Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.7.15

Ist das Landesverrat?

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen die beiden Bloggern Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org wegen Landesverrat (§ 94 StGB) und zwar wegen dieser beiden Artikel:

Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“

Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung

Der Straftatbestand des § 94 StGB hat folgenden Wortlaut:

Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um einen Verbrechenstatbestand der mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.

Es muss also zunächst ein Staatsgeheimnis vorliegen, das veröffentlicht wurde, um die Bundesrepublik zu benachteiligen, wodurch (konkret) ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik herbeigeführt worden sein muss.

Man muss an dieser Stelle die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die davon ausgeht, dass die öffentliche Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen durch die Presse grundsätzlich unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten ist als ein gemeiner Landesverrat durch Agenten oder Spione, erst gar nicht bemühen, um zu erkennen, dass weder der Tatbestand des § 94 StGB noch der von §§ 95 oder 97 StGB erfüllt ist.

Es liegt bereits erkennbar kein Staatsgeheimnis vor.

Geheimnisse aus dem nachrichtendienstlichen Bereich sind nur dann Staatsgeheimnisse im Sinne von § 93 StGB, wenn ihr Verrat zugleich Auswirkungen auf die äußere Sicherheit hätte und der drohende Nachteil zudem schwer wäre, was nur dann der Fall ist, wenn er für die gesamte äußere Machtposition der Bundesrepublik deutlich ins Gewicht fällt (Fischer, Strafgesetzbuch, § 93, Rn. 7 f.). Der Nachteil von dem das Gesetz spricht, muss gerade dadurch drohen, dass eine Macht, die das Geheimnis bisher nicht kannte, es selbst nützt oder auswertet. Die Gefährdung der äußeren Sicherheit besteht in einer Verschiebung der allgemeinen Machtpositionen, welche die Bundesrepublik gegen Angriffe anfälliger macht (Fischer, Strafgesetzbuch, § 93, Rn. 7).

Wenn man die „Geheimnisse“ die netzpolitik.org öffentlich gemacht hat, an diesen Vorgaben misst, reibt man sich verwundert die Augen. Markus Beckedahl und Andre Meister sollen die internationale Machtposition der Bundesrepublik dauerhaft verschoben haben, indem sie darüber berichtet haben, dass das BfV eine neue Abteilung für Internetüberwachung geschaffen hat und u.a. daran arbeitet, Internetinhalte massenhaft zu erfassen und auszuwerten, eine Information, die im Amt selbst übrigens nur mit der geringsten Geheimhaltungsstufe klassifiziert worden ist.

Darüber hinaus müssten Meister und Beckedahl die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Wenn das hier der Fall sein sollte, müsste man konsequenterweise jedweder Berichterstattung über (fragwürdige) Überwachungspläne von Geheimdiensten eine derartige Absicht unterstellen. Die Berichterstattung zum Zwecke der Information und Aufklärung der Bevölkerung wie netzpolitik.org sie betreibt, schadet der Bundesrepublik nicht, sondern nützt ihr.

Hinzu kommt kommt jetzt noch die vom BVerfG betonte Privilegierung der Berichterstattung, denn schließlich berichtet netzpolitik.org über das Vorhaben der Internetüberwachung durch das BfV und einer massenhaften Auswertung von Daten, bei der sich auch die Frage der Rechtmäßigkeit stellt.

Man kann also auch ohne Einholung eines Gutachtens relativ schnell erkennen, dass der Straftatbestand offensichtlich nicht erfüllt ist. Wenn es nach juristischen Maßstäben allerdings erkennbar an einem Tatverdacht fehlt, können diese Ermittlungen nur politisch motiviert sein.

Aufgrund der unglaublichen Solidarisierungswelle der letzten 24 Stunden rudert Generalbundesanwalt Range bereits leicht zurück und hat mitgeteilt, dass er bis zum Eingang des Gutachtens zur Frage eines Staatsgeheimnisses mit den Ermittlungen innehalten möchte.

