Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.12.10

Steht Wikileaks in der Tradition Kants?

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT – der Beitrag ist jetzt endlich auch online – erläutert Julian Nida-Rümelin, dass die radikale Publizität, für die Wikileaks steht, die Voraussetzung für den “demokratischen Frieden” sei. Der Autor beruft sich dabei auf Immanuel Kant und dessen Werk “Zum Ewigen Frieden”.

Wenn Kant in seinem Werk von lichtscheuer Politik einerseits und der Publizität, ohne die es keine Gerechtigkeit gibt, andererseits spricht, erkennt man in der Tat, dass die Idee Wikileaks der Tradition der Aufklärung verpflichtet ist und die aktuelle Haltung der US-Regierung ihr entgegen steht. Die Ausführungen Kants zur Publizität stellen eine instruktive Lektüre dar.

posted by Stadler at 15:45  

9.12.10

Assange und der Europäische Haftbefehl

In einem wieder einmal sehr instruktiven Blogbeitrag erläutert Henning Ernst Müller – Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Regensburg – einige Hintergründe zum Europäischen Haftbefehl und warum es naheliegend ist, dass der Wikileaks-Chef nach Schweden ausgeliefert wird.

Müller weist zunächst darauf hin, dass der bisher bekannte Tatvorwurf in den meisten europäischen Ländern den Tatbestand einer Vergewaltigung nicht erfüllen würde, weil von einer Gewaltanwendung oder Drohung bisher nicht die Rede war. Da es nach der Regelung über den Europäischen Haftbefehl aber nicht auf die beiderseitge Strafbarkeit ankommt, kann die britische Justiz nur prüfen, ob die schwedischen Behörden offensichtlich missbräuchlich handeln. Einen solchen Missbrauch wird die britische Justiz nach der Einschätzung von Müller aber kaum annehmen, zumal dies dem “europa- und außenpolitische Comment” widerspräche.

Müller weist aber auch auf die Merkwürdigkeiten des Falles hin, die u.a. darin bestehen, dass das Verfahren in Schweden bereits eingestellt worden war und dann auf  Weisung der Generalstaatsanwältin wieder aufgenommen worden ist. Da die schwedischen Staatsanwaltschaften – ähnlich wie in Deutschland – Teil der Beördenhierarchie der Exekutive sind, kann eine politische Einflussnahme, gerade in solchen Fällen, nicht ausgeschlossen werden. Die schwedische Staatsanwaltschaft ist direkt dem Justizministerium unterstellt, so dass die schwedische Regierung grundsätzlich die Möglichkeit hat, unmittelbar Einfluss zu nehmen. Zu den Merkwürdigkeiten des Falles gehört auch, dass eine der beiden Frauen, die Assange der Vergewaltigung bezichtigen, noch nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt offenbar recht locker über “Julian” getwittert hat.

Henning Ernst Müller weist schließlich noch darauf hin, dass eine Weiterauslieferung an die USA seines Erachtens wegen Art. 27 Abs. 2 des EU-Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl nicht in Betracht kommt. Auch wenn ich insoweit eher Art. 28 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses für einschlägig halte, schließe ich mich dieser Ansicht an.

Ob in dem Fall tatsächlich politische Einflussnahme eine Rolle spielt oder nur eine übereifrige Generalstaatsanwältin am Werk ist, bleibt vorerst Spekulation. Die Sache hat allerdings einen erheblichen Beigeschmack.

posted by Stadler at 11:09  

7.12.10

Geheimnisverrat durch Wikileaks?

In der aufgeregten Diskusssion um Wikileaks und um die Festnahme seines (Mit-)Gründer Assange werden derzeit zu viele Dinge in einen Topf geworfen. Der Haftbefehl gegen Assenge beruht auf dem Vorwurf der Vergewaltigung, den die schwedische Justiz erhebt. Ob dies in Zusammenhang mit der Tätigkeit von Wikileaks steht und der Tatvorwurf politisch motiviert ist, wissen wir nicht, auch wenn es verlockend erscheint, einen solchen Zusammenhang anzunehmen.

