Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.2.14

Die Forderungen nach Verschärfung des Straftatbestands der Kinderpornografie

Die Affäre um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy hat zu Forderungen nach einer erneuten Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften“ (§ 184b StGB) geführt, weil der Fall gezeigt habe, dass insoweit Gesetzeslücken bestünden. Auch Justizminister Maas hat sich hierzu geäußert und einen Gesetzesentwurf angekündigt.

Im Beck-Blog findet sich ein hochinteressanter Beitrag des Kollegen Marc Liesching, der ein ausgewiesener Experte im Bereich des Jugendschutzrechts ist, insbesondere zu dem Problem des sog. Posings. Ihm widerspricht in den Kommentaren der Strafrechtler Henning-Ernst Müller. Ich möchte die spannende Diskussion dieser beiden von mir sehr geschätzten Juristen gar nicht kommentieren, sondern lediglich auf sie hinweisen.

Es bleibt in jedem Fall die Frage offen, wie der bloße Besitz und/oder der nichtgewerbliche Tausch von Bildern, die nackte Kinder zeigen und die nach geltendem Recht nicht strafbar sind, unterbunden werden soll, ohne gleichzeitig sozialadäquates und nicht strafwürdiges Verhalten ebenfalls zu pönalisieren. Die emotional aufgeladene politische bzw. öffentliche Debatte erkennt nicht in ausreichendem Maße, dass die Möglichkeiten der gesetzlichen Differenzierung in diesem Bereich an eine Grenze stoßen, mit deren Überschreitung die Gefahr besteht, dass auch sozial-adäquates Verhalten, das tatsächlich keinen pädophilen Hintergrund hat, unter Strafe steht. Zu diesem Thema bin ich auf einen nichtjuristischen Blogbeitrag gestoßen, der das grundlegende Problem ganz gut umreißt.

Gesetzgeberische Schnellschüsse, die nicht ausreichend sorgfältig durchdacht sind, werden in diesem Bereich sicherlich keine Probleme lösen, sondern nur neue verursachen.

posted by Stadler at 12:28  

1.6.13

Von der Polizei zuerst geschlagen und anschließend ausgeforscht

Der Fall der Teresa Z. dürfte das Vertrauen vieler Menschen in die Polizei tief erschüttert haben. Auf einer Münchener Polizeiwache wird der gefesselten 23-jährigen Frau von einem Polizisten derart heftig ins Gesicht geschlagen, dass es zu einem Bruch von Nase und Augenhöhle kommt. Der Polizeipräsident verteidigt das Vorgehen zunächst, der Polizeibeamte besitzt gar die Chuzpe, sich auf Notwehr zu berufen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft München I allerdings Anklage gegen den Beamten erhoben, weil ein Gutachten der Rechtsmedizin eine Notwehrlage nicht für gegeben ansieht.

Heute schreibt die Süddeutsche, dass die Polizei zudem das Handy der Frau beschlagnahmt und SMS und E-Mails ausgewertet habe, auch im Hinblick auf Kontakte zu Journalisten. Es gab offenbar eine richterliche Anordnung für die Beschlagnahme des Handys, allerdings wohl nur bezüglich von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Münchener Polizei hat das zum Anlass genommen, das Handy umfassend auszuwerten und hat dabei auch Kommunikationsinhalte die aus einem Kontakt mit einem Münchener Journalisten resultieren, in der Ermittlungsakte dokumentiert.

Bei der gegebenen Sachlage erscheinen die Ermittlungen gegen die Frau ohnehin konstruiert zu sein und dürften primär dem Zweck dienen, davon abzulenken, dass der eigentliche Straftäter ein Polizeibeamter ist. Auch im Hinblick auf die richterliche Anordnung der Beschlagnahme des Handys der Frau stellt sich daher die Frage, ob ein ausreichender, auf tatsächliche Umstände gestützter Tatverdacht vorliegt und ob, die auf dem Handy befindlichen Daten überhaupt im Sinne von § 94 StPO als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können.

