Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.3.09

Immer Ärger mit Courtney Love

Courtney Love, die Witwe von Kurt Cobain, hat wieder mal juristischen Ärger am Hals. Bei Twitter machte Sie sich ihrem Ärger über eine Modedesignerin Luft und das natürlich in dem Vokabular, das man von ihr kennt. Ds hat ihr eine Klage eingebracht. Also aufpassen, über wen man negativ zwitschert.
Quelle: Defamation Law Blog

posted by Stadler at 21:51  

30.3.09

Entwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes

Der Arbeitsentwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes (KPBekG)vom 25.03.09 ist jetzt via odem.org online.

posted by Stadler at 21:38  

30.3.09

Immer Ärger mit Courtney Love

Courtney Love, die Witwe von Kurt Cobain, hat wieder mal juristischen Ärger am Hals. Bei Twitter machte Sie sich ihrem Ärger über eine Modedesignerin Luft und das natürlich in dem Vokabular, das man von ihr kennt. Ds hat ihr eine Klage eingebracht. Also aufpassen, über wen man negativ zwitschert.
Quelle: Defamation Law Blog

posted by Stadler at 20:51  

30.3.09

Entwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes

Der Arbeitsentwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes (KPBekG)vom 25.03.09 ist jetzt via odem.org online.

posted by Stadler at 20:38  

30.3.09

Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor

Wie Heise meldet, wartet der Gesetzesentwurf zur Blockade von kinderpornografischen Websites mit einer Überraschung auf. Nach dem Gesetz sollen nämlich nur solche Inhalte auf die Sperrliste, die außerhalb der EU gehostet werden.

Vermutlich ist das der Versuch, die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und des gesamten Gesetzes zu vermeiden. Denn die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt u.a., zunächst das am Besten geeignete Mittel zu wählen.

posted by Stadler at 16:38  

30.3.09

Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor

Wie Heise meldet, wartet der Gesetzesentwurf zur Blockade von kinderpornografischen Websites mit einer Überraschung auf. Nach dem Gesetz sollen nämlich nur solche Inhalte auf die Sperrliste, die außerhalb der EU gehostet werden.

Vermutlich ist das der Versuch, die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und des gesamten Gesetzes zu vermeiden. Denn die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt u.a., zunächst das am Besten geeignete Mittel zu wählen.

posted by Stadler at 15:38  

30.3.09

LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

Der Sachverhalt war noch merkwürdiger, als es der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09 erahnen lässt.

Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

Das Amtsgericht Pforzheim (Az.: 8 Gs 7/09) erließ wegen dieses Sachverhalts am 30.01.2008 einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der nunmehr vom Landgericht Karlsruhe in der Beschwerdeinstanz bestätigt worden ist.

Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“

Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist wirklich und wahrhaftig ein Trauerspiel. Es soll also jetzt schon eine Kette von Links – wieviele Zwischenglieder dürfen es denn sein? – ausreichen, um eine Strafbarkeit wegen der Zugänglichmachung strafbarer Inhalte bejahen zu können. Der Durchsuchungsbeschluss mag dadurch begünstig worden sein, dass der Beschuldigte nach den Ausführungen in der Entscheidung einschlägig vorgeahndet ist. Das führt aber nicht zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

Wenn man solche Vorgänge sieht, dann bekommt man eine Ahnung davon, weshalb die Sperrlisten in anderen europäischen Staaten angeblich so erfolgreich funktionieren. Man konstruiert mit deren Hilfe neue Straftaten, die es sonst gar nicht gegeben hätte und verfolgt diese dann mit Durchsuchungsanordungen. Mit der Bekämpfung von Kinderpornografie hat das aber nichts zu tun.

Allen, die darauf hoffen und vertrauen, dass unsere Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderpornografie im Internet effektiv bekämpft, muss bei solchen Vorgängen angst und bange werden.

Update: Zur Ergänzung noch der Ausgangsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim

posted by Stadler at 10:45  

30.3.09

LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

Der Sachverhalt war noch merkwürdiger, als es der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09 erahnen lässt.

Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

Das Amtsgericht Pforzheim (Az.: 8 Gs 7/09) erließ wegen dieses Sachverhalts am 30.01.2008 einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der nunmehr vom Landgericht Karlsruhe in der Beschwerdeinstanz bestätigt worden ist.

Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“

Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist wirklich und wahrhaftig ein Trauerspiel. Es soll also jetzt schon eine Kette von Links – wieviele Zwischenglieder dürfen es denn sein? – ausreichen, um eine Strafbarkeit wegen der Zugänglichmachung strafbarer Inhalte bejahen zu können. Der Durchsuchungsbeschluss mag dadurch begünstig worden sein, dass der Beschuldigte nach den Ausführungen in der Entscheidung einschlägig vorgeahndet ist. Das führt aber nicht zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

Wenn man solche Vorgänge sieht, dann bekommt man eine Ahnung davon, weshalb die Sperrlisten in anderen europäischen Staaten angeblich so erfolgreich funktionieren. Man konstruiert mit deren Hilfe neue Straftaten, die es sonst gar nicht gegeben hätte und verfolgt diese dann mit Durchsuchungsanordungen. Mit der Bekämpfung von Kinderpornografie hat das aber nichts zu tun.

Allen, die darauf hoffen und vertrauen, dass unsere Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderpornografie im Internet effektiv bekämpft, muss bei solchen Vorgängen angst und bange werden.

Update: Zur Ergänzung noch der Ausgangsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim

posted by Stadler at 09:45  

29.3.09

Beschlussempfehlung zum TKG-Änderungsgesetz

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 24.03.2009 seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt.

Eine Übersicht gibt es bei tk-recht.de
Die Beschlussempfehlung

posted by Stadler at 19:10  

29.3.09

Beschlussempfehlung zum TKG-Änderungsgesetz

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 24.03.2009 seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt.

Eine Übersicht gibt es bei tk-recht.de
Die Beschlussempfehlung

posted by Stadler at 18:10  
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