Die Einschätzung, dass Range in jedem Fall anklagen wird, teile ich übrigens nicht. Range wird nach dem Vorliegen des Gutachtens, das ergeben wird, dass kein Staatsgeheimnis vorliegt – was von vornherein klar war – eine ausreichende Begründung dafür vorliegen haben, das Ermittlungsverfahren einzustellen bzw. einstellen zu müssen.

Denn der Verfahrenszweck dürfte von Anfang an primär die Einschüchterung von Bloggern, Journalisten und potentiellen Whistleblowern gewesen sein. Ob der Generalbundesanwalt diesen Zweck angesichts der breiten Empörung und der Solidarisierungswelle erreicht hat, darf man bezweifeln. Das Vorgehen von Range, der offenbar nicht nach dem Legalitäts- sondern nach dem Opportunitätsprinzip ermittelt, beschädigt das Amt des Generalbundesanwalts jedenfalls schwer.

posted by Stadler at 15:22  

41 Comments

  1. Eine kurze Frage: Worin liegt der Unterschied zur „Cicero“-Entscheidung des BVerfG (1 BvR 538/06, dort zu § 353b StGB), wenn es um die Veröffentlichung bereits nicht mehr der Geheimsphäre zugeordneter Informationen geht? Das BVerfG sagt (nach meinem Verständnis), dass der Vollendungszeitpunkt nicht beliebig herumgeschoben werden darf, um (dort) Beihilfe bejahen zu können.

    Comment by Andreas Lickleder — 31.07, 2015 @ 15:29

  2. Dieser Mann ist einfach untragbar als Generalbundesanwalt. Das Vertrauen in diese Institution ist vollkommen dahin. Ich fordere seinen sofortigen Rücktritt.

    Comment by Klaus Wedekind — 31.07, 2015 @ 15:51

  3. Vielen Dank für die kompetente Zusammenfassung. Ich stolperte gestern beim Durchlesen des § 94 StGB ebenfalls über das Wort „dadurch“ und vor allem die Absicht. M.E. fliegt man spätestens hier aus dem Tatbestand und müsste die Ermittlungen einstellen. Die neueste Nebelkerze mit den „ruhenden Ermittlungen“ (für mich ein neuer Rechtsbegriff) stellt einen weiteren Tiefpunkt dar. Was soll die Gutachtenerstellung sein, wenn sie keine Ermittlungshandlung sein soll?

    Comment by Garpswelt — 31.07, 2015 @ 16:05

  4. NASA-/SNA-Range ist einfach nur peinlich.

    Comment by W0 — 31.07, 2015 @ 16:14

  5. Sicherheitsstufe vertraulich – Landesverrat ?
    Welche kompetenten Leute haben denn da Anzeige erstattet?

    Comment by Artur — 31.07, 2015 @ 16:57

  6. „Welche kompetenten Leute haben denn da Anzeige erstattet?“

    Der besonders kompetente Geheimdienstchef Maaßen. Statt seinen Saustall aufzuräumen, hat er sich für’s Zurückschießen gegen diese ärgerlichen Journalisten entschlossen und in NASA-Range wohl einen willigen Helfer gefunden.

    Comment by Klaus M. — 31.07, 2015 @ 17:29

  7. Andreas Lickleder: § 353b StGB bestraft nur die Beamten, die die ihnen anvertrauten Geheimnisse weitergeben. Nur dieser erste Schritt ist strafbar. Wer das von dem Beamten bekommt, darf ungestraft weitergeben. Auch die Veröffentlichung eines Geheimnisses durch einen Journalisten ist nicht strafbar nach diesem Paragrafen.

    Aber da ist noch die Beihilfe. Die funktioniert so. Die eigentlich Tat ist die Veröffentlichung des Geheimnisses in der Zeitung. Täter ist der Geheimnisträger, der diesen Plan hat und sich dazu einen Gehilfen sucht, der diesen Plan umsetzt (der Jounalist). In dieser Konstellation macht der Journalist sich der Beihilfe schuldig.

