Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.6.13

Von der Polizei zuerst geschlagen und anschließend ausgeforscht

Der Fall der Teresa Z. dürfte das Vertrauen vieler Menschen in die Polizei tief erschüttert haben. Auf einer Münchener Polizeiwache wird der gefesselten 23-jährigen Frau von einem Polizisten derart heftig ins Gesicht geschlagen, dass es zu einem Bruch von Nase und Augenhöhle kommt. Der Polizeipräsident verteidigt das Vorgehen zunächst, der Polizeibeamte besitzt gar die Chuzpe, sich auf Notwehr zu berufen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft München I allerdings Anklage gegen den Beamten erhoben, weil ein Gutachten der Rechtsmedizin eine Notwehrlage nicht für gegeben ansieht.

Heute schreibt die Süddeutsche, dass die Polizei zudem das Handy der Frau beschlagnahmt und SMS und E-Mails ausgewertet habe, auch im Hinblick auf Kontakte zu Journalisten. Es gab offenbar eine richterliche Anordnung für die Beschlagnahme des Handys, allerdings wohl nur bezüglich von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Münchener Polizei hat das zum Anlass genommen, das Handy umfassend auszuwerten und hat dabei auch Kommunikationsinhalte die aus einem Kontakt mit einem Münchener Journalisten resultieren, in der Ermittlungsakte dokumentiert.

Bei der gegebenen Sachlage erscheinen die Ermittlungen gegen die Frau ohnehin konstruiert zu sein und dürften primär dem Zweck dienen, davon abzulenken, dass der eigentliche Straftäter ein Polizeibeamter ist. Auch im Hinblick auf die richterliche Anordnung der Beschlagnahme des Handys der Frau stellt sich daher die Frage, ob ein ausreichender, auf tatsächliche Umstände gestützter Tatverdacht vorliegt und ob, die auf dem Handy befindlichen Daten überhaupt im Sinne von § 94 StPO als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können.

Dass es sich bei den regelmäßig wiederkehrenden Fällen von Polizeigewalt – die Medien dokumentieren hier sicherlich nur die Spitze des Eisbergs – auch um ein strukturelles Problem handelt, wird von der Politik bislang negiert. Und genau diese Haltung ist geeignet, auch künftig den Nährboden für ähnlich gelagerte Fälle zu schaffen.

posted by Stadler at 12:11  

31 Comments

  1. Wie lange man wohl noch solche Artikel über Mißstände und Polizeigewalt wird schreiben dürfen?
    Wir tendieren immer mehr in Richtung Polizeistaat, meine ich.

    Comment by Frank — 1.06, 2013 @ 12:41

  2. Aber nicht nur in München, auch in Düsseldorf tobt der Polizeistaat. Da belästigt eine Polizisten einen 72 jährigen droht wie man liest sogar mit der Waffe und lässt den alten Herrn dann durch ca. 10 Polizisten fesseln und Misshandlen.

    Warum?

    Weil er auf die Strasse getreten war als angeblich noch Rot war.

    Comment by yah bluez — 1.06, 2013 @ 12:52

  3. Dann müssen eben Journalismus und Bürger für eine vor allen Dingen Namentlich öffentliche Aufklärung sorgen um den Druck diese Personen für immer vom Staatlichen Dienst inkl. Pensionen zu entfernen.

    Ein Polizist der sowas tut sollte 5 Jahre ins Gefängnis minimum. Ein Staatsanwalt der das noch unterstützt sollte zumindest mit einem Allgemeinen Berufsverbot belegt werden. Beides verbunden mit existenzbedrohenden Geldstrafen.

    Comment by leroy — 1.06, 2013 @ 13:06

  4. Stimmt, aber der Sprung geht zu kurz.
    Warum sollen die Hilfsbeamten der Justiz denn anders behandelt werden, als die Angehörigen der Justiz selbst.
    Es gibt schlicht keine rechtsstaatliche Kontrolle und schon gar keine Kultur der Rechtschaffenheit unter und bei den Mitgliedern dieser Organisationen.

    Vor Gericht untersteht man nicht dem Recht sondern der Macht mit einem bißchen Fassade vom Rechtsstaat.

    Comment by Matthias — 1.06, 2013 @ 13:24

  5. @ Herr RA Stadtler, Sie haben (leider) Recht, es ist ein Strukturproblem und nicht nur der bayr. Polizei.

