Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.9.13

Die Verfassungsbrecher bespitzeln auch Rechtsanwälte

Dass der niedersächsische Verfassungsschutz sieben – vielleicht waren es auch vierzehn – Journalisten jahrelang beobachtet hat und dann auf Auskunftsanfragen gerne auch mal mit einer zügigen Aktenvernichtung – vermutlich das einzige was dort zügig geht – reagiert, wissen wir bereits.  Dass es hierbei auch noch zu peinlichen Verwechslungen kam, passt da irgendwie ins Bild.

Anlässlich dieser Affäre wurde nun außerdem bekannt, dass man auch einen Anwalt überwacht hat, offenbar in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit. In diesem Kontext sollte man beachten, dass der Rechtsanwalt nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege darstellt. Ob man in Verfassungsschutzkreisen auch die Bespitzelung andere Organe der Rechtspflege, wie Richter oder Staatsanwälte, bei ihrer Berufsausübung für legitim hält?

Mein erster Vorschlag zur Reform der Verfassungsschutzbehörden lautet daher, sie von Verfassungsschutz in Verfassungsbruch umzubenennen. Das bringt zwar noch keine grundlegende Verbesserung mit sich, wäre aber ein erheblicher Schritt hin zu mehr Wahrhaftigkeit. Vielleicht kommen Politiker dann irgendwann auch mal auf die Idee, dass der mit Steuergeldern finanzierte systematische Rechtsbruch beendet werden muss.

posted by Stadler at 21:58  

29.9.13

Neues AVS von der KJM positiv bewertet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ein neues Altersverifikationssystem (AVS) anerkannt. Das System SOFORT Ident der SOFORT AG als eine Lösung für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien wurde von der KJM nunmehr positiv bewertet.

Nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) müssen Anbieter von Inhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.

Diese Pflicht kann der Anbieter dadurch erfüllen, dass er die Inhalte nur in einer geschlossenen Benutzergruppe anbietet, wobei die Zugangsberechtigung durch eine effektive Altersverifikation überprüft werden muss. Anerkannt ist mittlerweile jedenfalls, dass eine Identitätsprüfung durch bloße Angabe von Kreditkartendaten oder einer Ausweisnummer nicht ausreichend ist.

Den Kriterien genügt beispielsweise das Post-Identverfahren, das aber bei Onlineangebote nur über geringe Akzeptanz verfügt. Diese neue Lösung beinhaltet zwei Varianten der Altersverifizierung, nämlich die Überprüfung von Kontaktdaten und Geburtsdatum via Online-Banking-Login und einem anschließenden SCHUFA IdentitätsCheck sowie die Überprüfung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises.

posted by Stadler at 15:35  

28.9.13

Graffiti auf fremden Wänden nicht immer strafbar

Während manche Menschen Graffiti als Ausdruck der Meinungs- oder Kunstfreiheit betrachten, hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, diese Kunstform als strafbare Sachbeschädigung zu begreifen, sofern die Graffiti auf fremden Wänden und Mauern aufgebracht werden.

Aber auch das ist nicht so wirklich eindeutig, wie eine neue Entscheidung des OLG Hamm zeigt (Beschluss vom 22.08.2013, Az.: 1 RVs 65/13).

Wenn die betroffene Wand nämlich bereits „vorher von zahlreichen Tags verschandelt“ worden war, muss das Gericht ausdrücklich feststellen, dass die neuen Tags neben den vorhandenen „Farbschmierereien“ erheblich sind und eindeutig zu erkennen waren.

Mit dieser Begründung hat das OLG Hamm eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund aufgehoben und zurückverwiesen.

posted by Stadler at 21:49  

26.9.13

Arbeitgeber kann verlangen, dass Mitarbeiter elektronische Signaturkarte beantragt

Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen, wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.

Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.09.2013 (Az.: 0 AZR 270/12) entschieden.

Ein öffentlicher Arbeitgeber hatte eine Arbeitnehmerin angewiesen, eine qualifizierte Signatur bei einer Zertifizierungsstelle, einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, zu beantragen. Dazu müssen die im Personalausweis enthaltenen Daten zur Identitätsfeststellung an die Zertifizierungsstelle übermittelt werden. Die Kosten für die Beantragung trägt der Arbeitgeber.