    Theoretisch gibt es aber auch noch viele andere Wege, wie ein Journalist an ein Geheimnis kommen kann. Er findet z.B. brisante Dokumente in der U-Bahn, sie werden ihm anonym zugeschickt, er bekommt die Papiere von einem Dritten welcher kein Amtsträger ist. Oder der Journalist bekommt das Geheimnis von einem Amtsträger, aber dieser gibt es ihm unter dem Siegel der Verschwiegenheit und will die Veröffentlichung eigentlich gar nicht – und der Journalist bricht die Vereinbarung und veröffentlicht trotzdem. In all diesen Fällen macht der Journalist sich nicht der Beihilfe schuldig.

    Vor dem Cicero-Urteil hat die Staatsanwaltschaft bei einer Presseveröffentlichung eines Geheimnisses einfach ins Blaue hinein vermutet, dass der Plan zur Veröffentlichung von einem Geheimnisträger kam und dieser sich mit dem Journalisten entsprechend abgesprochen hat. Das Cicero-Urteil sagt im Kern: Liebe Staatsanwaltschaft, ihr braucht für so eine Vermutung schon ein handfestes Indiz, schließlich greift ihr als Folge dieser Vermutung durch Haus- und Redaktionsdurchsuchungen erheblich in die Pressefreiheit ein. Seit diesem Urteil war Ruhe, weil es in der Realität natürlich solche Indizien nicht gab. Da hätte sich schon der Journalist sehr dumm anstellen müssen und in den Artikel reinschreiben, wie er an die Unterlagen kam und was er mit seiner Quelle vereinbart hat.

    Seit dem Cicero-Urteil kommt die Staatsanwaltschaft so nicht mehr weiter. Deshalb jetzt die Berufung auf Landesverrat. Landesverrat ist nicht nur für beamtete Geheimnisträger strafbar, sondern für alle. Gegen die Netzpolitik-Leute wird daher auch nicht wegen Beihilfe ermittelt, sondern direkt wegen der Haupttat Landesverrat.

    Comment by Jonas — 31.07, 2015 @ 17:44

  8. Lobo hat schon eine Prognose gestellt: https://twitter.com/saschalobo/status/627093995840217088 :D

    Comment by vera — 31.07, 2015 @ 18:09

  9. Wann geht dieser Opa endlich in seine nicht verdiente Pension?? Dieser Befehlsempfänger war und ist nicht tragbar!

    Es muss in Deutschland endlich eine Gesetzeslage geschaffen werden, um gegen Staatsanwälte und Richter vorzugehen, wenn diese ihre Amtspflichten verletzen. Die heutigen Mittel reichen nicht aus, man muss sie bei schwerwiegenden Verfehlungen aus dem Amt entfernen können.

    Es muss eine unabhängige Kommission gebildet werden. Die Allmacht dieser Subjekte hat zu enden.

    Comment by Aldo — 31.07, 2015 @ 18:58

  10. @Jonas Darum ging es mir nicht. Der Charakter des § 353b StGB als Sonderdelikt und der des § 94 StGB als AllgemeinTb ist mir durchaus klar.
    Die beiden Vorschriften sind identisch konstruiert, nämlich dass sich an einen Mitteilungsakt eine Gefahr für irgendwas anschließt. Bis „Cicero“ lautete die Argumentation, dass der Journalist erst durch die Veröffentlichung die Gefahr verursacht, weil auf diese Weise das journalistische ZVR nach § 53 ausgeschaltet werden konnte (der Journalist ist ja jetzt Beschuldigter, und kann durchsucht werden, so ja auch geschehen – es ging also eigentlich um die Beseitigung einer schützenden Rechtsposition) und damit hat das BVerfG aufgeräumt, weil sie sagen, der Verrat des Geheimnisses kommt schon vom Beamten, so dass es auf Art 5 GG letztendlich nicht ankommt. Das ist doch aber bei § 94 exakt identisch: Das Geheimnis ist kein Geheimnis mehr in dem Moment, da es die Behörde verlässt. Und damit ist der § 94 (und Beihilfe dazu) vorbei, so jedenfalls das BVerfG. Noch dazu Senatsentscheidung, § 31 BVerfGG.