Dass es sich bei den regelmäßig wiederkehrenden Fällen von Polizeigewalt – die Medien dokumentieren hier sicherlich nur die Spitze des Eisbergs – auch um ein strukturelles Problem handelt, wird von der Politik bislang negiert. Und genau diese Haltung ist geeignet, auch künftig den Nährboden für ähnlich gelagerte Fälle zu schaffen.

posted by Stadler at 12:11  

10.5.13

Der schwere Stand der Bürgerrechte

Die Diskussion um Stuttgart21 ist deutlich abgeflaut. Aber mit den fragwürdigen Methoden, derer sich Polizei und Staatsanwaltschaft mit teilweiser Billigung der Gerichte bedient haben, gilt es sich weiterhin auseinandersetzen.

Ein gutes Beispiel liefert der Fall des pensionierten Vorsitzenden Richters am Landgericht Dieter Reicherter. Er wurde zum Gegner von Stuttgart21, nachdem er mehr oder minder zufällig miterlebt hat, mit welcher Brutalität die Polizei im Stuttgarter Schlosspark gegen friedliche Demonstranten vorgegangen ist.

Das Wort eines ehemaligen Vorsitzenden Richters hat in einem Staat, der sich als Rechtsstaat begreift und es meistens auch noch ist, manchmal etwas mehr Gewicht als das eines x-beliebigen Demonstranten. Was natürlich diejenigen, die Polizeigewalt bestreiten oder relativieren wollen, als Gefahr empfinden müssen.

Am 27.06.2012 durchsuchte die Polizei das Haus von Dieter Reicherter, der sich gerade in London aufhielt und beschlagnahmte einen Computer und ein Notebook. Ohne richterliche Anordnung – wie Reicherter sagt – wurde eine umfassende Auswertung seiner Rechner durchgeführt. Reichterter schildert dies in einem Brief an verschiedene Beteiligte, deren E-Mails mitbeschlagnahmt und ausgewertet wurden. Darunter ist auch der E-Mail-Verkehr mit einem Journalisten der taz. Brisant daran ist u.a., dass die Rechner Reicherters nach dem Auswertungsbericht auch ganz gezielt, nach dem Namen des taz-Journalisten durchsucht wurden. In einem Untersuchungsbericht wird umfassend aus den E-Mails, die der Journalist und der pensionierte Richter gewechselt haben, zitiert.

Hintergrund der Beschlagnahmeaktion war, dass Reicherter im Februar 2012 den Rahmenbefehl Nr. 2 des Innenministeriums von Baden-Württemberg, in dem die Bespitzelung und Überwachung von Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart21 angeordnet wurde, öffentlich zitiert hatte. Die Beschlagnahme diente dem Zweck, den Informanten zu ermitteln, Reicherter selbst wurde keiner Straftat beschuldigt. Der Tatvorwurf gegen den Polizeibeamten, den man als undichte Stelle vermutet, dürfte sich auf § 353b StGB stützen. Danach ist die Verletzung des Dienstgeheimnisses strafbar, sofern durch die Offenbarung wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. Wenn das Geheimnis allerdings illegal ist, kann es durchaus auch am Deliktsmerkmal „unbefugt“ fehlen. Außerdem fragt man sich unweigerlich, durch wen hier eigentlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. Die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und vor allen Dingen der umfassenden Auswertung des gesamten E-Mail-Verkehrs Reicherters darf man in Zweifel ziehen.

Wenn ich von solchen Vorgängen lese, wird mir immer wieder ein Zusammenhang bewusst. Die ständige Ausweitung von präventiven und repressiven polizeilichen Befugnissen, u.a. im Bereich der TK-Überwachung, wäre leichter zu verschmerzen, wenn man sich als Bürger darauf verlassen könnte, dass bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Menschen mit Augenmaß agieren, die die rechtsstaatlichen Vorgaben immer fest im Blick haben. Aber darauf kann man sich als Bürger leider nicht verlassen. Vielmehr sehen wir uns in zunehmendem Maße einem Apparat von Ermittlungsbehörden gegenüber, der oft genug Ermittlungen um jeden Preis anstellt und dem verfassungsrechtliche Einschränkungen nur noch als lästiger Ballast erscheinen, den es abzustreifen gilt.