Davon zu trennen ist der Druck auf Wikileaks, der vor dem Hintergrund speziell der jüngsten Veröffentlichungen der Plattform zu sehen ist und unmittelbar oder mittelbar von der US-Regierung ausgeht. Vor allen Dingen amerikanische Unternehmen (Amazon, PayPal, Master-Card, VISA) und Provider beenden gerade ihre Vertragsbeziehungen zu Wikileaks, ob in vorauseilendem Gehorsam oder aufgrund politischen Drucks. Dem steht aber auch eine erhebliche Welle der Solidarität gegenüber, vor allem der Netzgemeinde.

Die vielen Mirror-Sites haben die Frage aufgeworfen, ob man den Content von Wikileaks eigentlich spiegeln darf und was die Host-Provider davon halten. Hierzu werden mittlerweile die unterschiedlichsten Ansichten vertreten. Um beurteilen zu können, ob die Veröffentlichungen von Wikileaks strafbar oder rechtswidrig sind, müsste man im Grunde jedes einzelne Dokument prüfen und anschließend noch die Frage stellen, auf Grundlage welcher Rechtsordnung man die Beurteilung vornimmt.

Die Veröffentlichung der Dokumente, die ich bislang gesehen habe, sind nach meiner Einschätzung jedenfalls nicht als Geheimnisverrat i.S.v. §§ 94 ff. StGB strafbar, was ich vor einiger Zeit bereits anhand der Frage erörtert habe, ob man auf Dokumente bei Wikileaks verlinken darf. Es kann außerdem keinen Zweifel daran geben, dass das Spiegeln der Inhalte von Wikileaks grundsätzlich in den Schutzbereich von Art. 5 GG fällt und deshalb jeder Vorwurf einer Rechtsverletzung auch im Lichte der Bedeutung des Grundrechts zu bewerten ist.

Wenn Provider wie Hetzner jetzt auf ihre AGB verweisen und insbesondere darauf, dass danach die Veröffentlichung von rechtsverletzendem Content nicht möglich ist, dann läuft das auf einen Zirkelschluss hinaus. Denn es müsste zuerst festgestellt werden, dass der Content von Wikileaks rechtswidrig bzw. rechtsverletzend im Sinne des deutschen Rechts ist. Und gerade das ist vielfach nicht der Fall.

Man muss sich aber auch weiterhin die Frage stellen, ob sich Wikileaks nicht schon sehr weit von seiner ursprünglichen Idee entfernt bzw. in Widerspruch zu ihr gesetzt hat. Schließlich haben fast alle Mitstreiter Wikileaks in den letzten Monaten den Rücken gekehrt, weil sie die Marschrichtung von Assange nicht mehr mittragen wollten.

Angesichts der aktuellen Vorgehensweise der US-Regierung bin ich dennoch der Meinung, dass man Wikileaks unterstützen sollte. Denn es geht nicht um Assange, sondern um Transparenz und Informationsfreiheit. In einem älteren Blogbeitrag habe ich Initiativen wie Wikileaks als das neue “Sturmgeschütz der Demokratie” bezeichnet. Das gilt für die Idee hinter Wikileaks nach wie vor uneingeschränkt.

posted by Stadler at 18:17  

3.12.10

Angriff auf die Freiheit

Die USA machen gerade das, was sie anderen gerne vorwerfen. Sie stellen die Grundwerte der freien Gesellschaft in Frage und bekämpfen die Informations- und Meinungsfreiheit. Als Vorwand dient wie immer die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten. Es ist mittlerweile ganz augenscheinlich eine Art Cyber-War gegen Wikileaks im Gange, dessen Ziel es ist, die Inhalte von Wikileaks aus dem Netz zu verbannen. Dass wikileaks.org und auch Ausweichadressen derzeit nicht erreichbar sind, hat trotz aller Dementis, vor allen Dingen mit dem Druck der USA zu tun. Flankiert wird das Ganze u.a. von einer neuen Gesetzesinitiative, dem sog. Shield Act. Torsten Kleinz hat dieses Vorhaben treffend kommentiert.

posted by Stadler at 22:05  

30.11.10

Der Überbringer der schlechten Nachricht

Ich habe lange überlegt, ob ich etwas dazu bloggen soll, wie Medien und Politik mit den aktuellen Enthüllungen von Wikileaks umgehen. Man könnte sich mit der Geltungssucht des Egomanen Julian Assenge befassen, aber angesichts der Reaktionen, die man hierzulande hört,  ist man schon fast wieder geneigt, Assenge zu verteidigen. Weil manche Statements aber keiner Kommentierung mehr bedürfen, beschränke ich mich auf ein Zitat von Carl von Ossietzky, mit dem eigentlich alles gesagt ist:

In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.

posted by Stadler at 12:49  

25.9.10

Zerbricht Wikileaks?