Die Arbeitnehmerin hatte sich geweigert und die Ansicht vertreten, der Arbeitgeber könne sie nicht verpflichten, ihre persönlichen Daten an Dritte zu übermitteln; dies verstoße gegen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch sei nicht sichergestellt, dass mit ihren Daten kein Missbrauch getrieben werde.

Nach Ansicht des BAG hat der Arbeitgeber von seinem arbeitsvertraglichen Weisungsrecht angemessen Gebrauch gemacht. Der mit der Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei zumutbar. Die Übermittlung der Personalausweisdaten betrifft nach Meinung des BAG nur den äußeren Bereich der Privatsphäre; besonders sensible Daten seien nicht betroffen. Der Schutz dieser Daten wird durch die Vorschriften des Signaturgesetzes sichergestellt; sie werden nur durch die Zertifizierungsstelle genutzt. Auch durch den Einsatz der Signaturkarte entstünden für die Klägerin keine besonderen Risiken. Außerdem enthält die im Betrieb mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung ausdrücklich eine Haftungsfreistellung; die gewonnenen Daten dürfen vom Arbeitgeber nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle verwendet werden.

(via lawblog.de)

posted by Stadler at 15:40  

26.9.13

Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Dresdener Funkzellenabfrage

Nach den Verfassungsbeschwerden von Abgeordneten gegen einen exzessiven und rechtsstaatlich bedenklichen Fall einer sog. Funkzellenüberwachung während einer Demonstration in Dresden am 19.02.2011, wehrt sich nun auch eine Anwaltskollegin mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Maßnahme.

Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk hatte zunächst  bei der Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Auskunft darüber zu erteilen, ob sie von den Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen am 18./19.02.2011 in Dresden betroffen ist.

Die Staatsanwaltschaft teilte der Anwältin mit, dass ihre Bestandsdaten, also Name und Anschrift, zu ihrer Rufnummer erhoben worden sind und zwar sowohl in Verfahren nach § 129 StGB als auch in Verfahren nach § 125a StGB.

Daraufhin beantragte die Anwältin beim Amtsgericht Dresden festzustellen, dass sowohl die Maßnahme der Erhebung der Telekommunikationsdaten als auch die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig waren. Zudem wurde Akteneinsicht beantragt, die die Staatsanwaltschaft nur sehr eingeschränkt gewährt hat.

Die Anträge der Anwältin wurden schließlich im Beschwerdeverfahren vom Landgericht Dresden (teilweise) zurückgewiesen.

Die Anwältin macht mit ihrer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihrer Grundrechte des Fernmeldegeheimnisses, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Berufsfreiheit geltend.

Es ist erfreulich, dass die Praxis der Funkzellenabfrage nunmehr in Karlsruhe überprüft wird. Denn die Funkzellenabfrage gehört mittlerweile zum Standardrepertoire der TK-Überwachung und wird häufig eingesetzt.

Möglicherweise noch erfolgsversprechender werden allerdings die Verfassungsbeschwerden von Versammlungsteilnehmern sein, weil insoweit zusätzlich ein Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit geltend gemacht werden kann.

posted by Stadler at 11:24  

26.9.13

Das besondere elektronische Anwaltspostfach

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entwickelt derzeit ein IT-System für die deutsche Anwaltschaft, um ihren Mitgliedern das besondere elektronische Anwaltspostfach, das das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verlangt, bereitzustellen. Darüber berichtete heute der Vizepräsident der BRAK Dr. Abend auf dem EDV-Gerichtstag in Saarbrücken.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer für jeden eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten muss und zwar bis zum 01.01.2016.

Das System soll nach Aussage Abends einfacher zu bedienen sein als das derzeit im Betrieb befindliche EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Es soll außerdem offen und nicht an bestimmte Betriebssysteme gebunden sein. Eine spezielle Anwaltssoftware wird nicht Voraussetzung für die Benutzung des Postfachs sein. Vielmehr soll ein Internetzugang und eine elektronische Signatur ausreichend sein, um das Anwaltspostfach zu benutzen.

