Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.3.12

Netzneutralität und Providerpraxis in der EU

Die durch EU-Verordnung geschaffene Behörde BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) hat der Kommission einen ersten Bericht über Providerpraktiken zum “Traffic Management” vorgelegt. Der Bericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die Blockade von VoIP- und P2P-Traffic üblich ist, wobei die Internettelefonie (VoIP) primär im Mobilfunkbereich blockiert wird, zumeist entsprechend vertraglich vorgesehener Einschränkungen, während der Zugriff auf Peer-To-Peer-Netzwerke vorwiegend im Festnetzbereich beschränkt wird. Sofern ein solcher Blockademechanismus implementiert ist, wird er nach den Erkenntnissen von BEREC zumeist im Wege der Deep-Packet-Inspection (DPI) umgesetzt.

Darüber hinaus hat BEREC eine große Bandbreite weiterer Maßnahmen festgestellt, die unterschiedlich weit verbreitet sind. Hierzu gehört die Drosselung des Streamings ebenso wie die bevorzugte Behandlung bestimmter Services.  Die hierzulande vieldiskutierte Idee der Einführung von Diensteklassen scheint also bereits der Praxis einer ganzen Reihe von Providern zu entsprechen.

Der Bericht der BEREC – bislang ist nur eine Pressemitteilung veröffentlicht – wird die Netzneutralitätsdiskussion vermutlich wieder befeuern. Axel Spieß berichtet im Beck-Blog ergänzend von einem Konsultationsverfahren von BEREC zur Nicht-Diskriminierung.

posted by Stadler at 11:09  

10.7.11

Das Problem mit der Netzneutralität

Der Provider 1&1 betreibt gerade eine durchaus interessante PR-Kampagne, in der er sich für Netzneutralität ausspricht. In einem Bericht von Heise heißt es hierzu, dass sich 1&1 zum Prinzip eines freien Internets bekennt, wozu gehöre, dass jeder Nutzer Zugang zu jedem über das Netz verfügbaren Inhalt haben müsse. Netzbetreibern dürfe es daher nicht gestattet werden, “den Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten zu blockieren oder zu behindern”.

Das klingt zunächst sehr gut. Weiter unten im Text liest man dann allerdings, dass 1&1 die Unterscheidung nach Qualitätsklassen dennoch nicht gänzlich ablehnt. Unterscheidet sich diese Position also wirklich von der anderer Internet-Provider?

Die aktuelle deutsche Diskussion über Netzneutralität müsste sich insgesamt stärker mit der Frage befassen, ob eine gesetzliche Regelung so trennscharf formuliert werden kann, dass eine Beeinträchtigung der legitimen wirtschaftlichen Interessen der Provider verhindert werden kann. Genau das muss man bezweifeln.

Denn bereits der Umstand, dass schnellere Zugänge teuerer angeboten werden als langsamere, stellt eine Form der Priorisierung dar. Wenn wir das verbieten wollen, dann verbieten wird den Providern für unterschiedliche Leistungen auch unterschiedlich hohe Entgelte zu verlangen. Der Gesetzgeber, der durch eine Festschreibung einer so verstandenen Netzneutralität eine Form der Ungleichbehandlung verbieten will, kommt dadurch möglicherweise selbst in Konflikt mit dem Gleichheitssatz.

Auf die Frage, wie man die Netzneutralität denn gesetzlich definieren könnte, bekommt man von den Befürwortern einer Regelung häufig Antworten wie: Gleiche Konnektivität für alle. Auf den Einwand, dass die Telekom dann VDSL nicht mehr teuerer anbieten dürfte als ADSL wird entgegnet, dass gleiche Konnektivität nicht gleiche Geschwindigkeit bedeute, sondern nur den Ausschluss von Diensteklassenaufpreis.

Ist diese Art der Differenzierung tatsächlich trennscharf und als gesetzlicher Differenzierungsansatz geeignet? Was die Internet Service Provider wollen, ist es von denjenigen Kunden, die besonders viel Traffic verursachen, mehr Geld zu verlangen. Das war vor 10 Jahren, als die volumenabhängige Abrechnung noch verbreitet war, vollkommen normal, ohne, dass jemand darin einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität gesehen hätte. Heute spricht man halt von Qualitäts- oder Diensteklassen, für die unterschiedliche Entgelte verlangt werden können. Man will also jetzt etwas verbieten, was schon immer praktiziert wurde und in gewissem Umfang auch legitim ist.