SPON berichtet heute darüber, dass der deutsche Sprecher von Wikileaks, Daniel Domscheit-Berg, der sich bisher Daniel Schmitt genannt hatte, die Organisation im Streit mit Gründer Julian Assange verlassen hat. Die Gründe hierfür deutet der Artikel nur vage an.

Ich habe Daniel als durchaus schwierigen, aber engagierten und konstruktiven Gesprächspartner kennengelernt, der die radikaldemokratische Idee von einem möglichst ungehinderten Zugang zu jeglicher Information sehr glaubwürdig und vehement vertritt. Demgegenüber vermittelt Assange, gerade in letzter Zeit , den Eindruck eines eher zwielichtigten Zeitgenossen, mit einem ausgeprägten Hang zur Paranoia und einem Faible für öffentliche Aufmerksamkeit.

Obwohl ich das Innere von Wikileaks nicht kenne, vermute ich, dass Daniel dort eine sehr wichtige Rolle gespielt haben muss. Ein Projekt wie Wikileaks ist mutig, wichtig und notwendig im Kampf gegen Intransparenz und Machtmissbrauch. Aber es muss auch seriös betrieben werden und genau an dieser Stelle sind mittlerweile Zweifel angebracht, die stark mit der Person von Julian Assange zusammenhängen.

posted by Stadler at 13:47  

31.7.10

Wikileaks die neue Gefahr?

US-Verteidungsminister Gates sieht in der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten zum Krieg in Afghanistan durch Wikileaks eine schwerwiegende Gefahr für die Soldaten in Afghanistan. Das ist insofern erstaunlich, als die US-Regierung vor wenigen Tagen noch behauptet hat, aus den Dokumenten würde sich nichts Neues ergeben, sie würden vielmehr lediglich ohnehin schon bekannte Fakten enthalten.

Die Art und Weise wie die US-Administration argumentiert, erinnert mich ein bisschen an die Vorhaltungen, die man auch hierzulande Kritikern und Gegnern des Afghanistankriegs macht. Wer den Einsatz der Bundeswehr kritisiert, gefährdet die Sicherheit der Soldaten heißt es gelegentlich. Wer versucht die Wahrheit über die Art und Weise der Kriegsführung vor Ort öffentlich zu machen, gefährdet dieser Logik folgend ebenfalls die Sicherheit von Soldaten.

Vielleicht sollte man die Dinge aber einfach wieder vom Kopf zurück auf die Füße stellen. Die Ursache dafür, dass möglicherweise die Sicherheit der Soldaten vor Ort gefährdet wird, haben allein die beteiligten Regierungen und die Armee gesetzt und zwar durch den Umstand, dass dort Krieg geführt wird und durch die Art wie er geführt wird. Nicht die Berichterstattung ist gefährlich, sondern das politische und militärische Handeln, über das berichtet wird, ist es.

posted by Stadler at 18:15  

7.1.10

Wikileaks braucht Unterstützung

Wikileaks veröffentlicht Dokumente, die als vertraulich oder geheim gelten und macht dadurch weltweit Missstände öffentlich. Obwohl die Aktivisten von Wikileaks nach eigenen Angaben unentgeltlich arbeiten, reichen die Einnahmen aus Spenden derzeit nicht aus, um die Kosten, u.a. für die enormen Serverkapazitäten, zu decken.

Wikileaks hat sich deshalb medienwirksam dazu entschlossen, die Website bis zum 11.01.2009 vom Netz zu nehmen und um Spenden und Unterstützung zu bitten.

Als ich im November wegen eines Blogbeitrags – die Informationen auf denen der Beitrag basierte, stammten von Wikileaks – über das Geschäftsmodell Filesharingabmahnungen vom Anwaltskollegen Kornmeier abgemahnt worden bin, haben mir Leser dieses Blogs spontan finanzielle Unterstützung angeboten. Das war sehr beruhigend, aber nicht notwendig.

