Es gibt richterliche Verfügungen, bei denen man als Anwalt zwischen Wut und Kopfschütteln schwankt und eine solche Verfügung habe ich gestern erhalten.
Zur Vorgeschichte: Mein Mandant wird im Jahre 2007 auf Schadensersatz im sechsstelligen Bereich verklagt. Bereits in der Klageerwiderung rüge ich die Unschlüssigkeit der Klage, weil keines der notwendigen Bestandteile eines Schadensersatzanspruchs (Pflichtverletzung, Kausalität, Schaden) substantiiert dargelegt ist. Daran stört sich das Gericht allerdings nicht und flüchtet sich in die Beweisaufnahme. Ein umfangreiches und kostspieliges Sachverständigengutachten wird eingeholt, mehrere Zeugen werden vernommen. Für den jetzt anberaumten Verkündungstermin hatte ich fest mit einem Urteil gerechnet, denn nach mehr als vierjähriger Prozessdauer ist die Sache im wahrsten Sinne des Wortes erschöpfend behandelt worden. Und was passiert? Das Gericht erlässt stattdessen einen Hinweisbeschluss in dem es dem Kläger wortreich erklärt, dass der Klagevortrag zur Kausalität und zum Schaden nicht ausreichend substantiiert ist und gewährt hierzu nochmals Schriftsatzfrist.
Es ist wirklich erstaunlich, dass das Gericht die Unschlüssigkeit der Klage nach nur vier Jahren und nach Durchführung einer vor diesem Hintergrund nicht nur überflüssigen, sondern auch unzulässigen Beweisaufnahme nunmehr ebenfalls erkannt hat.
Dazu fällt mir irgendwie nichts mehr ein, außer vielleicht dieses Zitat von Dieter Hildebrandt:
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.
posted by Stadler at 11:45
Sehe gerade, dass der Kollege Udo Vetter hier wieder mal ein Juwel ausgegraben hat und die Autorin dieses beachtenswerten Texts ihm auch noch den Gefallen einer Replik tut.
Mir ist sofort die hohe logische Qualität des Texts der Autorin Nadine Lantzsch aufgefallen, die weit über die einer Alice Schwarzer hinausreicht. Die Verharmlosungen sexistischer Verhältnisse, so die Autorin, würde dazu führen, “dass Wichser wie Strauss-Kahn trotz eindeutiger Beweislage” wohl am Ende freigesprochen werden.
Nachdem ich – wie auch Frau Lantzsch – weder Herrn Strauß-Kahn kenne, noch die Akten der New Yorker Staatsanwaltschaft, kann ich zur Tatsachen- und Beweislage und zum möglichen Prozessausgang keine Prognose abgeben. Es freut mich, dass Nadine Lantzsch insoweit über überlegenes Wissen verfügt. Aber gerade vor diesem Hintergrund DSK als Wichser zu bezeichnen, ist dann doch ein Bonmot der ganz besonderen Art.
Mir erscheint es allerdings auch so, dass das Beispiel DSK insgesamt schlecht gewählt ist, weil zumnindest das bisherige Vorgehen der New Yorker Staatsanwaltschaft die These von Nadine Lantzsch kaum stützt. Wenn Strauß-Kahn am Ende freigesprochen wird, dann hat das weit weniger mit Sexismus zu tun, als mit wirtschaftlicher Macht im Allgemeinen. Denn den Grundsatz in dubio pro reo ist in gewissem Maße käuflich, was übrigens der geschätzte Kollege Vetter im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess in großer Klarheit dargelegt hat. Zum Fall Kachelmann muss man der Vollständigkeit halber aber noch anmerken, dass eine überzeugend plädierende Pflichtverteidigerin vielleicht mehr Einfluss auf den Freispruch Kachelmanns hatte, als sein hochbezahlter Wahlverteidiger. Was ein Beleg dafür sein könnte, dass vorgefertigte Erklärungsmuster nicht immer stimmig sein müssen.
Frau Lantzsch schreibt anschließend noch über langwierige Denk-und Reflexionsprozesse und Selbstkritik, die allerdings derartigen Ausführungen ganz augenscheinlich nicht zugrunde lagen.
posted by Stadler at 18:24
Deutschland hat in einem Ranking des World Justice Projects gut abgeschnitten. In der Kategorie “Access to Civil Justice” wurde gar der zweite Platz (weltweit) erreicht.
Und als einer der Gründe nennt die Studie, man höre und staune, die im internationalen Vergleich niedrigen Anwaltskosten in Deutschland. Das ist zwar jedem Anwalt, der von den gesetzlichen Gebühren lebt und nicht überwiegend Fälle mit hohen Gegenstandswerten betreut, bewusst, dürfte aber kaum der überwiegenden öffentlichen Meinung entsprechen.
posted by Stadler at 17:08
Der Vorsitzende in dem Strafverfahren gegen Moderator Jörg Kachelmann hat die Urteilsverkündung für eine Generalabrechnung mit den Medien und der Öffentlichkeit genutzt, was in der Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim breiteren Raum einnimmt, als das Urteil selbst.
In der Pressemitteilung liest man dazu den einleitenden Satz:
Der Vorsitzende hat vor allem auch die Rolle des Internets und der Medien kritisch beleuchtet
Vielleicht ist das bereits ein deutliches Indiz für die insgesamt ungeschickte Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts.