Die BRAK versucht laut Dr. Abend derzeit auch das repräsentative anwaltliche Kommunikationsverhalten zu ermitteln. Nach einer eigenen Umfrage geht die BRAK von 13 anwaltlichem Schreiben pro Verfahren aus. Das System wird nach Ansicht der BRAK insgesamt ca. 87 Mio. Schreiben pro Jahr übermitteln müssen, die teilweise auch mit umfangreiche Anlagen versehen sind. Die Gesamtzahl der Dokumente dürfte deshalb noch deutlich höher liegen.

Dr. Abend wies in seinem Vortrag außerdem darauf hin, dass Deutschland beim elektronischen Rechtsverkehr derzeit noch eher zu den Schlusslichtern in Europa zählt. Der Vertreter der BRAK beanstandete ferner, dass eine verbindliche Verpflichtung der Gerichte fehlt, ab einem bestimmten Zeitpunkt elektronische Dokumente an Anwälte zu senden. Nur die Einreichung anwaltlicher Schriftsätze in elektronischer Form sei im Gesetz verpflichtend vorgesehen, so Dr. Abend von der BRAK.

Man darf gespannt sein, ob die zeitlichen Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden und ob das System dann auch ausreichend sicher, anwenderfreundlich und fehlerfrei arbeiten wird.

posted by Stadler at 10:35  

25.9.13

Verfassungsschützer falten doch nur Zitronen

Der alte Kalauer „Wer glaubt, dass Verfassungsschützer die Verfassung schützen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten“ entpuppt sich in zunehmendem Maße als bittere Wahrheit. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat jahrelang sieben Journalisten überwacht. Als Andrea Röpke, eine der betroffenen Journalistinnen, von der Behörde Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangte, wurden die Akten kurzerhand gelöscht. Andrea Röpke hat deswegen jetzt Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung erstattet.

Dass Verfassungsschutzbehörden Bürgerrechtler und kritische Demokraten überwachen, anstatt ihre Aufgaben wahrzunehmen, ist allerdings keine neue Erkenntnis. Es gibt hierzu eine ganze Reihe bekanntgewordener Fälle, die erschreckend sind.

Angesichts der Fakten stellt man sich die Frage, wie lange es noch dauern wird und dauern kann, bis das Konzept des Verfassungsschutzes ganz grundsätzlich auf den Prüfstand kommt. Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz Hans-Peter Bull hat unlängst in einem juristischen Fachaufsatz unter dem Titel „Die Verfassung schützen aber richtig“ den Umbau der Verfassungsschutzbehörden zu wissenschaftlichen Instituten gefordert und die Übertragung ihrer Aufgaben zur Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Gewaltstraftaten auf die Polizeibehörden. Einen ähnlichen, bereits recht gut ausgearbeiteten Vorschlag, der aber wenig Beachtung fand, hatten die Grünen im letzten Jahr vorgelegt.

Diese Vorschläge und Ansätze bieten eine ausreichende Grundlage für eine konkrete Umgestaltungsdiskussion. Was allein fehlt, ist der politische Wille dazu, diesen notwendigen Schritt zu vollziehen. Offenbar ist das öffentlich bekannte Ausmaß des Versagens und vor allem des gezielten Rechtsbruchs immer noch nicht ausreichend, um vor allem die großen Parteien zu einem Umdenken zu bewegen.

posted by Stadler at 11:02  

24.9.13

Urheberrechtlicher Schutz von AGB

Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 08.08.2013 (Az.: 137 C 568/12) entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlichen Schutz genießen. Demzufolge stellt die Übernahme fremder AGB eine Urheberrechtsverletzung dar, die im konkreten Fall dann auch dazu geführt hat, dass ein Schadensersatz von EUR 615,- zuerkannt wurde.

Voraussetzung einer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Sprachwerks ist allerdings das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung. Das trifft auf AGB nur dann zu, wenn es sich nicht um juristische Standardformulierungen handelt. Außerdem darf das Urheberrecht nicht die Verwendung präziser rechtlicher Formulierungen behindern.