Und an dieser Stelle fängt man als Jurist irgendwann auch an zu bedauern, dass es in Deutschland keine Fruit Of The Poisonous Tree Doctrine gibt. Denn der Verstoß gegen das Gesetz hat für Ermittlungsbehörden im Regelfall keinerlei Konsequenzen und die so gewonnenen Erkenntnisse können zumeist auch uneingeschränkt verwertet werden, sofern nicht ein spezifisches Beweisverwertungsverbot eingreift. Weil man das natürlich weiß, schert man sich oftmals um rechtsstaatliche Vorgaben nicht mehr, zumal man sich ja auf der guten Seite wähnt. Der Rechtsstaat wird dadurch auf Dauer von den Ermittlern stärker ausgehöhlt, als von denen, gegen die ermittelt wird.

Die mangelnde rechtsstaatliche Gesinnung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und in Teilen der Richterschaft einerseits und die Schaffung immer neuer und weitreichender Eingriffsbefugnisse durch den Gesetzgeber andererseits, ergeben einen gefährlichen Cocktail.

Leider interessieren und engagieren sich in diesem Land immer noch zu wenig Menschen für Bürgerrechte. Vermutlich auch deshalb, weil sie glauben, dass dieser Staat in diesem Bereich kaum Defizite aufweist. Das allerdings ist ein Irrtum, der auch auf mangelnder Information beruht. Und die Informationsunterdrückung ist gerade auch in der Causa Reicherter von zentraler Bedeutung. Wenn sich diejenigen, die Informationen unterdrücken wollen, aber auch noch den Instrumenten des Strafrechts bedienen können um ihr Ziel zu erreichen, müssen die Bürgerrechte einen schweren Stand haben.

posted by Stadler at 22:45  

14.2.13

Polizeigewalt: Der Polizei fehlt eine Fehlerkultur

Letzte Woche habe ich gebloggt, dass wir eine gesellschaftliche und politische Diskussion über Polizeigewalt brauchen. Die Reaktionen in den Kommentaren waren kontrovers.

Heute schreibt Joachim Kersten in der SZ „Außenansicht“ (S. 2) unter dem Titel „Schläge im Namen des Gesetzes“ über Gewalttäter in Uniform und beklagt das Fehlen einer Fehlerkultur bei der Polizei. Diese Stimme dürfte Gewicht haben, denn Kersten lehrt an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.

Kersten unterscheidet zwischen an sich kompetenten Beamten die in einer Ausnahmesituation einmal ausrasten und sog. „Widerstandsbeamten“ die latent zur Aggression neigen. Der Autor beklagt, dass der Korpsgeist häufig eine Aufarbeitung von Übergriffen verhindert und, dass das Gewaltproblem durch unprofessionelles Management an der Spitze verursacht bzw. verstärkt wird.

Das Problem ist möglicherweise in der Tat, dass man einen nur situativ ausrastenden Polizeibeamten nicht nur disziplinarisch verfolgen sollte, sondern auch seitens des Dienstherrn an die Hand nehmen und unterstützen müsste. Das würde allerdings einen offenen Umgang mit dem Problem voraussetzen und die Schaffung von Mechanismen zur Eindämmung derartiger Exzesse. Derzeit wird das Problem von der Polizei und der Politik allerdings nach wie vor in Abrede gestellt und immer nur von bedauerlichen Einzelfällen gesprochen. Davon, dass es gerade auch die vorhandenen Strukturen sind, die Polizeigewalt begünstigen, will man bislang nichts wissen.

