Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.9.13

Graffiti auf fremden Wänden nicht immer strafbar

Während manche Menschen Graffiti als Ausdruck der Meinungs- oder Kunstfreiheit betrachten, hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, diese Kunstform als strafbare Sachbeschädigung zu begreifen, sofern die Graffiti auf fremden Wänden und Mauern aufgebracht werden.

Aber auch das ist nicht so wirklich eindeutig, wie eine neue Entscheidung des OLG Hamm zeigt (Beschluss vom 22.08.2013, Az.: 1 RVs 65/13).

Wenn die betroffene Wand nämlich bereits „vorher von zahlreichen Tags verschandelt“ worden war, muss das Gericht ausdrücklich feststellen, dass die neuen Tags neben den vorhandenen „Farbschmierereien“ erheblich sind und eindeutig zu erkennen waren.

Mit dieser Begründung hat das OLG Hamm eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund aufgehoben und zurückverwiesen.

posted by Stadler at 21:49  

5 Comments

  1. Ein ähnlicher Fall aus Österreich, der auch zu einem Freispruch geführt hat:
    http://kaernten.orf.at/news/stories/2605608/
    Hier war sogar schwere Sachbeschädigung angeklagt, da es sich um einen Pfeiler einer Bahnbrücke und somit um öffentlichen Verkehr gehandelt hat.

    „Am Dienstag ist am Bezirksgericht Klagenfurt ein Graffiti-Sprayer freigesprochen worden. Der 23-Jährige übermalte auf einer Stützmauer andere Graffitis. Die Richterin sah damit den Vorwurf der schweren Sachbeschädigung nicht bestätigt.“

    Comment by ösi — 29.09, 2013 @ 00:22

  2. Es ist auch Ausdruck meiner Kunst- und Meinungsfreiheit als Garagenbesitzer, eine weiße Wand und ein weißes Garagentor zu eignen. Insofern ist der erste Satz und Absatz höchst fragwürdig. Wände wieder weiß malen kostet übrigens um die 300 EUR.

    Comment by Andi — 29.09, 2013 @ 13:23

  3. Nun, ich frage mich dann, wie es wohl mit Müllkippen im Wald aussieht? Ist es erheblich, wenn der fuffzigste Ablader noch drei Farbeimer dazustellt?

    Comment by Steven — 30.09, 2013 @ 13:48

  4. Das will ich doch auch hoffen, dass diese unseligen Schmierereien strafbar sind. In den Innenstädten muss man ja in der Zwischenzeit schon zu Spezialfarbe greifen, um nach der zu erwartenden Verschandelung nicht auch noch auf hohen Kosten für einen neuen Anstrich sitzen zu bleiben.

    Das es überhaupt zur Diskussion steht, dass anderer Leute Wände besprühen straffrei sein soll, schockiert mich. Wenn die Leute irgendwas anmalen wollen, können sie entweder den Beruf des Malers erlernen, Künstler werden oder einfach mal vorher fragen, was der Eigentümer wünscht. Wenn die Sprayer mal hübsche – nach der subjektiven Meinung des Wandbesitzers – Motive anbieten würden, könnte man sich als Besitzer ja womöglich noch dazu überreden lassen, eine Wand zur Verfügung zu stellen. Aber diese vollkommen sinnfreien und unleserlichen Tags braucht es nun wirklich nicht.

    Worüber man sicher auch diskutieren kann: irgendwo in der Stadt ein Stück Beton-Wand aufstellen (z.B. auf einem der Skaterparks) und diese zum Besprühen freigeben. Aber einfach so anderer Leute Häuser, Garagen o.ä. vollschmieren geht nun wirklich nicht.

    Comment by Drizzt — 30.09, 2013 @ 18:50

  5. Kunst liegt natürlich im Auge des Betrachters, aber ich finde ein Bild auch besser als einen Tag. Meine Kinder finden graffiti und streetart cool. Da gibt’s immer was zu sehen und was will ich denn mit grauen betonbrücken. Die Welt ist Bund und die Streetarter machen sich sehr viel Gedanken. Das sieht man wenn man sich die Bilder auch wirklich ansieht.

    Comment by PiepMatz — 20.04, 2023 @ 23:07

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