Was die Polizeigewerkschaften in der Diskussion um Erkennungsschilder noch immer nicht verstanden haben, ist, dass Polizeibeamte im Dienst keine Privatpersonen sind, sondern Staatsgewalt ausüben, wobei die Betonung leider gelegentlich wirklich auf Gewalt liegt. Der Staat hat dem Bürger offen gegenüberzutreten. Anonymität ist etwas was der Bürger gegenüber dem Staat einfordern kann, aber nicht umgekehrt. Aus diesem Grund halte ich Erkennungsschilder bei Polizeibeamten – es müssen nicht zwingend Namensschilder sein – für eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Der Skandal ist eigentlich eher der, dass es derartige Schilder nicht längst in ganz Deutschland gibt. Mit ihrer Klage gegen solche Erkennungsschilder offenbart die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine bedenkliche rechtsstaatliche Haltung.
posted by Stadler at 21:51
Der Innenminister Schleswig-Holsteins Klaus Schlie (CDU) hat in einem Brief an das Amtsgericht Elmshorn eine Strafrichterin dafür gerügt, dass sie einen Polizisten wegen des Einsatzes von Pfefferspray wegen Körperverletzung im Amt in einem minder schweren Fall verurteilt hat.
Nun ist Rechtsprechungskritik durch Spitzenpolitiker ohnehin etwas, was in einem Rechtsstaat nicht vorkommen sollte, weil der dadurch erzeugte Druck eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz darstellt und bereits der Anschein vermieden werden muss, die Politik könne die Justiz einschüchtern. Wenn es wie im vorliegenden Fall noch dazu so ist, dass das schriftliche Urteil noch gar nicht vorliegt und der Politiker auch die Umstände des Einzelfalls ganz offensichtlich nicht kennt, wirft das Fragen nach der rechtsstaatlichen Grundeinstellung des Ministers auf.
Es gibt schlicht Sachverhalte, in denen Polizeibeamte die Grenzen ihrer Befugnisse deutlich überschreiten und Straftaten im Amt begehen. Auch wenn Polizisten in Einzelfällen in Sekundenschnelle reagieren müssen und häufig provoziert werden, kann dies nicht bedeuten, dass Polizeibeamte sakrosankt sind und jedweder Exzess geduldet werden muss.
(via lawblog)
Update:
Der Justizminister hat gegenüber seinem Kabinettskollegen erfreulich deutlich reagiert.
posted by Stadler at 10:16
Die interessantesten Gespräche führt man häufig nicht auf der Hauptveranstaltung, sondern abends in der Kneipe. Das war auch beim Netzpolitischen Kongress der Grünen am vergangenen Wochenende nicht anders.
Timothy Herkt, der an der Kampagne von Amnesty International “Mehr Verantwortung bei der Polizei” mitarbeitet, hat mich darauf hingewiesen, dass es beispielsweise in England bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt und dort außerdem bei der Aufarbeitung von Polizeigewalt unabhängige Ermittler zum Einsatz kommen, in Gestalt der Independant Police Complaint Commission (IPCC). Die IPCC zieht übrigens ein äußerst positives Fazit aus der Einführung der Kennzeichnungspflicht in Großbritannien und betont außerdem, dass es keinen einzigen bekannten Fall gebe, in dem einem Beamten hieraus Nachteile entstanden wären.
Und das ist ein Aspekt, den auch die Gegner der Kennzeichnungspflicht in der Politik und bei den Polizeibehörden zur Kenntnis nehmen sollten.
Der Ruf der Polizei leidet mittlerweile darunter, dass für viele Bürger in letzter Zeit deutlich geworden ist, dass es bei Demonstrationen immer wieder auch zu Übergriffen durch die Polizei kommt, denen keine Provokation vorausgegangen ist. In diesen Fällen kann man es dem Polizeibeamten, der selbst zum Täter wird, nicht gestatten, anschließend wieder in der anonymen Masse einer Hundertschaft unterzutauchen. Auch der Polizei sollte man kein Vermummungsrecht zubilligen. Das ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Der Deutsche Anwaltverein befürwortet eine Kennzeichnungspflicht übrigens ebenfalls.
posted by Stadler at 11:34
Der Deutsche Anwaltverein fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Zur Begründung heißt es in einer Pressemitteilung des DAV vom heutigen Tag:
“Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.”
Diese in höchstem Maße berechtigte Forderung wird derzeit auch von Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International erhoben, nachdem Polizeigewalt insbesondere bei Demonstrationen immer wieder auftritt. Leider wehren sich Polizeiverbände weiterhin mit fragwürdigen Argumenten gegen diese notwendige, Transparenz schaffende Maßnahme.
posted by Stadler at 13:37
Das Opfer der Polizeigewalt während der Demonstration “Freiheit statt Angst” lässt sich vom Kollegen Johnny Eisenberg vertreten, widerspricht der Darstellung der Beamten und wirft der Berliner Polizei vor, den wahren Sachverhalt zu verdunkeln.
Und wer sich die im Netz kursierenden Videos und Berichte anschaut, kann unschwer erkennen, dass erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung der Polizei angebracht sind. Die polizeilichen Übergriffe gegenüber dem Radfahrer standen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lausprecherwagens. Der Radfahrer hat ersichtlich auch nicht (weiter) gestört, sondern wollte den Ort des Geschehens gerade verlassen, als ihn ein Beamter von hinten packte. Es ist erschreckend, wie die Polizei versucht, trotz der Filmdokumente, den Sachverhalt falsch darzustellen.
Es ist nicht viel Fantasie nötig, um sich auszumalen, wie die polizeiliche Version ohne die Videos gelautet hätte.
posted by Stadler at 15:30
Meine Nachbetrachtung auf die Demonstration “Freiheit statt Angst” sollte eigentlich anders ausfallen. Aber das Video eines grundlosen Übergriffs der Polizei gegen einen Radfahrer stört das Bild der gelungenen, friedlichen Demo gewaltig. Das Video lässt nicht erkennen, dass der Radfahrer den oder die Beamten provoziert hätte. Erkennbar ist jedenfalls, dass ein Polizist den Radfahrer von hinten packt, nachdem der gerade sein Rad beiseite schieben wollte. Anschließend eskaliert die Situation etwas. Provoziert hat den Beamten offenbar, dass sich der Radfahrer etwas notiert hatte.
Das Video ist leider bei YouTube mittlerweile mit dem Vermerk versehen: “Dieses Video bzw. diese Gruppe enthält möglicherweise Inhalte, die für einige Nutzer unangemessen sein können, und wurde daher von der YouTube-Community gemeldet.”
Im law blog ist es noch abrufbar. Seht selbt. Der CCC sucht übrigens noch nach Zeugen für den Vorfall.
Denn dieser Fall von Polizeigewalt gehört, wie Markus Beckedahl zutreffend anmerkt, vor den Berliner Innenausschuss und sollte strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Beamten haben.
Update: Bei der Berliner Polizei herrschte nach meiner Einschätzung eine erhöhte Anspannung, nachdem der Demonstrationszug wieder am Potsdamer Platz angekommen war. Vom Stand des AK Zensur aus, konnte ich einen Vorfall beobachten, dessen Entstehung ich leider nicht mitbekommen habe. Ein einzelner Demonstrant wurde “isoliert” und ca. 20 Beamte umringten ihn, bis man man ihn schließlich vom Platz zerrte.
posted by Stadler at 23:50