Kersten schließt seinen Beitrag schließlich mit dem Hinweis, dass eine Polizei, die über die vermeintlich zunehmende Gewalt gegen Beamte klagt, auch mit der eigenen Gewalt gegen Bürger anders umgehen muss. Ein lesenswerter und mutiger Beitrag.

posted by Stadler at 12:35  

7.2.13

Wir brauchen eine gesellschaftliche und politische Diskussion über Polizeigewalt

Ein neuer Fall von Polizeigewalt rüttelt gerade die Öffentlichkeit auf. Ein Polizeibeamter bricht einer 23-jährigen Frau mit Faustschlägen ins Gesicht Nase und Augenhöhle, die Polizei versucht das als Notwehrhandlung darzustellen. Die Frau befand sich dabei wohlgemerkt auf einer Polizeidienststelle, war offenbar bereits gefesselt und von Beamten umringt. Die gefesselte Frau soll dann – in Gegenwart von sieben Polizisten – versucht haben, einem Beamten mit dem Kopf ins Gesicht zu stoßen. Um sich dagegen zu schützen, habe der Beamte der Frau dann den Faustschlag versetzt, so die Darstellung der Polizei.

Henning-Ernst Müller bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, dass seine Phantasie nicht ausreichend ist, um sich in der geschilderten Situation eine Notwehrlage des Polizeibeamten vorzustellen. Wenn die Darstellung in der Presse nur halbwegs stimmt, dann kann dieses Verhalten nicht gerechtfertigt sein.

Der Ruf der Polizei leidet in zunehmendem Maße darunter, dass Fälle von Polizeigewalt immer öfter publik werden, was mit der Erkenntnis verbunden ist, dass es sich wohl nicht um seltene Ausnahmefälle handelt.

Wenn Polizeibeamte glauben, Kollegen die derart ausrasten, anschließend auch noch decken zu müssen, handeln sie aus einem falsch verstandenen Korpsgeist heraus und schaden damit über kurz oder lang dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Polizei.

Diese Form des Korpsgeists setzt sich häufig anschließend bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten fort, bei denen ebenfalls eine deutliche Neigung erkennbar ist, derartige Fälle auf den Kopf zu stellen, indem man die Opfer wegen eines angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich verfolgt.

In einem ersten Schritt ist es also notwendig, dass das Phänomen Polizeigewalt nicht länger totgeschwiegen wird. Eine Polizei, die mit unsachlicher Argumentation rechtsstaatlich gebotene Maßnahmen wie eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ablehnt, wird die erforderliche Aufarbeitung aber nicht von sich aus leisten. Was wir deshalb brauchen, ist eine politische und gesellschaftliche Diskussion des Phänomens der Polizeigewalt.

posted by Stadler at 22:17  

15.9.11

Polizeigewerkschaft klagt gegen Erkennungsschilder von Polizisten

Was die Polizeigewerkschaften in der Diskussion um Erkennungsschilder noch immer nicht verstanden haben, ist, dass Polizeibeamte im Dienst keine Privatpersonen sind, sondern Staatsgewalt ausüben, wobei die Betonung leider gelegentlich wirklich auf Gewalt liegt. Der Staat hat dem Bürger offen gegenüberzutreten. Anonymität ist etwas was der Bürger gegenüber dem Staat einfordern kann, aber nicht umgekehrt. Aus diesem Grund halte ich Erkennungsschilder bei Polizeibeamten – es müssen nicht zwingend Namensschilder sein – für eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Der Skandal ist eigentlich eher der, dass es derartige Schilder nicht längst in ganz Deutschland gibt. Mit ihrer Klage gegen solche Erkennungsschilder offenbart die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine bedenkliche rechtsstaatliche Haltung.

posted by Stadler at 21:51  

22.6.11

Innenminister rügt Strafrichterin

Der Innenminister Schleswig-Holsteins Klaus Schlie (CDU) hat in einem Brief an das Amtsgericht Elmshorn eine Strafrichterin dafür gerügt, dass sie einen Polizisten wegen des Einsatzes von Pfefferspray wegen Körperverletzung im Amt in einem minder schweren Fall verurteilt hat.

Nun ist Rechtsprechungskritik durch Spitzenpolitiker ohnehin etwas, was in einem Rechtsstaat nicht vorkommen sollte, weil der dadurch erzeugte Druck eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz darstellt und bereits der Anschein vermieden werden muss, die Politik könne die Justiz einschüchtern. Wenn es wie im vorliegenden Fall noch dazu so ist, dass das schriftliche Urteil noch gar nicht vorliegt und der Politiker auch die Umstände des Einzelfalls ganz offensichtlich nicht kennt, wirft das Fragen nach der rechtsstaatlichen Grundeinstellung des Ministers auf.