Beinhaltet die aktuelle nationale Forderung nach Netzneutralität in Wahrheit nicht eher die Forderung nach einer einheitlichen Flatrate für alle? Dann sollte man an dieser Stelle aber vielleicht eine Diskussion über eine staatliche Garantie für eine Grundversorgung führen und nicht eine über Netzneutralität.

Die  derzeit primär wirtschaftlich geprägte Debatte greift aber in jedem Fall deutlich zu kurz, denn eine Verankerung der Netzneutralität im TKG klammert die staatliche Manipulation von Netzstandards völlig aus.

Die Netzneutralität, wie sie Grüne und Teile der SPD derzeit fordern, kann man für entbehrlich halten. Sie wird im ungünstigsten Fall berechtigte wirtschaftliche Interessen der Provider beeinträchtigen. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb raushalten.

Update vom 11.07.2011:
Nachdem mein Artikel auf deutlichen Widerspruch gestoßen ist, möchte ich noch auf einen zusätzlichen Aspekte hinweisen.

Die Befürworter einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität gehen offenbar von der Vorstellung aus, man könne damit die Netzneutralität wahren und nur so die von einigen Providern geforderten Diensteklassen verhindern.

Die erste Frage muss daher sein, ob derartige Diensteklassen bereits nach geltendem Recht drohen. Meine Antwort lautet nein. Denn die Einführung solcher Diensteklassen steht in Konflikt mit dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG), weil sie eine inhaltliche Erfassung des Nutzungsverhaltens voraussetzt. Gerade aus diesem Grund hätten die Provider ja gerne eine gesetzliche Regelung für derartige Diensteklassen.

Wenn man jetzt also Netzneutralität gesetzlich festschreibt und als Ausnahme die Möglichkeit sog. Diensteklassen einführt – und die Lobbyisten werden hart für dieses Ergebnis arbeiten – dann hätten die Provider einen klaren gesetzlichen Gestattungstatbestand und die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität wäre zugleich ihre Einschränkung.

posted by Stadler at 21:15  

4.7.11

Unverständliche Berichterstattung zur Sitzung der Internet-Enquete

Die heutige Sitzung der Internet-Enquete endete bekanntlich mit einem Eklat. Der Abschluss des eigentlich abzustimmenden Zwischenberichts wurde auf nach die Sommerpause vertragt, weil – so die Mutmaßung – die Vertreter der Koalition beim Thema Netzneutralität eine Niederlage fürchteten.

Beschlossen wurde allerdings der Teil zum Urheberrecht. Insoweit ist die Berichterstattung, speziell die der taz und von Heise, gelinde gesagt, erstaunlich.

Der Antrag zur Kulturflatrate wurde – anders als der Bericht der taz suggeriert – nämlich abgelehnt.

Dass die Regierungsparteien einige Male überstimmt wurden, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Union und FDP dennoch in entscheidenden Punkten durchgesetzt haben.

Speziell der Bericht der taz erweckt den Eindruck, man hätte sich auf eine Neuausrichtung des Urheberrechts verständigt. Das Gegenteil ist allerdings zutreffend.

Die Handlungsempfehlung (Zeile: 655)

Die Enquête-Kommission empfiehlt daher, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts den Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern als Zielformulierung in den Mittelpunkt zu stellen Sie empfiehlt zu prüfen, ob und wie, den Urheberinnen und Urhebern ein Recht auf wirtschaftliche Beteiligung unabhängig von den Urheberpersönlichkeitsrechten einzuräumen und eine Entkoppelung von Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten zu ermöglichen ist. Sie regt an, zu prüfen, welche Spielräume die Vorgaben der internationalen Verträge im Urheberrecht bieten.

die hierfür maßgeblich gewesen wäre wurde nämlich mit den Stimmen der Koalitionsvertreter abgelehnt.

Manchmal ist die Berichterstattung auch bei so etablierten Medien wie Heise und taz, denen man geneigt ist zu vertrauen, leider irreführend.

posted by Stadler at 21:40  

9.6.11

Netzneutralität gesetzlich verankern?

Anlässlich der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird aktuell die Diskussion geführt, ob man das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich verankern sollte. Gefordert wird dies insbesondere von der SPD und den Grünen.

Mir fällt in der Diskussion, gerade auch mit Juristen, immer wieder auf, dass es zum Thema Netzneutralität zwei Diskussionsebenen gibt, die munter vermischt werden, was dazu führt, dass über ganz unterschiedliche Dinge diskutiert wird, obwohl alle von Netzneutralität reden.