    Comment by Andreas Lickleder — 31.07, 2015 @ 18:58

  11. Und Achtung: Maas möchte sich jetzt als Rächer der Enterbten aufspielen, da er sich nun persönlich der „Sache“ annehmen will. Ein falsches Spiel, denn Maas war selbstverständlich vor der Einleitung der Ermittlungen informiert, der kleine Blender. Was für eine Schmierenkomödie!

    Comment by Aldo — 31.07, 2015 @ 19:04

  12. Gut erklärt. Ich fände es nur angebracht Meister und Beckedahl als Journalisten zu bezeichnen.

    Hier wird gerade ein Signal gesendet: der Staat nimmt sich das Recht heraus Verfassungsbrüche (Massenüberwachung,Spionage)zu vertuschen. Staatsräson vor Aufklärung.Im NSU Komplex auch „Täterschutz vor Aufklärung“ genannt.

    Die USA setzten 1951 den ersten und einzigen Whistleblower-Paragraphen im deutschen Recht außer Kraft und drängten auf eine verfassungswidrige Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10 Gesetz).

    https://machtelite.wordpress.com/2015/06/10/historiker-foschepoth-erklart-wie-die-usa-die-geheime-uberwachung-im-deutschen-recht-verankerten/

    Daran krankt das System bis heute. Parlamentarier,Journalisten und Whistleblower müssen geschützt werden,wenn sie unsere Demokratie verteidigen.

    Comment by Bob Roberts — 31.07, 2015 @ 20:03

  13. Es mag sein, dass sich viele solidarisieren. Aber außer Linus Neumann und den Kollegen von correctiv traut sich aktuell keiner die Artikel oder Dokumente (ggf.mit eigenem Artikel) zu veröffentlichen. Vor was hat man Angst wenn die Vorwürfe anscheinend so absurd sind?

    Comment by Robert — 31.07, 2015 @ 22:01

  14. Trotz allem ziemlich nervend, wie hier primitive Anti-NSA-Sprueche herumgekloppt werden. Es ist doch kein Polemiker, sondern ein Juristenblog. Der Bundesjustizminister hat also gesprochen. Es solle erstmal keine Verhaftungen und Durchsuchungen geben, weil die Absicht nicht ersichtlich sei. Es geht also um den Verdacht, dass die noch mehr im Keller haben. Das ist noch immer das gleiche Deutschland wie fuerher, an dem sich ohnehin nicht viel geaendert hat. Danach werde ich doch jedenfalls viel lieber von der NSA abgehoert als vom BND oder vom Putin.

    Comment by Heikor — 31.07, 2015 @ 23:31

  15. <>

    Das ist eine gute Frage!! Es war auch klar, dass man keine Leute vergasen soll, trotzdem fand es statt. Und wie viele idiotische Rechtsansichten sind h.M.?

    Comment by Heikor — 31.07, 2015 @ 23:34

  16. Als Laie kenne ich mich mit den prozessualen Vorschriften nicht aus. Aber käme nicht auch Versuch in Betracht? Ich kenne kein anderes Medium, das seine Leserschaft durch Hinweise „Informationen an uns schicken“ so direkt und kontinuierlich anspitzt. Vielleicht ist die jetzt zugegangene Mitteilung nur eine Ablenkung vom eigentlichen Untersuchungsgegenstand. Ein Aufruf zur Straftat ist doch etwas anderes als eine presserechtlich geschützte Veröffentlichung zugetragener oder selbst recherchierter Erkenntnisse. So ganz sicher wäre ich mir nicht.