Es gibt schlicht Sachverhalte, in denen Polizeibeamte die Grenzen ihrer Befugnisse deutlich überschreiten und Straftaten im Amt begehen. Auch wenn Polizisten in Einzelfällen in Sekundenschnelle reagieren müssen und häufig provoziert werden, kann dies nicht bedeuten, dass Polizeibeamte sakrosankt sind und jedweder Exzess geduldet werden muss.

(via lawblog)

Update:
Der Justizminister hat gegenüber seinem Kabinettskollegen erfreulich deutlich reagiert.

posted by Stadler at 10:16  

15.11.10

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Die interessantesten Gespräche führt man häufig nicht auf der Hauptveranstaltung, sondern abends in der Kneipe. Das war auch beim Netzpolitischen Kongress der Grünen am vergangenen Wochenende nicht anders.

Timothy Herkt, der an der Kampagne von Amnesty International „Mehr Verantwortung bei der Polizei“ mitarbeitet, hat mich darauf hingewiesen, dass es beispielsweise in England bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt und dort außerdem bei der Aufarbeitung von Polizeigewalt unabhängige Ermittler zum Einsatz kommen, in Gestalt der Independant Police Complaint Commission (IPCC). Die IPCC zieht übrigens ein äußerst positives Fazit aus der Einführung der Kennzeichnungspflicht in Großbritannien und betont außerdem, dass es keinen einzigen bekannten Fall gebe, in dem einem Beamten hieraus Nachteile entstanden wären.

Und das ist ein Aspekt, den auch die Gegner der Kennzeichnungspflicht in der Politik und bei den Polizeibehörden zur Kenntnis nehmen sollten.

Der Ruf der Polizei leidet mittlerweile darunter, dass für viele Bürger in letzter Zeit deutlich geworden ist, dass es bei Demonstrationen immer wieder auch zu Übergriffen durch die Polizei kommt, denen keine Provokation vorausgegangen ist. In diesen Fällen kann man es dem Polizeibeamten, der selbst zum Täter wird, nicht gestatten, anschließend wieder in der anonymen Masse einer Hundertschaft unterzutauchen. Auch der Polizei sollte man kein Vermummungsrecht zubilligen. Das ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Der Deutsche Anwaltverein befürwortet eine Kennzeichnungspflicht übrigens ebenfalls.

posted by Stadler at 11:34  

27.7.10

DAV fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Der Deutsche Anwaltverein fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Zur Begründung heißt es in einer Pressemitteilung des DAV vom heutigen Tag:

„Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.“

Diese in höchstem Maße berechtigte Forderung wird derzeit auch von Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International erhoben, nachdem Polizeigewalt insbesondere bei Demonstrationen immer wieder auftritt. Leider wehren sich Polizeiverbände weiterhin mit fragwürdigen Argumenten gegen diese notwendige, Transparenz schaffende Maßnahme.

posted by Stadler at 13:37  

14.9.09

Opfer der Polizeigewalt widerspricht Darstellung der Berliner Polizei

Das Opfer der Polizeigewalt während der Demonstration „Freiheit statt Angst“ lässt sich vom Kollegen Johnny Eisenberg vertreten, widerspricht der Darstellung der Beamten und wirft der Berliner Polizei vor, den wahren Sachverhalt zu verdunkeln.

Und wer sich die im Netz kursierenden Videos und Berichte anschaut, kann unschwer erkennen, dass erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung der Polizei angebracht sind. Die polizeilichen Übergriffe gegenüber dem Radfahrer standen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lausprecherwagens. Der Radfahrer hat ersichtlich auch nicht (weiter) gestört, sondern wollte den Ort des Geschehens gerade verlassen, als ihn ein Beamter von hinten packte. Es ist erschreckend, wie die Polizei versucht, trotz der Filmdokumente, den Sachverhalt falsch darzustellen.

Es ist nicht viel Fantasie nötig, um sich auszumalen, wie die polizeiliche Version ohne die Videos gelautet hätte.

posted by Stadler at 15:30  
Nächste Seite »