Die einen verstehen Netzneutralität im rein wirtschaftlichen Sinne dahingehend, dass den Carriern und Providern aufgegeben werden soll, alle Daten gleichberechtigt zu behandeln und zu transportieren. Damit würde eine Priorisierung, die manchen Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen vorschwebt, gesetzlich unterbunden.

Die andere Diskussionsebene ist bürgerrechtlicher Natur und betriftt die Frage staatlicher Eingriffe in technische Abläufe. Beispielsweise Access-Sperren, wie sie in Diktaturen aber auch vereinzelt in europäischen Staaten zum Einsatz kommen, erfordern technische Maßnahmen, die eine Manipulation technischer Abläufe beinhalten. Die Palette reicht hier von der sog. DNS-Sperrung über Proxy-Server-Lösungen bis hin zum Konzept der Deep-Packet-Inspection. Der Staat verpflichtet hierbei technische Dienstleister dazu, bestimmte technische Standards zu manipulieren, um Datenströme bzw. Nutzeranfragen umzuleiten.

Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des TKG betrifft letztlich nur den wirtschaftlichen Aspekt der Netzneutralität. Das wird leider aber auch in der politischen Diskussion vermischt, wie beispielsweise der Antrag der Fraktion der Grünen im Bundestag zeigt.

Aus meiner Sicht wäre vorrangig die bürgerrechtliche Diskussion zu führen, die mit der Forderung verbunden werden müsste, dass der Staat keine Maßnahmen – wie Netzsperren – anordnen darf, die technische Dienstleister verpflichten, Daten- oder Nutzerströme künstlich umzuleiten.

Ob allerdings die aktuell diskutierte Verankerung der wirtschaftlichen Netzneutralität im TKG wirklich sinnvoll und notwendig ist, halte ich zumindest für diskutabel. Es erscheint mir nachvollziehbar und entspricht auch gängiger Praxis, dass ein Provider für einen besonders schnellen Internetzugang von seinem Kunden höhere Entgelte verlangt. Aus dem gleichen Grund halte ich es für wirtschaftlich nachvollziehbar, wenn Provider für die Nutzung besonders traffic-intensiver Dienste höhere Entgelte beanspruchen. Eine Priorisierung stellt also nicht per se eine Diskriminierung dar, nur weil für eine intensivere Nutzung mehr Geld verlangt wird . Wenn man das bereits als diskriminierend betrachtet, dann würde das auf die früher durchaus übliche volumenabhängige Abrechnung auch zutreffen.

Wer Netzneutralität in einem solchen wirtschaftlichen Sinne gesetzlich festschreiben will, muss genau erklären, wie eine solche Regelung konkret ausgestaltet sein soll, um nicht über das Ziel hinaus zu schießen. Derzeit mangelt es vor allem an einer ausreichend klaren Definition des Begriffs der Netzneutralität. Die Kritik der SPD, dass im Gesetzestext das Wort Netzneutralität noch nicht einmal vorkommt, ist vor diesem Hintergrund schwer verständlich. Solange man keine exakte Legaldefinition gefunden hat, ist es sicherlich besser, den Begriff nicht als Rechtsbegriff zu etablieren, weil man damit wiederum nur Auslegungsspielraum in alle Richtungen schaffen würde.

posted by Stadler at 14:06  

3.3.11

Netzneutralität mitdefinieren

Die Enquête-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestages hat nach einigem Hin und Her mittlerweile ein Tool online gestellt, das es ermöglichen soll, den Bürger als 18. Sachverständigen an der Arbeit der Enquête zu beteiligen.

Zu einem der zentralen Thema “Netzneutralität” liegen jetzt eine Gliederung und erste Texte vor. Wer sich hier als Bürger beteiligen und die Netzneutralität und den daraus resultierenden politischen Handlungsbedarf mitdefinieren will, sollte sich für die Projektgruppe online anmelden und seine Ideen einbringen.

posted by Stadler at 14:39  

26.2.11

Gegen die Freiheit

Der Bundestag hat gestern über einen Antrag der Grünen diskutiert, der fordert, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern und abzusichern.

Die Argumente von Union und FDP, die sich erwartungsgemäß gegen eine entsprechende Regelung aussprechen, erscheinen nahezu grotesk. Abgeordnete der FDP, u.a. Jimmy Schulz, sprachen von sozialistischer Gleichmacherei im Netz und von einem Sozialismus-Internet wie in China.

