellen, kann man eine halbwegs effiziente Regulierung auf Access-Ebene erreichen.

Das grundlegende Missverständnis besteht in dem Glauben, man könne das Netz mit ähnlichen Mitteln regulieren und kontrollieren wie den Rundfunk. Diese Fehlvorstellung sitzt tief, weil die meisten (Medien-)Politiker einer Generation angehören, die mit Rundfunk und Presse aufgewachen ist. Weil Politiker außerdem immer den Eindruck erwecken wollen zu handeln, werden unsinnige Maßnahmen – auch gegen den Rat der überwiegenden Mehrheit der Experten – als wirksam dargestellt. Denn nichts ist offenbar schlimmer als den Eindruck der Untätigkeit zu erwecken.

Dieses Dilemma kennzeichnet in vielleicht noch stärkerem Maße die Diskussion um den Jugendmedienschutz. Das erkennt Erdemir letztlich zwar auch, gleichwohl wirft er der Netzcommunity folgendes vor:

“Mindestens ebenso unlauter war indes das munter verbreitete Schreckensszenario, ein jeder Blogger müsse auf der Grundlage der Novelle künftig eine Alterskennzeichnung auf seiner Webseite anbringen.”

Das mag man als unlauter, weil in jedem Fall übertrieben und zugespitzt, betrachten. Ebenso unlauter ist es aber, demgegenüber die angeblich uneingeschränkte Freiwilligkeit der geplanten Alterskennzeichnung zu betonen. Denn damit werden die komplexen Zusammenhänge, die zu einem faktischen Kennzeichnungszwang geführt hätten, ausgeblendet. Darüber hinaus sind renommierte Informatiker der Ansicht, dass der  JMStV auch aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt.

Auch wenn also, wie in allen kontroversen politischen Debatten, Übertreibungen oder ideologische Verengungen erkennbar sind, wird die Debatte um Netzsperren und den JMStV seitens der Netzcommunity nach meiner Beobachtung überwiegend auf sachlicher Ebene geführt. Der grundlegende Dissens hat seine Ursache vielmehr darin, dass die Befürworter des ZugErschwG und des JMStV beharrlich die Fakten ignorieren.

posted by Stadler at 14:47  
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