    Comment by Versuch — 31.07, 2015 @ 23:56

  17. BfA, alles Firma oder was?
    http://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/50765/5190377251/BUNDESAMT_FUER_VERFASSUNGSSCHUTZ.html

    LG FreeMan

    Comment by FreeMan — 1.08, 2015 @ 09:54

  18. Trotz allem ziemlich nervend, wie hier primitive Anti-NSA-Sprueche herumgekloppt werden.

    Äh, welche Anti-NSA-Sprüche? Die Probleme, die NSA von der NASA zu unterscheiden, hat Herr Range.

    Comment by Moon — 1.08, 2015 @ 10:27

  19. @FreeMan: eine Handelsregisternummer zu besitzen heißt nicht, eine Firma zu sein! (bzw. dass Firmenrecht angewandt werden kann)
    Das ist ein alter Trugschluss, dem speziell auch „Reichsbürger“ und „die Bundesrepublik existiert nicht“-Spinner aufsitzen.

    Comment by Engywuck — 1.08, 2015 @ 11:33

  20. Nötig wäre ein neuer Straftatbestand:
    „Unverhältnismäßiger Einsatz von Staatsgewalt“.

    Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis.

    Comment by Tim — 1.08, 2015 @ 12:14

  21. @Versuch
    Eine wirklich geniale Idee, um wohl jeden in den Knast bringen zu können: Eine Aufforderung, etwas zu tun, stellt den Versuch aller Straftaten dar, die bei der Ausführung der Aufforderung möglicherweise, aber keineswegs zwingend, begangen werden könnten. „Bring bitte ein Pfund Butter mit“ – zack, versuchter Diebstahl. „Gebt uns Informationen aus dem Themenbereich unseres Blogs“ – zack, versuchter Landesverrat. „Komm bitte möglichst schnell her“ – zack, versuchte Gefährdung des Straßenverkehrs…

    Comment by rb — 1.08, 2015 @ 17:22

  22. Man kann den inkriminierten Artikel immer noch lesen und downloaden. Die Sache mit dem Landesverrat scheint also nicht so ganz ernst gemeint zu sein. Vielleicht ist es nur ein Bluff. Vielleicht geht das ganze nur Ablenkung. Denn: Es scheint rechtlich ein wenig und hygienisch zu sein, wenn BND und NSA massenhaft Daten über Interna der EU-Kommission oder aber europäischer Unternehmen ab fischen. Die Repressalien, die über Assange und Snowden nieder gegangen sind, sprechen er dafür, dass ein großer Teil der Enthüllungen wahr ist. Armer Generalbundesanwalt: dann ist er von lauter Landesverrätern ungeben. Bedauernswert.

    Comment by Arne Rathjen RA — 1.08, 2015 @ 19:01

  23. Oh,oh. Wie ich gerade sehe, hat die Spracherkennung in meinem Smartphone ungenau gearbeitet. Es muss in den bevorstehenden Kommentar nicht heißen und hygienisch , sondern unhygienisch.

    Comment by Arne Rathjen RA — 1.08, 2015 @ 19:18

  24. Das Problem des General Bundesanwaltes ist wohl, daß ihm der unterschied zwischen Bundesrepublik und Bundesregierung nicht bewußt ist.

    Comment by Benjamin Genz — 1.08, 2015 @ 19:42

  25. Was mich immer wieder erstaunt. Die von Herrn Stadler gelieferte Analyse ist sowas von nachvollziehbar exakt.

    Wie kann es sein, dass ein Spitzenjurist, und etwas anderes kann ja wohl der Generalbundesanwalt nicht sein, so eine Analyse nicht selbst auf die Reihe bringt?

    Auch wenn er weisungsgebunden ist, kann er doch nicht so vernagelt sein, dass er die Schwächen seiner Rechtsauffassung nicht erkennt, bevor er einen solchen Schritt tut.