    Als ich vor Monaten die Mollath-Dokumente las, fiel mir auf, daß Herr Mollath sich „freiwillig“ festnehmen ließ in einer Kirche nachdem er erfuhr, er wär zur „Fahndung“ ausgeschrieben und befürchtete, wieder von den Polizisten einer bestimmen Nürenberger Wache festgenommen zu werden – und, wie bei seiner ersten Festnahme, dort erneut nachhaltig von drei-vier-fünf Polizisten zusamengeschlagen zu werden.

    Comment by Mike — 1.06, 2013 @ 15:44

  6. Es wird Zeit, dass endlich die Bestandsdatenauskunft und Voratsdatenspeicherung gleich ins Grundgesetz übernommen wird. Dann fallen diese unsäglichen Diskussionen zukünftig weg und all das wird in diesem Polizei- und Überwachungsstaat legal. Sicherlich kann sich dann der neue EU-Hauptberufs-Präsi für die EUROzone sich gleich für eine europaweite Übernahme stark machen. Dann wäre allen gedient.

    Comment by Ralph Hirnrabe — 1.06, 2013 @ 17:05

  7. Solange öffentliche Kritik mit Namensnennung mit fadenscheinigen Begründungen und Argumenten (Eindruck, Verdacht, unwahre Tatsachenbehauptung, Urheberrechtsverletzung, Mehrdeutlichkeit) existenzbedrohend durch die Pressekammern in Hamburg, Berlin, Köln und anderswo unterdrückt werden darf, nutzen keine strukturellen Veränderungen. Es sind Systemfehler.

    Comment by Rolf Schälike — 1.06, 2013 @ 19:35

  8. Es gibt keinen Rechtsstaat. Und nun verschwindet auch noch der letzte Anschein, dass Deutschland frei, demokratisch und rechtsstaatlich sei.

    Jeder, der solche Texte wie diese hier von Herrn Stadler liest und jeder, der dazu seine Meinung kund tut, sollte sich des Risikos für die eigene bürgerliche Existenz bewusst sein. Ein konstruiertes Ermittlungsverfahren durch die Polizei, einmal die Polizei am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft, und euer Leben ist so gut wie vernichtet. Ermittlung als Strafe. Denkt daran, wenn euch der Knall der zerberstenden Haustür morgens um 6 Uhr aufwachen lässt.

    Die letzten Masken fallen derzeit. Wir können es beinahe täglich beobachten. Die hässliche Fratze des autoritären Überwachungs- und Polizeistaats wird mit jedem Tag klarer.

    Bereitet euch auf den Tag X vor. Trefft Vorbereitungen, um die Schäden zu begrenzen. Und entscheidet, ab welchem Punkt ihr in den aktiven Widerstand eintretet. Ziviler Ungehorsam wird irgendwann zu wenig sein.

    Und seid euch bewusst, dass ihr eine Minderheit seid. Der kommende Aufstand wird ausfallen. Die Mehrheit der Deutschen wird nicht an eurer Seite stehen.

    Resist. To make the world a better place.

    Comment by fight — 1.06, 2013 @ 21:28

  9. @Schälicke meint:

    Da „nutzen keine strukturellen Veränderungen. Es sind Systemfehler.“ Wattn Wirrkopp: Grad weil es „Systemfehler“ sind – sind „strukturelle Veränderungen“ nötig. Kann dieser Herr keine Elementarlogik? Oder sind Postings wie diese sein Wochenendhobby?

    Comment by F.Schwarze — 1.06, 2013 @ 22:36

  10. Die Politik wird n „Deibel“ tun und sich der loyalen Unterstützung ihrer Büttel weiterhin zu Nutze machen.
    Was allein bei dieser Blutdemo S-21 vorgekommen ist,hätte einige Beamte und zwar die Führungskräfte und Einsatzleiter in den Knast bringen müssen.

    Comment by Ralf — 1.06, 2013 @ 23:43

  11. Wer hat Angst vor dem schwarzen Block?
    Wer hat Angst vor anonymen Vermummten mit Schutzausrüstung?

    Wen ruft man, wenn die Polizei kriminell wird? Die Polizei?

    Comment by Recht — 1.06, 2013 @ 23:48

  12. Herr Stadler, Ihr Statement ist Tendenzjournalismus auf BILDniveau.

    Sie vergessen zu erwähnen, dass DIE DAME den Polizisten vorher gezielt ins Gesicht gespuckt hat. Und ja, da kann er sich auf Notwehr berufen, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung stand, die Dame vom Spucken abzuhalten.

