Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.7.11

Internet-Enquete hat Zwischenbericht zum Urheberrecht beschlossen

Wer den Live-Stream zur absatzweisen Abstimmung der Berichtstexte der Projektgruppe Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft verfolgt hat, dürfte selbst dann Probleme gehabt haben, der Abstimmung zu folgen, wenn er den Text vor sich liegen hatte. Von den Aspekten die ich behalten konnte, sind zwei abgelehnte Textpassagen besonders erwähnenswert.

Die m.E. progressiv und zukunftsorientiert formulierten Handlungsempfehlungen (Zeile: 655)

Die Enquête-Kommission empfiehlt daher, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts den Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern als Zielformulierung in den Mittelpunkt zu stellen Sie empfiehlt zu prüfen, ob und wie, den Urheberinnen und Urhebern ein Recht auf wirtschaftliche Beteiligung unabhängig von den Urheberpersönlichkeitsrechten einzuräumen und eine Entkoppelung von Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten zu ermöglichen ist. Sie regt an, zu prüfen, welche Spielräume die Vorgaben der internationalen Verträge im Urheberrecht bieten.

und (Zeile 778)

Die Enquête-Kommission empfiehlt daher, von repressiven Rechtsdurchsetzungsmethoden abzusehen. Sie empfiehlt dem Deutschen Bundestag, die Anwendbarkeit von Pauschalvergütungen für verschiedene Fälle der nichtkommerziellen Internetnutzung zu prüfen, bzw. die Regelungen zur Privatkopie auch für Downloads anzuwenden.

haben keine Mehrheit gefunden und wurden abgelehnt. Das bedeutet, dass man mehrheitlich weiterhin auf das tradierte Urheberrechtsmodell setzen will und selbst diese Enquete-Kommission nicht bereit ist, insoweit auf die grundlegend veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren.

Die Urheberrechtsgesetzgebung wird damit wie gehabt ermutigt, das bestehende Modell mit immer stärkeren Schutzmechanismen zugunsten der Rechteinhaber zu verteidigen.

Update:
In der offiziellen Pressemitteilung liest sich das dann so.

posted by Stadler at 12:13  

2 Comments

  1. Für alle, die noch etwas Hoffnung in die Enquete gesetzt hatten, dürfte spätestens jetzt die Desillusionierung einsetzen.

    Ansonsten, „Urheberinnen“, aargl.

    Comment by Henrik — 4.07, 2011 @ 12:22

  2. Ich finde es bedauerlich, dass die Rechtssprechung immer noch nicht die Grenzenlosigkeit des Internets erkennt und sich einbildet man könne rechtstrukturen national durchsetzen. Damit wird Wettbewerb behindert und Anbieter noch motiviert aus Staaten heraus anzubieten (zum Beispiel Holländische Antillen) die von Gewinnen den Gewinnen profitieren, die eigentlich unserem Steuersystem zuzuordnen sind.

    Comment by ich kanns mir leisten — 4.07, 2011 @ 13:52

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