    Was also veranlasst ihn zu seinen Handlungen, doch wohl nicht sein Rechtsverständnis, das dem von Herrn Stadler doch mindestens ebenbürtig sein müsste.

    Comment by Iannis70 — 2.08, 2015 @ 00:56

  26. Was halten Sie von der Theorie von Markus Kompa (http://www.heise.de/tp/news/A-Most-Wanted-Man-oder-doch-nicht-2766909.html), dass die Anzeige nur erfolgte, um „elektronische Waffenkammer zu öffnen“, also um z.B. den Einsatz von Vorratsdatenspeicherung gegen Netzpolitik zu legalisieren (wofür es ja eine „schwere Straftat“ benötigt, wie sie „Geheimnisverrat“ wohl ist)?

    Comment by Daniel — 2.08, 2015 @ 03:33

  27. Ist das Verfolgung Unschuldiger nach §344 StGB?
    Dass der Vorwurf des Landesverrats absurd ist, ist doch offensichtlich. Was müsste passieren, damit Range bestraft werden kann?

    Comment by W0 — 2.08, 2015 @ 06:51

  28. IT-Fachanwalt Th. Stadtler, Freising: „Es liegt erkennbar kein #Landesverrat von @netzpolitik vor!“

    Comment by CKoppenhoefer — 3.08, 2015 @ 15:41

  29. Kompas Theorie es nicht schlecht. Mit dem Instrumentarium moderner Gefahrenabwehr beziehungsweise Strafverfolgung kann man einiges anrichten. Lauschangriff, Rasterfahndung, Eingriffen Kommunikationssysteme, Dauer-Observation , Kameras in Wohnungen, Bundeswehr … Die dafür erforderlichen Voraussetzungen sind diffus. Ein Verdacht lässt sich leicht gegenüber jedermann begründen. Dazu gehört fast nichts. Formaljuristisch genügt es, wenn man die Begriffe Bushbin Laden oder SchilyNSU googelt. In diesem Fall scheint aber der eigentliche Angriffspunkt der NSA- Untersuchungsausschuss zu sein.
    Dieser dürfte über die Kriminalisierung der Offenlegung strategischer Totalüberwachung weniger erfreut sein.

    Comment by Arne Rathjen RA — 3.08, 2015 @ 20:05

  30. Die Kompa/Heise Theorie mit dem Arsenal des 100a StPO hinkt gewaltig, weil vor dem Arsenal nach 100b der Ermittlungsrichter steht. Und wenn der nicht gänzlich merkbefreit ist wird der nicht genehmigen. FRAGE an die werten Collegen: Wer ist Ermittlungsrichter für den Beneralbundesanwalt? BGH oder Kammergericht oder auch hier der vom Amtsgericht? Grüße, Allons!

    Comment by Allons! — 4.08, 2015 @ 00:24

  31. Das beauftragte Gutachten kommt wohl zu einem anderen Schluß

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittlungen-gegen-Netzpolitik-org-Generalbundesanwalt-greift-Justizminister-an-2768189.html

    Comment by Christian — 4.08, 2015 @ 10:10

  32. Also schauen wir mal in unsere Glaskugel und erkennen, wie alles ausgeht:

    1. Das Verfahren wird nicht eingestellt
    2. Es ruht bis 2016
    3. Range geht in sechs Monaten in den Ruhestand
    4. Der Nachfolger stellt das Verfahren ein

    Wer wettet? So kommen die Beteiligten nur etwas beschmutzt aus der Sache raus, aber nicht pottdreckig.
    3.

    Comment by Ben — 4.08, 2015 @ 17:59

  33. Maas bleibt nur eines übrig, Range sofort zu feuern.

    Comment by Parker — 4.08, 2015 @ 18:23

  34. Ja ja. Gerade eben ist der Generalbundesanwalt in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Das war angesichts der kontrastierenden Bewertungen durch ihn und einige Mitglieder der Bundesregierung auch gar nicht anders zu erwarten. Ein historisch einmaliger Vorgang. Nach wie vor scheint zu gelten, dass Behördenleiter im Bereich des Verfassungsschutzes auf einem heißen Stuhl sitzen.