    Verdient hätte sie es alle mal. Wer einem anderen absichtlich ins Gesicht spuckt ist im Unrecht.

    Comment by ro — 2.06, 2013 @ 02:07

  13. @ro
    Selbst wenn das Verhalten der Frau ursächlich für die Polizeihandlung war, besagt dies nicht, dass Notwehrexzesse stattfinden dürfen.

    Comment by Oliver Lyndsey — 2.06, 2013 @ 04:49

  14. @ro, das Gutachten der Rechtsmedizin besagt aber etwas anderes: keine Notwehrlage. Außerdem sollten Sie Artikel 104 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz beachten und sich über die Rechtsfigur der Gebotenheit der Notwehr und Schutz- und Trutzwehr schlau machen. Nur mal so als Tipp. Aber wahrscheinlich sind sie eh ein Troll.

    Comment by fernetpunker — 2.06, 2013 @ 07:50

  15. Zitate aus Ihrem Text:
    „… erscheinen die Ermittlungen … konstruiert zu sein … und dürften primär dem Zweck dienen … stellt sich daher die Frage, ob …“ Klingt doch alles sehr unklar für mich.
    Und wie belegen Sie die Behauptung „sicherlich nur die Spitze des Eisbergs“? Warum „sicherlich“? Wie kommen Sie darauf?

    Und auf dieser spekulativen Basis ziehen Sie Ihre Schlussfolgerungen? Reicht das wirklich aus?

    Comment by Jürgen Kneber — 2.06, 2013 @ 13:00

  16. @Jürgen Kneber, wofür reicht das aus? Um seine Meinung zur Polizei äußern zu dürfen? Auch ich habe meine Erfahrungen mit der Polizei gemacht und kann die Äußerungen von Herrn Stadler nur bekräftigen.

    Comment by fernetpunker — 2.06, 2013 @ 17:02

  17. @10 Ralf. Das ist ein Teil des Problems: Die Politik ist auf eine exzessiv vorgehende Polizei angewiesen, denn ansonsten müsste sie selbst (noch) exzessive(re) Gesetze schaffen. Das kann sie sich nicht leisten, also kommt nur in Frage, die Gesetze so weit zu treiben wie gerade noch akzeptiert wird und dann über die Signale an die Exekutive und Judikative durchblicken zu lassen, wie man sie wirklich angewandt sehen will.

    Comment by ThorstenV — 2.06, 2013 @ 20:08

  18. @ Thorsten V # 18

    Anregende These vom Zusammenspiel innerhalb der Exekutive bzw. zwei ihrer Abteilungen: Regierung – Polizei, die zugleich letztere als Büttel ersterer vorführt (und die, dies nur am Rande, eine andere Qualität darstellt als dieser Wirrsinn dieses Herrn Sch. # 9).

    Comment by Mike — 3.06, 2013 @ 10:56

  19. Zum Thema Polizeigewalt und dem von Thorsten V angesprochenen Zusammenspiel von Regierung, Polizei und Justiz gibt es auch ein aktuelles – etwas anders gelagertes – Beispiel aus Frankfurt/M: die Blockupy-Proteste am letzten Wochenende.

    Nachdem die hessische Regierung nicht wie im letzten Jahr ein nahezu vollständiges Verbot der geplanten Proteste durchsetzen konnte, wurde die gerichtlich genehmigte Demonstration von der Polizei nach 500 m gestoppt und ein Teil der Demonstrant_innen über 9 Std. eingekesselt. Im und außerhalb des Kessels wurden von der Polizei ca. 200 Personen durch Schlagstöcke, Pfefferspray etc. verletzt. [Hier ein Augenzeugenbericht im Netz:https://il-tue.mtmedia.org/2013/06/03/so-war-es-nicht/%5D

    Ich zitiere hier aus der PM des Ermittlungsausschusses (EA) Frankfurt, der zunächst kurz die Presseberichterstattung über die exzessive Gewaltanwendung der Polizei zusammenfasst und dann über das Zusammenspiel von Regierung, Justiz und Polizei zur Unterbindung der Demonstration berichtet:

    „Üblicherweise veröffentlicht der EA Frankfurt nach größeren Demonstrationen eine Bilanz, bei der dargestellt werden soll, was an Fakten während einer Demonstration an uns herangetragen wird. Dieses mal haben dies jedoch andere schon getan. Daß es eine Vielzahl von Schwerverletzten gab, und Sanitäter*innen der Zugang zu ihnen verweigert wurde, daß Rechtsanwält*innen eingekesselt wurden, daß Journalist*innen ihre Arbeit mit Verletzungen bezahlt haben, daß wahllos Pfefferspray eingesetzt wurde, daß die Polizei zu keiner Zeit beabsichtigte, die Demonstration an der EZB vorbei gehen zu lassen, daß es sich um ein planmäßiges Vorgehen gehandelt hat usw. ist alles der Tagespresse zu entnehmen.