Das ist nicht nur populistisch, sondern auch freiheitsfeindlich und deshalb gerade aus dem Mund von Abgeordneten, die sich liberal nennen, mehr als erstaunlich.

Wer so “argumentiert” müsste letztlich auch die Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes als sozialistischen Regulierungsansatz begreifen.

Netzneutralität soll garantieren, dass alle Daten im Netz gleichberechtigt transportiert werden und Provider und Netzbetreiber nicht diejenigen bevorzugt bedienen, die mehr bezahlen. Netzneutralität zu sichern und zu gewährleisten ist das Gegenteil von Regulierung. Denn durch eine gesetzliche Verpflichtung zur Netzneutralität werden die Provider lediglich dazu angehalten, die Manipulation derjenigen technischen Standards zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit des Netzes gewährleisten. Dieselbe Manipulation technischer Standards bildet übrigens auch die Grundlage von Netzsperren, wie sie im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehen sind.

Der Gesetzgeber würde mit einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität also lediglich eine Selbstverständlichkeit garantieren, die keine mehr zu sein scheint. Diese Selbstverständlichkeit ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung der Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz.

Gefragt ist an dieser Stelle mehr denn je ein politischer Liberalismus, der in der Tradition Ralf Dahrendorfs formulieren müsste: “Netzneutralität ist Bürgerrecht”.

Die FDP scheint in diese Frage aber eine Haltung eingenommen zu haben, die gegen die Freiheit gerichtet ist. Diese Haltung bricht mit liberalen Traditionen und Grundwerten.

posted by Stadler at 20:59  

23.1.11

Thesen der Medienanstalten zur Netzneutralität

Die Landesmedienanstalten haben ein Thesenpapier zum Thema Netzneutralität veröffentlicht. Interessant erscheint mir insbesondere folgende These:

Nach der Zugangs- und Plattformsatzung der Landesmedienanstalten ist für offene Netze kennzeichnend, dass keine Vorauswahl durch einen Plattformbetreiber erfolgt, so dass Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien ihre Angebote unmittelbar bereitstellen können. Verlangt ein Netzbetreiber ein Entgelt dafür, dass ein bestimmter Inhalt transportiert wird, oder dass dies schneller oder in besserer Qualität als bei anderen geschieht, ist diese Offenheit nicht mehr gegeben und es ist zu prüfen, inwieweit das Plattformregime des Rundfunkstaatsvertrages greift.

Wenn Provider also ein Entgelt dafür verlangen, dass ein bestimmter Inhalt überhaupt oder nur schneller transportiert wird, dann soll dies dazu führen, dass diese Dienste dem Regime der Rundfunkregulierung unterliegen. Präzisiert wird die Aussage dann noch durch u.a. folgende Ergänzung:

Offen ist das Internet nicht mehr, wenn für den Transport eines bestimmten Inhalts bezahlt wird, damit er schneller oder in besserer Qualität zum Nutzer kommt als ein anderer vergleichbarer Inhalt. Der Verzicht auf Regulierung setzt voraus, dass nicht die Verhandlungsmacht starker Inhalteanbieter oder auch von Plattformen wie Google, Facebook oder Apple den Zugang kleinerer Anbieter oder neuer Plattformen beeinträchtigen kann.

Dieser regulatorische Ansatz erscheint mir an sich konsequent. Die Frage ist aber wie so häufig die, ob sich die genannten US-Konzerne um die Ansicht deutscher Landesmedienanstalten kümmern oder wie bisher auf die Macht des Faktischen vertrauen.

posted by Stadler at 20:06  

13.8.10

Contra Netzneutralität

Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und Inhaber der “Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht” an der Uni Rostock hat sich ablehnend zu der Initiative “Pro Netzneutralität” geäußert und die Frage aufgeworfen, warum Diensteanbieter das Internet kostenfrei nutzen sollen, warum es einem ISP nicht gestattet sein soll, von demjenigen, der mehr Traffic verursacht, auch mehr zu verlangen, um schließlich noch einen – immer wieder gern genommenen – Vergleich zum Rundfunk anzustellen.

Diese Ausführungen machen mich deshalb etwas ratlos, weil sämtliche Grundthesen von Gersdorf, wenn ich sie richtig verstehe, schon im Ausgangspunkt unzutreffend sind.