    Comment by Arne Rathjen RA — 4.08, 2015 @ 18:38

  35. Beckedahl kann sich trotzdem nicht freuen, zwei Gutachten erkennen einen Landesverrat. Wie das ausgeht, welche Gutachter das waren, wird später in Erfahrung gebracht. Der Nachfolger von Range wird sich damit befassen.

    Comment by Parker — 4.08, 2015 @ 18:40

  36. Genau, es muss geklärt werden wieso 2 Gutachten zu dem unplausiblen Schluss kamen, es handle sich um Staatsgeheimnisse. Werden in solchen Fällen wirklich unabhängige Gutachter bestellt, oder kommen sie zu dem Ergebnis, das der Auftraggeber wünscht?
    Die Gutachten sollten veröffentlicht werden.

    Comment by W0 — 5.08, 2015 @ 11:31

  37. Es irritiert und verärgert mich, wie sehr wir augenscheinlich auf Gutachten vertrauen, wenn wir noch nicht einmal den Urheber kennen. Wenn ich übermorgen ein Gutachten brauche, dass Mord nicht strafbar ist, dann hängt mein Erfolg ausschließlich davon ab, wie viel Geld mir zur Verfügung steht, davon bin ich überzeugt.

    Ich möchte aber auf etwas anderes hinweisen, was offenbar wenig beachtet wird:
    Für das Begehen von Landesverrat sind offenbar zwei Bedingungen zu erfüllen:
    a) Verraten eines Staatsgeheimnisses
    b) Absicht, dem Land zu schaden

    Die Mehrheit der Juristen ist sich offenbar einig, dass (a) nicht erfüllt sei. Zwei unbekannte, namenlose Gutachten sollen das Gegenteil behaupten, mit Argumenten, die niemand verraten will, nehmen wir das erstmal so hin. Aber darum geht es doch garnicht! (b) ist ganz offensichtlich nicht erfüllt, niemand behauptet das und kein Gutachten kommt zu einem anderen Schluss!

    Comment by Thomas R. — 5.08, 2015 @ 12:12

  38. @Thomas R.:
    Es kommt schon auch darauf an, ob es sich um Staatsgeheimnisse handelt, denn dann hätten sich die Blogger zwar nicht Landesverrat begangen, aber Offenbarung von Staatsgeheimnissen nach §95 StGB).
    Es gibt da aber noch einen Aspekt:
    Da die Dokumente nur als vertraulich eingestuft waren, mussten die Blogger davon ausgehen, dass es keine Staatsgeheimnisse waren. Das heißt, es lag ggf. ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, und sie bleiben straffrei. (Juristen mögen mich bitte korrigieren, falls ich da falsch informiert bin.)

    Comment by W0 — 5.08, 2015 @ 15:06

  39. Man kann nur hoffen, dass die zahlreichen Strafanzeigen gegen Maas wegen Strafvereitlung im Amt verfolgt werden.

    Ich glaube das nicht. Dazu kennen wir die Bananenrepublik Deutschland zu gut.

    Comment by Parker — 8.08, 2015 @ 15:14

  40. Staatsgeheimnis ist unmöglich. Von welchem Staat bitteschön????????
    Die BRD ist kein Staat.

    Comment by Wolfgang Schlieth — 12.08, 2015 @ 17:01

  41. Thomas Fischer (auf dessen Kommentar zum Strafgesetzbuch Sie sich in Ihrem Beitrag beziehen) scheint die Sache indes nicht so eindeutig zu sehen. Aus seiner Sicht könnte es sich bei der Sache durchaus auch um ein Staatsgeheimnis gehandelt haben. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/pressefreiheit-netzpolitik-fischer-im-recht/komplettansicht

    Comment by Mark Goldenstein — 13.08, 2015 @ 16:37

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