    […]

    Wie aber konnte es geschehen, daß ein solcher Einsatz unter den laufenden Kameras unzähliger Journalisten nicht gestoppt werden konnte? Wie konnte es geschehen, daß Rechtsbruch so massenhaft und brutal vor sich gehen konnte?

    Das erste Mittel ist regelmäßig die Lüge der Verantwortlichen.

    Gegenüber einem Rechtsanwalt des EA Frankfurt erklärte die Polizei, es gebe überhaupt keinen Kessel.

    Gegenüber den Demonstrant*innen im Kessel wurde über Lautsprecher zugesagt – ähnlich wie jetzt im Nachhinein gegenüber der Presse verlautbart – wer sich freiwillig aus dem “Kessel” begebe, könne diesen verlassen und bekomme kein Strafverfahren. Eine im Zuge ihrer Berufsausübung eingekesselte Rechtsanwältin des EA Frankfurt überprüfte diese Zusage. Ihr wurde barsch erklärt, Durchsagen könne es viele geben, sie komme hier nicht heraus.

    Der zweite Faktor ist die fehlende Kontrolle.

    Zuständig hierfür wäre das Amtsgericht Frankfurt gewesen. Die Richterin, die im Rahmen ihres Bereitschaftsdienstes über die Rechtmäßigkeit polizeilicher Freiheitsentziehungen zu entscheiden gehabt hätte, verweigerte die Arbeit. Über den EA Frankfurt wurden der Richterin Anträge auf Beendigung der Freiheitsentziehung der drei eingekesselten Rechtsanwält*innen des EA Frankfurt vorgelegt. Die Richterin erklärte lange nach Einrichtung des Kessels, wenn die Polizei Freiheitsentziehungen plane, dann würde sie bei ihr die entsprechenden Anträge stellen. Solange dies nicht geschehen sei, sehe sie keine Veranlassung, tätig zu werden. Derzeit bestehe lediglich eine „Verhandlungssituation“, für die sie nicht zuständig sei. Auf ausdrückliche Nachfrage, ob dies bedeute, daß sie die gestellten Anträge der eingekesselten Rechtsanwält*innen, die ihr vorlagen, liegen lassen und nicht bearbeiten werde, erklärte sie lapidar: “Ja.” Auf die Frage, woher sie ihre Informationen beziehe, erklärte sie, dies werde sie nicht mitteilen. Offensichtlich hatte sie ihre „Informationen“ von der Polizei.

    Wenn also die Verantwortlichen lügen und die sog. Kontrollinstanz „nicht zuständig“ ist, dann agiert die Polizei im rechtsfreien Raum. Es kann gemutmaßt werden, daß die Polizei – und das hinter ihr stehende Innenministerium – von Anfang an sicher gewesen sind, in einem solchen rechtsfreien Raum agieren zu können. Auf die vielzitierte „vierte Gewalt“ kommt es in dieser Konstellation offensichtlich nicht mehr an, die kann dann auch verprügelt werden.“

    Die gesamte PM unter: http://notroika.org/node/450

    Aufgrund dieses Vorfalls wurde am 2.6.2013 eine Onlinepetiton mit dem Titel „Rechtswidrige und unverhältnismäßige Polizeieinsätze verhindern und sanktionierbar machen!“ initiiert, die bereits über 3000 Menschen unterzeichnet haben:

    https://www.openpetition.de/petition/online/rechtswidrige-und-unverhaeltnismaessige-polizeieinsaetze-verhindern-und-sanktionierbar-machen

    In der Begründung der Petition heißt es:

