Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.3.09

Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor

Wie Heise meldet, wartet der Gesetzesentwurf zur Blockade von kinderpornografischen Websites mit einer Überraschung auf. Nach dem Gesetz sollen nämlich nur solche Inhalte auf die Sperrliste, die außerhalb der EU gehostet werden.

Vermutlich ist das der Versuch, die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und des gesamten Gesetzes zu vermeiden. Denn die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt u.a., zunächst das am Besten geeignete Mittel zu wählen.

posted by Stadler at 16:38  

Ein Kommentar

  1. Wird interessant mit deutschen (bzw. europäischen) Betreibern ausländischer Webangebote. Ich tippe mal darauf, dass hier dennoch nur eine Sperre erfolgen würde. Aufgrund diverser internationaler Abkommen dürfte allerdings auch der direkte Serverzugriff in Drittstaaten zumindest möglich sein.
    Interessant an dieser Konstellation ist natürlich, dass man damit die Anzahl deutscher Beschwerdeführer massiv reduzieren könnte, weil kaum deutsche Anbieter betroffen sind. Auf der Nutzerseite bestehen dann aufgrund der Geheimhaltung der Liste kaum Möglichkeiten, den Zugriff nur zu vermissen. Die Zugangsanbieter werden dann wohl im Ergebnis die Segel streichen und mitmachen…

    Eine Reduzierung auf die Fälle, in denen die betreffenden Seiten gar nicht aufgrund innerstaatlicher Maßnahmen (zB deutscher Anbieter) und zwischenstaatlicher Vereinbarungen entfernt werden können, hätte noch besser geklungen. Und selbst dann wäre die Mauer gefallen – heißa neue Welt.

    Comment by Malte S. — 30.03, 2009 @ 17:49

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