Unter diesen Voraussetzungen haben bereits mehrere Gerichte die Schutzfähigkeit von AGB als Sprachwerke im Sinne des UrhG bejaht.

posted by Stadler at 14:02  

23.9.13

Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte

Nicht, dass mich die FDP je besonders überzeugt hätte. Eine wirklich liberale Partei waren sie allenfalls in den 70’er Jahren. Seither sind sie vor allen Dingen konservativ, einseitig wirtschaftsfreundlich und deshalb sehr empfänglich für Wirtschaftslobbyismus jeder Art. Auf der anderen Seite verfügte diese Partei aber noch zuletzt über eine Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Parlamentarier mit einem klaren liberalen und bürgerrechtlichen Profil wie Jimmy Schulz. Und das war unter dem Strich mehr als Union und SPD zusammen anzubieten hatten und haben.

FDP und die Piraten haben den Einzug in den Bundestag verpasst, Grüne und Linke haben Stimmen verloren. Was uns jetzt erwartet, ist eine große Koalition aus zwei Parteien, von denen ich der einen in rechtsstaatlicher Hinsicht nichts und der anderen wenig zutraue. Vermutlich werden wir Dinge wie die Vorratsdatenspeicherung deshalb bereits im Koalitionsvertrag wiederfinden. Gleichzeitig wird die parlamentarische Opposition noch schwächer sein als zu Zeiten der letzten großen Koalition und politisch weniger denn je gegenhalten können. Max Steinbeis hat im Verfassungsblog bereits darauf hingewiesen, dass diese Opposition aus Grünen und Linkspartei weder in der Lage sein wird, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen noch eine Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. Und letzteres ist besonders bitter, denn man muss davon ausgehen, dass die große Koalition erneut jede Menge verfassungswidrige Gesetze auf den Weg bringen wird.

Der gestrige Wahltag war ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Eine schwache parlamentarische Opposition bietet allerdings die Chance, dass sich die Zivilgesellschaft stärker einbringt und bemerkbar macht. Das wird aber nicht funktionieren, wenn man in seiner Filter-Blase verharrt und das Ende der Netzpolitik beklagt.

Das Grundproblem wurzelt tief in unserer Gesellschaft. Bürgerrechte und freiheitliche Werte gelten deshalb nicht viel, weil sie für selbstverständlich gehalten werden. Der schleichende Abbau der Grundrechte, der bereits seit den 90’er Jahren im Gang ist, wird von einer breiten Masse überhaupt nicht wahrgenommen. Dass die aktuellen Geheimndienstaffären bereits deutlich den Weg hin zu einem totalitären Staat weisen, wird nur von einer Minderheit erkannt.

Vermutlich ist „panem et circenses“ der allgemeingültigste unter all den alten römischen Grundsätzen. Eine entpolitisierte Bevölkerung wünscht sich nur noch Wohlstand, den ihr Merkel gerade im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu garantieren scheint, und Unterhaltung, die es im Überfluss gibt.

Das kann aber kein Grund sein, den Kopf in den Sand zu stecken. Vielmehr sollten diejenigen, die auch bislang schon für die Grundrechte eingetreten sind, jetzt erst recht enger zusammenarbeiten und sich besser koordinieren. Der schwarze Tag für die Bürgerrechte, der der gestrige Wahltag zweifelsohne war, sollte Grund genug sein, die Kräfte zu bündeln und die Reihen zu schließen. Opposition muss nicht auf das Parlament beschränkt sein.

posted by Stadler at 21:27  

20.9.13

Hersteller kann Verkauf von Waren über eBay nicht verbieten

Ein Hersteller von Schulranzen (Scout) kann es einem Einzelhändler nicht verbieten, seine Produkte über Internetplattformen wie eBay zu verkaufen.

Der Kartellsenat des Kammergericht untersagte es dem Hersteller mit Urteil vom 19. September 2013 (Az.: 2 U 8/09 Kart) die Belieferung des Einzelhändlers davon abhängig zu machen, dass die Ware nicht über „eBay“ oder andere Internetportale Dritter (wie Amazon) angeboten und verkauft wird.

Der Kartellsenat stufte die entsprechende Vertragsklausel als kartellrechtswidrig und unwirksam ein.

Quelle: Pressemitteilung des KG vom 19.09.2013

posted by Stadler at 13:36  
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