    „Immer wieder handeln die Polizei und politisch Verantwortliche bei angemeldeten sowie spontanen Veranstaltungen und Demonstrationen rechtswidrig und unverhältnismäßig. Dabei werden Demonstrations- und Bürger_innenrechte zum Teil massiv eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Widersprüche und berechtigte Kritiken sind nicht zeitnah und direkt überprüfbar und umsetzbar, sondern erst nach langwierigen und mit Kosten verbundenen Gerichtsverfahren zu klären. Konsequenzen für rechtswidriges und unverhältnismäßiges Eingreifen der Polizei haben selbige und politisch Verantwortliche kaum zu befürchten. Die Einstufung im Nachhinein als rechtswidrig oder unverhältnismäßig heilt die Folgen für Veranstalter_innen und Organisator_innen nicht. Rechtswidriges und unverhältnismäßiges Handeln der Polizei und politisch Verantwortlicher bleibt somit ohne wirkliche Konsequenzen und lediglich die Betroffenen tragen die Folgen […]. Dies bietet zu dem immer wieder die Gefahr der Wiederholung in gleicher oder ähnlicher Weise. […] Deshalb ist es notwendig, eine unabhängige, außerparlamentarische und jederzeit besetzte Entscheidungsstruktur einzurichten, die den Innenministerien, Versammlungsbehörden sowie der Polizei vorgeschaltet und weisungsbefugt sind.“

    Wie eine solche „Struktur“ sinnvollerweise auszusehen hätte und in welcher Form sie überhaupt einen wirkungsvollen Schutz gegen Polizeigewalt bieten könnte, muss diskutiert werden.

    Comment by stado — 4.06, 2013 @ 13:26

  20. @Stado # 19

    Sehr anregend, Ihre Hinweise und Ausführungen.

    Meiner Erfahrung nach gubt es noch eine dritte, tieferliegende Strukturebene: 3. Resignation sowohl 3.1. abstrakt-allgemein als Perspektivlosigkeit als auch 3.2. handlungsbezogen in der Form, daß, so seit Jahrzehnten in der Alt-BRD erfahrbar, auch kleinste Reformschritte z.B. alle pol. Kontrollversuche „von unten“ ins Gegenteil verkehrt werden im Sinne herrschender Politik, z.B. Involution von Die Grünen 1980 ff. oder jetzt beim auch hier diskutierten NSU-Komplex, in dem es keine/n rechtsterroristische Täter/in geben dürfte, die/der nicht geheimdienstlich gesteuert war / ist. Auch das gibt zu denken. Und macht auf der Handlungsebene zugleich ratlos … Gruß, Mike.

    Comment by Mike — 5.06, 2013 @ 09:36

  21. Der entzückende Frauenschläger Frank W., 33 Jahre alt, wohnhaft in München, wird sich auf ein hübsches Verfahren einstellen dürfen.

    Dann werden noch ganz andere Dinge über diesen Typen zu Tage kommen. Und den Rest besorgt das Netz.

    Comment by Wolle — 5.06, 2013 @ 17:58

  22. Warum ist man in Deutschland eigentlich so empört über die Polizeigewalt in der Türkei? Nach Sichtung zahlreicher Datenträger konnte ich bislang keinen Unterschied zwischen deutschen und türkischen Schlägern in Uniform feststellen.

    Comment by Wolle — 5.06, 2013 @ 18:18

  23. Ein Wort noch zu Antwort 12, ich kopiere:

    „12.Herr Stadler, Ihr Statement ist Tendenzjournalismus auf BILDniveau.

    Sie vergessen zu erwähnen, dass DIE DAME den Polizisten vorher gezielt ins Gesicht gespuckt hat. Und ja, da kann er sich auf Notwehr berufen, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung stand, die Dame vom Spucken abzuhalten.

    Verdient hätte sie es alle mal. Wer einem anderen absichtlich ins Gesicht spuckt ist im Unrecht.

    Comment by ro — 2.06, 2013 @ 02:07“

    Kleiner Zwerg, wenn sieben Polizeibeamte eine auf dem Rücken gefesselte Frau auf die Pritsche legen, sie spuckt, dann heißt es nicht, daß man ihr das Gesicht zu Klump schlagen darf.

    Ich werde bei dem Prozess zugegen sein, werden Fotos von dem Schläger machen und sie nebst allen Daten über dieses Subjekt, Adresse und Lebenslauf etc. in das WWW senden.

    Wenn wir in Deutschlands Polizei eines nicht brauchen, dann so ein Subjekt. Die Schläger- und Kriminellenquote bei der deutschen Polizei liegt bei 38%. Nazis, Vergewaltiger, Schläger, Kinderfreunde, Nuttenfreunde, Korrupte und Co..