Von Selbstkritik und Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft fehlt in der Pressemitteilung jede Spur. Stattdessen sieht sich das Gericht zusammen mit der Staatsanwaltschaft Angriffen ausgesetzt.
Die Erkenntnis, dass sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft durch eine z.T. fragwürdige, aber zumindest ungeschickte Verfahrensführung Angriffsfläche geboten haben, scheint beim Vorsitzenden nicht angekommen zu sein.
Henning Ernst Müller hat im Beck-Blog einige sachliche Kritikpunkte nochmals zusammengefasst. Dass das Gericht im Verlauf des Prozesses einen dpa-Journalisten – zu Unrecht – kurzfristig festnehmen ließ, kann in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt bleiben. Auffällig war außerdem, dass die Presse fortlaufend und sehr schnell immer wieder mit Details aus der Strafakte versorgt worden ist und sich insoweit die Frage stellt, wer der Informationsgeber war.
Eine souveräne und sachliche Prozessführung stellt man sich irgendwie doch anders vor. Dem Gericht hätte es deshalb gut zu Gesicht gestanden, auf die Medien- und Öffentlichkeitsschelte zu verzichten und das eigene Verhalten zu reflektieren. Gerade die Justiz hat in diesem Verfahren kein gutes Bild abgegeben.
posted by Stadler at 20:22
Das sagte heute der Geschäftsführer der Gegenseite bei einem Termin beim Landgericht-Nürnberg-Fürth zu mir. Er war vermutlich etwas angefressen, weil das Gericht ihm die Rücknahme der Klage empfohlen hatte. Und dabei habe ich gar nicht gelacht, sondern konnte mir nur ein Grinsen nicht verkneifen. Der Vorsitzende ist mir auch gleich zur Seite gesprungen und hat dem Geschäftsführer der Klägerin erklärt, dass Anwälte nie blöd lachen. Na ja, ob das mal so stimmt.
posted by Stadler at 12:54
Der Student Tennessee Eisenberg wurde in Regensburg in Gegenwart von acht Polizeibeamten mittels 16 Schüssen von der Polizei getötet. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten hat die Staatsanwaltschaft nunmehr eingestellt, wie die SZ berichtet, weil man von einer Nothilfesituation ausgeht. Und das obwohl die Eltern des getöteten Studenten ein rechtsmedizinischen Gutachten der Universität Münster eingeholt hatten, das zu dem Ergebnis gelangte, dass im Zeitpunkt der letzten tödlichen Schüsse eine Notwehr- oder Nothilfesituation nicht (mehr) gegeben war.
Die ganze Geschichte klingt für mich in etwa so plausibel wie der Fall eines Asylbewerbers, der sich in einer Gefängniszelle, an Händen und Füßen angekettet, selbst in Brand gesetzt haben soll.
Und Holzhaider kommentiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Regensburg in der SZ vom 22.12.2009 sehr trefflich:
“Die Frage bleibt offen, ob acht Polizeibeamte gegen einen einzelnen, mit einem Messer bewaffneten Mann wirklich keine andere Verteidigungsmöglichkeit haben, als ihn zu erschießen. Und ganz sicher wäre das Verfahren nicht eingestellt worden, wenn der Tote ein Polizist und die Schützen Studenten gewesen wären.”
Die Umstände und insbesondere die Schlussfolgerungen des Gegengutachtens bieten genügend Anlass zur Erhebung einer Anklage. Wären die Beschuldigten keine Polizeibeamten gewesen, hätte jede bayerische Staatsanwaltschaft auch angeklagt.
posted by Stadler at 11:30
Dieser Vorgang wird vermutlich Aufsehen erregen. Die Klage richtet sich gegen einen anoymen Twiterer, der unter falschem Namen twittert. Die einzige Möglichkeit ihn zu erreichen, ist sein Twitter-Account und hierüber stellt das Gericht zu. In jedem Falle innovativ.
Quelle: Reuters
posted by Stadler at 11:00
Auf Twitter – woch auch sonst – gab es gerade die Diskussion, ob das Twittern direkt aus dem Gerichtssaal gegen § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verstößt. Die Vorschrift verbietet Ton-, Film- und Rundfunkaufnahmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen.
Andererseits dürfen öffentliche Gerichtsverhandlungen von Journalisten und interessierten Bürgern besucht werden, die sich sich dort Notizen machen und anschließend über die Verhandlung berichten dürfen. Das ist in jedem Fall unstreitig. In dieser traditionellen Variante findet freilich keine Liveberichterstattung statt.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war gerade in den letzten Jahren von der Tendenz geprägt, das Verbot des § 169. S 2 GVG eher eng zu interpretieren und das öffentliche Informationsinteresse stärker zu gewichten. Rechtsdogmatisch betrachtet ist auch der Grundsatz zu beachten, dass Ausnahmevorschriften – und eine solche ist § 169 S. 2 GVG – eng auszulegen sind. Eine Textberichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal z.B. via Twitter stellt keine Ton- oder Filmaufnahme dar, Twitter ist kein Rundfunkmedium.
Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass eine Live-Berichterstattung via Twitter nicht gegen § 169 S. 2 GVG verstößt. Die Frage ist freilich bisher nicht diskutiert worden und damit letztlich noch offen.
posted by Stadler at 10:30