In der neuen Ausgabe von JurPC findet sich ein Aufsatz von Reto Mantz mit dem Titel „Fällt die strikte Linie des LG Hamburg im Bereich der Störerhaftung? -Anmerkung zu OLG Hamburg, Urt. v. 4.2.2009 – 5 U 167/07 – Haftung des Forenbetreibers„
Ob die Entscheidung einen Wendepunkt in der hanseatischen Rechtsprechung markiert, wie Mantz meint, bleibt abzuwarten. Dies zumal derselbe Senat in einer anderen Entscheidung kürzlich noch andere Tendenzen hat erkennen lassen, wobei sich diese andere Entscheidung – in durchaus fragwürdiger Wiese – vordergründig auf das Konstrukt des Sichzueigenmachens stützte.
posted by Stadler at 16:35
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In der neuen Ausgabe von JurPC findet sich ein Aufsatz von Reto Mantz mit dem Titel „Fällt die strikte Linie des LG Hamburg im Bereich der Störerhaftung? -Anmerkung zu OLG Hamburg, Urt. v. 4.2.2009 – 5 U 167/07 – Haftung des Forenbetreibers„
Ob die Entscheidung einen Wendepunkt in der hanseatischen Rechtsprechung markiert, wie Mantz meint, bleibt abzuwarten. Dies zumal derselbe Senat in einer anderen Entscheidung kürzlich noch andere Tendenzen hat erkennen lassen, wobei sich diese andere Entscheidung – in durchaus fragwürdiger Wiese – vordergründig auf das Konstrukt des Sichzueigenmachens stützte.
posted by Stadler at 15:35
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Der Kollege Melchior beleuchtet die Sperrpläne einer gewissen Frau von der Leyenhaft. Schön!
posted by Stadler at 14:06
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Der BGH hatte sich in einer heute veröffentlichten Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die in § 4 Abs. 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) enthaltene Verpflichtung, in der Arzneimittelwerbung den Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ zu erteilen, gegen EU-Recht oder Verfassungsrecht verstößt. Der BGH hat einen Verstoß verneint und dem klagenden Wettbewerbsverband Recht gegeben.
Urteil des BGH vom 09.10.2008, Az.: I ZR 100/04
posted by Stadler at 13:56
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Der Kollege Melchior beleuchtet die Sperrpläne einer gewissen Frau von der Leyenhaft. Schön!
posted by Stadler at 13:06
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Der BGH hatte sich in einer heute veröffentlichten Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die in § 4 Abs. 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) enthaltene Verpflichtung, in der Arzneimittelwerbung den Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ zu erteilen, gegen EU-Recht oder Verfassungsrecht verstößt. Der BGH hat einen Verstoß verneint und dem klagenden Wettbewerbsverband Recht gegeben.
Urteil des BGH vom 09.10.2008, Az.: I ZR 100/04
posted by Stadler at 12:56
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Das OLG Hamburg meint, der Betreiber eines Fotoportals haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als Täter. Der Senat bemüht dafür das alte Totschlagsargument des Zueigenmachens. Erneut wenig überzeugend.
Urteil des OLG Hamburg vom 10.12.2008 (Az.: 5 U 224/06), via Presserecht Aktuell
posted by Stadler at 10:42
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Innenminister Schäuble zeigt sich in einem Interview schockiert daüber, wieviele Menschen Profile mit persönlichen Informationen und Fotos ins Netz stellen.
Vielleicht führt das bei ihm ja zur Errkenntnis, dass man die Onlinedurchsuchung gar nicht braucht, weil man bei Facebook, StudiVZ und Lokalisten ohnehin mehr in Erfahrung bringen kann?
Quelle: Newsticker.de
posted by Stadler at 10:31
Das OLG Hamburg meint, der Betreiber eines Fotoportals haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als Täter. Der Senat bemüht dafür das alte Totschlagsargument des Zueigenmachens. Erneut wenig überzeugend.
Urteil des OLG Hamburg vom 10.12.2008 (Az.: 5 U 224/06), via Presserecht Aktuell
posted by Stadler at 09:42
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Innenminister Schäuble zeigt sich in einem Interview schockiert daüber, wieviele Menschen Profile mit persönlichen Informationen und Fotos ins Netz stellen.
Vielleicht führt das bei ihm ja zur Errkenntnis, dass man die Onlinedurchsuchung gar nicht braucht, weil man bei Facebook, StudiVZ und Lokalisten ohnehin mehr in Erfahrung bringen kann?
Quelle: Newsticker.de
posted by Stadler at 09:31
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