    Den kleinen Frank werde ich mir genauer anschauen. Sehr genau!

    Und wenn die Staatsanwaltschaft oder der zuständige Richter eine Geldstrafe für richtig hält, kann ich jetzt schon ankündigen, daß ich gegen diese Typen juristisch vorgehen werde.

    Ich werden die Kumpanei zwischen kriminellen Polizisten und der Staatsanwaltschaft/Richterschaft nicht mehr hinnehmen.

    Ist das angekommen? Fein!

    Comment by Wolle — 5.06, 2013 @ 19:54

  24. @Wolle

    Die Adresse des … ist bereits bekannt.

    Der kann auswandern. Gut so! Je ferner, desto besser.

    Comment by Jurist — 5.06, 2013 @ 20:09

  25. Fein!

    Ich kann Dir auch jetzt schon schreiben, was geschehen wird:

    Die Staatsanwaltschaft möchte eine Geldstrafe, das Gericht wird diesem Wunsch entsprechen.

    Mehr wird nicht passieren in diesem Rechtsstaat.

    Es wird keine Haftstrafe geben, nicht mal auf Bewährung. Das Subjekt könnte ja seinen Beamtenstatus verlieren, seinen Job, seine Altersvorsorge.

    Also, wie immer, Geldstrafe. Andere Menschen gehen für Jahre in den Knast, doch sie sind leider keine Polizeibeamten.

    Deutschland, Juni 2013, ein Lagebericht aus einem Unrechtsstaat für die Nachwelt. Sie sollen es später im Netz finden!

    Verbrecher in Justiz und Polizei, 1945 bis heute.

    Aber auf die Türkei verweisen, das können sie, da sind sie ganz flott.

    Comment by Wolle — 5.06, 2013 @ 20:40

  26. Kreise Steinburg Dithmarschen (ots) – Hemme (Zentrum): Zollbeamte kontrollierten am Freitag gegen Mittag einen 27 Jahre alten Pkw-Fahrer aus dem Großraum Weddingstedt. Herbeigerufene Polizeibeamte wiesen dem Dithmarscher nach, vor Fahrtantritt Drogen konsumiert zu haben. Der Urintest brachte an den Tag, dass der Mann unter dem Einfluss von cannabishaltigen Substanzen stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, er kassierte die fällige Anzeige und muss sich nun auf ein für ihn kostspieliges Verfahren und den längeren Verlust des Führerscheins einstellen.

    Comment by Gwendolyn F. Booker — 6.06, 2013 @ 16:33

  27. Dann werden wir die Polizeikiffer, die in ihrer Freizeit gerne mal einen Joint rauchen, wohl bald gefesselt ihren Kollegen vorführen müssen nebst Beweisfotos, die mir vorliegen.

    Gleiches Recht für alle, wie war das noch?

    Ach, nein, das gilt ja nicht in Deutschland!

    Comment by Schindler — 7.06, 2013 @ 17:14

  28. Warum werden gerade in diesem Blog die Beiträge geschluckt und die FW macht Punk?

    Ja, Freunde, hier ist richtig was los!

    Freilaufende Bullen!

    Erstmal einen Bullentreiber aus dem Landhandel kaufen. Kostet 65 Euro.

    Comment by Schindler — 7.06, 2013 @ 18:56

  29. 10 Monate Bewaehrung fuer den(*)! :-C
    (* unzaehlig viele Schimpfworte)

    Comment by Me — 6.08, 2013 @ 19:53

  30. Ganz Klare „Ansage“,es war ,es ist ,und es wird immer so sein (leider) dessen welche leider „Macht“ haben nutzen diese leider nur im seltensten Falle zum guten !!! ,denn MACHT ,macht schlecht egal wessen das ist !!! Glaubt es Mir !!!

    Comment by Alex — 17.08, 2023 @ 23:30

  31. Es ist ,und leider wird dessen wohl immer so bleiben ,schade das egal welcher Mensch => das dessen immer nur nach „Seiner / Ihrer“ Meinung handeln wird ,egal wie dessen ausgelegt werden wird / würde – es gibt nicht für alles Gesetze und es wird auch niemals für alles Gesetze geben ,da diese auch nur irgendwann „einmal“ gemacht worden sind

    Comment by Alex — 17.08, 2023 @ 23:46

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