Wer die Informationsfreiheit fördern will, sollte stattdessen Wikileaks (finanziell) unterstützen, damit deren Arbeit fortgesetzt werden kann.

posted by Stadler at 11:00  

15.12.09

Das neue Sturmgeschütz der Demokratie

Als Sturmgeschütz der Demokratie hat Rudolf Augstein den Spiegel gerne bezeichnet. Wenn dieser etwas martialische Ausdruck heute noch eine zutreffend Beschreibung darstellt, dann wohl weniger für das ehemalige Nachrichtenmagazin, sondern viel eher für eine Initiative wie Wikileaks. Die Aktivisten von Wikileaks haben es sich zur Aufgabe gemacht, geheime und brisante Dokumente, die der Öffentlichkeit aus verschiedenen Gründen vorenthalten werden, zu veröffentlichen. Was sich klassische Medien aus Angst vor Repressalien nicht trauen, das erledigt Wikileaks. In Deutschland kamen so unlängst z.B. geheime Berichte zum Luftangriff von Kundus ans Tageslicht oder die Toll-Collect-Verträge. Wikileaks gilt für Journalisten weltweit mittlerweile als die vielleicht wichtigste Informationsquelle überhaupt.

ZeitOnline hat jetzt Daniel Schmitt porträtiert, einen der (deutschen) Köpfe von WikiLeaks. Und ich denke, es ist auch für mich an der Zeit, meine Wertschätzung und Bewunderung für die Wikileaks-Aktivisten zum Ausdruck zu bringen.

Viele betrachten den konsequent aufklärerischen Ansatz von Wikileaks als Bedrohung. Es ist häufig von Geheimnisverrat oder Ähnlichem die Rede. Wenn aber Demokratie die Herrschaft des Volkes ist, dann kann diese Herrschaft nur dann funktionieren, wenn die Bürger mit ausreichend Informationen versorgt werden und ein Gegenpol zur Staatsmacht geschaffen wird, die tendenziell bestrebt ist, unangenehme und unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken.

Es gehört viel Mut dazu, die Arbeit von Wikileaks zu machen, denn man stellt sich gegen die Mächtigen und Einflussreichen dieser Welt. Und deshalb braucht Wikileaks unsere Unterstützung.

posted by Stadler at 08:15  

14.12.09

Links auf Wikileaks strafbar?

Rechtsanwalt Markus Kompa stellt in seinem Blog die Frage: “Darf man auf Wikileaks linken?”.

Es geht ihm konkret um die Verlinkung von geheimen Dokumenten zur sog. Kundus-Affaire der Bundeswehr, die Wikileaks kürzlich publiziert hatte. Hierbei unterstellt Kompa, dass es sich wegen des Vermerks “VS” (Verschlusssache) um ein Staatsgeheimnis handeln würde,weshalb auch die Verlinkung auf Wikileaks eine Straftat nach §§ 94 ff StGB (Landesverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen) darstellen könnte. Kompa gelangt zu dem Ergebnis, dass bereits die Veröffentlichung bei Wikileaks dazu führt, dass es sich nicht mehr um ein Geheminis handelt und deshalb verlinkt werden darf. Das ist sicher richtig.

Man sollte trotzdem ergänzend darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung von behördlichen Dokumenten, die als Verschlusssache gekennzeichnet sind, in den wenigsten Fällen eine Strafbarkeit nach § 94 ff. StGB nach sich zieht, was man in Deutschland spätestens seit der Spiegel-Affäre weiß.

Die Definition von Staatsgeheimnissen in § 93 StGB ist relativ eng:

Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

Ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik ist wohl kaum gegeben, wenn die Hintergründe des Luftangriffs von Kundus öffentlich bekannt gemacht werden. Abgesehen davon, waren die äußeren Fakten, aufgrund eigener Ermittlungen der ISAF und der Nato, den Bündnispartnern ohnehin bereits bekannt. Für die Bundesregierung ging es lediglich darum, die Motive des Luftangriffs und den Umfang der Kenntnis politischer Entscheidungsträger zu verschleiern. Dieses illegitime politische Interesse schützt das Strafgesetzbuch nicht.

posted by Stadler at 13:50