Die Diensteanbieter nutzen das Internet nicht kostenlos, sondern sie zahlen im Regelfall an einen Host-Provider, also einen ISP. Und die Höhe der Kosten ist durchaus abhängig von dem Traffic auf dem Webserver. Die User zahlen für den Internetzugang. Diese Tarife sind heute zumeist pauschal, waren aber früher auch schon mal volumen- oder zeitabhängig. Dass das so ist, ist letztlich auch eine Frage von Vertragsverhältnissen. Jeder zahlt an den Dienstleister, der für ihn vertragliche Leistungen erbringt.Was Gersdorf sich offenbar vorstellt, ist, dass Content-Anbieter zusätzlich an die Leitungsnetzbetreiber zahlen sollen. Da die Carrier und der Inhaltsanbieter aber keine Vertragsbeziehung unterhalten, wäre ein solches Modell nur dann denkbar, wenn der Staat regulierend eingreift. Und genau hier kommt beim Rundfunkrechtler Gersdorf die gute alte Rundfunkregulierung ins Spiel. Nur dieses seltsame Internet ist dezentral und weltweit und eben nicht Kabel Deutschland.

Das was Gersdorf  ausführt, hat m.E. mit der Diskussion um Netzneutralität auch nicht viel zu tun. Netzneutralität bedeutet – jedenfalls nach meinem Verständnis – dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden müssen. Was Gersdorf aber fordert, ist etwas anderes, nämlich so eine Art zusätzliche Abgabe der Inhaltsanbieter zugunsten der Netzbetreiber.

Bei solchen Vorschlägen fällt mir dann auch immer wieder der Spruch ein, “die Amerikaner haben das Internet erfunden, die Deutschen regulieren es; jeder macht, was er am Besten kann“.

posted by Stadler at 19:42  

14.6.10

Netzneutralität

Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestages diskutiert in ihrer heutigen Sitzung über Netzneutralität.

Netzneutralität bedeutet, dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden sollen. Das setzt voraus, dass sowohl der Staat als auch die technischen Akteure keinerlei Manipulationen technischer Abläufe und Standards veranlassen bzw. vornehmen.

Wenn man Netzneutralität gewährleisten will, darf man bei der Regulierung ausschließlich an den Endpunkten ansetzen. Der technische Prozess dazwischen, also die Ebene der Leitungsnetzbetreiber und der Access-Provider, muss tabu bleiben. Wer die Funktionsfähigkeit des Netzes dauerhaft ohne Beeinträchtigungen sicherstellen will, muss die Finger von der technischen Infrastruktur lassen. Das ist leider bei vielen Politikern noch nicht angekommen, wie man am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes oder der parallelen Diskussion auf EU-Ebene sieht.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn sich endlich die Erkenntnis durchsetzen würde, dass eine Regulierung, die bei technischen Mittlern wie Access-Providern ansetzt, einerseits nicht effektiv ist und andererseits immer die Notwendigkeit der Manipulation technischer Abläufe und Standards mit sich bringt, weshalb sie auch immer die Gefahr beinhaltet, die Funktionsfähigkeit des Netzes zu beeinträchtigen.

posted by Stadler at 10:06  

10.6.10

Enquete-Kommission diskutiert über Netzneutralität

Die Enquete-Kommission des Bundestages “Netzpolitik und digitale Gesellschaft” diskutiert am kommenden Montag über das Thema Netzneutralität, wie netzpolitik.org berichtet. Dort versucht sich Markus an einer Definition von Netzneutralität aus Sicht des Nutzers.

Das ist sicher kein schlechter Ansatz, denn die bisherige Diskussion um Netzneutralität war oft genug sehr einseitig auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Aber wenn man schon vom Markt spricht, dann vielleicht auch mal vom Markt der Meinungen und Informationen. Denn den gilt es dauerhaft zu gewährleisten. Netzneutralität bedeutet deshalb, einen möglichst freien, ungehinderten Fluss der Information zu gewährleisten. Die technischen Dienstleister müssen sich neutral verhalten und haben Daten unverändert und unverfälscht weiter zu leiten. Jeder Versuch, Inhalte zu verändern, zu unterdrücken, umzuleiten oder zu blockieren, widerspricht dem Gebot der Netzneutralität.

Es ist leider oft genug der Staat selbst, der durch manipulative Eingriffe in technische Abläufe gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt. Das Zugangserschwerungsgesetz oder die von der EU-Kommission geplanten Access-Blockaden sind ein gutes Beispiel dafür.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn es der Enquete-Kommission gelingen würde, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass das Internet ohne eine so verstandene Netzneutralität in Zukunft nicht hinreichend funktionieren kann.

posted by Stadler at 17:48  
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